Erfahrung mit Polizisten?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 7.920 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2007 um 03:48) ist von Motorbiker.

  • Ansichtssache... :new16:

    Btt:

    Vieleicht ist es nützlich neben dem KWS auch noch das Merkblatt mit sich zu führen, dass man bei Antragstellung bekommt.

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • wie uach ein hinweis oder ausdruck aus den deutschne waffengesetz! dann kann die streife sogar die entsprechende textstelle per funk auf korrektheit überprüfen!

  • Ich selber bin zwar noch nie in Kontakt mit der Polizei gekommen, aber aus Erzählungen weis ich, dass die sowieso nur das machen, was sie meinen. Da kann man noch so gut argumentieren oder belegen...
    Vielleicht sollte man immer seinen Anwalt bei sich haben der den Beamten drohen kann, denn das wirkt am meisten, solange man es nicht selber macht.

    jaja, so ist das...

  • Einige alte Hasen schwören auf die VISIER-Fibel oder ähnlich komprimierte, leicht verständliche Druckwerke.

    Das mitführen des aktuellen Gesetzes (oder in Auszügen) kann helfen, solche Situationen/ scheinbar unklare Tatbestände zu erklären.

    Ob dies ein unter Stress stehender Beamter lesen möchte, sei dahin gestellt. Dennoch kann/ sollte man die Polizisten ggf. bitten, sich mit ihrer Zentrale in Verbindung zu setzen und diesen Vorfall zu klären.

    Fördermitglied des VDB.

  • Also wenn der Polizist der Meinung ist daß du eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellst wenn er dich mit der SSW weiterlaufen ließe dann kannst du sicher sein daß du trotz mehrseitigem ,notariell beglaubigtem ,richterlich abgesegnetem Auszug aus dem WaffG. dein Teil erst mal los bist.
    Speziell dann wenn Alkohol im Spiel ist.

    Ihr müsst immer dran denken.
    Der Polizist kennt euch nicht, er kann nicht in euren Kopf schauen ob ihr böse seid und muss daher gezwungenermaßen vom Schlechteren ausgehen.

    Es ist zwar nicht in Ordnung daß jeder der mit KWS eine SSW führt gleich verdächtigt wird ein krimineller zu sein aber dennoch kann ich die Skepsis auf seiten des Polizisten verstehen.
    Denn WENN dann der Typ mit Gasknarre eine halbe Stunde später seine Freundin aus Eifersucht ins Gesicht schießt wird als erstes mal auf dem Polizisten rumgehackt denn er hätte ja erkennen müssen daß hier Gefahr droht und dementsprechend die Waffe konfiszieren müssen.

    Ist alles nicht so einfach......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • dem stimme ich zu. und wenn da noch einer rumhampelt mit nem Auszug aus irgendeinem Gesetz und drauf pocht, was er alles darf, kann so ein polizist auch mal stinkig werden.

  • Zitat

    Original von d.zilles
    wie uach ein hinweis oder ausdruck aus den deutschne waffengesetz!....

    hääää???

    im übrigen finde ich das thema hier mal wieder.....
    naja, lassen wir das.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (14. August 2007 um 21:07)

  • das ist schon klar!
    aber wenn mal der pulli hochrutscht und man das holster sieht odr bei einer stinknormalen kontrolle sofort alles konfiziert wird, kann cih die wände hochgehen!

    bei alk drogen oder aggressiven verhalten anderen gegenüber ist es ja vollkommen ok das die sachen sichergestellet werden!

    nicht umsonst kassiert die polizei/ordungsamt auch autoschlüssel bei besoffenen Besuchern aud den Wiesen ein!

  • MC_Phame, kennst du den Ausdruck "andere Sichtweisen" ?

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Original von MC_Phame
    es ist eh nur eine Frage der zeit, bis das Führen gänzlich verboten wird. Und wirklich schlimm ist das auch nicht

    stimmt ist ja schon in arbeit!
    an bestimmten plätzen straßen ist es ja schon so! :confused2: und nun spinnen wir mal weiter wie bei den fluggesellschaften, was sind waffen? nagelfeilen, deos....... ;D

  • MC_Phame, wenn ich mir deine anderen Beiträge von heute durchlese....hast du irgendwie schlechte Laune?

    Aber egal, zum Thema.
    Wenn ich einen Polizisten begegnen würde, der keine Ahnung bezüglich des KWS hätte, würde ich mal freundlich nachfragen, ob er nicht mal seinen Dienststellenleiter nach der rechtlichen Situation fragen könnte. Zumindest dieser sollte sich so weit im Waffengesetz auskennen.
    Denn schließlich habe ich viel Geld (ja gut, das ist jetzt Ansichtssache)bezahlt und man hat meine Eignung überprüft, damit ich eine SSW führen darf.
    Und um ehrlich zu sein, halte ich es dann für ein Unding, dass man dann wie ein Krimineller behandelt wird oder sogar ggf. ein Verfahren gegen einen eröffnet wird, obwohl man nach dem Gesetz gehandelt hat.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Ich bin in meinem Leben schon öfters kontrolliert worden, aber es wurden immer nur Ausweis und ggf. Fahrzeugpapiere verlangt. Meine Waffe und, seit 2003, den KWS wollte niemand sehen. Obwohl ich meistens eine SSW zugriffsbereit am Mann hatte - ich führe aber auch verdeckt und unauffällig :)).

  • Unabhängig von Nuhr und all den anderen, es wurde die Frage gestellt ob wir schon einmal eine Erfahrung mit der Polizei gehabt haben. Im Besonderen beim Führen einer SSw. Also bitte.

  • Zitat

    dem stimme ich zu. und wenn da noch einer rumhampelt mit nem Auszug aus irgendeinem Gesetz und drauf pocht, was er alles darf, kann so ein polizist auch mal stinkig werden.

    Warum, weil sich so ein Otto-Normal-Bürger einfach so erdreistet Rechte zu haben, die der Überbeamte offensichtlich nicht kennt (was er eigentlich sollte)?

    Wenn man schon wegen so einer Situation meint gleich die volle Exekutivmacht raushängen lassen zu müssen, hat man den falschen Job gewählt.

    Meine Meinung.

  • Ich habe das bisher immer wie folgt gehandhabt und damit noch nie Probleme gehabt:

    Wann immer ich in eine Polizeikontrolle komme, bei der ich Waffen dabei habe und dabei ist es mir gleich, ob ich sie führe oder transportiere (sei es beruflich, sei es privat eine SSW, sei es sportlich auf dem Weg vom/zum Schießen), und ich damit rechnen muss, dass ich im Rahmen der Kontrolle durchsucht werde oder den Kofferraum oder den Koffer öffnen muss und der Beamte dabei auf eine Waffe treffen könnte, ist meine erste Amtshandlung, dem Beamten den Personalausweis gleich nebst der zugehörigen Erlaubnis (WS/KWS/WBK) auszuhändigen und ihn freundlich darauf hinzuweisen, dass ich eine für mich erlaubte Waffe entweder transportiere oder bei mir führe.

    Meist wird das damit quittiert, dass ich gebeten werde, meine Hände nicht in die Nähe der Waffe (beim Führen) zu bewegen. Eventuell nimmt dann der zweite Beamte die Hand an die Waffe, falls nicht ohnehin schon geschehen. Aber die Kontrolle läuft dann ganz normal ab und wird evtl. auf die Waffe ausgedehnt, die vom Beamten dann dem Waffenkoffer oder dem Holster entnommen wird; da man aber die Erlaubnis dem Beamten bereits ausgehändigt hat, passiert selbst die Überprüfung der Waffe meist nicht mehr.

    Sobald die Kontrolle abgeschlossen ist, bekomme ich meinen Ausweis und die jeweilige waffenrechtliche Erlaubnis wieder und gehe meiner Wege.

    Ich habe in einer solchen Situation noch nie in den Lauf einer Polizeiwaffe geblickt und bin auch noch nie unsanft auf den Boden beförder oder mit der Acht fixiert worden, eben weil ich kooperativ war und der Beamte keine Überraschung erleben musste, weil er darauf vorbereitet war, dass ich eine Waffe erlaubterweise bei mir trage.

    Wenn ich allerdings, und so verstehe ich den TE, die Waffen bei einer Kontrolle kommentarlos und ohne Vorbereitung für den dann überraschten Beamten ans Tageslicht befördere und auf den FuStKW knalle, brauche ich mich nicht wundern, wenn die Beamten erstmal angepi??t sind. Wenn ich dann noch Alkohol intus habe, gleich wieviel, muss mir klar sein, dass ich die Waffe zunächst zur Gefahrenabwehr angenommen bekomme. Punkt! Ende! Aus!

    Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

    Also kurz und gut:

    Ihr führt eine Waffe erlaubterweise mit Euch, also weist den Beamten im Falle einer Kontrolle vorab darauf hin, indem ihr ihm die Erlaubnis gleich mit dem Person in die Hand drückt und vorallem freundlich und kooperativ bleibt.

    Dann klappt es auch mit dem Sportverein Grün-Weiß bzw. dem Sportverein Blau-Weiß.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Leute, alles mal genau überlegen:

    Wie häufig ist denn der einzelne von euch überhaupt mal in eine Kontrolle geraten.

    Ich wohne ländlich zugegeben, aber die letzten 10 Jahre bin ich zweimal Kontakt mit der Exekutive gehabt.

    einmal wegen einem selbstverschuldeten Crash (vor 7 Jahren) und letztes Jahr wegen überschreitung der Insassenanzahl.

    Wenn man den Einzelnen teilweise hier liest, haben die Kräfte scheinbar nur Euch als Klientel! vllt. darum weniger unsereins, da ja die Jungs und Mädels Euch als Stammkunden ins Herz geschlossen haben.;D

    Gruss

    Thomas

  • Hallo.

    Ich werde bei der Ausübung meines Berufes häufiger von der Polizei kontrolliert, weil "besorgte" Mitbürger dort anrufen, und mitteilen "Da steht ein Fahrzeug und da sitzt jemand längere Zeit drin".

    Wenn mein Einsatz kurz ist, nicht im Umkreis meines Heimatortes (dort habe ich der Polizei mitgeteilt, was ich beruflich mache) und nicht vorher bei der Polizei angemeldet wurde, erscheinen nach diesen Anrufen dann die Beamten und kontrollieren mich. Ich habe dazu immer alle Papiere nebst KWS parat, überreiche sie und mache die Beamten darauf aufmerksam, dass ich berechtigt eine gesetzeskonforme SSW führe.

    Ich habe noch NIE bei diesen Überprüfungen Probleme gehabt. Erstaunlicherweise brauchte ich auch noch nie die SSW zeigen. Nach der Überprüfung meiner Angaben gibt es meistens noch ein freundliches Gespräch über meine Tätigkeit allgemein und den Einsatz speziell (dazu darf ich dann aus Datenschutzgründen nichts konkretes sagen) und dann verabschieden sich die Beamten.

    Gruß.

    sundog