Gaspistole ohne PTB eingezogen...

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 13.822 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Mai 2007 um 02:14) ist von Erklärbär.

  • Hallo

    Mir wurde eine Schreckschusspistole, die in Österreich erworben wurde, von der Polizei eingezogen.
    In Österreich sind derartige Waffen erlaubt, es ist ja nur eine ganz konventionelle Schreckschusswaffe.

    Ich bekam eine Quittung, wo auch Schreckschusswaffe oben steht.

    Kann mir sagen was jetzt passiert, fällt das überhaupt unter illegalen Waffenbesitz? Immerhin ist es ja trotzdem ne Waffe aus der man kein scharfes Projektil abfeuern kann....

    Wenn ja, welche Anklagepunkte, anschließend vorbestraft?
    Welches Strafmaß (in etwa) eher Geld- oder Haftstrafe, zur Bewährung o.ä?

    Gibts ähnliche Fallbeispiele oder was dergleichen?

    Mfg

    Clg.


    EDIT:

    WICHTIG! Die Waffe wurde in Deutschland konfiziert!

    Einmal editiert, zuletzt von Clg. (12. Mai 2007 um 13:22)

  • Moin Clg,
    erst einmal ein herziches Willkommen im Forum. :laola:

    Ich nehme einmal an, daß Du in Deutschland lebst. Besitz von Waffen ohne :ptb: oder :F: Zeichen sind hier illegal. (jedenfalls ohne WBK trallala.) Mit dem Besitz dieser Waffe hast Du hier gegen das geltende Waffengesetz verstoßen. Auch wenn Du selbst Österreicher bist, und die Waffe auf 'Besuch' in Deutschland bei Dir hattest. Das Waffengesetz ist hier sehr pingelig. Ich denke nicht, daß Du deshalb gleich gekreuzigt wirst, aber das WaffG sieht hier schon empfindliche Strafen vor.

    Vielleicht beschreibst Du Deinen Fall etwas genauer. Bedenke aber bitte, eine Rechtsberatung können wir Dir hier auch nicht geben. ;)

    Gruß, Michael

  • Zitat

    Original von Clg.
    Hallo

    Mir wurde eine Schreckschusspistole, die in Österreich erworben wurde, von der Polizei eingezogen.
    In Österreich sind derartige Waffen erlaubt, es ist ja nur eine ganz konventionelle Schreckschusswaffe.

    Ich bekam eine Quittung, wo auch Schreckschusswaffe oben steht.

    Kann mir sagen was jetzt passiert, fällt das überhaupt unter illegalen Waffenbesitz? Immerhin ist es ja trotzdem ne Waffe aus der man kein scharfes Projektil abfeuern kann....


    eine SSW ohne PTB Zeichen ist eine WBK Pflichtige waffe. Der Besitzer macht sich somit des illegalen Waffenbestizes Strafbar.

    Zitat


    Wenn ja, welche Anklagepunkte, anschließend vorbestraft?
    Welches Strafmaß (in etwa) eher Geld- oder Haftstrafe, zur Bewährung o.ä?


    Vermutlich Anklage wegen unerlaubtem Waffenbesitz (falls du die Knarre unterwegs nit hattest evtl. auc wegen unerlaubtem Führen). Strafmaß: Entweder ne Geldstrafe ab 60 Tagessätzen oder ne Bewährungsstrafe. Schließlich solls ja weh tun ;)
    Und ja, du bist dann vorbestraft.

    Knall kommt von Peng und heißt Bumm.

    Einmal editiert, zuletzt von Cartman (12. Mai 2007 um 13:34)

  • Gut dann mal zum Sachverhalt, die Waffe wurde rechtskonform verschlossen transportiert. In dem Magazin befanden sich 4 Patronen.
    Mir wurde bei einer Autokontrolle die Waffe abgenommen, ich lebe tatsächlich hier in Deutschland.

    Naja mehr gibt es denke ich nicht zu erzählen nur das ich demnächst von der Staatsanwaltschaft eben wegen illegalem Waffenbesitz korrespondez bekommen.

    Was mich vorallem interessieren würde, werde oder ist die wahrscheinlichkeit, hier vorbestraft zu werden groß?

  • Das läuft in Deutschland wohl unter unerlaubtem Waffenbesitz.
    Da Waffe nicht als frei erwerbbare Waffe in deutschland freigegeben ist (keine PTB). -> ergo: Erlaubnisscheinpflichtige Waffe. -> ohne Besitzerlaubnis -> unerlaubter Waffenbesitz.

    Das ist meine Einschätzung der Dinge. Bin aber kein Rechtsexperte oder Jurist und kann somit keine wirkliche Aussage zum Thema treffen.
    Im Übrigen sind wir kein Rechtsforum, wo sich allzuviele Juristen tummeln. Vielleicht solltest du dich da nochmal weiterinformieren.
    Nimm die am besten einen guten Fachanlwalt und wart ab, was kommt.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • und du hast di ewaffegeführt auch illegal!!
    unwissenheit schütz vor strafe nicht! sorry wer sich Waffen besorgt sollt sich vorher wissen od diese Legal sind!

    und das Thema KWS ist wohl bei dir damit auch durch denn den wirst du wohl nicht mehr bekommen!

    2 Mal editiert, zuletzt von d.zilles (12. Mai 2007 um 13:39)

  • Zitat

    Original von d.zilles
    und du hast di ewaffegeführt auch illegal!!


    Stimmt, hatte ich gar nicht dran gedacht.
    Naja, wenn du nicht weiter "bekannt" bist, wirst du wohl nicht ins Gefängnis kommen.
    Ich tippe auf Geldstrafe oder Bewährung, evtl. mit der Auflage Gemeinnützige Arbeit zu leisten.

    Knall kommt von Peng und heißt Bumm.

    Einmal editiert, zuletzt von Cartman (12. Mai 2007 um 13:44)

  • war auch mal ein schlimmer junge *lol*
    : mit 14 einen blööer am 8 januar hochgehen lassen! das war mit 20 Dm ordnugswiedriegkeit abgetan! obwohl es gegne § blablabla des Sprngmittelschutzgesetz war!

    Allerdings sihet es bei dir anders aus! Du bist volljährig und es ist ein andere Sachverhalt.
    Anklage wegen unerlaubtem Waffenbesitz und wegen unerlaubtem Führen. da die Pistole zugriffsbereit war! Waffe und Munition muss getrennt von enander transportiert werden!
    Entscheidend ist wirklich deine persönlcihe Vorgeschichte mit der Polizei. Sonst mal irgendwie aufgefallen?

    Einmal editiert, zuletzt von d.zilles (12. Mai 2007 um 13:48)

  • nun, da der besitz und das führen von waffen, seien es auch gaspistolen, ohne :ptb: -stempel illegal ist, wirst du vermutlich eine strafe erhalten, du wärst damit nach meinen informationen vorbestraft...

    frag aber lieber einen anwalt :lol:

    MOLON LABE :johnwoo:

  • ehm nein strafe zahlen und vorbestraft sind 2 Paar schuhe!

    Für alle daher zur Beruhigung vorweg: Nicht vorbestraft im umgangssprachlichen Sinne ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe.
    Ebenso bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.

    Denn "vorbestraft" im Volksmund bezeichnet immer Einträge im Führungszeugnis, das man z.B. bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorlegen muss. Dort werden geringe Verstöße nicht aufgenommen.

    "Vorbestraft" im juristischen Sinne ist man dagegen immer, sobald einmal eine Strafe verhängt wurde. Man hat nur bei geringen Verstößen das Recht, diese Vorstrafe Dritten gegenüber zu leugnen - nämlich genau dann, wenn die Straftat nicht im Führungszeugnis aufzufinden ist


    aber egal berichte uns über den genauen ausgang!
    und vielleicht ist es dir und anderen die hier lesen eine Lehre so etwas nicht wieder zu tun!

    2 Mal editiert, zuletzt von d.zilles (12. Mai 2007 um 14:03)

  • Da er ja Österreicher ist und die Waffe ja dort legal ist und es sich um eine Schreckschuss handelt könnte die Sache aus ausgehen, dass die Waffe für immer eingezogen wird und das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt wird.

    Alternativ gäbe es, da strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten eine Geldstrafe, mehr nicht!

    Und wer hier was von Bewährungsstrafe erzählt übertreibt. Ich kenne Jemanden der hat als er noch jünger war (der könnte man Vater sein) wegen einer scharfen Waffe auf den Deckel bekommen. Allerdings wirkste sich starfmindernd aus dass er sich selber bei der Polizei meldete.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi..Da er ja Österreicher ist und die Waffe ja dort legal ist ........

    Dürfte eher zu vernachlässigen sein, denn:

    Zitat

    Original von Clg.....Mir wurde bei einer Autokontrolle die Waffe abgenommen, ich lebe tatsächlich hier in Deutschland.....

    Hier zählt deutsches Recht, und eine Waffe ohne PTB ist sicher nicht ohne zu bewerten nach dem WaffG. Mich wundert immer wieder dass viele Besitzer von SSW einerseits die Realtreue und Stärke Ihrer SSW im Verteidigungsfall ständig herausstellen - wenn es aber einmal rechtliche Probleme gibt, dann ist die gleiche SSW plötzlich nur noch ein harmloses Spielzeug ;D

    Aber generell gilt: Ein guter Anwalt mit Bezug und Kenntnissen im Bereich WaffenG ist der erste und beste ansprechpartner für derartige Fälle!

    Alfred

  • Ich würde fordern die Waffe beim Beschussamt zu prüfen.
    Dann gibts das Siegel halt im nachhinein.

    Naja, jetzt wirste halt zahlen müssen.
    Kann man nix machen

    an eye for an eye

  • Zitat

    Original von Peter0711
    Ich würde fordern die Waffe beim Beschussamt zu prüfen.

    Du weisst aber schon das diese Prüfung nicht zerstörungsfrei durchgeführt wird, ne?
    Und illegal bleibt illegal.

    Baba,
    Piet-kun

  • In ÖSI-Land erworbene SS Waffen haben selten ein :F: Die nach (in) Deutschland zu transportieren ... also bitte. Unerlaubter Waffenbesitz... sollte wohl klar sein. Das solte aber jeder wissen, der mit SSW's hantiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Sorry...

    Einmal editiert, zuletzt von RaSu (12. Mai 2007 um 19:58)

  • Zitat

    Original von Clg.
    Gut dann mal zum Sachverhalt, die Waffe wurde rechtskonform verschlossen transportiert. In dem Magazin befanden sich 4 Patronen.

    Führen einer Waffe kommt vielleicht nicht dazu. Kommt darauf an,
    zu welchem Zweck sie im Auto war. Was aber sicherlich noch
    angesprochen wird, ist die unerlaubte Einfuhr.

  • Zitat

    Original von Peter0711
    Ich würde fordern die Waffe beim Beschussamt zu prüfen.
    Dann gibts das Siegel halt im nachhinein....

    Das dürfte sehr, sehr teuer sein. Würde nämlich einer generellen Zulassung für dieses Modell gleichkommen. Unter anderm müssen mehrere Modelle (3 Stück?) als Muster hinterlegt werden und mehrere Modelle unter Zerstörung derselben geprüft werden. Zudem sollten Konstruktionspläne, Werkstücklisten, Materiallisten etc. eingereicht werden.

    Eher unwahrscheinlich und ändert prinzipiell nichts am Vorwurf den die Staatsanwaltschaft machen wird!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (12. Mai 2007 um 20:00)

  • Zitat

    Original von RaSu
    In ÖSI-Land erworbene SS Waffen haben selten ein :F: Die nach (in) Deutschland zu transportieren ... also bitte. Unerlaubter Waffenbesitz... sollte wohl klar sein. Das solte aber jeder wissen, der mit SSW's hantiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Sorry...

    SSWs haben nie ein :F:! Die haben PTB, und Einzelabnahmen sind für SSWs auch nicht möglich, die bekommen nur eine Bauartzulassung. Ohne Bauartzulassung kein :ptb:, und ohne den -> WBK-pflichtig.

    Für die Bauartzulassung sind drei Exemplare erforderlich, nur mal so als Info.

    Also Anwalt nehmen mit Fachgebiet Waffenrecht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    SSWs haben nie ein :F:! Die haben PTB, und Einzelabnahmen sind für SSWs auch nicht möglich, die bekommen nur eine Bauartzulassung. Ohne Bauartzulassung kein :ptb:, und ohne den -> WBK-pflichtig.

    Für die Bauartzulassung sind drei Exemplare erforderlich, nur mal so als Info.

    Also Anwalt nehmen mit Fachgebiet Waffenrecht.

    Ja gut... PTB.. Sorry.. Trotzdem haben ÖSI-Waffen keine PTB und sind in D damit illegal. Wer sowas mit sich rumschleppt ist selber schuld, auch zum Transport.
    Das sollte jeder wissen, der Grenzen überschreitet. Da verstehen die Behörden keinen Spaß... zu Recht.