Erlebnis mit der Polizei (in der Wohnung geballert -> Besuch von der Polizei)

Es gibt 93 Antworten in diesem Thema, welches 10.032 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2007 um 12:26) ist von HWJunkie.

  • Ich muss euch mal eine kleine Geschichte vom vergangenen Donnersatg erzählen:

    Also, ich habe in meiner Wohnung 3 Platzpatronen Cal.315 abgefeuert, damit es nicht so sehr "riecht" habe ich zuvor ein Fenster geöfnet. Das stört meine unmittelbaren Nachbarn nicht, mit denen verstehe ich mich sehr gut ( und die kennen mich nun schon gut ;) )
    Eine geschlagene stunde später klingelte es an meiner Tür, die Polizei stand davor. Nachdem ich fragte, was los sei, sagte mir einer der Männer " lassen sie uns ersteinmal hinein, dann werden sie es erfahren". Tat ich! er sagte, wärend er sich recht gründlich in meinem Wohnzimmer umschaute, mit einer Maglite auf der Schulter, ich solle ihm die Pistole zeigen, mit der ich aus dem Fenster geschossen habe. Ich zeigte ihm meine RG90 und erklärte ihm der genauen Hergang. er sagte, er müsse die Pistole mitnehmen, und fragte ob ich überhaupt einen Waffenschein habe. ich zeigte ihm meinen Kleinen Waffensschein, er schrieb sích irgendetwas ab. Und dann sabgte er mir. Sie dürfen mit diesem Schein zwar eine Gaspistole besitzen aber nicht damit schießen, außer an Silvester. Ich musste mich echt zusammenreisen um ihn nicht auszulachen!
    Ich sagte ihm, er könne die Waffe ruhig mitnehmen, ich bräuchte dann aber seinen Namen und eine Quittung. Er wollte sie dann plötzlich doch nichtmehr mitnehmen...

    Wisst ihr, ich finde es ja echt ok, wenn jemand die Polizei benachrichtigt, nachdem er Schüsse hört, aber wenn die dann 1 Stunde benötigen ( und das Präsidium ist gerade mal 10 KM von mir entfernt ), um vor Ort zu sein, und dann absolut null Ahnung vom deutschen Waffengesetz haben -
    das ist schlichtweg erbärmlich !

  • Ìch kann mir das echt klasse vorstellen wie dein Gesicht gewesen sein muss als du dir das Lachen verkneifen musstest als er dir was von Waffenschein und so erzählt hat.... ey is voll geil die Vorstellung das irgendwer die Polizei auslacht weil man mal was besser weiß als die netten herren im grün/weißen partybus :laugh:

    m :F:g re-soldier

    Snipern ist feige sagte man mir! gut das ich nur taktisches Warten betreibe :laugh:

  • Zitat

    Original von noris2x9...lassen sie uns ersteinmal hinein, dann werden sie es erfahren". Tat ich!......

    Bei dieser Fragestellung hätte ich es nie erfahren - dennn ich hätte die Herren nicht in meine Wohnung gelassen :laugh:

    Alfred

    P.S.: Und spätestens wenn die Herren sich mit dem Spruch "Gefahr in Verzug ....." Zutritt in mine Wohnung erzwungen hätten, wäre mir schon die erste Formulierung für die folgende Dienstaufsichtsbeschwerde im Kopf herumgegangen.

  • Moin noris2X9,

    in die Wohnung lassen, brauchst Du die Kollegen nicht.Andererseits möchte man sich ja auch nicht mit Ihnen herumstreiten.
    Wären sie der Ansicht gewesen, daß 'Gefahr im Verzug' sei wären sie bestimmt auch anders aufgetreten. Du hättest Dich nach dem öffnen der Tür vermutlich ruck zuck mit dem Arm auf dem Rücken auf Deinem Boden wiedergefunden o.ä. Logisch haben die Jungs auch Angst um Leib und Leben.

    Sicherlich kennt sich unsereins mit dem Waffg. auch besser aus. Es ist ja nun einmal unser Hobby, und nicht unser Job. Man kann halt nicht alles wissen.
    Wenn sie gut drauf gewesen wären, nachdem die Situation etwas entspannt war, hätte ich mit vielleicht die Mühe gemacht, sie ein wenig aufzuklären.

    Eines ist sicher, in mein Wohnzimmer kommen die Kollegen ohne meine Erlaubnis nicht. Es sei denn mit Gewalt. Und dann freut sich der Rechtsanwalt.

    Gruß Michael

  • Zitat

    Ich sagte ihm, er könne die Waffe ruhig mitnehmen, ich bräuchte dann aber seinen Namen und eine Quittung. Er wollte sie dann plötzlich doch nichtmehr mitnehmen...

    Ok, das musst du mir näher erklären. Was hat denn der Beamte genau gesagt als du ihn nach Namen und Quittung gefragt hast?
    Er wird ja nicht gesagt haben: "Nönö, wenn sie meinen Namen wollen können sie die Pistole ruhig behalten".

    Ich hatte ja auch schon einige Begegnungen mit der Polizei und finde es immer wieder lustig.
    Wenn man entspannt an die Sache rangeht kann man meistens auch vernünftig mit ihnen reden.
    Erst letztens bei einer Verkrehrskontrolle war die Atmosphäre fast schon kumpelhaft.
    Und wenn sie nicht im Dienst gewesen wären hätten sie das Stück von dem Kuchen ,den ich auf dem Befahrersitz hatte ,gern genommen als ich es ihnen anbot. *lol*

    Und was ist da bei deinem Fall sonst noch so rübergekommen?
    Irgendwelche Konsequenzen?


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Sicherlich kennt sich unsereins mit dem Waffg. auch besser aus. Es ist ja nun einmal unser Hobby, und nicht unser Job. Man kann halt nicht alles wissen.

    Wie hat der User Erklärbär an anderer Stelle trefflich formuliert:

    "Von uns Bürgern erwartet man, dass wir, völlig unentgeltlich, alle Gesetze kennen - schließlich müssen wir uns dran halten.

    Aber bei den Herren in Grün, die diese Gesetze durchsetzen sollen und dafür bezahlt werden ist man der Meinung, dass man ja nicht alles wissen könne."

    Frei nach Erklärbär. *lol*

  • Du hättest den netten Herrn auch fragen können, warum er deine Waffe mitnehmen will und auf welchen verdacht er sich in Verbindung mit der aktuellen Rechtslage beruft.
    Er hätte kurz geschluckt und sich auf sein Scheinwissen berufen.
    Aber das hätte sicherlich zu einer weiteren Eskalation der Lage geführt. Gerade, weil sich ein Polizist ja nicht mit allem auskennt, aber er ein Problem hat, wenn er Fehler macht.
    Nichtsdestotrots begreife ich nicht, warum manche Beamte durch ihr pampiges Auftreten meinen gerade solche Stressituationen heraufbeschwöhren zu müssen.
    Es gibt ja durchaus auch Kollegen, die durch entspanntes Auftreten und einen freundlichen Dialog solche Situationen gekonnt meistern können.
    Außerdem zeigt sich der normale Bürger wesentlich kooperativer, wenn er nicht das Gefühl hat überfallen zu werden, was auch für die Beamten eine wesentlich angenehmere Situation ergibt.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Guten Tag,

    Ich habe dazu nun auch eine Frage.


    Ist es nun gestattet eine Waffe in seinen eigenen 4 Wänden abzufeuern, OHNE einen (kl.) Waffenschein zu besitzen? Dies ist mir noch nicht klar.


    2. Frage:
    Welche Folge hat es, wenn man im Wald, ohne einen kl. Waffenschein einen Schuss abfeuert? (und der Wald einem nicht gehört, also auf öffentlichem Gelände)


    Gruss,
    Raphael

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Raphael22 (18. Februar 2007 um 16:24)

  • In der eigenen Wohnung oder in der Wohmung von jemanden der es erlaubt (zählt als befriedetes gelände) kannst du soviel rumballern wie du willst.
    Nachts könnte es aber Ärger wegen Ruhestörung geben. Dazu kommt noch das man sich auf die Art schnell unbeliebt macht, vonwegen Nachbarn und dergleichen???

    In einem Wald oder überhaupt in der Öffenlichkeit ist es aber Verboten :new2:
    Da nutzt der KWS auch nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Skinner (18. Februar 2007 um 16:31)

  • Du sagtest "da nützte der KWS auch nichts". Soll das heißen, dass man mit dem KWS nicht in der Öffentlichkeit zum testen (mag es ein abgelegender Wald sein) schießen darf?


    Also nur in Notsituationen?!


    Gruss

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Nein, darf man nicht.

    Der KWS berechtigt nur dazu eine SSW in der Öffentlichkeit zu führen, abfeuern darfst du die Waffe nur im Notfall, bei Notwehr oder Nothilfe.

  • Also Raphael22,

    Skinner hat es ja schon auf den Punkt gebracht. Klar darfst Du - auch in Punkto Ruhestörung etc. hat das nichts mit dem WaffG zu tun. Das ist dann im Grunde das gleiche wie 'zu laute Musik'.
    Andererseits wird es in einem acht Parteien Mietshaus immer wieder jemanden geben, der sich daran stört, wenn man das Mag einer SSW leer macht. Auch das 'Zielen aus dem Fenster' wird nicht gern gesehen. Man sollte halt die Leute nicht zu sehr irritieren, wenn man ein recht außergewöhnliches Hobby hat. Mit meinem LG schiesse ich regelmäßig (fast täglich) in der Wohnung, obwohl im Hause auch noch andere Menschen leben. Diese haben sich nie beschwert, auf meine Anfrage hin auch nie etwas gehört.

    Was aber alles so daraus resultiren kann, hat noris2X9 ja bestens beschrieben. Auch das die Beamten oft schlecht informiert sind, kann ein Problem werden.

    Gruß Michael

  • Ach ja,

    das mit dem KWS hatte ich vergessen. Dieser nützt Dir ausschließlich etwas venn Du eine :ptb: SSW zwecks SV führen möchtest. Zum schiessen berechtigt dieser allerdings nicht. Ebenso wenig darfst Du damit andere :F: Waffen (Luftgewehre oder CO² Pistolen) führen.
    Was das Füren vom Transport unterscheidet, das schlage doch bitte hier im Forum mal nach.

    Gruß Michael

  • Okay. Das wäre dann alles sehr gut beantwortet.


    Nun bleibt noch die letzte Frage übrig.
    Ich möchte hier an dieser Stelle eine kleinen Geschichte mit wahrem Hintergrund erzählen.

    Also, eines mittags fuhr ein guter Freund (18J.) mit seinem Roller (warum nicht mit seinem Auto erkläre ich später) in ein etwas außerhalb gelegenes Waldgebiet. Dort feuerte er EINEN (nicht mehr) Schuss CS-Gas ab. Was er nicht bemerkt hatte war, dass am Waldrand ein Auto parkte. Dort saß ein Ehepaar, wahrscheinlich hatten sie ihn beim Schießen beobachtet (er wusste es nicht genau). Nun fuhr er an diesem Auto vorbei und beide Insassen starrten ihn an. Er hat den Roller mitgebracht, da er wusste,dass die Polizei das Versicherungskennzeichen nicht abfragen darf. D.h. das egal bei welcher Straftat (zu schnell gefahren etc.) der Polizei die HÄnde gebunden sind und sie keine Informationen über den Halter herausfinden dürfen.

    Mit welchen Folgen rein rechtlich muss er rechnen, wenn nun doch rauskommt wer er ist und wo er wohnt.


    Vielen Dank,

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Er selbst sagte eigendlich garnichts dazu. Sein Partner lenkte ein, und sagte " nee, die müssen wir nicht mitnehmen." (er stand dann nur doof da...)

  • Raphael22

    Ich gehe mal davon aus, das der 'Schuss' CS-Gas nicht aus der Spraydose kam, sondern aus einer SSW mit :ptb: Stempel (oder auch ohne - ist egal).

    In diesem Falle, Kleiner Waffenschein oder auch nicht, ist das ein klarer Verstoß gegen das Waffengesetz.
    Verstöße gegen das Waffengesetz können schlimme folgen haben. Das kann von empfindlichen Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe führen. Allerdings bin ich kein Jurist, und in Sachen Strafmaß kenn ich mich auch nicht aus.

    Blätter ein wenig im Forum (Suche) da wirst Du einiges finden. Zur Not kannst Du ja auch einen neuen Thread starten, obwohl das nicht so gern gesehen wird. Dies Thema ist sicherlich in allen Formen und Farben bereits diskutiert worden, in der Suche findest Du bestimmt etwas.

    Gruß Michael

  • Zitat

    Original von Raphael22....Er hat den Roller mitgebracht, da er wusste,dass die Polizei das Versicherungskennzeichen nicht abfragen darf. D.h. das egal bei welcher Straftat (zu schnell gefahren etc.) der Polizei die HÄnde gebunden sind und sie keine Informationen über den Halter herausfinden dürfen...

    Hi Raphael,

    wo hast Du denn diese Aussage her? Die Versicherungskennzeichen werden zwar von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben, und sind deshalb nicht sofort abrufbar im Zentralcomputer der Zulassungsbehörde gespeichert.

    Aber wir wären nicht in Deutschland wenn diese Kennzeichen nicht rückverfolgbar wären. Der Zentralverband der Versicherer speichert IMHO mit Sicherheit die ausgegebenen Kennzeichen, oder irre mich hier?

    Alfred

    P.S.: Sorry zu Deinem Freund, aber der Hinweis dass er bewusst seinen Roller genommen hat weil er im Glauben ist, dass er nicht ermittelbar ist .... bedeutet irgendwie einen Vorsatz.
    So ganz spontan war seine Eingebung einen Probeschuss abzugeben wohl nicht - da hätte er vielleicht vorher auch ein Blick in die Runde werfen können. Das hätte dem Ehepaar einen Schock erspart, nicht Jeder kann eine SSW von einer scharfen Waffe unterscheiden

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Also, eines mittags fuhr ein guter Freund (18J.) mit seinem Roller (warum nicht mit seinem Auto erkläre ich später) in ein etwas außerhalb gelegenes Waldgebiet. Dort feuerte er EINEN (nicht mehr) Schuss CS-Gas ab....
    Mit welchen Folgen rein rechtlich muss er rechnen, wenn nun doch rauskommt wer er ist und wo er wohnt.

    Da er Angst vor einer direkt neben dem Weg lagernden Wildsau hatte und diese durch den Lärm verscheuchen wollte gar keine.

    Wenn er aber zum reinen Ausporbieren die Gaspatrone verschossen hat, hätte er sich entweder eine Schießerlaubnis bei der Behörde besorgen müssen, oder aber kann sich seine Zuverlässigkeit abschminken und wird vielleicht eine Geldstrafe abdrücken dürfen.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!