Darf das Feuerwerk selbst...

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.205 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2007 um 22:04) ist von germi.

  • Folgendes:
    Wenn man ein Grundstück hat das nicht umzäunt ist darf man mit keiner SSW schießen. Das ist klar.

    Aber was ist wenn man ein Teil des Grundstückes umzäunt hat und dort schießt?
    Darf die Hülse das befriedete Stück nicht verlassen oder darf es nur wie gehabt das Grundstück selbst nicht verlassen?

    Ist etwas ungeschickt formuliert aber ich hoffe ihr versteht was ich meine.

    Grüße...

    edit.:
    ps.:
    mit ist kein besserer Name eingefallen...

    Einmal editiert, zuletzt von Pyromane87 (15. Juli 2007 um 16:55)

  • So wie ich das verstehe, willst du dir einen kleinen Teil des Grundstücks einzäunen um dort zu schiessen (1m² oder so?).

    Normalerweise heisst es ja: Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen. Daher denke ich dass deine Methode nicht ganz gesetzeskonform ist.


    Gruß DeeK

  • Nein ich will nichts umzäunen da ist was umzäunt.
    Etwas größer ist es schon.
    Aber so groß nun auch wieder nicht.
    Bei Windstille würde man es schaffen das die Ratterpartonen innerhalb es Grundstückes runterkommen aber sonst nicht.

    ....aber es ist mehr oder weinger eine Theoretische frage denn egal ob es erlaubt ist oder nicht wenn ich da eine Ratterpatrone abschieße kommt bestimmt nach wenigen Minuten die Polizei...
    Es ist zwar mehr oder weniger auf dem Land und da sollte keine Menschensele sein aber das kennt man ja :confused2:

  • Hallo,

    befriedet heist nicht zwangläufig umzäunt. Theoretisch würde schon ein Absperrerband reichen. Das Geschoss darf nur nicht das Grundstück verlassen auf dem du schiesst.

    Alex

    :thumbsup:

  • Der Zaun erleichtert halt das Einsehen des befriedetem Besitztum.
    Zäune sind aber bei Ratter, Pfeiffer und sonstige Dinge die hinfortfliegen eigentlich keine Hilfe das Papphülsen drinnen bleiben.

    Achte das es beim Abschuß eigentlich Höhe zu machen ist und kein Weitwurf. :ngrins:

    Markus (wann fängt Mr.Edit mit seinem Countdown an?. Tage werden doch schon kürzer? *lol*)

  • Ääääähm wie verstehe ich das jetzt?
    Der eine redet von der HÜLSE die das Grundstück verlässt,
    Die aneren reden von einem GESCHOSS dass das Grundstück verlässt.
    Soweit ich weiß darf die HÜLSE doch das Grundstück verlassen oder täusche ich mich?

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Es ist die 15mm Pyro-Hülse gemeint..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das Schiessen an sich dürfte kein großes Problem sein. Aber es gelten auch noch weitere Gesetze: z. B. wegen Ruhestörung, wenn sich Anwohner durch die Schüsse oder den Lärm der Ratterpatronen gestört fühlen / erschrecken, dann kann es deswegen Ärger geben.
    Neben der Absicherung, daß die Hülsen nicht das befriedete Grundstück verlassen, ist auch sicher zu stellen, daß niemand erschreckt oder durch den Lärm belästigt wir.

    Außerhalb der Böllerzeit an Silvester ist es fast unmöglich, Pyroeffekte auszuprobieren. Es sei denn, man hat vom Ordnungsamt etc. eine Genehmigung. :(

  • von Ruhestörung und evtl Erregung öffentlichen Ärgernisses mal abgesehen darf das Geschoss das Grundstück nicht verlassen.


    wenn man nur Platzpatronen abschießt dürfen die bei Pistolen ausgeworfenen leeren Hülsen wohl das Grundstück verlassen dürfen.

    Bei Revolvern bleiben sie eh in der Trommel.

    Die leeren Becher der Signalmunition dürfen nicht ausserhalb des Grundstücks aufkommen. sie gelten sicher als Teil des Geschosses.

    In diesem Zusammnhng taucht aber die Frage nach den Silvesterraketen auf.

    Die kommen alle außerhalb des Grundstücks herunter und können evtl. auch Schaden (Dellen in Kfz) verursachen.

    Silvester ist und bleibt wohl eine "geduldete Grauzone".

    Einmal editiert, zuletzt von Medicus2000 (15. Juli 2007 um 20:16)

  • Wenn dann dazu noch ein wenig Wind geht, kann man es oftmals komplett vergessen. Letztes Silvester war es bei uns dermaßen stürmisch, dass es unmöglich war ein Geschoss abzufeuern...
    Aber was würde so eine kleine Hülse schon machen, im Gegensatz zu den zig Raketen die durch die Gegend fliegen ;)
    Aber das Recht muss eben beachtet werden!

    -| Co2: Walther CP99
    -| LG: Diana Panther 21, Diana Mod. 24, Daisy Mod. 99B Champion
    -| SSW: Walther P22

  • Die Hülse darf das Grundstück nicht verlassen!
    Auf keinen fall. Wenn das einer merkt haben die dich am .... erwischt. Und wenn dein Grundstück abgeschieden liegt interressiert das sowieso keinen, dann kannst du das machen :ngrins:

    es gibt nur einen gott und das ist die
    Desert Eagle

  • Zitat

    Original von pmbond

    Was ist denn das für ein Schwachsinn ?
    Da steh ich nicht ganz durch warum ein Revolver bei Sturm besser ist.


    ganz einfach.

    Da nur die Hülse aufgrund des Pistolenauswurfs das Grundstück verlassen kann.

    Aber das Gesetz sagt ja nur daß das Geschoß das Grundstück nicht verlassen darf!

  • Zitat

    Original von Nightmare
    Wenn dann dazu noch ein wenig Wind geht, kann man es oftmals komplett vergessen. Letztes Silvester war es bei uns dermaßen stürmisch, dass es unmöglich war ein Geschoss abzufeuern...
    Aber was würde so eine kleine Hülse schon machen, im Gegensatz zu den zig Raketen die durch die Gegend fliegen ;)
    Aber das Recht muss eben beachtet werden!

    meine Antwort mit dem Revolver war eigentlich auf diese Aussage

    "Aber was würde eine kleine Hülse schon machen ..."
    bezogen.

  • Zitat

    Original von Medicus2000


    ganz einfach.

    Da nur die Hülse aufgrund des Pistolenauswurfs das Grundstück verlassen kann.

    Aber das Gesetz sagt ja nur daß das Geschoß das Grundstück nicht verlassen darf!

    Richtig, aber eine abgefeuerte Kartusche (hier muss zwischen Patrone und Kartusche unterschieden werden), ist Altmetall.
    Unter Geschosse sind im Sinne des WaffG bei SSW´s die Pappröhrchen und Leuchtsterne gemeint, da nur diese den "Lauf" (Abschussbecher) verlassen.

    Mfg

  • Also ich blick jetzt irgendwie nicht mehr durch. Geht es hier um die Patronenhülse oder um das Pyro geschoss. Meine Aussage war auf das Pyrogeschoss bezogen! Was soll den bitte eine Partronenhülse bei Wind den anrichten?

    -| Co2: Walther CP99
    -| LG: Diana Panther 21, Diana Mod. 24, Daisy Mod. 99B Champion
    -| SSW: Walther P22

  • Die Frage hat sich an die Papphülle bzw Aluminiumbecher der Pyrogeschosse geichtet.

    Ich hab nicht vor im großem Stil außerhalb der Böllerzeit zu schießen, da es ja wie schon gesagt praktisch unmöglich ist :(
    Da wo ich wohe haben wir so nerfige nachbarn zu allen seiten das das ein ding der unmöglichkeit ist! Außerdem ist es ein Wohngebiet.
    Und im Wald bzw auf der Wiese (die uns gehört, fall hier gleich 5 leute schreiben das man nur auf seinem eigenem Grund und Boden schießen darf ;-)) sind auch ab und zu leute die mit dem Hund gehen...und die nächten Häuser sind leider nicht weit.... :(

    Eine Rakete soll angeblich keine Schäden am Auto hinterlassen.
    In einem Feuerwerk Forum hat jemand berichtet wie er gehört hat das neben ihm auf seinem Auto eine Rakete gelandet ist. Nachdem er einmal rübergewischt hatte war scheinbar nichts mehr zu sehen.

  • Zitat

    Original von Pyromane87
    ...Eine Rakete soll angeblich keine Schäden am Auto hinterlassen.
    In einem Feuerwerk Forum hat jemand berichtet wie er gehört hat das neben ihm auf seinem Auto eine Rakete gelandet ist. Nachdem er einmal rübergewischt hatte war scheinbar nichts mehr zu sehen.

    Letztes Jahr hat eine Rakete bei uns das 3-4mm starke Plexiglasdach durchschlagen womit wir unsere Terrasse überdacht haben....

    Und von den 15mm-Pyro-Aluhülsen bleibt nur das dünne Bodenblech über, die Wandungen verbrennen. Aber die unterliegen halt dem WaffG während Raketen, Böller usw. dem Sprengstoffrecht unterliegen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich fasse die Frage des Topicstarters folgendermaßen auf:
    Mal angenommen ihr habt ein sehr großes Grundstück, welches nicht komplett befriedet ist, sondern nur ein Teilbereich davon.
    Innerhalb des befriedeten Teilbereiches darf man - abgesehen von den zuvor genannten Bedingungen (Ruhestörung etc) zu Silvester Pyromunition vorderladen und verschießen.

    Stellt sich nun der Topicstarter die Frage ob das Geschoß nun den befriedeten Bereich des theoretisch sehr großen Grundstücks nicht verlassen darf, oder das Geschoß die Gänze des Grundstücks zum "landen" hat.

    Ich lege das WaffG so aus:
    Diese Regelung dient dem Schutz der Öffentlichkeit von herabfallenden Geschossen. Daher darf das Geschoß nur in einem nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich (befriedet) den Erdboden erreichen.

    Wer juristisch Sichergehen möchte, verzichtet auf eine Packung Böller und investiert dieses Geld in Absperrband, und befriedet eine ausreichend Große Fläche.

    (Ohne Gewähr)

    Gruß
    B

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

    Einmal editiert, zuletzt von Borath (16. Juli 2007 um 10:37)