der fehler

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 10.315 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2007 um 03:57) ist von Motorbiker.

  • klar weil ihr euch im flüsterton unterhalten habt rufen anwohner die polizei!
    fragt sich wer sich ier wiederspricht!

  • Jedenfalls geht dieser Fall wieder in eine Statistik, die gegen uns und unsere Interessen arbeitet.

    :n12:Dankeschön! :n12:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Original von knallfOsch
    ....es is kein beweißstück....

    was ist die waffe denn dann, wenn nicht ein beweisstück dafür, daß du sie ohne kleinen waffenschein geführt hast ???

  • Zitat

    Original von DocArnie
    Jedenfalls geht dieser Fall wieder in eine Statistik, die gegen uns und unsere Interessen arbeitet.

    :n12:Dankeschön! :n12:

    That´s it !!! Und wenn genügend Fälle des unerlaubten Führens von Schreckschußwaffen im Laufe der nächsten Jahre beisammen sind, wird zuerst die Produktion von Gas-/Schreckschußwaffen reglementiert bzw. eingestellt und dann Jahre später werden sie gänzlich verboten, wetten ???

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (22. August 2007 um 21:16)

  • Meine Meinung ist dass es nicht zu irgendeinem Verfahren kommen wird, vielleicht bekommst du nen Bußgeld das wars, denk dran immer schön bldö tun und den dummen machen auf die Unschuldstour und ja ich werde mich bessern... sind solche Paragraphenreiter "geil" drauf.

    Dein einziger Fehler war nämlich keinen Antrag zu stellen, einen kleinen Affenschein bekommt wirklich jeder der keine Gewaltdelikte begangen hat deswegen ist der eigentlich für den Popo.

    Wie gesagt, meine Meinung.

    :new15:

  • Zitat

    Original von gregthecrack

    einen kleinen Affenschein bekommt wirklich jeder der keine Gewaltdelikte begangen hat

    Ich würd ruhig noch ein paar andere Straftatbestände dazuzählen, wie z.B. Drogendilikte, Raub/Diebstahl oder mit allerhöhster Sicherheit auch Alkohol am Steuer.

    Also nur, weil du noch nie jemanden verprügelt hast, heißt das noch lange nicht, dass du den KWS bekommst.

    Denn wer z.B. ein KFZ unter Alkoholeinfluss führt, zeigt damit, dass er keineswegs verantwortungsvoll handeln kann und somit auch absolut ungeeignet ist eine Waffe zu führen.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Zitat

    Original von gregthecrack
    Meine Meinung ist dass es nicht zu irgendeinem Verfahren kommen wird....

    Da würde ich nicht drauf wetten !
    Nebenbei: Manchmal zieht tatsächlich die "Unschuldstour", aber manchmal kann man dabei erst recht auf die Nase Fallen, wenn man an den falschen kommt, der einem das nicht abkauft...

  • Also ich denke auch dass die Sache mit nem Strafbefehl beendet wird.

    Aber ob es deshalb so viel besser ist!? ...nur weil man per Strafbefehl zu etwas "verdonnert" wird, ist das noch lange kein Freispruch.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Aber ob es deshalb so viel besser ist!? ...nur weil man per Strafbefehl zu etwas "verdonnert" wird, ist das noch lange kein Freispruch.

    Allerdings ist das keine rechtskrtäftige Verurteilung, ergo auch nicht vorbestraft...

    Vor allem bei der Jobsuche kann sowas sehr sehr hinderlich sein...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Allerdings ist das keine rechtskrtäftige Verurteilung, ergo auch nicht vorbestraft...

    Vor allem bei der Jobsuche kann sowas sehr sehr hinderlich sein...

    Hallo germi ! Da liegst Du aber völlig daneben. Auch bei einem Strafbefehl mit entsprechenden Tagessätzen gilt man als VORBESTRAFT ! Falls Du mir persönlich nicht glaubst, google Dich mal mit den Begriffen "vorbestraft, Strafbefehl" durchs Netz und Du wirst sehen.... ;) Gruß Derringer
    P.S. Und eine rechtskräftige Verurteilung ist ein Strafbefehl auch, wenn Du innerhalb einer bestimmten Frist keinen Einspruch einlegst, sprich ihn anerkennst.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (24. August 2007 um 11:08)

  • Da geb ich Derringer Recht.

    Du sparst einfach nur die Hauptverhandlung.

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  • Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft und es kommt ins Führungszeugnis.
    Ich denke aber mal, dass es darunter bleibt.

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Zitat

    Original von MC_Phame
    so viele Freizeit-Juristen hier...

    Eher nicht, vielleicht gibt´s auch Leute mit ein wenig mehr Ahnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (25. August 2007 um 10:05)

  • Gibt es.

    Gewisse Eintragungen werden nach 5-20 Jahren (§§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz) gelöscht.

    Mord etc. aber eher nicht.

    MC_Phame

    Bin ich deines Erachtens als gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter ein "Freizeit-Jurist"?! ???

    ...eher nicht. :nuts:

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    2 Mal editiert, zuletzt von Knallebum (24. August 2007 um 14:53)