Scharfer waffenbesitz und Eigentum ohne WBK möglich

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 17.649 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2007 um 09:21) ist von sunix.

  • Ich empfinde IPSC mehr als Sport als statisch zu schießen (ohne die statischen Disziplinen runtermachen zu wollen , einfach ist das auch nicht)

    Nur beim IPSC ist halt etwas mehr gefragt als ein ruhiges Händchen und die richtige Atmung.

  • Zitat

    Original von thomas magnum


    Ja das stimmt wahrscheinlich, nur ist der Abzug besser und vor allem sicherer. ;)

    Tja, darauf könnt ich jetzt einen endlos langen Text über den deutschen Richtlinien-Schwachsinn schreiben. Aber das ginge wohl leicht am Thema vorbei und wäre auch zu zeitaufwändig. *lol*

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Vielleicht mal zurück zur Ausgangsfrage:

    Ja, Kauf und Eigentum ist jederzeit möglich.
    Bis zur WBK kann die Waffe einem dann nur auf dem Schießstand überlassen werden.

    Bei uns war das problemlos, weil wir in einem Schießsportzentrum mit professioneller Verwahrmöglichkeit schießen.

    Wann man die Entscheidung für die eigene Waffe treffen sollte, um keinen Fehlkauf zu tätigen, hängt wohl mehr davon ab, wie intensiv man sich damit beschäftigt, als davon, wieviel Zeit man absitzt.

  • Bleibt aber immer noch die Frage zu klären, woher du die Erwerbsberechtigung nehmen willst ?

    Irgendwo muß dann ja ein Eintrag auf einer WBK sein, auf die man kauft ;)

    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Bis zur WBK kann die Waffe einem dann nur auf dem Schießstand überlassen werden.

    Zitat

    Irgendwo muß dann ja ein Eintrag auf einer WBK sein, auf die man kauft


    Das kann ja nur die Vereins-WBK sein da die Schützen wohl kaum eine ihrer "normalen" zwei Waffen für einen Kollegen belegen.

    Dabei drängt sich mir gerade die Frage auf:
    Wie viele Waffen darf wohl ein Schützenverein auf der/den WBK(s) haben ???
    ... ist doch bestimmt auch irgendwie begrenzt, und wenn nur jedes dritte oder vierte Mitglied seine eigene voher haben will dürfte das ein Problem geben.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von cz75
    Bleibt aber immer noch die Frage zu klären, woher du die Erwerbsberechtigung nehmen willst ?

    Irgendwo muß dann ja ein Eintrag auf einer WBK sein, auf die man kauft ;)

    Gruß

    cz75

    Der verkaufende BüMa (ein solcher sitzt bei uns im Vorstand ;-)) übt weiterhin die tatsächliche Gewalt aus. Der "waffenrechtliche Erwerb" findet daher zunächst gar nicht statt.

    Einmal editiert, zuletzt von Sologun (24. März 2007 um 17:09)

  • Zitat

    Der verkaufende BüMa (ein solcher sitzt bei uns im Vorstand ;-)) übt weiterhin die tatsächliche Gewalt aus. Der "waffenrechtliche Erwerb" findet daher zunächst gar nicht statt.


    Ah..naja dann ist es aber auch nicht deine Waffe, denn du darfst keine erwerben..sondern quasi überläst er dir seine Waffe zum schießen auf dem Stand was ja kein Problem ist.
    Und wenn ich dich richtig verstanden habe, kannst du die Waffe bei "ihm" quasi reservieren/vorbestellen evtl. auch schon bezahlen, nur es ist nicht deine den das geht schon wegen des Verkaufsdatums nicht.
    Aus seiner WBK muß die Waffe mit genauem Datum ausgetragen und in deine eingetragen werden selbes Datum der Überlassung. (das sind die bei uns im Amt sehr pingelig).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Ah..naja dann ist es aber auch nicht deine Waffe, denn du darfst keine erwerben..

    Doch... es ist deine wenn Du sie bezahlt hast. Eigentum regelt das BGB und hat rein gar nichts mit dem Besitz im Waffenrechtlichen Sinn zu tun.

    Wann Aus- und Eingetragen wird hat ebenfalls nichts mit dem Eigentum zu tun. Ich habe z.B. hatte immer den anderen Fall. Alle meine Waffen waren schon eingetragen als ich noch gar nicht Eigentümer sondern nur Besitzer war.

    Sprich ich bin mit Voreintrag zum Händler, hab die Waffe gleich mitgenommen und auch am selben Tag vom Amt abstempeln lassen. Bezahlt hab ich dann erst wenn die Rechnung per Post kam. Somit war z.Z. des Eintrags der Waffenhändler noch Eigentümer der Waffe, ich aber schon der waffenrechtliche Besitzer.

    Die Eigentumsverhältnisse interessieren die Waffenbehörde nicht.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Doch... es ist deine wenn Du sie bezahlt hast.


    Da bin ich jetzt nicht sicher ob das so richtig ist... :confused2:

    Wir sprechen von jemanden bzw. gehen von dem Beispiel aus das jemand überhaupt keine WBK hat, also ist er weder Waffenrechtlich überprüft (Zuverlässigkeit) noch weis man ob er die Sachkunde schon hat oder je bestehen wird.
    Dann könnte man überspitzt sagen jeder kann eine Waffe bezahlen und ist dann auch Eigentümer...nee sorry aber das glaube ich so nicht. :new16:

    EDIT:

    Zitat

    Sprich ich bin mit Voreintrag zum Händler, hab die Waffe gleich mitgenommen und auch am selben Tag vom Amt abstempeln lassen.


    Damit bist du ja auch erwerbsberechtigt (mit dem Voreintrag in deiner WBK) das kann man doch nicht mit einem vergleichen der keine WBK hat.

    Zitat

    Somit war z.Z. des Eintrags der Waffenhändler noch Eigentümer der Waffe, ich aber schon der waffenrechtliche Besitzer.


    Ja klar weil du die Waffe noch nicht bezahlt hast, wie du schon sagst hat das eine aber nix mit dem anderen zutun. Der eintrag der Überlassung ist entscheidend falls mit der Waffe irgendein blödsinn gemacht wird.

    Nur wie man das auf jemanden übertragen kann der keine WBK hat und nicht erwerbsberechtigt ist, weis ich nicht.. :crazy3:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. März 2007 um 19:05)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Dann könnte man überspitzt sagen jeder kann eine Waffe bezahlen und ist dann auch Eigentümer...nee sorry aber das glaube ich so nicht. :new16:

    Das ist nicht Überspitzt, das ist Fakt. Bedeutet ja auch keine Gefahr, denn er kann die Waffe ja nicht Besitzen. Sprich, er kann 3x Täglich in den Laden fahren und schauen das die Waffe noch da ist, mehr aber auch nicht.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Autsch..jetzt fällt mir was ein...stimmt manche Händler bieten ja an die Waffe solange zu lagern bis man eine Berechtigung vorweisen kann.
    Sorry da hast du wohl doch recht... :anon:

    Ich habe mich etwas daran aufgehangen das er quasi damit regelmäßig schießen will...was aber genau überlegt ja auch nicht wirklich ein Problem ist.

    Hm..wenn man das richtig Händelt kann eigentlich jeder eine scharfe eigene Waffe haben nur sie eben nicht zu Hause haben. (nur im Laden oder auf dem Stand). :wogaga:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Analog zu folgender Fragestellung:

    Kann man Eigentum an einem Auto erwerben ohne Führerschein? Ja.

    Darf man dann auch uneingeschränkt den Besitz ausüben (also z.B. das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen)? Nein, das nun nicht (ohne Führerschein).

    Eigentum ist zu trennen vom Begriff des Besitzes.

  • Jeb sunix...es ist so wie du sagst...
    und unter normalen Umständen dürfte das händeln sich auch schwierig bis nicht machbar gestalten.

    Nur in dem geschilderten Fall von "Sologun" ist es wirklich realisierbar wenn der Schützenbruder(Vorstand/Büma) ihm die Waffe zum Stand transportiert bzw. sie da sicher verwahrt wird, kann er quasi "alles" auch ohne "Führerschein".. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Also, ehrlich. Die Diskussion kann ja nur entstanden sein, weil nie jemand von Euch in den Schützenverein geht .... LOL

    Klar, einen einigermassen gerade Eindruck müsst ihr schon machen, damit der Verein euch erlaubt, eine eigene Waffe bis zur WBK-Reife bei euch zu hinterlegen.

    Aber in aller Regel ist ein Eintrag in der Vereins-WBK gar nicht erforderlich. Ihr sucht euch beim Händler eine Puffe aus, bezahlt, der liefert sie beim Verein ab - dort ist das Teil seitens des Händlers schlicht eingelagert, bis es umgetragen wird.

    Entweder auf die eigene WBK oder auf die des Vereines, wenn ihr einfach keinen Bock mehr habt und das Teil für 30% vom Neupreis an den Verein überlasst.

    Ach, ja ... beim Waffenkauf einen erfahrenen Kollegen mitnehmen. Nach Möglichkeit vor Kauf ein Testschiessen (auch mit erfahrenem Kollegen) vereinbaren.

    Und sich VOR dem Transport der Waffe zum Verein unbedingt einen Beleg mit der Waffennummer drauf schreiben lassen. Solche Aktionen sind nämlich sehr beliebt zur Gurkenentsorgung ......

    Übrigens: Als erste Kurzwaffe macht alles ausser einer KK sowieso verdammt wenig Sinn, selbst wenn ihr vorher schon Lupi geschossen habt .... nur ich, ich hab mir als erste Kurzwaffe einen S & W n. 29 in 44 Magnum eintragen lassen ... :new11:

    nachdem ich etwa ein Jahr mit einer hinterlegten Ruger MK II (22 lfb) geschossen hab - einer echten Gurkenkanone, ein Wunder, dass ich damit die Nadel geschafft hab ,,,, zum Glück konnte ich sie gleich an einen anderen ahnungslosen Neuling verscherbeln ... :laugh:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zitat

    Original von ich_bins
    Als erste Kurzwaffe macht alles ausser einer KK sowieso verdammt wenig Sinn, selbst wenn ihr vorher schon Lupi geschossen habt


    Mal im Ernst: Ich halte von dem typischen DSB-Procedere überhaupt nichts. Jemandem, der eigentlich GK schießen will, zuerst eine LuPi und dann eine KK-Pistole in die Hand zu drücken führt höchstens zur Erlernung falscher Techniken (LuPi hat mit GK von der Technik her recht wenig zu tun) und zur Frustration beim angehenden Schützen. Das ist wie wenn Du in ein Geschäft gehst und Orangen kaufen willst, aber der Verkäufer lässt Dich das Essen erst ein Jahr mit Bananen „trainieren“…

    Ach, was bin ich froh, dass meine zwei Vereine beim BDS sind :D…

  • Zitat

    Übrigens: Als erste Kurzwaffe macht alles ausser einer KK sowieso verdammt wenig Sinn, selbst wenn ihr vorher schon Lupi geschossen habt .... nur ich, ich hab mir als erste Kurzwaffe einen S & W n. 29 in 44 Magnum eintragen lassen ...

    na gratuliere. es soll aber auch andere geben, die außer mit .22 noch etwas treffen ... deine einstellung in ehren, aber das halte ich für schwachsinn, da die einträge bei KW auf 2, in ausnahmen auf 3 begrenzt sind. da will man sich doch nicht einen davon mit einer .22 "versauen". dann schon eher eine .45 oder 9luger mit .22er-wechselsystem, das dürfte mehr sinn machen.

    jens

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    da die einträge bei KW auf 2, in ausnahmen auf 3 begrenzt sind.

    :crazy3: Na da kenn ich aber mehr Ausnahmen von der Ausnahme als das die nur eine Regel bestätigen würden. Gut, die ersten 2 sind quasi ohne jede Leistung zu erreichen. Aber selbst beim DSB sind 4 GK Kurzwaffen trotz einer KK recht einfach zu begründen. Die Sportordnung lässt einen nun mal .45 ACP nicht mit einer 9mm oder einer .22 schießen.

    Zitat


    da will man sich doch nicht einen davon mit einer .22 "versauen". dann schon eher eine .45 oder 9luger mit .22er-wechselsystem, das dürfte mehr sinn machen.

    Kommt drauf an was man schießt. Meine Hauptdisziplin ist Standartpistole. Und da werde ich sicher nicht mit einer 9mm mit Wechselsystem antreten.

    Aber auch ansonsten fahren wir im Verein die DSB-Linie das man erst mal Lupi schießen sollte. Das hat durchaus Vorteile, und sei es nur, das sich die Standaufsicht deutlich weniger in Deckung schmeißen muss. Wenn ich Anfänger auf dem Stand habe die die Sicherheitsregeln noch nicht wirklich drauf haben ist es mir allemal lieber die drehen sich mit einer Lupi um statt mit einer .44 Magnum.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Na da kenn ich aber mehr Ausnahmen von der Ausnahme als das die nur eine Regel bestätigen würden. Gut, die ersten 2 sind quasi ohne jede Leistung zu erreichen. Aber selbst beim DSB sind 4 GK Kurzwaffen trotz einer KK recht einfach zu begründen. Die Sportordnung lässt einen nun mal .45 ACP nicht mit einer 9mm oder einer .22 schießen.

    soso. ich kann nur für meinen verein (BDS) sprechen und da kenne ich nur wenige, die eine 3. oder 4. KW genehmigt bekommen. ich habe auch nie bezweifelt, dass eine "richtige" .22-spopi einem wechselsystem unterlegen ist, das weiß auch ich. trotzdem werde ich persönlich die rar gesähten einträge für KW nicht für .22 verwenden, weil GK einfach mehr spaß macht. das ist natülich geschmackssache.

    Zitat

    Aber auch ansonsten fahren wir im Verein die DSB-Linie das man erst mal Lupi schießen sollte. Das hat durchaus Vorteile, und sei es nur, das sich die Standaufsicht deutlich weniger in Deckung schmeißen muss. Wenn ich Anfänger auf dem Stand habe die die Sicherheitsregeln noch nicht wirklich drauf haben ist es mir allemal lieber die drehen sich mit einer Lupi um statt mit einer .44 Magnum.

    das trifft auf viele sicher zu, wird aber in einigen vereinen bis zum puren schwachsinn ausgereizt. aus einem ähnlichen grund bin ich andere vereine eben nicht eingetreten. nach 2 jahren exzessivem großkaliberschießen bei der BW lasse ich mir ungerne sagen, ich müsse erstmal mit der zwille anfangen, bevor ich eine richtige wumme überhaupt in die hand nehmen darf. besonders peinlich ist sowas, wenn man am stand ganz spontan mit der pistole gleich deutlich besser schießt als der vorsitzende, der gerne zeigen möchte, wo der hammer hängt. alles ist eben relativ ....

    jens

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ... und sei es nur, das sich die Standaufsicht deutlich weniger in Deckung schmeißen muss. Wenn ich Anfänger auf dem Stand habe die die Sicherheitsregeln noch nicht wirklich drauf haben ist es mir allemal lieber die drehen sich mit einer Lupi um statt mit einer .44 Magnum.


    Wenn sich die Standaufsicht „in Deckung schmeißen“ muss oder sich jemand mit einer Waffe auf dem Stand umdreht, ist ohnehin alles zu spät und die betreffende Person wird bei uns ganz sicher nicht aufgenommen.

    Dazu kommt es aber erst gar nicht und ich habe so etwas bislang auch nicht erlebt. In meinen zwei Vereinen wird niemand auf den Stand gelassen, dem die Sicherheitsregeln nicht vorher eingebläut wurden. Außerdem wird vorher noch der der Umgang mit der Waffe mehrmals trocken trainiert und ist vom potentiellen Neumitglied dann einschlägig zu demonstrieren.

    Auf dem Stand bekommen alle Neulinge außerdem einen Paten gestellt, der hinter dem Schützen steht, genauestens aufpasst und mit Rat und Tat behilflich ist. Das kommt auch bei den Neubewerbern immer gut an, denn es fühlt sich niemand unsicher oder "allein gelassen".

    Dass man mehr als zwei KW-Einträge erhalten kann ist kein Geheimnis (i.d.R. wird es ab der fünften KW problematisch noch ein Bedürfnis zu finden, das hängt aber auch davon ab, wie nischengerecht man Waffen kauft und wie häufig man an Wettkämpfen teilnimmt). Was ich aber nicht verstehe ist, warum ich eine KK-Pistole erwerben sollte, wenn ich doch gar kein KK schießen will.

    Ich rate Neulingen an der Stelle immer: Wenn man GK schießen will, einfach gleich einen vernünftigen GK-Verein suchen.

  • Hallo Leute,
    ich würde doch noch mal gerne zum Thema Meinungen/Erfahrungen hören.
    §12 WaffG beschreibt die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht.

    Hier interessiert mich besonders

    1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
    3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

    b) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,
    den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

    Gelernt habe ich schon, das "Erwerb" im Sinne des Waffenrechtes nichts mit kaufen oder bezahlen zu tun hat.

    Gruss Frank