Hallo,
ich habe da eine Frage, die zwar eventuell etwas kleinkariert wirkt, die ich aber nichtsdestotrotz gerne stellen will.
Wenn beim Funktionstest einer SSW auf befriedeten Grund die Hülse nachdem Abschuss den befriedeten Bereich verläßt, ist das ein Verstoß gegen das WaffG?
Immerhin wird ein (Metall)Teil durch heiße Gase beschleunigt und verläßt die Waffe.
Mann könnte es sogar noch weiter treiben:
Möglicherweise steht jemand genau dort wo die heiße Hülse hinfliegt und dieser Person - da kein Brillenträger wird das Auge durch Hornhautsverbrennung beschädigt.
Also kurz gesagt, muss ich mich aufpassen, dass die Hülsen nicht auf die Straße flitschen?