Okay, alles klar. Er wollte nur nicht ins Gefängnis.
Was dürfte denn so eine Aktion kosten?
Vermutlich waren die Insassen einfach nur geschockt durch den Schuss und wussten nicht, was da vor sich ging.
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Okay, alles klar. Er wollte nur nicht ins Gefängnis.
Was dürfte denn so eine Aktion kosten?
Vermutlich waren die Insassen einfach nur geschockt durch den Schuss und wussten nicht, was da vor sich ging.
Ich glaub das sieht aber keiner so ernst (ich will keine bösen Geister hervorrufen )
Weil selbst wenn kann das Paar das im Auto saß wahrscheinlich gar nicht mehr genau sagen worauf er geschossen hat... kann sein das unterhalb der Böschung ein aggressives Tier oder so war oder ob er wirklich einfach nur Spontan geballert hat...
Also fazit: Glück gehabt sollte man aber besser nicht machen...kauft euch lieber für ein paar tausend Euro den blöden Waldabschnitt dann kann man so viel ballern wie man will
m g re-soldier
JA, glück gehabt.
Bei solchen fällen (also wenn die Polizei das Kennzeichen übermittelt bekommt) müssten die eig. 1-2 Std. nach dem Verstoß vor der Tür des Betroffenen stehen. Oder brauchen die länger dafür?
Naja, rumballern darf er eig. nicht, er hat keinen KWS, und auf Tiere auch in Gefahr darf man ohne nicht schießen.
Das mit der Wildsau ist ja erst einmal eine gehr gute Idee.
Mit KWS kann man so argumentieren, ohne allerdings sind wir wieder bei dem eklatanten Verstoß gegen das WaffG. Er hätte die Waffe ja gar nicht führen dürfen.
Ich halte es auch für unwahrscheinlich, daß einem dafür gleich die Ohren abgerissen werden. Ich hoffe Dein Kumpel hat daraus gelernt, und gehr damit etwas sorgsamer um, bzw. informiert sich im Vorfeld besser. Zu empfehlen ist, sollte Ihn die Obrigkeit darauf ansprechen - kleine Brötchen backen, oder leugnen.
Wobei leugnen sicherlich keine gute Idee ist.
So kann man möglicher weise vermeiden, daß das ganze vor Gericht geht. Sollte es so weit kommen, so kann der Richter auch nur in dem Maße entscheiden, was das Gesetz ihm vorgibt.
"Cool, dann kann man einfach im Wald rumschiessen und
wenn jemand was bemerkt, dann sagt man, das da ein Wildschwein oder ein böser Hund war!?"
Wie will man denn in einer "echten" Notsituation nachweisen das man aus Notwehr geschossen hat, wenn das Tier oder der Angreifer weg ist?
ZitatOriginal von Raphael22
Naja, rumballern darf er eig. nicht, er hat keinen KWS, und auf Tiere auch in Gefahr darf man ohne nicht schießen.
Sagt wer? Ich kann auch ohne KWS in einer Notwehr oder Notstandsituation auf einen Menschen oder ein Tier schießen. Dazu brauch ich keinen KWS. Lediglich die Verhältnissmäßigkeit der Mittel sollte gewahrt bleiben.
Was dann zu klären ist, ist warum ich die Waffe ohne den Schein mit mir geführt habe, aber das ist ne andere Geschichte.
Am besten keine SSWs mit in die Öffentlichkeit nehmen. Pfefferspray reicht aus. SSWs sind nur was (meine Meinung) für die EIGENEN 4 Wände, in denen man sich auskennt. Ich könnte und würde nicht mit einer Waffe in der Öffentlichkeit rumlaufen, wo sind wir hier denn. AMerika lässt grüßen, oder was? Die haben ein vom Kern her komplett anderes WaffenG. Zudem macht da die N.R.A. unglaublich viel lobby-arbeit.
Ich denke mal, dass wenn die Polizei sich nicht mehr am gleichen Tag meldet, die ganze Sache gegessen ist. Bei solchen Fällen kommen die normalerweise vorbei, und schreiben keine Briefchen.
ZitatWie will man denn in einer "echten" Notsituation nachweisen das man aus Notwehr geschossen hat, wenn das Tier oder der Angreifer weg ist?
Wie will denn die Gegenseite beweisen daß da kein Wildschwein war??
Es gilt immer noch der Grundsatz "unschuldig bis die Schuld bewiesen ist".
Aber Unannehmlichkeiten bringt es allemal mit sich ,also sollte man sichs doch lieber dreimal überlegen einfach so mal eben nen Schuss in die Pampa zu setzen..
Gruß K.
ZitatOriginal von Raphael22
Ich könnte und würde nicht mit einer Waffe in der Öffentlichkeit rumlaufen, wo sind wir hier denn. AMerika lässt grüßen, oder was?
Oh nö ey, nicht schon wieder diese Diskussion. Nur weil man hier eine "concealed carry license" beantragen kann ist das nicht alles schlecht und man kann auch nicht so rumballern wie man will (leider). Schreckschusswaffen ebenfalls undenkbar zur Selbstverteidigung und in vielen Bundesstaaten nur mit vielen Auflagen erlaubt.
zurück zum Topic:
Wenn die Polizei Verdacht auf das Vorhandensein einer scharfen Schusswaffe und unbefugte Schußabgabe hat, kommen diese schnell vorbei. Daß in dem von Dir geschilderten Fall noch ein rechtliches Nachspiel kommt, ist unwahrscheinlich. Dafür hätten sich die Personen das Kennzeichen des Rollers notieren müssen, bei der Polizei Anzeige erstatten und aussagen müssen und schließlich auch noch bei einer Gerichtsverhandlung Zeugen spielen. Das ist bei vielen nicht gerade beliebt und dazu kommt noch eine unsinnige Angst vor Personen mit Schußwaffen. Wahrscheinlich dachten sie, sie werden bei nächster Gelegenheit überfallen und waren froh, daß Dein Freund vorbeizog.
Ich hoffe aber trotzdem der Schreck ist hilfreich und er läßt in Zukunft so etwas.
Ich hoffe auch.
Sagt mal, müssen SSWs in "gesicherten" Bereichen gelagert werden, also in Panzerschränken oder in Waffenschränken? Oder darf man sie in seinem Lieblingsversteck (unterm Kopfkissen z.b.) liegen haben?
Ich rede hier NUR von SSWs, bei echten Waffen ist das klar.
Kentucky
Weil niemand einem was nachweisen kann KÖNNTE man so gesehen aus spass schiessen.
ZitatOriginal von Raphael22
Ich hoffe auch.
Sagt mal, müssen SSWs in "gesicherten" Bereichen gelagert werden, also in Panzerschränken oder in Waffenschränken? Oder darf man sie in seinem Lieblingsversteck (unterm Kopfkissen z.b.) liegen haben?
Ich rede hier NUR von SSWs, bei echten Waffen ist das klar.
Das kommt darauf an ob du Personen im Haushalt hast, die keinen Zugriff auf die SSW haben dürfen, sprich unter 18 Jährige.
Wenn nicht, brauchst du das nicht wegschließen.
Ob das "Unter dem Kopfkissen" so sicher ist, ist eine andere Frage.
ZitatOriginal von Raphael22---Oder darf man sie in seinem Lieblingsversteck (unterm Kopfkissen z.b.) liegen haben?..
Wenn Du nicht während eines Albtraumes zu Rambo mutierst, oder keine Probleme mit Kopfschmerzen durch Druckstellen hast darfst Du ..... sofern sichergestellt ist dass kein Unbefugter (< 18 Jahre oder sonst ungeeignet) auf die Waffe zugreifen kann.
...gräßlich das man sich sogar wegen einem schreckschuß im wald gedanken machen muß!!
ich bin in meiner bw-zeit bei manövern mit 20 schuß scharfer munition in der G3 streife gelaufen, auch im wald.. warum mit scharfer mun weiß kein mensch
was da hätte passieren können....damit hätte ich ne kleine schneise in wald schießen können!! ich war übrigens grad mal 18...
Alles klar. Alle in meinem Haushalt sind über 18.
Nochmals vielen Dank für die vielen Infos und Hilfestellungen.
Gruss,
Raphael
ZitatOriginal von Raphael22
JA, glück gehabt.Bei solchen fällen (also wenn die Polizei das Kennzeichen übermittelt bekommt) müssten die eig. 1-2 Std. nach dem Verstoß vor der Tür des Betroffenen stehen. Oder brauchen die länger dafür?
Naja, rumballern darf er eig. nicht, er hat keinen KWS, und auf Tiere auch in Gefahr darf man ohne nicht schießen.
Da es noch kein anderer so richtig getan hat, sehe ich es doch als notwendig dich ein wenig aufzuklären, denn was du sagst ist, mit verlaub, Blödsinn.
1.
"Rumballern" darf dein Freund so viel er will (in den eigenen 4 Wänden, im eigenen Garten oder sonstwo was einem gehört und an Orten z.B. bei Freunden, wenn diese damit einverstanden sind.) Denn das hat mit dem KWS rein gar nichts zu tun. Der KWS berechtigt einen, die Waffe geladen mit sich zu führen.
2.
"Auf Tiere auch in Gefahr darf man ohne nicht schießen"
Vergiss doch mal den KWS. Wenn eine Wildsau oder sonst ein Vieh auf mich zurennt und ich merke, dass das Tier nichts Gutes beabsichtig, sollste mal sehen, dass ich dem ein Mag Pfeffer oder Gas vor die Rübe knalle - ohne rechtliche Folgen. Um das ganze zusammen zu fassen: Klar darf ich in Notwehr auf Tiere schießen - und selbst wenn ichs nicht dürfte, würde ich es machen, bevor ich Schaden nehme.
Dennoch BlackDevil,
sofern sich die Wildsau nicht in Deinem Garten aufhält, sondern irgend wo im Wald, so müsstest Du Dir hinterher wohl die Frage gefallen kassen "Wie kommen Sie dazu, außerhalb eines befriedeten Geländes, eine SSW ohne KWS zu führen?"
Soweit gehen wir doch konform - oder nicht?
Folglich müsstest Du Dich anschließend gegenüber dem Waffengesetz verantworten (oder gegeüber dessen Vertreter). Eben dieses Waffg wird Dich nun unter Umständen in seiner vollen härte treffen. Das stelle ich mir nicht lustig vor.
Niemand hat irgendwo im Wald ohne KWS eine SSW zu führen. Wildschwein hin oder her.
Tut er es dennoch so droht ihm folgendes . Oder liege ich da etwa falsch?
Aber ich muss sagen die Idee das man einen Roller nimmt als "Fluchtfahrzeug" ist nicht gerade intelligent gemacht.....
da hätte man wenigstens das Nummernschild hochklappen können oder so......
sry aber das musste ich jetzt einfach sagen
Achja, führen und abfeuern einer SSW ohne (kl.) Waffenschein kann mit bis zu 3 jahren Freiheitsstrafe geahndet werden!! also obacht!!!
re-soldier
ZitatOriginal von Raphael22
Am besten keine SSWs mit in die Öffentlichkeit nehmen. [...] Ich könnte und würde nicht mit einer Waffe in der Öffentlichkeit rumlaufen, wo sind wir hier denn. AMerika lässt grüßen, oder was? [...]
STARKE WORTE!
Vielleicht sagst Du das mal besser Deinem "Freund"!
Du verbindest zwei unterschiedliche Tatbestände miteinander!
Einmal "Führen ohne Waffenschein",
einmal "Schießen ohne Erlaubnis".
Die beiden haben absolut NICHTS miteinander zu tun.
Ein Vorgang wie "Abfeuern einer SSW ohne KWS" ist zwar real möglich,
existiert aber vor dem Gesetz schlichtweg nicht!
Stefan