Polizei hat Waffe

Es gibt 92 Antworten in diesem Thema, welches 12.874 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2007 um 23:45) ist von freedom.

  • Zitat

    Original von hoerty
    bin auf ein feld gefahren und hab n magazin durchgeschossen und bin dann wieder zu meiner wohnung gefahren - und 10minuten später ruft der halter des fahrzeugs mit dem ich gefahren bin mich an und sagt: hey die bullen haben angerufen und meinten mit dem auto is jemand gefahren der ne waffe abgefeuert hat.

    Hähh? Wie um alles in der Welt wurdest du erwischt? Ich kanns mir grad echt schwer vorstellen, haben dich die Cops etwa gesehen?

    Die Staatsanwälte beschweren sich immer über zu viel arbeit, klagen jedoch Leute wegen 10x BAMM an.....tsssss..... :cc

  • Zitat

    Original von Cuddles

    Hähh? Wie um alles in der Welt wurdest du erwischt? Ich kanns mir grad echt schwer vorstellen, haben dich die Cops etwa gesehen?

    Steht doch da, die Polizei hat eine Halterermittlung zum KFZ-Kennzeichen gemacht, offenbar weil jemand sich bei der 110 gemeldet hat mit der Info "Hier steht jemand und ballert rum, KFZ-Kennzeichen XY".

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von hoerty
    ... später waren die grünen dann da und meinten so, ja also selbst wenns nur probeschüsse waren - wir müssen die waffe beschlagnahmen...

    Also hast du den Polizisten gegenüber schon zugegeben das du es warst?
    Woher wissen die das denn? Die haben doch nur das Kennzeichen des Fahrzeugs wenn ich´s richtig verstanden hab.

    Falls nix hilft, unter Lehrgeld verbuchen, ne neue kaufen (ärgern bringt dann ja auch nicht weiter) und gleich einen Röhm-Sicherheitskompensator dazu, dann kannst du auch mal in der Wohnung Testschüsse abgeben.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original von AD-iceman
    Also hast du den Polizisten gegenüber schon zugegeben das du es warst?
    Woher wissen die das denn? Die haben doch nur das Kennzeichen des Fahrzeugs wenn ich´s richtig verstanden hab.

    So wie ich ihn verstanden habe war die Polizei erst mal beim Halter des Wagens - und der mußte dann wohl oder übel sagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren ist.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • konnte mir jetzt noch nicht alle antworten durchlesen (da ich in der arbeit bin).

    aber um schon mal ein bisschen weiter zu kommen:

    ich gehe davon aus, dass dieser "feldweg" bzw. das feld - ein PRIVATGRUNDSTÜCK ist

    -die grünen haben von den schüssen erfahren, weil wohl irgendjemand die schüsse gehört hat, sich das nummernschild von meinem auto aufgeschrieben hat und es ihnen gepetzt hat :)

    ja muss jetz sagen, hatte schon paar mal mit der polizei zu tun (aber noch nie wegen so was) und hab mich aber entschieden ihnen die wahrheit zu sagen, weil diese ja nicht schlimm ist. also hab die waffe sofort, ohne zögern abgegeben, nur noch gesagt: ich versteh schon, dass sie wie immer kein auge zudrücken können - und weiß auch was gesetz ist - hab dann nur noch gefragt wie die chancen stehen dass ich sie wieder bekomme und sie meinten: anischtssache vom staatsanwalt

    so... dann vielleicht noch ne frage: anwalt ja oder nein?
    ich meine ich hab schon nen guten - aber wenn der mir da nicht viel helfen kann, brauch ich kein geld für den ausgeben!

    ZUM TRANSPORT: ich hatte die waffe von der Poststelle abgeholt - im geschlossenen paket, habe sie ausgepackt, muni ausgepackt, geladen und geschossen, eingepackt bin wieder gefahren (alles in 5 minuten).
    -----> bin aber gar net mit aufs revier, hab ihnen einfach nur vor der haustür gesagt: ja mein gott, hab 11 mal geschossen und sonst war nix (habs heut gekauft, wollte testen ob sie in ordnung ist)

    das war alles - sie meinten ich muss halt in 2 wochen des schreiben abholen, dass meine waffe jetz als beweismittel gilt und aussage machen (weiß noch nicht ob ich diese verweigern werde - TIPS erwünscht ;)

  • Mit der Sache wird sich vorliegend ja auch ein Jugendstaatsanwalt beschäftigen, weil hoerty noch als Heranwachsender gilt, sofern das Datum bei der Registrierung stimmt. Liegt eine Straftat vor, was aber nur anhand von Akteneinsicht angemessen zu beurteilen ist, weil hoerty sich mit Infos zu den Gegebenheiten ja sehr bedeckt hält, so wird der Staatsanwalt mit einem entsprechenden Anwaltsschreiben vielleicht nach 153 StPO einstellen, wenn man auf die Waffe verzichtet. So ist nunmal die Regel bei solchen Taten. Anderenfalls gehts direkt zum Jugendrichter, der über die Sache entscheiden muss, weil ein Strafbefehlsverfahren ja nicht bei Heranwachsenden in Betracht kommt. Dort mus dann ja werr entscheiden, ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht angewendet wird. Was der Fall sein wird, kannst Du selbst entscheiden, wenn Du überlegst, ob Du mit Deinen 20 Jahren schon Erwachsenenreife hast, oder nicht ;D

    Die Waffe wurde entweder sichergestellt oder beschlagnahmt. So genau kann ich das nicht von hier beurteilen. Macht aber auch im Endeffekt keinen Unterschied. Sofern eine rechtswidrige Straftat vorliegt kann die Waffe eingezogen werden. Selbst wenn also der Staatsanwalt gnädig ist und nach 153f. StPO einstellt, dann ist die Waffe trotzdem weg.
    Man lässt sich dort halt von dem Gedanken leiten, dass wer einmal Unsinn macht es auch wieder tut. Die Einziehung ist somit also auch präventiv bestimmt und bei einem Jugendstaatsanwalt ist "Prävention" ganz wichtig.

    Obige Ausführungen gelten natürlich für mein Bundesland Hessen. Hoerty kommt natürlich aus dem Freistaat Bayern, wo zwar die gleichen Gesetze gelten wie bei mir, aber die Strafen fast doppelt so hoch sind. :(

    Deshalb muss es keine Einstellung nach 153 StPO geben und die Sache kommt gleich vor den Jugendrichter. Insbesondere wenn der Staatsanwalt nur "Waffe" sieht und überhaupt keinen Plan von KWS und Platzpatronen hat. Kommt leider oft genug vor.

    Also lieber Hoerty: Die Waffe kannst Du Dir 100 % abschminken und somit gleich eine neue Kaufen. Damit würde ich aber dann keinen Unsinn anstellen, weil das macht sich im Hinblick auf das aktuelle Verfahren gar nicht gut. Ansonsten kannst Du auch vorsichtshalber schonmal ein paar Euro für eine evtl. Geldstrafe beiseite legen und Dir ggf. überlegen wo Du gerne Sozialstunden ableisten würdest.

    edit: Anwalt ist immer gut, wenn Vorstrafen da sind erst recht. Keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen wäre auch nicht schlecht gewesen, aber nun leider zu spät. Würdest Du in Frankfurt wohnen, hätt ich gesagt, dass Du einfach mal bei mir in der Kanzlei vorbei kommst, aber Bayern ist dann doch etwas weiter weg.

    Gruß
    Lomax

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (24. Mai 2007 um 12:53)

  • Zitat

    Original von Tilvaltar

    Aber das Feld eines Landwirts ist kein öffentlicher Grund
    Denke mal es würde helfen, wenn du den Bauern ausfindig machst, und mit ihm nett redest.
    Wenn dieser nämlich aussagt, dass du mit seiner Erlaubnis da geschossen hast, dann Kann dir eigentlich keiner mehr was, sofern die Waffe ordnungsgemäß transportiert wurde.

    Blöd ist natürlich, wenn der Besitzer des Feldes selbst die Cops gerufen hat.

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    ...
    und somit gleich eine neue Kaufen...

    Gruß
    Lomax

    Damit würde ich warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

    Was ist denn, wenn aus irgendeinem Grunde ein noch Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt wird und dann die zweite Waffe gefunden wird?

    Roland

    Gruß
    Roland

  • four-point-five

    Da gibts doch keine Hausdurchsuchung mehr in diesem Fall. Die Polizei hat die Waffe und mehr brauchen sie ja auch nicht. Was soll man denn bei Hoerty auch noch finden wollen ?

    Ein Durchsuchungsbeschluss muss die aufzufindenden Gegenstände bezeichnen. Da fällt mir nichts mehr ein. Außerdem hat man eine Kaufquittung und kann beweisen, dass die Waffe nichts mit dem Tatvorwurf zu tun hat.

    Einem Neukauf steht also nichts im Wege.

  • Der Vorwurf, welchem unserem Hoerty gemacht werden wird ist im übrigen ein Verstoß gegen § 12 Abs. 3 WaffG. Dort steht:

    Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

    Da Hoerty keinen kleinen Waffenschein hat (davon gehe ich jetzt mal aus, weil ich nichts gegenteiliges gelesen habe) geht der Vorwurf auf unerlaubtes Führen.
    Das liegt allemal vor, weil das Feld wo geschossen wurde eben kein befriedetes Besitztum ist. Auch die Aussage bzgl. des "Transports" wird schon als Fühen zu werten sein, weil Waffe mit Munition im geöffneten Karton auf dem Beifahrersitz eigentlich auch eindeutig ist.

  • also ob ich noch nach jugendstrafgesetz verurteilt werden würde... weiß nicht, ich werde in einem monat 21 und ich gehe auch so (alleine vom erscheinungsbild jetz mal von erwachsenenstrafrecht aus).

    also ich habe die waffe im GESCHLOSSENEN Karton zum feld gefahen (im kofferraum), dann ausgepackt, und geschossen!
    ich vermute dass die wiese/feld auf dem ich war privat ist (wie kann ich das herausfinden??)

    wäre es dann überhaupt noch eine straftat? weil ich habe sie doch eigentlich gar nicht "mitgeführt" oder wie kann man denn "mitführen" definieren?
    und wenn ich es schaffe dass der besitzer des grundstücks zu mir hält, dann wäre es doch in keinem falle mehr ein vergehen oder nicht?
    -somit müsste mir die waffe doch wieder ausgehändigt werden oder?

    AUSSAGE: also um es noch mal zu betonen - der polizei habe ich gar nichts gesagt - außer, dass ich geschossen hab - sonst GAR NICHTS.


    WAFFENSCHEIN: wollte ich mir holen wenn ich ich richtig schieße, also mehre schuss nicht nur ein magazin um zu testen ob sie überhaupt funktioniert!
    den bekomme ich schon für 50euro beim landratsamt oder?
    -gibt es dann wartezeiten, oder wird der an ort und stelle ausgestellt?

  • Hoerty, auch wenn Du einen kleinen Waffenschein hast, berechtigt er Dich nicht zum Schießen!
    Der KWS berechtigt Dich nur dazu eine Waffe bei Dir zu führen. Nichts weiter.

    Gruß Matthias

  • und was berechtigt mich dann zum abfeuern einer gaspistole???

    die polizisten meinten: ja wenn SIe jetz einen KWS gehabt hätten, wär es ja kein problem.... (kannten die sich selber nicht aus)? :) ?

  • Heidewitzka!
    Das ist ja mal eine blöde Geschichte!

    Das wichtigste wurde ja schon gesagt:
    - die Waffe kannst Du Dir abschminken
    - Anwalt aufsuchen kann nicht schaden (-> vielleicht geh´ts über die Rechtsschutz?)
    - Prozess/ Verurteilung/ Eintrag in die Akten muss man abwarten
    - das Grundstück war nicht be-/ eingefriedet (kein Zaun, wie beim Garten) = Problem!
    - Beantragung KWS kannst Du Dir jetzt wohl erst mal abschminken.

    Was mich viel mehr ärgert als Deine 'Dummheit' (sorry, so muss man das wohl sagen),
    ist diese Panikmache und Anzeige durch den Zeugen der Ballerei!

    Wer weiß, was bei dem wieder abging und welche schlechten Filme er in letzter Zeit gesehen hat
    (die BILD reicht unter Umständen auch schon).
    Wäre natürlich wichtig zu wissen, was er der Polizei ggü. angegeben hat
    ("ich dachte, der will meinen Hund töten!")


    Einstweilen:
    Abwarten, Teetrinken und beten!

  • Zitat

    Original von Famas
    Aber das Feld eines Landwirts ist kein öffentlicher Grund

    Aber auch kein befriedetes Grundstück.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von hoerty
    und was berechtigt mich dann zum abfeuern einer gaspistole???

    Eine Notwehrsituation, oder die Tatsache das Du auf deinem eigenen befriedeten Grundstück bist.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • ja das nicht, aber ein privatgrund, auf dem der besitzer leuten erlauben kann rumzuschießen so viel sie wollen.... es waren ja noch nicht mal geschosse im spiel, die die grundstücksgrenze verlassen hätten können!