klar weil ihr euch im flüsterton unterhalten habt rufen anwohner die polizei!
fragt sich wer sich ier wiederspricht!
der fehler
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knallfOsch -
21. August 2007 um 09:04 -
Geschlossen
Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 10.518 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Man muss nicht rumgröhlen um laut zu sein
btw. d.zilles, warum immer die Doppelposts?
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gegrölt haben wir nicht aber geflüstert auch nicht.
wir haben halt gelacht und wohl etwas lauter geredet. -
Jedenfalls geht dieser Fall wieder in eine Statistik, die gegen uns und unsere Interessen arbeitet.
Dankeschön! -
Zitat
Original von knallfOsch
....es is kein beweißstück....was ist die waffe denn dann, wenn nicht ein beweisstück dafür, daß du sie ohne kleinen waffenschein geführt hast
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Zitat
Original von DocArnie
Jedenfalls geht dieser Fall wieder in eine Statistik, die gegen uns und unsere Interessen arbeitet.
Dankeschön!That´s it !!! Und wenn genügend Fälle des unerlaubten Führens von Schreckschußwaffen im Laufe der nächsten Jahre beisammen sind, wird zuerst die Produktion von Gas-/Schreckschußwaffen reglementiert bzw. eingestellt und dann Jahre später werden sie gänzlich verboten, wetten
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mal ne andere Frage:
Was war in der Vitrine?
War da alles rechtens oder hab die auch was mitgehen lassen?
Gruß Jo -
Meine Meinung ist dass es nicht zu irgendeinem Verfahren kommen wird, vielleicht bekommst du nen Bußgeld das wars, denk dran immer schön bldö tun und den dummen machen auf die Unschuldstour und ja ich werde mich bessern... sind solche Paragraphenreiter "geil" drauf.
Dein einziger Fehler war nämlich keinen Antrag zu stellen, einen kleinen Affenschein bekommt wirklich jeder der keine Gewaltdelikte begangen hat deswegen ist der eigentlich für den Popo.
Wie gesagt, meine Meinung.
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Zitat
Original von gregthecrack
einen kleinen Affenschein bekommt wirklich jeder der keine Gewaltdelikte begangen hat
Ich würd ruhig noch ein paar andere Straftatbestände dazuzählen, wie z.B. Drogendilikte, Raub/Diebstahl oder mit allerhöhster Sicherheit auch Alkohol am Steuer.
Also nur, weil du noch nie jemanden verprügelt hast, heißt das noch lange nicht, dass du den KWS bekommst.
Denn wer z.B. ein KFZ unter Alkoholeinfluss führt, zeigt damit, dass er keineswegs verantwortungsvoll handeln kann und somit auch absolut ungeeignet ist eine Waffe zu führen.
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Zitat
Original von gregthecrack
Meine Meinung ist dass es nicht zu irgendeinem Verfahren kommen wird....Da würde ich nicht drauf wetten !
Nebenbei: Manchmal zieht tatsächlich die "Unschuldstour", aber manchmal kann man dabei erst recht auf die Nase Fallen, wenn man an den falschen kommt, der einem das nicht abkauft... -
Also ich denke auch dass die Sache mit nem Strafbefehl beendet wird.
Aber ob es deshalb so viel besser ist!? ...nur weil man per Strafbefehl zu etwas "verdonnert" wird, ist das noch lange kein Freispruch.
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Zitat
Original von Knallebum
Aber ob es deshalb so viel besser ist!? ...nur weil man per Strafbefehl zu etwas "verdonnert" wird, ist das noch lange kein Freispruch.Allerdings ist das keine rechtskrtäftige Verurteilung, ergo auch nicht vorbestraft...
Vor allem bei der Jobsuche kann sowas sehr sehr hinderlich sein...
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Zitat
Original von germi
Allerdings ist das keine rechtskrtäftige Verurteilung, ergo auch nicht vorbestraft...
Vor allem bei der Jobsuche kann sowas sehr sehr hinderlich sein...
Hallo germi ! Da liegst Du aber völlig daneben. Auch bei einem Strafbefehl mit entsprechenden Tagessätzen gilt man als VORBESTRAFT ! Falls Du mir persönlich nicht glaubst, google Dich mal mit den Begriffen "vorbestraft, Strafbefehl" durchs Netz und Du wirst sehen.... Gruß Derringer
P.S. Und eine rechtskräftige Verurteilung ist ein Strafbefehl auch, wenn Du innerhalb einer bestimmten Frist keinen Einspruch einlegst, sprich ihn anerkennst. -
Da geb ich Derringer Recht.
Du sparst einfach nur die Hauptverhandlung.
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Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft und es kommt ins Führungszeugnis.
Ich denke aber mal, dass es darunter bleibt. -
so viele Freizeit-Juristen hier...
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*achtung Ironie!*
Oder doch Erfahrungswerte?
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Zitat
Original von MC_Phame
so viele Freizeit-Juristen hier...Eher nicht, vielleicht gibt´s auch Leute mit ein wenig mehr Ahnung.
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Gibt es nach Registereintragungen auch die Möglichkeit auf Rehabilitation?
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Gibt es.
Gewisse Eintragungen werden nach 5-20 Jahren (§§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz) gelöscht.
Mord etc. aber eher nicht.
Bin ich deines Erachtens als gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter ein "Freizeit-Jurist"?!
...eher nicht.
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