Laser-Attrappen erlaubt?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 7.314 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2007 um 16:28) ist von edbru.

  • Uns ist ja allen klar, dass Laser und andere Dinge die das Ziel anstrahlen an Waffen verboten sind (zumindest in D). Aber wäre es vielleicht möglich eine Laser- oder Taschenlampen- Attrappe zu installieren?
    Sprich: Einfach ein Metallrohr unter dem Lauf befestigen?

    Oder ist es illegal, sobald ein Laser in die Halterung eingebaut werden könnte?


    Der Sinn sei jetzt mal dahingestellt... Bei SSWs bringt ein Kompensator ja auch nichts ;)


    (Ich möchte jetzt auch nicht, dass es wieder darin endet:
    von daher Bitte: no politics no cry!)

    jaja, so ist das...

  • Wie weit läßt sich das ausweiten?

    Eine ausgeschaltete Lampe ist doch dann auch Legal oder?

    Wenn es eins gibt was ich in Gemeinschaftskunde gelernt habe dann, dass wir deuteschen zu viel Gesetze haben :crazy2:

    Gruß
    Julian

    Meins: :knicker:Die Diana Mod 35 (1981) :F: mit dem Walther 4-12x50 MilDot, dem Diana Silencer und das Metallzweibein (A.S.M.C) & :johnwoo:Beretta 92FS Co2 :F: mit Holden SD und Walther PS Competition :n1:

  • Zitat

    [i]
    Dei Halterung alleine ist schon ein verbotener gegenstand. Und wird nicht unter 2 Jahren Gefängnis geandet!!!!!!!

    Stimmt. Gleichzusetzen mit schwerer Körperverletzung oder Geldfälschung. *lol*

  • Zitat

    Original von julian-nold
    Wie weit läßt sich das ausweiten?

    Eine ausgeschaltete Lampe ist doch dann auch Legal oder?

    Wenn es eins gibt was ich in Gemeinschaftskunde gelernt habe dann, dass wir deuteschen zu viel Gesetze haben :crazy2:

    Gruß
    Julian

    Haha, gute Idee :new11:

  • Nein, es läßt sich nicht ausdehnen. Verboten sind Geräte, die den Zweck haben, das Ziel anzustrahlen, unabhängig davon, ob sie es gerade tun oder nicht.

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Sind die Halterungen die Lampen und Laser aufnehmen nicht schon illegal?

    Nein, da die gleichen Halterungen ja auch ein Zielfernrohr oben auf der Waffe halten können. Wenn der alleinige oder hauptsächliche Verwendungszweck die Halterung einer Lampe ist (es gibt da z.B. Vorderschäfte mit Halterungen für Surefire-Lampen), dann ist es verboten.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • und genau genommen solche Geräte, die das Ziel anstrahlen können UND eine Halterung besitzen um diese an Schußwaffen zu befestigen.
    Das Leuchtgerät oder die Halterung an sich sind unproblematisch.
    Aber beides miteinander verbunden wird ein verbotenes Gerät - egal ob schon an der Waffe oder ob es für sich daneben liegt.

    Eine Halterung an der Waffe müsste demnach auch unproblematisch sein wenn sie nicht mit einem Leuchtgerät ausgestattet ist.
    Die Attrappe darf also so aussehen - nur eine Funktion darf sie nicht haben.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Also, laut Elchinator und Heiko.moeller ist es erlaubt, eine Halterung für Laserpointer an Waffen zu besitzten, einen Laserpointer zu besitzen, aber den Laserpointer an die Waffe zu montieren ist illegal.
    Also könnte ich mir theoretisch eine halterung aus Österreich bestellen und da zwei schwarze Rohre reinbasteln :)) (ich meine das nicht ironisch oder so, das ist mein Plan :crazy2: )

    (Wenn es jetzt verboten ist, das Ziel anzustrahlen, ist es ja theoretisch auch nicht verboten, einen Laserpointer falsch herum anzubauen, der den Schützen anstrahlt, oder? :laugh: )

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von edbru
    Eine Halterung an der Waffe müsste demnach auch unproblematisch sein wenn sie nicht mit einem Leuchtgerät ausgestattet ist.
    Die Attrappe darf also so aussehen - nur eine Funktion darf sie nicht haben.

    Eddi


    Außer vielleicht eine Funktion als Taschentuchspender, Lippenstifthalter, Thermometer oder ähnliches ;)

    jaja, so ist das...

  • Aber an den Aussparungen ist nichts angebracht. Verboten sind ja nicht die Waffen mit den Rails, sondern die Anbauteile dazu.

    Laser an der Waffe (egal welche Richtung) ist zumindest fragwürdig. Da mußt Du schon saugut argumentieren können in der Polizeikontrolle, um das dann durchzukriegen.....

    Gruß
    Heiko

  • Ist es jetzt erlaubt, sich eine Laser-Halterung aus Österreich zu bestellen, oder nicht? Ich möchte ungern durch ein Verbrechen die Chance auf einen Waffenschein genommen bekommen :(

    jaja, so ist das...

  • Ich würde es einfach lassen,weil selbst der Dümmste würde dir wohl unterstellen,daß du die Halterung nicht nur aus stilistischen Motiven dranmontieren willst. Falls sich dann noch im haus so etwas wie eine Taschenlampe oder Laserpointer finden lässt wirds sehr sehr eng.

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Sorry ich hab mehrere Montagen im Schrank bin ich jetzt ein schwer verbrecher.
    Blödsinn ja ,es gibt verbotenen gegenstände " Laser oder einige ZF mit infrarot,usw "

    Aber der Kauf und Besitz ist Legal ,nur die Montage an der Waffe ist Verboten.

    Es gibt auch ZF mit Nachtsicht der Kauf ist Legal nur die Montage Verboten.

    Ihr könnt sogar ne Original Walther Taschenlampe verbauen nur muss vorher die Komplete Elektrik entfent werden,nur mit Birne rausdrehn ist es nicht gemacht.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Da...

    Zitat

    Ich möchte ungern durch ein Verbrechen die Chance auf einen Waffenschein genommen bekommen


    ..kann ich dich beruhigen, den bekommst du so oder so nicht...den "Waffenschein". :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Thread #10.000 zum leidigen Thema und ich habe das Gefühl, es wird noch lange nicht der letzte bleiben.

    Zitat

    Original von Fasanenjagd
    Aber der Kauf und Besitz ist Legal ,nur die Montage an der Waffe ist Verboten.

    Das ist in der Form Quatsch mit Soße, denn:

    Wenn die Zweckbestimmung der Halterung darin liegt, Laser & Beleuchtungsgeräte aufzunehmen ist sie in Deutschland illegal.

    Klemmontagen/Montangeringe, wie sie vorrangig den Zweck haben, Zielfernrohre und RDs aufzunehmen (und in die auch eine Funzel passen würde) sind NICHT verboten.

    Eine dezidierte Laserhalterung ist aber verboten!

    Zitat

    Original aus WaffG - Anlage 2 - Abschnitt 1 - Verbotene Waffen:
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:…
    1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die…
    1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    Es kommt dabei (wie immer im WaffG) auf die Zweckwidmung an. Wenn die Halterung also nichts anders kann, als eben Funzel oder Laser aufzunehmen (und unter dem Dustcover einer Pistole lässt sich kaum ein anderes Zielgerät sinnvoll montieren) oder explizit diesem Zweck gewidmet ist, dann ist der Trallala glasklar illegal.

    Wenn es hier und da mal einen BKA-Feststellungsbescheid gibt, nach dem der fragliche Gegensand nicht als verboten im oben genannte Sinne einzustufen ist (wie afaik für die Glock-Magazinbodenmontage), so liegt dies daran, dass es sich dann eben dabei um Gegenstände handelt, die im Grunde nichts anderes sind, als normale Montageringe (und mit denen man ebenso gut auf einem Gewehr ein ZF/RD befestigen könnte).

    Ich frage mich immer wieder, was daran denn so schwer zu verstehen ist…