Hallo
Mir wurde eine Schreckschusspistole, die in Österreich erworben wurde, von der Polizei eingezogen.
In Österreich sind derartige Waffen erlaubt, es ist ja nur eine ganz konventionelle Schreckschusswaffe.
Ich bekam eine Quittung, wo auch Schreckschusswaffe oben steht.
Kann mir sagen was jetzt passiert, fällt das überhaupt unter illegalen Waffenbesitz? Immerhin ist es ja trotzdem ne Waffe aus der man kein scharfes Projektil abfeuern kann....
Wenn ja, welche Anklagepunkte, anschließend vorbestraft?
Welches Strafmaß (in etwa) eher Geld- oder Haftstrafe, zur Bewährung o.ä?
Gibts ähnliche Fallbeispiele oder was dergleichen?
Mfg
Clg.
EDIT:
WICHTIG! Die Waffe wurde in Deutschland konfiziert!