Kleiner waffenschein

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.369 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2007 um 01:28) ist von Floppyk.

  • Nein!

    Der kleine Waffenschein ist ausschließlich für Schreckschusswaffen und erlaubt,
    selbige in der Öffentlichkeit zu führen.

    Für Waffen mit mehr als 7,5J benötigst du nach wie vor eine WBK (Waffenbesitz-
    karte).

    Such mal im Lexikon nach "kleiner Waffenschein", da steht alles dabei.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Wie Dennis schon sagte, der kleine Waffenschein, erlaubt dir nur das führen einer SSW

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

  • Hi Mr.Hurra,
    erst einmal herzlich willkommen im Forum :laola:

    Auf Deine Frage eine klare Antwort - NEIN ;)

    Der kleine Waffenschein (KWS) bezieht sich ausschließlich auf Schreckschusswaffen (SSW). Diese verschießen kein Projektil. (:ptb: -Stempel)

    Für die 16 Joule Waffe brauchst Du eine WBK. Diese erhälst Du nur, wenn ein Bedürfnis vorliegt. Das heisst, wenn Du in Verein FT schiesst. Der 'normale' Sportschütze hat keine Chance eine WBK für 16 Joule zu bekommen.

    An den :F: gestempelten - freien Waffen (7,5 Joule) , gibt es allerdings auch nichts auszusetzen. :lol:

    Vielleicht können wir Dir weiterhelfen, wenn Du uns sagst auf welche Entfernung Du auf was, zu welchem Zweck schießen möchtest ;)

    Gruß, Michael

  • Wer mit der ersten Bedürfsnis eine gelbe WBK bereits hat, kann immer ein WBK-pflichtiges Luftgewehr erwerben und eintragen lassen. Dafür braucht's keine neue Bedürfnis. Das gilt für alle Waffen, die auf der gelbe WBK eintragungsfähig sind.
    Dennoch gilt für GK das Mindestalter von 21/25 Jahren.