gelbe WBK beantragen

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.243 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. September 2007 um 11:02) ist von Floppyk.

  • Mich wundert es etwas, dass in diesem Forum immer wieder nach WBKs gefragt wird. Erstens ist das schon tausend mal erklärt worden und zweitens hat das mit freien Waffen nix zutun. Ich meine mir persönlich ist es egal, wenn jemand ordentlich danach fragt, bitte, soll er ruhig Auskunft bekommen. Aber nun wird einerseits jede Frage nach Großkalibrigen Waffen etc. (zu Recht) mit dem Argument "Gehört hier nicht rein" erstickt aber zu WBK-Fragen wird immer fleißig auskunft gegeben, sogar dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, offensichtlich nicht alles so mit rechten Dingen läuft (ich sag nur Vorsitzende...).

    Wollte ich nur mal gesagt haben.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit... aber bei dem Universum bin ich mir nicht ganz sicher! -- Albert Einstein --

  • Zitat

    Original von heinzellmann
    [ähm mal ne dumme Frage eines nur Grün-WBK-rein-Pistolenschützen...

    dass ist ja dann nicht nur KK....weil ich die gelbe immer (oder häufig) auf KK Langwaffen beziehen...ein K98 zum Ordonnanzschießen wäre das doch auch oder? EIne Repetierlangwaffe mit gezogenem lauf...


    Genau wie die grüne WBK ist die Gelbe nicht kaliber begrenzt - Außnahme der Inhaber ist nicht 21/25 jährig.
    Selbstverständlich kann auf der Gelben ein originaler K98 im Kal. 8x57IS als 5 schüssiger Mehrlader eingetragen werden. Diese fällt unter mehrschüssige Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.
    Man kann sogar einen .50 BMG Repetierer eintragen lassen. Wer es nicht weiß - die Patrone ist 12,7 x 99 und hat gute 16000 Joule. Das größte und leistungsstärkste zivil erhältlich Kaliber. Alles darüber hinaus fällt unter das KWKG.

  • Zitat

    Original von chemmy
    Mich wundert es etwas, dass in diesem Forum immer wieder nach WBKs gefragt wird. Erstens ist das schon tausend mal erklärt worden und zweitens hat das mit freien Waffen nix zutun. Ich meine mir persönlich ist es egal, wenn jemand ordentlich danach fragt, bitte, soll er ruhig Auskunft bekommen. Aber nun wird einerseits jede Frage nach Großkalibrigen Waffen etc. (zu Recht) mit dem Argument "Gehört hier nicht rein" erstickt aber zu WBK-Fragen wird immer fleißig auskunft gegeben, sogar dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, offensichtlich nicht alles so mit rechten Dingen läuft (ich sag nur Vorsitzende...).

    Wollte ich nur mal gesagt haben.

    also, wie oben festgestellt, kann man den K98 auf gelb bekommen. Wenn mich jetzt nicht alles täuscht und scih die Begriffe und Definitonen die letzten jahre nicht geändert haben, dann müßte ein nicht :F: Luftgewehr (also über 7,5 Joule und somit WBK-pflichtig) auch auf gelb gehen und somit ist die WBK Fragerei hier im Forum durchaus angebracht akzeptabel und gerechtfertigt... ;)

    Zitat

    Original von Floppyk


    Genau wie die grüne WBK ist die Gelbe nicht kaliber begrenzt - Außnahme der Inhaber ist nicht 21/25 jährig.
    Selbstverständlich kann auf der Gelben ein originaler K98 im Kal. 8x57IS als 5 schüssiger Mehrlader eingetragen werden. Diese fällt unter mehrschüssige Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf.
    Man kann sogar einen .50 BMG Repetierer eintragen lassen. Wer es nicht weiß - die Patrone ist 12,7 x 99 und hat gute 16000 Joule. Das größte und leistungsstärkste zivil erhältlich Kaliber. Alles darüber hinaus fällt unter das KWKG.

    ok, dann gleich noch ne Frage. wenn ich keine gelbe habe, brauche ich ja um sie zu bekommen ne Bescheinigung vom Verband (gleiches Prozedere wie bei der grünen mit angabe des Kalibers, disziplin, etc...schießnachweis und und und...)

    so, dann hab ich die gelbe und dann? dann kann ich mir (theoretisch) alles was auf gelb geht kaufen, ohne das ich nachweis, dass ich den Rotz auch schieß???

    In der Praxis siehts dann zum Bleistift so aus: (ich gehe mal davon aus, dass sachkunde, schießnachweis, halt die komplette WBK-tauglichkeit vorhanden ist. ;-)) :

    ich bin in einem Verein, der KK Gehwehr auf 50m schießt udn einen Stand dafür hat (und NUR für KK...kein GK, also die 200 Joule Begrenzung...)

    dann trainier ich n Jahr schön eifrig mit der KK Plempe und beantrag dann für die "keine ahnung wie die KK-50m-Disziplin heist" ein KK-Gewehr, also di gelbe WBK. Mein Verein bescheinigt mir, dass ein dafür benötigter Stand vorhanden ist, der Dachverband gibt mir die Bescheinigung und ich hab die Gelbe. So, dann kauf ich mir das KK...

    Und dann?

    alles andere was dann folgt (bsp .50 BMG) kann ich dann OHNE bescheinigung des dachverbands, OHNE Nachweis, dass ich das in meinem Verein schießen kann/darf (zugelassener Schießstand für dieses Kaliber) kaufen ????

    ähm, ist ja eigentlich gut, weil unkompliziert! aber wie kontrolliert der Gesetzgeber, dass hier keine Sammlerie beginnt? ist ja keine Kontrolle mehr da, ob ich das ding überhaupt brauch!?

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    Einmal editiert, zuletzt von heinzellmann (14. September 2007 um 11:40)

  • Zitat

    Original von heinzellmann
    Und dann?

    alles andere was dann folgt (bsp .50 BMG) kann ich dann OHNE bescheinigung des dachverbands, OHNE Nachweis, dass ich das in meinem Verein schießen kann/darf (zugelassener Schießstand für dieses Kaliber) kaufen ????
    ähm, ist ja eigentlich gut, weil unkompliziert! aber wie kontrolliert der Gesetzgeber, dass hier keine Sammlerie beginnt? ist ja keine Kontrolle mehr da, ob ich das ding überhaupt brauch!?

    Korrekt !
    Wird (noch)nicht kontrolliert.
    Es hat ja nicht jeder Verein einen geeigneten Schießstand um zb. Ordonanzgewehr(in diesem Fall 100 mtr.) zu schießen.Bei mir im Schützenkreis sind es gerade mal 2 Vereine.
    Wenn wir mit dem Ordonanzgewehr trainieren sind wir dort hat Gastschützen.
    Wenn Du einem Verband zb. DSB angehörst der die und die Disziplin ausschreibt kannst Du das oder jenes kaufen.Und da es beim zb.BDS oder BDMP fast keine Kaliberbeschränkung gibt ist fast alles möglich was das Kaliber anbelangt.

  • Zitat

    Original von heinzellmann
    ...
    Und dann?

    alles andere was dann folgt (bsp .50 BMG) kann ich dann OHNE bescheinigung des dachverbands, OHNE Nachweis, dass ich das in meinem Verein schießen kann/darf (zugelassener Schießstand für dieses Kaliber) kaufen ????

    ähm, ist ja eigentlich gut, weil unkompliziert! aber wie kontrolliert der Gesetzgeber, dass hier keine Sammlerie beginnt? ist ja keine Kontrolle mehr da, ob ich das ding überhaupt brauch!?


    Es ist der Tat so, dass für die Beantragung der gelben WBK eine Bedürfsnis vom Verband ausgestellt werden muss. Das kann naturlich ein KK-Matchgewehr sein.
    Jede weitere Waffe, die prinzipiell auf der Gelben eintragungsfähig wäre, kann dann ohne Voreintrag - den gibt's auf der Gelben nicht - erworben werden. Auch den Mun-Erwerb hat man automatisch für alle eingetragenen Waffen ohne (gebührenpflichtigen) Extra-Stempel.
    ABER: Spätestens ab dem 1.4. ist klargestellt, dass alle Waffen auf einer Sportdisziplin eines Verbandes passen muss, wenngleich auch zugebilligt wird, dass es nicht der eigene Verband sein muss. Man kann ja auch mal als Gast woanders schießen.

  • Zitat

    Original von heinzellmann
    aber wie kontrolliert der Gesetzgeber, dass hier keine Sammlerie beginnt? ist ja keine Kontrolle mehr da, ob ich das ding überhaupt brauch!?

    Oh man... wir haben echt das Waffengesetz das wir verdienen.

    Warum um alles in der Welt sollte da noch weiter kontrolliert werden? Was sollte das der "Inneren Sicherheit" nützen?

    Wenn der Sportschützes übles vor hat (wobei dafür sicher keiner den Aufwand betreiben würde die Waffen legal zu erwerben) ist es doch wohl eher von Vorteil wenn er mehr hat. Schießen kann er ja eh nur mit einer, maximal mit 2 Waffen zurzeit. Jede weitere Waffe dient also der inneren Sicherheit da sie den Schützen eh nur behindert. Man sollte also eher fragen warum es z.B. mit den halbautomatischen Kurzwaffen nicht genau so geht.

    Warum kann ich z.B. mit "einfachem Bedürfnisnachweiß" meine 9mm Luger und meine .45 ACP bekommen, muß dann aber für die 3. HA-Kurzwaffe, und sei es eine KK-SpoPi, über den Übergeordneten Verband ein besonderes Bedürfnis beantragen. Macht mich diese KK-Pistole wirklich so viel gefährlicher als ich es mit 2 GK-Pistolen schon war? ???

    Und warum sollte das bei uns anders sein als bei den Jägern? Frage ich jetzt extra weil ein Führendes Mitglied der deutschen Jägerschaft vor einigen Jahren lautstark Einschränkungen der Sportschützen-WBK gefordert hat. Die können auf Jagdschein immerhin auch beliebig viele Langwaffen erwerben, und selbst wenn sie nie im Leben den Schwarzwald verlassen dürfen die Waffen und Munition für Elefanten und Nashörner kaufen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    4 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (14. September 2007 um 23:56)

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Minderjährige im Vorstand geht eigentlich per Definition schon nicht. Wer nicht mal für sich selbst vollständig Geschäftsfähig ist kann wohl kaum die Geschäfte eines Vereins übernehmen...


    Tut mir Leid... da muss ich dich berichtigen.
    Das geht auch als minderjähriger.
    Man kann mit Erlaubniss der Erziehungberechtigten und des Vormundschaftsgericht ein eigenen Unternehmen u.ä führen und ist auch in allen Beziehungen die diese Unternehmung betreffen voll geschäftsfähig.
    Das geht ab 16.

  • Zitat

    aber wie kontrolliert der Gesetzgeber, dass hier keine Sammlerie beginnt? ist ja keine Kontrolle mehr da, ob ich das ding überhaupt brauch!?

    Nun ja, eine Kontrolle daß hier keine "Sammlerei" beginnt gibts da schon.
    Man darf pro Halbjahr höchtens 2 Waffen erwerben.
    Ist zwar jetzt keine Begrenzung vom Kaliber her ,aber die potenzielle Gefahr des Sportschützen wird so über die Anzahl der Mordinstrumente in Zaum gehalten. ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Man darf pro Halbjahr höchtens 2 Waffen erwerben.

    Hat sich das inzwischen Bundesweit durchgesetzt? Bisher wurde diese Regel, so wie es im Gesetzestext auch eigentlich gut verständlich beschrieben war, in den meisten Bundesländern nur für die Grüne WBK angewendet.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Hat sich das inzwischen Bundesweit durchgesetzt? Bisher wurde diese Regel, so wie es im Gesetzestext auch eigentlich gut verständlich beschrieben war, in den meisten Bundesländern nur für die Grüne WBK angewendet.


    Jein - da muss man mehreres unterscheiden:
    Die 2/6 Regel (2 Waffen pro Halbjahr) bezieht sich im Moment nur für Sportschützen für Waffen, die auf die grüne WBK eingetragen werden. Es gibt mehrere Urteile, wo das Erwerbsstreckungsverbot auf der Gelben keine Gültigkeit hat. Aber im Entwurf zur Novelle zum 1.4.2008 ist klargestellt, dass die 2/6 Regel auf alle Waffen gilt, die der SpoSchü erwirbt.
    Dem Jäger mit Jagdschein ist das egal. Er hat kein Erwerbsstreckungsverbot und kein Langwaffenkontigent.

  • Also auf allen Gelben die ich bis jetzt gesehen hab, steht hinten das mit der Beschränkung auf 2 Waffen pro Halbjahr drauf.

    Wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird weiß ich nicht.
    Wir in Bayern gehen da nach der Logik vor: "Ich hab ja nur 2 Hände dann baruch ich auch nur 2 Waffen" ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Also auf allen Gelben die ich bis jetzt gesehen hab, steht hinten das mit der Beschränkung auf 2 Waffen pro Halbjahr drauf.


    Genau diese Auflage haben einige weggeklagt.
    Ich habe sie auch auf meine Gelbe WBK. Es gibt aber auch WBK's von Freunden, die haben diese Auflage nicht drin.
    Aber was solls. Am Anfang mag das für die ersten 4-5 Waffen eine Beschränkung sein, aber danch ist ohnehin bei den meisten das Geld auf oder der Bedarf ist gesättigt.
    Ich könnte mit meinem JS alles mögliche in unbegrenzten Mengen kaufen. Tue ich ja auch nicht.

  • Was mich an dieser Regelung noch intressieren würde ,wie verhält es sich wenn man z.B. eine Waffe aus seinem Bestand verkauft?

    Wird dann z.B. eine der zwei im letzten Halbjahr gekauften Waffen gestrichen und man kann sich für die Verkaufte eine andere zulegen?

    Oder gilt die Beschränkung egal ob man eine Waffe verkauft hat oder nicht?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Na meinem Kenntnisstand ist der zwischenzeitliche Verklauf von der 2/6 Regel unberührt. Aber der SB kann immer eine Ausnahme machen. Also - entweder beim Austrag abklären, ob der SB einen evtl. Neuerwerb in kürze zustimmt, oder anrufen, wenn man im Laden steht und das Portmomai juckt.

  • Zitat

    Original von derschlaueded
    Also bei mir steht nix von dieser 2/6 Regel drinne,weder in den Grünen noch in der Gelben.

    Bei der Grünen steht es meines Wissens nie drin. Gelten tut die Regel da aber auf jeden Fall. Für die meisten ist das aber kein Problem. Bestenfalls die 4mmM20 Leute haben ja noch die Chance so viele Voreinträge zu bekommen, das sie an die Grenzen der Regel gelangen.

    Bei der Gelben ist es eine Frage des Landes, teilweise wohl sogar des Ortes. Darüber findet man WOanders jede Menge seltsamster Auslegungen.

    Mal steht es drin, dann gilt es auf jeden Fall, selbst wenn direkt bei der Behörde das inzwischen anders gehandhabt wird, oder andere es für sich rausgeklagt haben. Aber, das es nicht drin steht, bedeutet noch nicht das die Behörde es nicht anwendet. Manche Behörden meinen, es sei selbstverständlich das alle das Gesetz entgegen dem Wortlaut auslegen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von derschlaueded
    Also bei mir steht nix von dieser 2/6 Regel drinne,weder in den Grünen noch in der Gelben.


    Bei der grünen WBK ergibt sich das Erwerbsstreckungsverbot aus §14 WaffG:
    2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
    Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

    Strittig ist ob dieses auch bei der gelben WBK Anwendung hat. Da gibt es durchweg unterschiedliche Urteile. Daher wird das wohl endgültig zum 1.4.08 Gesetz werden - unanhängig, ob da was als Auflage in irgendeiner WBK drin steht oder nicht.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Daher wird das wohl endgültig zum 1.4.08 Gesetz werden

    Abwarten. Wenn FWR denen nicht wieder Flausen in den Kopf und eine Firma gründet die damit Geld verdient, vielleicht nicht.

    In den letzten Kommentaren zur "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz", die ja leider nicht mehr aktiv wird, hat der Gesetzgeber jedenfalls seinen Willen zum Ausdruck gebracht das die Erwerbsstreckung NICHT für die Gelbe WBK gelten soll.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär


    Die Verbände und andere Interessenvertretungen haben andere Sorgen mit dem neuen Entwurf. Daher werden wohl kleiner Übel geschluckt, um gegen andere zu wettern.
    Aber wir werden mal abwarten.
    [quote]Original von Erklärbär
    In den letzten Kommentaren zur "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz", die ja leider nicht mehr aktiv wird, hat der Gesetzgeber jedenfalls seinen Willen zum Ausdruck gebracht das die Erwerbsstreckung NICHT für die Gelbe WBK gelten soll.


    Na ja, die Meinung und Einstellung zu einem bestehenden Gesetz kann sich ja ändern. Daher werden werden Gestzte ja auch dauernd reformiert. Ist ja groß in Mode und dauernd im Fluss.
    Die allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist ja nur eine Art "Bedienungsanleitung" für den Sachbearbeiter. In logischer Folge kann diese auch nur nach der betreffenden Gesetzgebung neu aufgelegt werden.