gelbe WBK beantragen

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.140 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. September 2007 um 11:02) ist von Floppyk.

  • Was für Leistungen muss ich erbringen damit ich eine glebe WBK beantragen kann und was darf ich damit besitzen ausser KK und SSW?

    Gruß Aussie

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

    Einmal editiert, zuletzt von Aussie (13. September 2007 um 16:31)

  • Mitgliedschaft im Verein für ca. 1-1,5 jahre+Führung eines Schießbuchs+regelmäßes Training im Verein.
    So viel ich weiß nur die Waffen welche auch im Verein geschossen werden dürfen/können.

    >> HW35 Black Silence, Suhl Modell 300, Baikal IJ60, FWB 300S, Crosman Mod 1008, Compound 55lb, Recurve 38lb <<

  • Zitat

    Original von Aussie
    Was für Leistungen muss ich erbringen damit ich eine glebe WBK beantragen kann und was darf ich damit besitzen ausser KK und SSW?

    Gruß Aussie


    Softair
    LEP
    Luftgewehre
    Armbrüste
    Bögen
    Messer

    Und sämtliche Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf

  • Zitat

    Original von Aussie
    und SSW?


    Für eine Schreckschusswaffe brauchst du keinen Schein in irgend einer Form.
    Du musst nur dein 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Zum führen (zugriffsbereit mit dir rumschleppen) brauchst du einen KWS (Kleinen Waffenschein). Den musst du nur bantragen. Kostet 50€, dauert ca 6 Wochen und du brauchst ein sauberes Führungszeugnis.

    Zur gelben WBK kann ich dir leider nix sagen...

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • was ist den ein Führungszeugnis? Und um eine kleinen Waffenschein beantragen zukönnen muss man sicherlich 18 sein oder?

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Da du noch keine 18 bist kannst du dir im Moment nur Bögen, Blasrohre und Softairs unter 0,5J kaufen.

    Wenn du dich wirklich für den Schießsport interessierst, dann geh mal in den nächsten Schützenverein. Die werden dir alles genau erklären.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Ich bin schon seit ich glaub mittler weile 1,5 jahren im Schützenverein. Nur KK schießen interessirt mich auch brennend

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Wenn du in einem Schützenverein bist, frag doch mal da nach.
    Die erklären dir das mit der WBK sicher alles gerne genau.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • *rofl*
    was isn des fürn Verein wo der 1. Vorsitzende keine WBK hat und der 2. nicht mal volljährig ist.

  • Zitat

    Original von Aussie
    der 1 Vorsitzende hat selber keinen und der 2 vorsitzende ist keine 18...

    Ähm... was bitte ist DAS für ein Verein? Minderjährige im Vorstand geht eigentlich per Definition schon nicht. Wer nicht mal für sich selbst vollständig Geschäftsfähig ist kann wohl kaum die Geschäfte eines Vereins übernehmen...

    Unter 18 gibt es jedenfalls auch keine Gelbe WBK. Und KK geht auch nicht immer auf Gelb. Nur Einzellader, KK-Sportpistolen sind z.B. schon wieder auf der Grünen. Was aber fürs Beantragen auch keine Rolle spielt. Die Vorraussetzungen sind bei beidem dieselben...

    -Volljährigkeit für KK und ein paar andere "Olympische" Sachen
    -Für Großkaliber 21 Jahre mindestalter (mit MPU, 25 ohne MPU)
    -1 Jahr regelmäßiges Training bescheinigt über einen zugelassenen Schießsportverband (Irgendwie hab ich das Gefühl das dein Verein keinem solchen angeschlossen ist.)
    -Sachkunde (Durch Prüfung nachgewiesen)
    -Persönliche Eignung (Keine Drogengeschichten, nicht in der Klapse gewesen)
    -Zuverlässigkeit (Im wesentlichen, Keine Vorstrafen)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (13. September 2007 um 22:29)

  • Zitat

    Original von Aussie
    der 1 Vorsitzende hat selber keinen und der 2 vorsitzende ist keine 18...


    Was ist den das für ein Verein? Softairclub mit Spielwiese und Limonadentheke? :laugh:

    Also, erst mal 18 werden. Du darfst dann KK-Waffen und Schrotgewehre erwerben. Die WBK wird auf diese Waffen beschränkt.
    Einjährige Mitgliedschaft im Verein
    Einjähriges Training mit erlaubnispflichtigen Waffen - Nachweis über Schießbuch (Habt Ihr überhaubt einen unterschriftsberechtigten Sportleiter?)
    Waffensachkundeprüfung absolvieren
    Bedürfsnis für eine Schusswaffe beim Verband beantragen
    Nachweis der sicheren Einlagerung der Schusswaffen - Waffenschrank in richtiger Klassifizierung kaufen
    Hast Du alles zusammen, kannst Du o.a. Waffe(n) bei Deiner zuständigen Waffenbehörde beantragen.
    Die Behörde prüft dann Deine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Wenn alles ok ist, hast Du nach dem Antrag in 2-6 Wochen die WBK.

    Wie Vorschreiber schon erwähnten:
    KK Kurzwaffe immer auf WBK grün - kostet ungefähr 84 € Gebühren incl. Eintrag der 1. Waffe.
    Alle Langwaffen, Außnahme Selbstlader könne - nicht müssen - auf die gelbe WBK. Kostet 67 € incl. der 1. Waffe. Aber das Amt kann auch alles auf die Grüne eintragen. Ist aber wegen der Voreinträge umständlicher und teuerer.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (13. September 2007 um 23:45)

  • Zitat

    Originally posted by Erklärbär
    Unter 18 gibt es jedenfalls auch keine Gelbe WBK. Und KK geht auch nicht immer auf Gelb. Nur Einzellader, KK-Sportpistolen sind z.B. schon wieder auf der Grünen.

    das war mal... => *an neues Waffenrecht erinner* repetierer dürfen mittlerweile auch :ngrins:

  • So ist es. Auf gelbe WBK geht genau:
    Auszug §14 WaffG
    ...
    (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.
    ...

    Somit geht außer Selbstladelangwaffen und mehrschüssige Patronen-Kurzwaffen im Prinzip alles.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    So ist es. Auf gelbe WBK geht genau:
    Auszug §14 WaffG
    ...
    (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.
    ...

    Somit geht außer Selbstladelangwaffen und mehrschüssige Patronen-Kurzwaffen im Prinzip alles.

    ähm mal ne dumme Frage eines nur Grün-WBK-rein-Pistolenschützen...

    dass ist ja dann nicht nur KK....weil ich die gelbe immer (oder häufig) auf KK Langwaffen beziehen...ein K98 zum Ordonnanzschießen wäre das doch auch oder? EIne Repetierlangwaffe mit gezogenem lauf...

    Hier könnte Ihre Werbung stehen...

  • Zitat

    Original von Aussie
    der 1 Vorsitzende hat selber keinen und der 2 vorsitzende ist keine 18...


    Aber dafür sind sie alle gut drauf *lol* :

    Aber im Ernst - frag bitte nochmal nach wenn du 18 geworden bist ;)