KWS beantragen

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 4.138 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. August 2007 um 15:49) ist von Regnorts.

  • Moin moin,

    ich wollte den Kleinen Waffenschein beantragen. Dafür gibt es auf der Homepage unseres Landkreises sogar eine eigene Download-Rubrik. Also habe ich mir dort einfach mal den "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffRNeuRegG" geholt und ausgedruckt.

    Was mich jetzt wundert, auf dem Formular werden u.a. Angaben zur Waffe (Hersteller, Modell, Herstellungsnummer, PTB-Kennzeichen) und zum Händler (Wann, wo und von wem erworben?) verlangt. :confused2:

    Bis jetzt dachte ich immer, der KWS sei von der SSW unabhängig. ???

    Achja, ist übrigens Ostalbkreis in BaWü.

    Gruß,
    Frank

    "Never give up, never surrender!" Cmdr. Peter Quincy Taggart

  • Ich glaube das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich mit den KWS
    aber das man infos zur Waffe machen muss habe ich noch nicht gehört

  • Zitat

    Original von FrankAG
    Was mich jetzt wundert, auf dem Formular werden u.a. Angaben zur Waffe (Hersteller, Modell, Herstellungsnummer, PTB-Kennzeichen) und zum Händler (Wann, wo und von wem erworben?) verlangt.

    Lass das Feld leer. Du hast noch keine SSW, willst aber schon mal den KWS haben.

  • Frank,
    ich habe zwar nicht alles gelesen, schau mal hier:
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-444-…schein-KWS.html
    eine Menge Informationen.
    Gruß
    Bernd

    Gruß muffrikaner

  • Diese Punkte kannst du einfach frei lassen.
    Meist sind die Anträge für den KWS nur etwas umgeänderte Formulare für den "großen" Waffenschein o.ä..

    Gruß
    Babylon

  • ohne jetzt einge große diskussion starten zu wollen, aber hat jemand schonmal wegen seinem kws ein gespräch mit einem polizeibeamten führen müssen? das ist bei mir nämlich so, deswegen die frage, ob es sich dabei nur um eine "laune" der behörde oder mittlerweile gängige praxis handelt!?
    (wollte deswegen nicht extra ein neues thema starten, da der kws ja schon zur genüge behandelt wurde, mir dieser spezielle fall jedoch vorher nicht aufgefallen war)
    gruß
    woody

  • Zitat

    Original von Babylon
    Meist sind die Anträge für den KWS nur etwas umgeänderte Formulare für den "großen" Waffenschein o.ä..


    Den Antrag für den großen WS hab ich mir Interesse halber auch gleich mit runter geladen gehabt. Der sieht nochmal völlig anders aus.

    Naja, ich fülle dann einfach mal die Sachen aus, die ich weiß und schau mal, was die dazu sagen.

    Danke für eure Infos. :)

    Gruß,
    Frank

    "Never give up, never surrender!" Cmdr. Peter Quincy Taggart

  • Zitat

    Original von woody119
    ... die frage, ob es sich dabei nur um eine "laune" der behörde oder mittlerweile gängige praxis handelt!?

    wahrscheinlich sowohl als auch. Das Gesetz sagt es zwar ganz klar aber so manche Behörden interpretieren wohl ihre eigenen "Moralvorstellungen" mithinein.
    Ich hatte meinen KWS schon sehr früh beantragt, da wusste man damit noch nicht so richtig was mit anzufangen. Dabei fragte mich ein Beamter mehr nebenbei, warum ich den den überhaupt haben will. Ich sagte nur leicht freundlich: weil es jetzt Vorschrift ist. "Ah ja", so seine Antwort. Er war aber auch so etwa in meinem Alter und dachte sich wohl auch so seinen Teil zu diesem Unsinn.
    Mein KWS ist eigendlich auch ein normaler Waffenschein, nur daß darüber "Kleiner" steht. Die Felder mit Art, Kaliber usw sind einfach freigelassen und nur bei Auflagen steht die Begrenzung nach bla bal.
    Gibt es jetzt eigendlich richtige kleine WS?

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Weil die Polizei in meinem Kreis keine Downloads anbietet, muss ich entweder selber vorbeifahren, oder ich nehme ein anderes Formular.

    Ich habe jetzt dieses Formular aus NRW gefunden: http://www1.polizei-nrw.de/moenchengladba…Antrag%20II.pdf

    Kann ich einfach dieses Formular nehmen, es ausfüllen und an die Polizeistelle in Viersen schicken? Die Formulare sind doch in einem Bundesland gleich, oder?

    jaja, so ist das...

  • edbru: ich habe meinen seit ca. einem halben Jahr. Ist auch ein "großer", hat man im nachhinein machinell Kleiner davorgeschrieben.

    @-8-: Ich habe meinen Antrag zugeschickt bekommen, war der gleiche wie der aus dem Internet, allerdings von der Kreispolizeibehörde Neuss. Der Antrag sah anders aus als der aus deinem Link, von daher solltest du lieber mal vorbei schauen und dir den dortigen Antrag besorgen.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

    Einmal editiert, zuletzt von rencor (4. Juni 2007 um 21:40)

  • @-8-

    ich denke, der ist soweit OK.
    Ob Du Deine vorherigen Wohnungen wirklich angeben musst, weiss ich echt nicht. Ich würde das freilassen.
    Wirklich wichtig ist nur Deine Unterschrift zur Erlaubnis zur Einholung Deines pol. Führungszeugnisses, was in den den 50Eu enthalten ist.
    Deshalb sind ja diese Gebühren auch fällig, falls abschlägig entschieden wird.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Mal ne Frage zum Thema.
    Meine Kreisverwaltung will Angaben über eine evtl vorhandene Sehschwäche / Brille haben. Das muss ich doch nicht ausfüllen oder gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

  • Ich wurde auf einem Schriebsel beim Beantragen des KWS gleich vorgewarnt "die beantragung dauert ca. 3 Monate" !

    Also alle die das vorhaben sollten sich auf eine Lange wartezeit gefasst machen, dass nur mal so am rande ;)

    SSW: Walther P88 Compakt Nickel HG , Colt Double Eagle Mod. Combat Commander Softair: Glock 17, Glock 23
    LG: WEIHRAUCH HW 50 "deluxe"

    If anyone have a gun everybody need a gun!

  • @Xtern

    Du verwechselst das jetzt nicht mit dem Antrag auf die Erlangung der Fahrerlaubnis?

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Joey187
    Ich wurde auf einem Schriebsel beim Beantragen des KWS gleich vorgewarnt "die beantragung dauert ca. 3 Monate" !

    Also alle die das vorhaben sollten sich auf eine Lange wartezeit gefasst machen, dass nur mal so am rande ;)


    Also bei mir hat es bestimmt 5-6 Wochen gedauert bis ich das Scheinchen bekommen habe

    grüße
    Markus

    CO2air.de :huldige:

  • Was kostet der KWS so im durchschnitt? Ich mein mal was von so um die 50€ gehört zu haben!'? Wollen die wirklich sooo viel haben für den "kleinen Schein"!?

    Und wenn ich dann einen Besitze, wer weiß denn das alles?? Die Behörde natürlich, aber auch das Polizeirevier hier um die Ecke? Bin ich bei denen dann "vermerkt"??

    ^^ wollte deswegen nicht einen extra Thread aufmachen!!

  • Hallo Japanfreak,

    ja mit 50€ Bearbeitungsgebühr musst du rechnen, die auch bei einer nicht Austellung wegen unzuverlässigkeit fällig werden. Aber ob das dann der ganze Betrag oder nur ein Teil davon ist kann ich nicht genau sagen das is wohl von Behörde zu Behörde unterschiedlich, so habe ich das jedenfalls gehört.

    Ja du wirst wahrscheinlich beim Ordnungsamt oder ähnlichem registriert , ich glaube die Polizei hat sicherlich auch zugriff auf diese Daten aber genaueres kann ich dir leider nicht sagen.

    Grüße
    Markus

    CO2air.de :huldige:

  • Zitat

    Original von -8-
    Weil die Polizei in meinem Kreis keine Downloads anbietet, muss ich entweder selber vorbeifahren, oder ich nehme ein anderes Formular.

    Ich habe jetzt dieses Formular aus NRW gefunden: http://www1.polizei-nrw.de/moenchengladba…Antrag%20II.pdf

    Kann ich einfach dieses Formular nehmen, es ausfüllen und an die Polizeistelle in Viersen schicken? Die Formulare sind doch in einem Bundesland gleich, oder?


    Kommt mir bekannt vor das Formular. Ich musste (in Hürth) fast das selbe Formular ausfüllen. Die scheinen in NRW alle ziemlich ähnlich zu sein.
    Ich hab meinen KWS jetzt auch schon seit 2003 und da ist wie bei einigen anderen hier auch, einfach ein "kleiner" vor das Wort Waffenschein gesetzt worden.
    Auf dem KWS sind auch drei Stellen für Waffenangaben drauf. Da wurde aber einfach "für Gas- und Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen im Kreis" reingeschrieben. Angaben über die SSW's musste ich aber keine machen.
    Ein kurzes Gespräch habe ich mit der Sachbearbeiterin auch geführt. Da ging es aber nur darum, wann man eine SSW führen darf (mit KWS) und wann nicht usw.

    @ -8-: Ich würde an deiner Stelle auch vorsichtshalber mal persönlich vorbeischauen. Du kannst diesen Antrag ja mitnehmen und die werden dir dann schon sagen, ob es der richtige ist.

    Gruß
    Christian

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!