Erfahrung mit Polizisten?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 7.914 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2007 um 03:48) ist von Motorbiker.

  • Zitat

    Original von sundog
    Ich werde bei der Ausübung meines Berufes


    Bist Du im Sicherheitsdienst?

    Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift (BGV C7)Ausrüstung mit Schusswaffen § 19
    Schusswaffen </H4></H4>(1) Es dürfen nur Schusswaffen bereitgehalten und geführt werden, die amtlich geprüft sind und ein in der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes Beschusszeichen tragen.

    (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Schusswaffen bei Verdacht auf Mängel, mindestens jedoch einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit geprüft werden.

    (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Instandsetzung von Schusswaffen nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 41 Waffengesetz erfolgt.

    (4) Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. August 2007 um 18:27)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Bist Du im Sicherheitsdienst?


    Ein Blick ins Profil würde reichen: Privatermittler ist der gute Mann ;)

    CO2air.de :huldige:

  • Ich denke, wenn der Polizist lesen kann und man ihm den KWS zuerst gibt oder ihn sich nehmen lässt, wird man keine weiteren Probleme bekommen. Nur sollte man die Finger gut sichtbar und möglichst weit weg von der Waffe haben und keine hektischen Bewegungen machen sowie den Polizist bzw. dessen Kollegen die Waffe aus dem Holster/Handschuhfach/whatever nehmen lassen.

    Edit: Wer seine SSW offen like John Wayne trägt, ists selber Schuld wenn er Stress bekommt.

    SSW: Reck Miami 92F(nickel) :ptb:773, Walther P99 Schlitten brüniert :ptb: 762, Walther P88C (nickel) :ptb:764 . Browning GP DA 9 (brüniert) :ptb: 772
    CO2: Umarex Mod. 92 brüniert :F:
    LG: Umarex Mod. 62 :F:

    Einmal editiert, zuletzt von TheOidter (15. August 2007 um 22:25)

  • Mein KWS sagt unter Bemerkungen: Eine geführte Waffe darf nur verdeckt getragen werden. Sooo dämlich sind die Behörden hier in Hannover ja nu auch nicht *lol*

    Meines Erachtens ist es auch ziemlich egal, ob das Waffengesetz offenes Tragen nicht ausdrücklich verbietet. Es gibt ja noch andere Tatbestände, z.B. Erregung öffentlichen Ärgernisses - das geht ultra-schnell wenn man wie John Wayne durch die Fußgängerzone läuft. Mit etwas guter Laune kann man offenes Tragen auch als Berohung werten, Bedrohung mit einer Schusswaffe auch noch. Auch keine Kavaliersdelikte.

    Fazit: Ganz dämliche Idee ;)

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • Alles was kein Hosentaschenformat hat (Derringer, Goliath), kommt ins Innenbundholster (angenehmer zu führen als die Plempe nackt in den Gürtel zu schieben), für die Miami hab ich für Silvester noch ein Schulterholster. Verdeckt ist grundsätzlich besser, offen provizierst Du Ärger mit unserer Ordnungsmacht. :n17:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!