Erlebnis mit der Polizei (in der Wohnung geballert -> Besuch von der Polizei)

Es gibt 93 Antworten in diesem Thema, welches 9.972 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2007 um 12:26) ist von HWJunkie.

  • Zitat

    Niemand hat irgendwo im Wald ohne KWS eine SSW zu führen. Wildschwein hin oder her.


    Genau ,denn was wäre denn wenn sich die Wildsau bedroht fühlt und dann plötzlich eine scharfe Waffe zieht? :laugh:
    Nicht auszudenken......!
    Und man könnte sie rechtlich nicht mal dafür belangen. Von einem Gesetz das Tieren den Umgang mit Schusswaffen verbietet hab ich noch nichts gehört.
    In unseren Wäldern herrschen ja mittlerweile amerikanische Verhältnisse!! ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (18. Februar 2007 um 22:58)

  • Helmut:

    Ich habe bzw. habe einen KWS beantragt, müsste nexte Woche kommen, da ich weiss, dass ich eine reine Weste hab. Sorry hatte vergessen das zu erwähnen.

    @HW Junkie:

    Danke, das wollte ich auch grade schreiben

    Meine Waffen: Record Luftpistole Mod. 2 (Erbstück), Walther P88 Compact vernickelt (PTB 764), Anschütz SuperAir 2002, Mauser HSc 90 brüniert (PTB 722), IWG Government vernickelt (PTB 668), HW 94 Teilvernickelt (PTB 855)
    Mitglied im Schützenverein Hungen

  • Zitat

    Original von BlackDevil
    Klar darf ich in Notwehr auf Tiere schießen

    In Notstand! Nicht in Notwehr!

    O.K. mag jetzt Spitzfindig sein, aber Notwehr gegen Wildschweine gibt es nicht, da sie keine rechtswidrigen Angriffe vollführen können. Wenn Dich ein Wildschwein angreift ist das "Rechtfertigender Notstand" (§34 StGB).

    Zitat

    Original von BigBorner


    Das kommt darauf an ob du Personen im Haushalt hast, die keinen Zugriff auf die SSW haben dürfen, sprich unter 18 Jährige.
    Wenn nicht, brauchst du das nicht wegschließen.

    Aber NUR wenn sie von der Munition getrennt sind. Ansonsten ist auch für eine SSW ein Tresor mit mindestens Sicherheitsstufe 0 erforderlich. Was getrennt bedeutet ist nicht ausgeführt, aber z.B. geladen ist -ganz sicher- nicht getrennt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (18. Februar 2007 um 23:32)

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    In Notstand! Nicht in Notwehr!

    O.K. mag jetzt Spitzfindig sein, aber Notwehr gegen Wildschweine gibt es nicht, da sie keine rechtswidrigen Angriffe vollführen können. Wenn Dich ein Wildschwein angreift ist das "Rechtfertigender Notstand" (§34 StGB).

    jaaajaaaa...is ja gut :n17:

    es wissen aber alle was gemeint ist. Es gilt die eigene Unversehrtheit zu bewaren. Ob nun Notwehr oder Notstand ist da ziemlich egal.

    Und wie weiter oben schon geschrieben wurde...was ist, wenn die Wildsau heimtückischer Weise eine scharfe Waffe dabei hat? :laugh:

    Meine Waffen: Record Luftpistole Mod. 2 (Erbstück), Walther P88 Compact vernickelt (PTB 764), Anschütz SuperAir 2002, Mauser HSc 90 brüniert (PTB 722), IWG Government vernickelt (PTB 668), HW 94 Teilvernickelt (PTB 855)
    Mitglied im Schützenverein Hungen

  • Zitat

    Original von BlackDevil
    was ist, wenn die Wildsau heimtückischer Weise eine scharfe Waffe dabei hat? :laugh:

    Dann kann sie auf jeden Fall nicht belangt werden. ;D

    Bliebe die Frage was mit demjenigen ist, der der Wildsau die Waffe vermacht hat. Eigentlich hat er die Waffe ja nicht mal einem unberechtigten Überlassen, immerhin ist die Wildsau ja keine Person. Wahrscheinlich gibt das nur ein OWI-Verfahren wegen unzureichender Sicherung da die Wildsau keinen Widerstandsgrad A hat. :crazy3:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Nach §35 StGB dürfte man sich sogar den letzten Platz auf einem Rettungsboot mit der Schusswaffe "erkämpfen". Ist zwar moralisch verwerflich, wäre aber durch den Gesetzgeber gedeckt. Es sei denn man hat den Schiffsuntergang selber herbeigeführt. Ist der sog. "entschuldigende Notstand".

    Habe in einem Buch die entsprechenden §en und Beispiele dazu, speziell bezogen auf den Einsatz von Schusswaffen.


    Das verletzen oder Töten von Haustieren ist hier übrigens juristisch gesehen eine Sachbeschädigung, wie das bei einer Wildsau aussieht weiß ich nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Nach §35 StGB dürfte man sich sogar den letzten Platz auf einem Rettungsboot mit der Schusswaffe "erkämpfen". Ist zwar moralisch verwerflich, wäre aber durch den Gesetzgeber gedeckt. Es sei denn man hat den Schiffsuntergang selber herbeigeführt. Ist der sog. "entschuldigende Notstand".

    Habe in einem Buch die entsprechenden §en und Beispiele dazu, speziell bezogen auf den Einsatz von Schusswaffen.


    Das verletzen oder Töten von Haustieren ist hier übrigens juristisch gesehen eine Sachbeschädigung, wie das bei einer Wildsau aussieht weiß ich nicht.


    Wie krass ist das denn?!
    Wenn ich auf nem Kahn bin und der sinkt, kann ich alles abballern was den letzten Platz im Boot haben will...krass!
    Wenn du Zeit hast, stell doch noch ein Paar so Sachen hier ein, wie den Fall mit dem Boot. Würde mich interessieren, was es da noch so für Kuriositäten gibt.

    Meine Waffen: Record Luftpistole Mod. 2 (Erbstück), Walther P88 Compact vernickelt (PTB 764), Anschütz SuperAir 2002, Mauser HSc 90 brüniert (PTB 722), IWG Government vernickelt (PTB 668), HW 94 Teilvernickelt (PTB 855)
    Mitglied im Schützenverein Hungen

  • Zitat

    Wenn ich auf nem Kahn bin und der sinkt, kann ich alles abballern was den letzten Platz im Boot haben will...krass!

    Tja, was meinst du warum die Titanik damals gesunken ist?
    Du glaubst doch nicht etwa die Geschichte mit dem Eisberg......?

    Die ist gesunken wegen der vielen Einschusslöcher von den Jenigen die sich einen Platz im letzten Rettungsboot erkämpfen wollten :laugh:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Aber NUR wenn sie von der Munition getrennt sind. Ansonsten ist auch für eine SSW ein Tresor mit mindestens Sicherheitsstufe 0 erforderlich. Was getrennt bedeutet ist nicht ausgeführt, aber z.B. geladen ist -ganz sicher- nicht getrennt.

    Also da bin ich ganz anderer Meinung. Wenn ich eine SSW in meiner Wohnung schussbereit vorhalte, geschieht dies zur Abwehr von Angreifern (Einbrechern) analog dem geladenen Führen der Waffe mit KWS in der Öffentlichkeit. Ich habe also auch hier lediglich sicherzustellen, dass unberechtigte Personen nicht an meine Waffe(n) kommen. Dies geschieht bereits durch eine geschlossene Wohnungstür. Ich muss die Waffe auch nicht ständig am Mann führen, sondern kann sie auf den Tisch legen, oder versteckt unter das Kopfkissen. Bei Kindern im Haushalt sollte man allerdings vernünftigerweise die Waffe ständig am Mann führen und / oder wegschließen, wenn man sie nicht gerade benötigt.

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Die ist gesunken wegen der vielen Einschusslöcher von den Jenigen die sich einen Platz im letzten Rettungsboot erkämpfen wollten :laugh:

    Ja die Einschusslöcher von den SSW's :laugh: :new11:

    Meine Waffen: Record Luftpistole Mod. 2 (Erbstück), Walther P88 Compact vernickelt (PTB 764), Anschütz SuperAir 2002, Mauser HSc 90 brüniert (PTB 722), IWG Government vernickelt (PTB 668), HW 94 Teilvernickelt (PTB 855)
    Mitglied im Schützenverein Hungen

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Wie will denn die Gegenseite beweisen daß da kein Wildschwein war??

    Wie will überhaupt jemand beweisen das geschossen wurde? Auch wenn die Insassen des Auto´s zu zweit waren, ist es eine Aussage gegen Aussage Geschichte denke ich.
    Allerdings halte ich von solchen unreifen Aktionen (im Wald schießen) nichts, ich bin mir auch nicht sicher ob das Menschen sind die Waffen in den Händen haben sollten.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original von germi
    Nach §35 StGB dürfte man sich sogar den letzten Platz auf einem Rettungsboot mit der Schusswaffe "erkämpfen". Ist zwar moralisch verwerflich, wäre aber durch den Gesetzgeber gedeckt. Es sei denn man hat den Schiffsuntergang selber herbeigeführt. Ist der sog. "entschuldigende Notstand".

    Habe in einem Buch die entsprechenden §en und Beispiele dazu, speziell bezogen auf den Einsatz von Schusswaffen.


    Das verletzen oder Töten von Haustieren ist hier übrigens juristisch gesehen eine Sachbeschädigung, wie das bei einer Wildsau aussieht weiß ich nicht.

    entweder umweltverschmutzung, wilderei, oder beides zusammen, vandalismus in freier wildbahn...tja...frag mal nen anwalt..

    zudem...man kann nachweisen, ob man durch ein wildschwein oder ein anderes tier in notstand geraten ist, aldieweil die viecher fußspuren hinterlassen....und ein angriffslustiges tier hinterläßt andere abdrücke als ein gemütlich einhertrabendes...und sowas kann man ja am ort des gesehens nachweisen..

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Moin Moin ihr Jecken,

    Habe heute nochmal mit dem Betroffenen telefoniert. Kein Anruf bei er Polizei, kein gar nichs. Die Sache schein einen Tag nach der Tat gelaufen zu sein.


    Frage:

    Also muss ich, wenn ich aus dem Haus gehe meine mini Röhm (8mm)getrennt vom Magazin aufbewahren? In einem anderen Raum oder kann ich es einfach rausziehen und das wäre dann "getrennt"?

    (Keine Pers. unter 18 im Haushalt)

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Zitat

    zudem...man kann nachweisen, ob man durch ein wildschwein oder ein anderes tier in notstand geraten ist, aldieweil die viecher fußspuren hinterlassen....und ein angriffslustiges tier hinterläßt andere abdrücke als ein gemütlich einhertrabendes...und sowas kann man ja am ort des gesehens nachweisen..

    Na dann war es halt ein wütender Ast oder Baumstamm den du irrtümlich für ein Wildschwein gehalten hast. Wenn man einer riesigen 500 Jahre alten Eiche gegenübersteht kann man schon mal überreagieren. ;)

    Fazit ist, man sollte / darf nicht im Wald schießen und wenn mans aus irgendwelchen Ast-Baum-Wildschweintechnischen Gründen doch mal tut, sollte man wenigstens aufpassen daß keiner in der Nähe ist den es stören kölnnte.

    In meiner ländlichen Hiemat sollte man zusätzlich noch aufpassen daß kein Jäger in der Nähe ist, man möchte ja keine Schrotladung in den Allerwertesten kriegen! :laugh:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (19. Februar 2007 um 11:40)

  • Bei mir ist die Muni in einem Schuhkarton. Recht ja schon aus. Da, wie Stefan schon schrieb, keine Schutzklasse definiert ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich hab mir für die Munition so einen elektronischen Safe ausm Baumarkt für 29 Euro geholt und die Waffen sind in Schrank und Vitrine eingeschlosen.
    Das ist ja wohl getrennt genug.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    andi46:

    Solange du die Waffe ständig beaufsichtigst, kann sie auch geladen sein, auch gespannt und entsichert.

    Aber wenn du mal nicht da bist, DANN ist sie ungeladen und getrennt von der Munition aufzubewahren.
    Es reicht auch die Wohnungs- oder Zimmertür, denn dann ist keine Schutzklasse definiert.


    Stefan

    Besser hätte ich es nicht formulieren können ;)

    Es macht sonst überhaupt keinen Sinn, eine Waffe zur Abwehr von Angriffen vorzuhalten, wenn man diese zuhause zerlegt aufbewahren müsste.

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Zitat

    Original von BlackDevil
    Wie krass ist das denn?!
    Wenn ich auf nem Kahn bin und der sinkt, kann ich alles abballern was den letzten Platz im Boot haben will...krass!
    Wenn du Zeit hast, stell doch noch ein Paar so Sachen hier ein, wie den Fall mit dem Boot. Würde mich interessieren, was es da noch so für Kuriositäten gibt.

    Kuriositäten? Naja, so kurios ist das eigentlich gar nicht.
    Beispiel brennende Werkshalle. Eine Werkshalle steht in Flammen, fast alle Angestellten konnten sich retten. Nur Du und ein Kollege sind noch da. Aber nur noch eine Fluchthaube (ähnlich einer Gasmaske, ist halt ein vorbildlicher Betrieb, der sowas hat) um durch die verqualmten Bereiche zu kommen und sich zu retten.

    Was passiert? Unter Umstände ein Kampf auf Leben und Tod. Es ist die letzte Möglichkeit sein Leben zu retten. Wie will ein Richter im Nachhinein jemanden des Mordes schuldig sprechen, nur weil er sein Leben retten wollte? Wer entscheidet wessen Leben wertvoller ist als das eigene? Da das nicht geht, haben wie im Gesetz den § 35 StGB.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.