Kleiner Waffenschein - wo beantragen?

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 28.247 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2007 um 14:38) ist von complete crazy.

  • Zitat

    Waffen werden nicht eingetragen.

    Das dachte ich auch die ganze Zeit, dass SSW nicht eingetragen werden müssen. Aber weshalb dann die zweite Seite im Antragsformular ?

  • Aufbewahrungsort brauchst du auch nicht anzugeben, die müssen nicht in einem Tresor verschlossen sein. Ich habe den Eindruck da wurde das Formular für den "großen" Waffenschein genommen und einfach oben der Kopf geändert. Am besten ist ja immer noch "PTB-Zeichen Ja/Nein". Wer da nein ankreuzt ist bescheuert :ngrins:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • ja das gefühl hatte ich bei mir auch, denn da waren 80% fragen die ich nicht zu beantworten wusste oder nicht beantworten musste. bischen merkwürdig. da gabs auch fragen mit scharfen waffen & kalibern etc.

    also entweder denk ich falsch, oder man brauch es wirklich.

  • Zitat

    Original von The-1st

    So ein Quatsch :n17:

    gruß The-1st

    Ja, ich bin wirklich ein echter Terrorist, darf ich jetzt endlich meine Waffe haben, herr Beamter :laugh: ?

    Und wir fühlen uns alle mal wieder vom Vater Staat wie in Watte gehüllt ;D ...

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (3. Juli 2007 um 19:09)

  • wenigstens kann der staat dann wahrheitsgemäß sagen: wir geben keinen bekennenden neonazis einen kws aus sondern nur an lügner!!! *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von d.zilles (3. Juli 2007 um 19:12)

  • Zitat

    Original von The-1st
    Ich finde ja die Fragen, die weiter unten noch kommen nicht schlecht:

    Ja, echt super. Vor allem die erste und die letzte. Woher soll ich wissen ob irgendwelche Ermittlungen gegen mich laufen? In der Regel bekommt man ja allenfalls irgendwann mitgeteilt das eine Ermittlung eingestellt wurde.

    Hatte erst neulich ein Bekannter. Bekommt ein Brief dass die Ermittlungen wegen Betrugs gegen ihn eingestellt wurden sein. Er viel fast aus alle Wolken und hat gleich den Staatsanwalt angerufen... stellte sich heraus das bei einem Auto das er mal vor Jahren besessen hatte der Tachostand verändert wurde. Daraufhin wurde erst mal gegen alle inzwischen 7 Vorbesitzer (5 davon hatten den Wagen nach meinem Bekannten) ermittelt.

    Und bei der letzten Frage... ich meine... eigentlich müsste da jeder der noch Kirchensteuer zahlt doch wohl JA ankreuzen, oder? :confused2:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo, tut mir Leid, wenn ich den Thread nochmal reanimiere, aber ich habe noch eine Frage:

    Am Montag möchte ich den Weg zum Landratsamt machen, um den KWS zu beantragen (warum ist ja auch erstmal egal)!

    Nun habe ich mich im Internet schlau gemacht, wo ich den genau beantragen muss und habe sogar eine Voranfertigung für den Antrag gefunden.

    Meine Frage nun: Warum muss ich den Waffentyp, die Anschrift des Händlers.... usw angeben? Klar, lässt sich alles leicht rausfinden, auch das Kaufdatum ist kein Problem, aber was wenn ich mehrere Waffen zu Führen beabsichtige?
    Vor allem ich habe eine SSW geschenkt bekommen, wann das war weiss ich nicht mehr genau, geschweige denn, Name und Anschrift des netten Herren.

    Wisst ihr da vll. weiter oder muss ich den Antrag jedes Mal neu ausfüllen, wenn eine neue SSW dazukommt?
    Dann muss ja auch jedes Mal mein KWS neu gedruckt werden, oder nicht?


    Bitte um Hilfe, da ich am Montag leider keine Zeit habe, mich auf Diskussionen mit dem Beamten einzulassen!

    MfG

    CC

    Und Danke ;)

    Einmal editiert, zuletzt von complete crazy (22. November 2007 um 18:52)

  • Das rechtlich nicht in Ordnung.
    Der KWS erlaubt das führen aller PTB-Waffen!
    Du musst im prinzip nur ankreuzen, das es PTB-Waffen sind.

    Den Rest kannst du freilassen.
    Der Beamte wird sicher rummeckern, aber es soll dir bitte im WaffG zeigen wo steht das der KWS nur für eine bestimmte Waffe gilt.

    Sag einfach du ahst noch garnkeine SSW. Du willst erstmal den Schein beantragen und dann eine kaufen.


    /€
    Was ich ganz interessant finde ist, dass in dem Formular ganicht nach Alkoholabhänigkeit und Geisteskrankheit wie üblich gefragt wird.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (31. August 2007 um 15:02)

  • okay danke dann werde ich mir übers Wochenende noch die passenden Gesetzesstellen ausdrucken und mitnehmen.
    Was mich noch stuzig macht ist, das als ich vor einiger Zeit mein Führungszeugnis beantragt habe, die mein ausgedrucltes Forumular garnicht gebraucht haben. Habs auch im Internet auf deren Seite rausgelassen und ausgefüllt. Aber die habens dann anders gemacht...
    Mal schauen was auf mich zukommt!

    Gruß CC

  • Zitat

    Original von complete crazy
    Warum muss ich den Waffentyp, die Anschrift des Händlers.... usw angeben?


    Gar nichts musst du angeben. Nimm einfach mal an, du hast noch keine SSW und willst dir erst eine kaufen, wenn du den KWS hast. (Nur mal so als Argument, falls sich jemand im Amt deswegen quer stellt.)

  • Zitat

    Original von complete crazy
    ja toll dann sagt er, "ja dann kommen Sie wieder wenn Sie eine haben" -.-*


    Das hieße dann, dass du für jede Neuanschaffung und jede Versteigerung wieder hin müsstest, um Einträge hinzufügen oder streichen zu lassen. Das kommt bestimmt irgendwann, aber noch ist es fast kundenfreundlich. ;)

  • Zitat

    Original von Tilvaltar

    Das hieße dann, dass du für jede Neuanschaffung und jede Versteigerung wieder hin müsstest, um Einträge hinzufügen oder streichen zu lassen.

    Genau das ist meine Sorge -.-

  • Zitat

    Original von Ritztec

    ...ne, eine meine WBK´s war mal nach 5 Tagen da !!! Ho,ho,ho !!!

    "Das dauert zwei Wochen, wir schicken die ihnen per Post zu!"
    Heute sind die zwei wochen rum... immernoch keine Post :cry:

    Baba,
    Piet-kun

  • Sooo, aus Zeit- und Kostengründen hab ich es erst jetzt geschafft, den Gang zum LRA zu machen.
    Die Dame allerdings hielt mir DIESES STÜCK PAPIER
    unter die Nase und bat mich, es auszufüllen.
    Ich meinte dann, dass der Schein doch nicht Waffenbezogen ist, und dass ich alle PTB-Waffen damit führen dürfe. Was wäre denn, wenn ich mir erst eine kaufen will und dann drei Jahre später nochmal eine.
    Daraufhin meinte sie, dass ich den Antrag erst stellen kann, sobald ich eine Waffe habe. Und wenn ich mir dann nochmal eine kaufe, muss ich den Antrag nochmal ausfüllen.
    Und dann nochmal etwas bezahlen?, war meine Frage.
    "Das Ausstellen kostet einmalig 50.- , meines Wissens kostet das Nachtragen nichts. Auf dem KWS haben bis zu 5 Waffen Platz."

    Im weiteren (eher uninteressanten) Verlauf des Gespräches stellte sich dann heraus, dass ich als Bewohner eines Teilortes von Aalen, nicht zum LRA müsste, sondern ins Rathaus, aber das wäre das selbe Papier.

    Naja, das Rathaus liegt nur über die Straße, also wollte ich auch einmal dort hin, um mich weiter zu erkundigen.

    Soweit so gut, also noch einmal dieselbe Leier, bla bla ich möchte den KWS beantragen.
    Dann legt die mir doch glatt den Antrag für einen Waffenschein vor. Ich meinte dann, das wäre mir doch ne Nummer zu groß und nach einigem Suchen hatte sie dann den richtigen Schein.
    Sie fragte, ob ich denn schon eine Waffe hätte, was ich bejahte, allerdings konnte ich die ganzen Angaben nicht vollständig ausfüllen.
    Ich fragte dann wieder, ob ich, wenn ich mir eine 2. oder 3. Waffe kaufe, diesen Antrag wieder abgeben muss, was sie wieder bejahte, allerdings wisse sie nicht, ob es wieder etwas koste.
    Der Schein wäre bis Weihnachten etwa da...

    Soviel zu meiner Geschichte, morgen früh werde ich nochmal hingehen und den Antrag abgeben...

    KWS-Interessent in Aalen sei gewarnt :))


    Gruß CC

  • Es gibt hier im Forum die Gesetzestexte, den KWS betreffend, drucke dir das aus und konfrontiere die Dame mit ihrem offentsichtlichen Gesetzesbruch, bzw. Rechtsbeugung, und dann lass dir mal erklären, wieso das Landkreisrecht über dem Bundesrecht steht und ob Aalen nicht zur BRD gehört und deswegen ein eigenes WaffG. hat.

  • nur um anzugeben: zum ordnungsamt in dresden gelatscht, indianerwehrenwort geschworen dass ich der bundeskanzlerin keine pfefferladung uns gesicht schießen will, nachhause gegangen. 3 tage später war im briefkasten die verlautbarung, ich dürfe meine 50 € blechen. ist bei mir der große waffenschein, wo alle Zeilen ge-Xt sind und vorn mit nem stempel "kleiner" vor das "waffenschein" geballert wurde. :new11:

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.