Folgendes:
Wenn man ein Grundstück hat das nicht umzäunt ist darf man mit keiner SSW schießen. Das ist klar.
Aber was ist wenn man ein Teil des Grundstückes umzäunt hat und dort schießt?
Darf die Hülse das befriedete Stück nicht verlassen oder darf es nur wie gehabt das Grundstück selbst nicht verlassen?
Ist etwas ungeschickt formuliert aber ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Grüße...
edit.:
ps.:
mit ist kein besserer Name eingefallen...