[Recht] Hülse verläßt Grundstück

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.801 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2007 um 21:14) ist von HWJunkie.

  • Hallo,

    ich habe da eine Frage, die zwar eventuell etwas kleinkariert wirkt, die ich aber nichtsdestotrotz gerne stellen will.

    Wenn beim Funktionstest einer SSW auf befriedeten Grund die Hülse nachdem Abschuss den befriedeten Bereich verläßt, ist das ein Verstoß gegen das WaffG?
    Immerhin wird ein (Metall)Teil durch heiße Gase beschleunigt und verläßt die Waffe.

    Mann könnte es sogar noch weiter treiben:
    Möglicherweise steht jemand genau dort wo die heiße Hülse hinfliegt und dieser Person - da kein Brillenträger wird das Auge durch Hornhautsverbrennung beschädigt.

    Also kurz gesagt, muss ich mich aufpassen, dass die Hülsen nicht auf die Straße flitschen?

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Ich denke mal das mit den Verlassen des Grundstückes betrifft nur das was vorne aus der Waffe raus kommt. Das mit der Hülse ist etwas weit her geholt. Das würde von der Flugbahn allein nur gehen wenn du direkt neben dem Passanten stehst und der hat dann sicher andere Probleme als die Hülse (Taubheit).

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

    2 Mal editiert, zuletzt von Wildchild (6. August 2007 um 10:23)

  • Zitat

    Original von Borath
    Hallo,

    ich habe da eine Frage, die zwar eventuell etwas kleinkariert wirkt, die ich aber nichtsdestotrotz gerne stellen will.

    Wenn beim Funktionstest einer SSW auf befriedeten Grund die Hülse nachdem Abschuss den befriedeten Bereich verläßt, ist das ein Verstoß gegen das WaffG?
    Immerhin wird ein (Metall)Teil durch heiße Gase beschleunigt und verläßt die Waffe.

    Mann könnte es sogar noch weiter treiben:
    Möglicherweise steht jemand genau dort wo die heiße Hülse hinfliegt und dieser Person - da kein Brillenträger wird das Auge durch Hornhautsverbrennung beschädigt.

    Also kurz gesagt, muss ich mich aufpassen, dass die Hülsen nicht auf die Straße flitschen?

    :wogaga:

    Also, wir hatten hier ja schon reichlich 'verrückte' Fragen, aber diese hier hat eine ganz besondere Qualität.
    Ich würde sowohl den Testschützen im Garten, als auch den direkt daneben stehenden Nachbarn einweisen. Aber gut. Das ist nur meine Meinung.

    Rein rechtlich: die Hülse ist kein Geschoss - insofern okay,
    aber Dein Nachbar dürfte sich recht über die Umweltverschmutzung (Müllablagerung in seinem Garten) aufrgen.

    Von Lärmemmissionen ganz zu schweigen!

  • :laugh:
    Musst halt schnell sein und die Hülse vorher mit der Hand fangen.
    So ein Quatsch !

    Einmal editiert, zuletzt von derschlaueded (6. August 2007 um 10:33)

  • Das ist kein Verstoß gegen das Waffengesetz sondern eine Umweltverschmutzung. (Illegales Müll abladen *lol*)
    In, ich glaube in Shanghai, darf man noch nicht mal eine Zigarettenkippe auf die Straße werfen, gibt schon eine saftige Geldstrafe.
    Wie weit fliegt schon eine Hülse?
    Ausprobieren.
    Und dann halt so weit von der Grundstücksgrenze schießen das die Hülse auf eigenem Grund und Boden bleibt.
    Bleibt noch die Frage was wenn das Grundstück nur einen Meter breit ist?
    Ganz einfach.
    Dann knallt man nicht mehr in die Länge sondern in die Breite.

    Obba Gerrit

  • suchfunktion nutzen! bitte!!!!! das hatten wir schon alles!

    wie klein ist dein grudstück? 10 cm breite??? oder warum angst . man sollte eh lieber im abgeschirmten garten schießen und die nachbarn vorher informiere, sonst bekommt man eh ärger!!! zwar nicht strafrechtlich aber egal!
    im vorgarten an der straße würde ich eh nicht schießen!!!!

  • Zitat

    Original von GPB
    ...
    Bleibt noch die Frage was wenn das Grundstück nur einen Meter breit ist?
    Ganz einfach.
    Dann knallt man nicht mehr in die Länge sondern in die Breite.

    Obba Gerrit

    :nuts: Niederländische/holländische Maße :nuts:

    Mein Garten ist nur einen Meter breit, aber unheimlich hoch. *lol*

    Also, wenn die Waffe z. B. nach rechts auswirft: Um 90 Grad vor dem Schuss nach links drehen und schon passts (Kopf einziehen nicht vergessen, Helm aufsetzen, Schutzbrille und Gehörschutz!!!).

    Grüße nach Holland
    Roland

    Gruß
    Roland

  • Wie ist das eigentlich wenn man eine SSW in Belgien abfeuert und die Hülse nicht nur das Grunstück, sondern auch gleich das Land verlässt?

    :laugh:

  • Zitat

    Original von Lachmoewe
    Wie ist das eigentlich wenn man eine SSW in Belgien abfeuert und die Hülse nicht nur das Grunstück, sondern auch gleich das Land verlässt?

    Dann sehen die Holländer das als Kriegserklärung an.....


    Aber jetzt mal zum 'Hintergrund der Frage: so ein Problem könnte z.B. auf einem Balkon auftreten. Nicht jeder hat ein Haus mit Garten und vielleicht muß man ja einmal nach einer Reparatur die Funktion der SSW sicherstellen. Und von einem Balkon fällt die Hülse schnell einmal herunter und verläßt so das befriedete Grundstück.
    Da es aber kein Geschoss ist, sollte dies kein Problem darstellen!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Interessant wird es erst wenn man mit einer SSW auf der Landesgrenze steht.
    Mit einem Bein in Deutschland wo das Ding erlaubt ist und mit dem andern Bein in einem Land wo die verboten sind. :laugh:

    Da wird sich dann wohl der Europäische Gerichtshof mit beschäftigen müssen.

    Obba Gerrit,
    der, wenn er genug Geld hätte es mal ausprobieren würde.

  • Was passiert denn wenn ich eine noch unbenutzte Platzpatrone gezielt auf des Nachbars Grundstück werfe? Wird das wie eine Handgranate vor Gericht gewertet? :crazy3: :crazy2: *lol* :ngrins: :lol: (:) :nuts: :n17: :klo: :roll: :wow: :alc:

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

  • Hi.

    Die Frage war ja auch nicht so ganz ernst gemeint. Ist halt etwas um das Sommerloch bis Silvester zu überbrücken.

    Zitat

    Original von obietrice
    Was passiert denn wenn ich eine noch unbenutzte Platzpatrone gezielt auf des Nachbars Grundstück werfe? Wird das wie eine Handgranate vor Gericht gewertet?


    Nein, denn bei einer SSW-Kartusche handelt es sich nicht um einen mit Säurezünder versehenen Sprengstoff. Eine Anklage würde wegen Geringfügigkeit nicht zustandekommen.

    Hintergrund meiner lustigen Frage ist eher das WaffG, da stand irgendwas mit heißen Gasen beschleunigten Geschoss. Und wenn etwas durch die Luft fliegt ist es streng genommen ein Geschoß. Und es wurde dazu noch von heißen Gasen beschleunigt.
    Naja, wie gesagt. Soll halt was amüsantes fürs Sommerloch sein.
    :huldige:

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Naja, ich dachte der SCHLITTEN wird durch den Gasruck beschleunigt, und die AUSZIEHERKRALLE wirft die Hülse aus, damit bist du doch dann rechtlich wieder sauber, oder?!?!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • dann pass mal auf dass du mit einer Hüse niemanden erschießt :laugh: :laugh: :laugh:

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

  • Zitat

    Original von GPB
    In, ich glaube in Shanghai, darf man noch nicht mal eine Zigarettenkippe auf die Straße werfen, gibt schon eine saftige Geldstrafe.

    Warum in die Ferne schweifen, wenn die Strafe so nah liegt... das mit ner Geldstrafe klappt auch in so ziemlich jeder Stadt in D... es muss nur grad das Ordnungsamt unterwegs sein... kostet auch, wenn man ne Kippe durch die Gegend schnippt...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von GPB
    Interessant wird es erst wenn man mit einer SSW auf der Landesgrenze steht.
    Mit einem Bein in Deutschland wo das Ding erlaubt ist und mit dem andern Bein in einem Land wo die verboten sind. :laugh:

    Da wird sich dann wohl der Europäische Gerichtshof mit beschäftigen müssen.

    Obba Gerrit,
    der, wenn er genug Geld hätte es mal ausprobieren würde.


    Nicht nur in Shanghai, hier ne KIppe aus dem Fenster oder auf die Strasse schmeissen kostet 30€, zumindest hier in Hamburg.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zitat

    Original von Borath
    Hi.

    Die Frage war ja auch nicht so ganz ernst gemeint. Ist halt etwas um das Sommerloch bis Silvester zu überbrücken.


    Nein, denn bei einer SSW-Kartusche handelt es sich nicht um einen mit Säurezünder versehenen Sprengstoff. Eine Anklage würde wegen Geringfügigkeit nicht zustandekommen.

    Hintergrund meiner lustigen Frage ist eher das WaffG, da stand irgendwas mit heißen Gasen beschleunigten Geschoss. Und wenn etwas durch die Luft fliegt ist es streng genommen ein Geschoß. Und es wurde dazu noch von heißen Gasen beschleunigt.
    Naja, wie gesagt. Soll halt was amüsantes fürs Sommerloch sein.
    :huldige:

    nein!

    es ist kein geschoss!
    du hast was wichtiges vergessen!

    der lauf fehlt!
    wenn du keinen lauf hast durch den das geschoss beschleunigt wird, ist das geschoss kein geschoss!