Kleiner Waffenschein - Besuch von der Polizei

Es gibt 216 Antworten in diesem Thema, welches 81.177 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2008 um 18:01) ist von Floppyk.

  • Die Erlaubnis kannst Du jederzeit widerrufen. Die Beamten müssen dann genauso wie jeder andere Bürger Deine Wohnung unverzüglich, gemäss Deiner Aufforderung, verlassen. Betreten dürfen sie nur die von Dir freigegebenen Bereiche.

    Und nicht nur Deine Wohnung ist gelegentlich unordentlich! *lol*

    Wenn natürlich der Koksvorrat gerade auf dem Glastisch zum portioneren bereitliegt, wird die Aufforderung an die Polizeibeamten "Sie kommen gerade ungelegen, könnten wir das Gespräch Morgen fortsetzen..." eher wenig Erfolg haben. ;)

    Gruss
    Alfred

    Edit:

    Zitat

    Original von Hundefänger
    Dann denkt der Polizist: " Der hat doch bestimmt was zu verbergen, da ist jetzt Gefahr im Verzug" und schwupp die wupp haste nen neuen Mitbewohner. :confused2:

    @ hundefänger:

    Und schwuppdiwupp hat der Polizist in diesem Falle eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim K3 (Kommisariat Innere Angelegenheiten), samt Anzeige beim Staatsanwalt wegen Verfolgung Unschuldiger am Hals.

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (13. Januar 2008 um 17:50)

  • Zitat

    Original von NeM
    Mal ne Frage: Wenn man jemanden reinlässt, sagen wir die Polizei kommt (warum auch immer, Notfall oder Festnahme lassen wir außen vor :) ) und man lässt sie rein, dürfen sie dann alle Räumlichkeiten betreten wenn sie mal mit Erlaubnis drin sind, oder wirklich nur die in die man sie auch lässt?

    (Nein, ich stell keine Drogen im Hinterzimmer her und erwarte auch keinen Polizeibesuch, ist mir nur eingefallen weils grade etwas unordentlich aussieht ;-))

    du solltest vielleicht noch dazu schreiben dass du aus österreich kommst. es kann sein dass du hjier antworten bekommst, welche garnicht für österreich gelten.

  • Zitat

    Mich hat die Sachbearbeiterin in München gefragt, warum ich einen KWS benötige, da ich ja mehrere WBK etc. habe?

    Eine Sachbearbeiterin ist kein Polizist.
    Eine Sachbearbeiterin macht keine Verkehrskontrollen die dann evtl. wenn du so antwortest wie dus beschrieben hast in Zukunft etwas häufiger werden.
    Klingelts?

    Ich denke daß ein Durchschnittspolizist der mit dieser Antwort abgespeist wird schon automatisch in den Gedankengang "........etwas zu verbergen........" gerät ,oder?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von NeM
    (Nein, ich stell keine Drogen im Hinterzimmer her und erwarte auch keinen Polizeibesuch, ist mir nur eingefallen weils grade etwas unordentlich aussieht ;-))

    q.e.d.

    Alleine das Du dich sogar hier genötigt siehst erklärende Worte zu suchen um zu rechtfertigen das Du deine Grundrechte in Anspruch nehmen willst zeigt, welcher Geselschaftliche Druck heute aufgebaut wird doch freiwillig auf Grundrecht zu verzichten nur um nicht in unschuldig Verdacht zu geraten. :evil:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ganz genau.
    Denn wenn ich auch noch so höflich die Antwort auf eine Frage verweigere, komm ich automatisch schon in den Status "könnte etwas verbergen".

    Warum sonst sollte jemand denn die Aussage verweigern?
    Doch nur wenn er Dreck am Stecken hat.

    Oder eben weil er es ganz einfach nicht will !!!

    Doch zweiteres wird leider selten bis gar nicht angenommen. Erst mal bist du ein Verdächtiger ,ansonsten hättest du ja geantwortet.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von NeM
    Mal ne Frage: Wenn man jemanden reinlässt, sagen wir die Polizei kommt (warum auch immer, Notfall oder Festnahme lassen wir außen vor :) ) und man lässt sie rein, dürfen sie dann alle Räumlichkeiten betreten wenn sie mal mit Erlaubnis drin sind, oder wirklich nur die in die man sie auch lässt?

    Du hast immer das Hausrecht, wenn allerdings dem Polizisten etwas Strafbares auffällt bzw. Tatsachen(!) die Annahme etwas Strafbaren rechtfertigen, muss er das auch verfolgen und kann dann von der Gefahr-in-Verzug-Regelung Gebrauch machen. Bei einer Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug dürfen sie u.U. in jeden Raum, für den sie die Gefahr begründen können. Bei einer Durchsuchung auf richterliche Anordnung dürfen nur die Räume durchsucht werden, die auf der Durchsuchungsanordnung auch angegeben sind.
    Allerdings besteht in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot, wenn die Beweise illegal erlangt wurden, wie in den USA. Also selbst wenn die Polizisten deine Rechte mit Füßen treten und alles illegal auseinandernehmen, werden alle gefundenen Beweise ganz normal gegen dich verwendet. Kannst höchstens hinterher versuchen, die Polizisten zur Rechenschaft zu ziehen - viel Spaß!
    Theoretisch bleibt dir bei widerrechtlichen(!) Handlungen auch das Recht zum Widerstand gegen die Beamten, aber ob es so gesund ist, davon Gebrauch zu machen, glaube ich eher nicht...

  • Eins verstehe ich wirklich nicht: Ihr habt öfters Besuch von der Polizei?
    Oder erwartet sie zumindest?
    Ich in meinen 58 Jahren noch nicht einmal, woran kann das liegen?
    Mach ich da was falsch?
    *lol*

  • Ich selber hatte auch noch keinen. Es kann aber ganz, ganz schnell gehen.

    Der Richtervorbehalt ist heute total ausgehöhlt. Die meisten Richter haben weder Zeit noch Kompetenz, einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchung ordentlich zu prüfen. Die unterschreiben einfach, nach dem Motto, "wird schon alles stimmen", damit führen sie das System ad absurdum. Und die Staatsanwälte agieren wie die Axt im Walde, ohne Rücksicht auf Kollateralschäden, fern jeglichen Verantwortungsbewusstseins.

    Beispiele:

    Massendurchsuchungen bei Kunden eines Chemikalien-Shops, viele davon waren minderjährige Schüler, die absolut harmloses Zeug, das man auch in jeder Drogerie oder Apotheke frei beziehen kann, für ihren Chemiekasten bestellt hatten.

    Durchsuchungen bei Leuten, die auf einer öffentlichen Erotik-Linkliste mit ansonsten legaler Pornographie einen Link angeklickt haben, wo Kinderpornographie zu finden war. Das war dem Link aber nicht anzusehen. Die Polizei hat schließlich die Datei durch ein legales Pornovideo ausgetauscht und selbst wer diese legale Datei runtergeladen hat, dem wurde versucht zu unterstellen, er hätte sich ja Kinderpornographie runterladen wollen. So landeten unzählige Leute, die dem unbekannten Link auf der legalen Seite auf ein legales Video folgten, mit Hausdurchsuchungen überzogen!

    Durchsuchungen bei Leuten, die bei einem Ebay-Händler legale Sachen eingekauft hatten und deshalb ihre Adressen auf dem PC des Händler gefunden wurden. Der hatte dann irgendwas Illegales in ganz anderem Zusammenhang gemacht und jeder, mit dem er per Internet Kontakt hatte, geriet ins Fadenkreuz.

    Hier mal ein ganz frischer Fall von Justizversagen bzgl. Hausdurchsuchung:
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26973/1.html

    Dazu die richtig spektakulären Fälle von den G8-Gegnern - nirgendwo ist wirklich was raus gekommen, waren alles Durchsuchungsanordnungen, die nie hätten ausgestellt werden dürfen.

    Schöner Rechtsstaat, gell?

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (13. Januar 2008 um 22:21)

  • Was? Die kommen manchmal vorbei, wenn man den KWS beantragt? Das ist mir neu. Da bin ich ja mal gespannt ob es bei mir auch bald klingelt.

    Letztens hatte ich mit de Polizei erst wieder zu tun. Ich hatte nämlich letztes Jahr einen schweren Motorradunfall (nicht von mir verursacht). Der Beamte von Unfalldienst war noch im Krankenhaus und hat sich nach mir erkundigt. Der war so nett ... das war wirklich eine Freude! Ich hatte schon vorher mal einen Unfall gehabt, einmal war ich auch Unfallzeuge. Beide Male musste ich eine ziemlich pampige Art über mich ergehen lassen. Es gibt solche und solche.

    Zum Thema sich gegen einen Polizisten zu verteidigen, der mich unrechtmäßig meiner Persönlichkeitsrechte beraubt:
    Ich mache seit 10 Jahren aktiv Kampfsport und nehme auch an Wettkämpfen teil. Ich glaube nicht das ein Polizist da wirklich was entgegensetzen kann (außer seine Waffe). Das geht so schnell ... da zieht auch keiner mehr eine Waffe. Ich weis nicht wieso einige der Meinung sind man würde da pauschal den kürzeren ziehen. Prinzipiell ergreife ich immer erst einmal die Flucht. Aber wohin soll ich, wenn jemand unrechtmäßig meine Wohnung betritt? Mal ganz ehrlich ... was ist wenn meine Frau nackt durch die Wohnung springt? ;)
    Ich hoffe das ich sowas nie erlebe, denn ich könnte nicht garantieren, das ich nur zuschauen würde. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist eines der Grundrechte über die sich kein Polizist ohne richterliche Anpordnung hinwegsetzen kann. Dann kommt er aber garantiert auch nicht allein.
    Ich glaube ich hätte ihn aus der Wohnung gedrängelt. Wenn er nach Aufforderung die Wohnung zu verlassen handgreiflich wird und keine richterliche Anordung o.ä. vorzeigen kann, setze ich mich entsprechend zur wehr und ihn damit vor die Tür, wo er in dem Fall auch hingehört. Dann handelt es sich definitiv um Notwehr! Einen Wildfremden würde ich doch auch nicht anders behandeln. Die Marke gibt ihm nicht die Narrenfreiheit. Ich habe nichts zu verbergen aber das geht echt zu weit! Das ist meine Privatsphäre die ich auch schütze, soweit dies der rechtliche Rahmen zulässt. Wir sind ohnehin schon viel zu "gläsern".

    Polizisten sind auch nur Menschen die ihren Job machen müssen. Ich entgegne ihnen daher stets mit Respekt, erwarte diesen aber auch in gleichen Maßen! Bisher bin ch damit immer bestens klar gekommen. Ich kenne auch einen persönlich. Der ist ein sehr netter Mensch und ein wirklich Klasse Typ!

    Ach ja mal am Rande ... ich hätte den Polizisten gebeten doch hereinzukommen. Würde ihn aber im Flur stehen lassen. Aber einfach hinterhertrampeln, Notizen machen und dann noch frech werden, wenn man ihn höflich bittet doch vor der Tür oder im Flur zu warten .... :evil:

    So und nu das was dich wohl am meisten interessiert:
    Meiner persönlichen, unqualifizierten Meinung nach warst du entsprechend deiner Schilderungen im Recht. Er hätte draußen bleiben müssen. Da du aber keine Zeugen hast, würde ich es erst mal bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde belassen. Das ist mindestens unangenehm für ihn. Wenn der KWS abgelehnt wird, solltest du in Erfahrung bringen wieso und dann ggf. zum Anwalt gehen (wenn es dir das wert ist).

    Just my two cents ...

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

    Einmal editiert, zuletzt von uwedd (13. Januar 2008 um 23:18)

  • Zitat

    Original von uwedd
    ..Wenn der KWS abgelehnt wird, solltest du in Erfahrung bringen wieso und dann ggf. zum Anwalt gehen (wenn es dir das wert ist).

    Just my two cents ...

    Müssen die sowieso machen, und zwar in Form eines widerspruchsfähigen Bescheides. Da muss der Grund der Ablehnung drin stehen. Einfach nur sagen dass man den nicht bekommt ist da nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von uwedd
    Ich glaube nicht das ein Polizist da wirklich was entgegensetzen kann (außer seine Waffe).

    Ach so, nur seine Waffe, na dann ist ja gut.
    Ich denke da vor allem auch daran, dass ein Polizist heutzutage nur noch äußerst selten alleine unterwegs ist. Die sind mindestens zu zweit und in manchen Gegenden rücken die nur noch in Zugstärke an. Bei einer Hausdurchsuchung sind es aber auch meist ein halbes Dutzend. Bei Verdacht einer schweren Straftat wie der Kritik am Papst kommt auch ganz schnell noch ein SEK dazu.

    Aber mit deiner Kampfsporterfahrung sollte das kein Problem sein.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (13. Januar 2008 um 23:44)

  • Hehe :) Ich bezog mich da eher auf die beschriebene Situation des Threadstarters. Da ist der Kollege allein aufgekreuzt. Ich werde mich hüten irgendwie handgreiflich zu werden, wenn da ein halber Zug vor meiner Tür steht. ;) Ganz ehrlich glaube ich dann auch nicht, das die dann keinen echten Grund dafür haben und das nicht richterlich abgesegnet ist.
    Entweder uns werden hier die Taschen vollgehauen oder der Beamte war sich seiner Sache sehr sicher und Zeugen gabs ja auch nicht. Dumm sind die ja meistens auch nicht!

    Ach ja ... "nur eine Waffe" wie du geschrieben hast. Ich bezweifle ganz stark das er die ziehen wird. Dafür muss es einen echt driftigen Grund geben und ist mit einer Menge Papier und Ärger für den betreffenden Beamten verbunden.
    Zudem versuche mal deine Waffe aus dem Holster schnell genug herauszubekommen, wenn du schon 2 - 3 gefangen hast. Ich spreche da aus Erfahreung (sportlich) Da reicht eine und man hat üble Gleichgewichtsprobleme. :nuts:
    Außerdem schrieb ich: "wenn er handgreiflich wird". Würdest du dich festsetzen und schlagen lassen, wenn einer in deine Wohnugn eindringt? Ich nicht. Ganz gleich ob Polizist oder nicht, wenn ich ganz sicher weis das er das nicht darf. Woher weis ich auch der echt ist? In dem Fall hat er ja nicht mal den Dienstausweis gezeigt.

    Röhm RG 96 9mm P.A.K. (PTB 699)

    3 Mal editiert, zuletzt von uwedd (13. Januar 2008 um 23:59)

  • Also Besuch zuhause hatte ich auch noch nicht.
    Allerdings liest und hört man so Einiges.
    Ich glaub jetzt nicht alles was da behauptet wird aber nach eigenen Erfahrungen mit Beamten z.B. bei Verkehrskontrollen traue ich so manchem Beamten auch so Manches zu.
    Und da sind dann noch Die in meinem Bekanntekreis die mich da ein klein Bisschen in die Welt der Polizeitaktiken eingewiesen haben. ;)

    Nicht umsonst wird immer geraten erst vor Gericht auszusagen wenn mal was ist.
    Alles was du einem Polizisten gegenüber ,der noch so freundlich sein kann, sagst kann und wird später gegen dich verwendet.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hier noch ein Spiegel-Artikel über unrechtmäßige Hausdurchsuchungen:

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc…,524711,00.html

    "In einem anderen Fall durchsuchte die Polizei laut Vetter die Wohnung eines Mannes mit dem Verdacht dort Raubkopien zu finden - nur weil sie diesen mit einer unbeschrifteten CD auf der Straße angetroffen hatte. Besonders häufig würden Ausländer Opfer ungerechtfertigter Durchsuchungen. Auch Selbständige und Unternehmer sind laut Pro Justitia oft betroffen."

    Hier ein inzwischen schon legendärer Vortrag, der sehr gut vermittelt, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll:

    http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331

    Es kann jeden treffen! Auch die von der "Nichts zu verbergen"-Fraktion...

  • Zitat

    Original von uwedd

    Zum Thema sich gegen einen Polizisten zu verteidigen, der mich unrechtmäßig meiner Persönlichkeitsrechte beraubt:
    Ich mache seit 10 Jahren aktiv Kampfsport und nehme auch an Wettkämpfen teil. Ich glaube nicht das ein Polizist da wirklich was entgegensetzen kann (außer seine Waffe). Das geht so schnell ... da zieht auch keiner mehr eine Waffe.


    Bei dem hier hättest du auch schlechte Chancen glaube ich ^^ Klick me

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • DER Klassiker: http://de.youtube.com/watch?v=YNqpfe1TDEs

    SEK-Einsatz, Festnahme, Hausdurchsuchung und, und, und gegen jemanden der nur gesagt hat, 40 Millionen Euro für einen Papstbesuch hätte man auch besser verwenden können.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Tachchen Erklärbär !!!
    Das ist ein sehr schönes Beispiel !!!!!!
    In meinem Umfeld ist so ein ähnliches Ding grade letzte Woch passiert !!
    Ich darf leider nix dazu sagen, weil das natürlich noch schwebend ist !
    Aber es ist schon irgendwie auffällig, dass Beamte zur Zeit reichlich am Rad drehen !!
    Na dann ein Prosit auf die Disziplinarverfahren !!!!!!!!!!

    Grüße vom Luftkönig !!!!!

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • Also ich glaube mal daß ein Disziplinarverfahren für die entsprechenden Beamten wesentlich erträglicher ist als das was mit den Leuten passiert die in dem Videobeispiel von Erklärbär zu sehen sind.
    Wenn ich mir vorstelle daß ich in der gleichen Situation bin wo man stundenlang nicht weiß was eigentlich los ist und ob man jetzt in Haft kommt oder sonst was.

    Ich denke da bist du psychisch so fertig daß es erst mal ein paar Tage braucht bis du anfängst an sowas wie Diszi-Verfahren überhaupt zu denken.

    Deshalb:
    Hier bloß kein Wort über den Papst verlieren! :confused2:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: