Schrot CO2/Luftdruckwaffen
Es gibt 129 Antworten in diesem Thema, welches 24.718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ich denke das sieht aber nicht nach Original Gamo aus. Die machen da kein so komisches drauf.
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Aber wenn ich mich nicht irre dann sollte das Modell doch auch bei der PTB angeziegt sein um ein zu haben. Oder muss das nicht unbedingt sein?
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In der Liste stehen aber auch Luftdruckwaffen. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.
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moin. ich dachte immer, der profi zeichnet sich durch das treffen des zieles mit einer einzigen kugel aus.und nicht mit schrotschüssen. das ist doch was für halbblinde ohne training. gruß
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Einzelne Luftdruckwaffen können beim Beschussamt ihr bekommen.
Bis zu einer gewissen Anzahl dürfte das die preiswertere Version sein.Aber wenn ein Importeur eine Waffe in sein Programm aufnimmt und
hier mit anbieten will, dann wendet er sich an die PTB für eine
Bauartzulassung und stempelt das dann selber drauf.Stefan
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http://www.muzzle.de/Recht/Beschuss…verordnung.html
Die “Physikalisch Technische Bundesanstalt” (PTB) hat folgende Info zur Vorgehensweise beim Beschuss für -Waffen publiziert:
Information zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG
Für die Anzeige gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG dieser Waffen sind der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt:ein vollständig gekennzeichnetes Muster (entsprechend dem Verkaufsmodell),
eine Bedienungsanleitung mit Sicherheitshinweisen in deutsch,
bei Schusswaffen mit F-Zeichen eine Importeur- oder Herstellererklärung darüber, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann ( Vollautomaten sind verboten!),
Name und Anschrift des tatsächlichen Herstellers,
5 Messprotokolle mit je 10 Messwerten für Geschossgeschwindigkeit und Geschossenergie, bei einer mittleren Geschossenergie kleiner als 5 Joule ist ein Messprotokoll ausreichend (gemäß Anlage VI der Beschussverordnung)
sowie sämtliches Zubehör (z.B. Geschosse, Magazin, Treibgas, Adapter, Batterien etc.), damit die Waffe voll funktionsfähig ist vorzulegen.
Gültige Beschusszeichen dürfen nicht auf diesen Waffen aufgebracht sein.Die Kennzeichnung muss dauerhaft aufgebracht und deutlich sichtbar folgende
Angaben enthalten:Modellbezeichnung,
Firmenname oder Markenzeichen des inländischen Herstellers, Importeurs oder Händlers,
F-Zeichen und
Geschosskaliber.
Jeweils ein Muster wird beim Bundeskriminalamt hinterlegt. Ist ein baugleiches Modell bereits angezeigt, so entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt über die Notwendigkeit der Musterhinterlegung.
Wird eine noch nicht angezeigte eingetragene Marke zur Kennzeichnung benutzt, so ist dies der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gemäß § 24 WaffG anzuzeigen.Waffen sind mit dem F-Zeichen (Anlage II Abbildung 10 der Beschussverordnung) zu kennzeichnen, sofern die mittlere Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 J beträgt.
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Ich will ja nicht zu Blöd erscheinen, muss denn jetzt dieses Schrotgewehr angezeigt sein? So ganz verstehe ich das nicht.
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Zitat
Original von räbchen
moin. ich dachte immer, der profi zeichnet sich durch das treffen des zieles mit einer einzigen kugel aus.und nicht mit schrotschüssen. das ist doch was für halbblinde ohne training. grußNach dem Sinn sollte man nie fragen. Es hat dich doch auch niemand nach einer Rechtfertigung für dein AM850 gefragt ;).
Und selbst wenn es aus rein technischem Interesse oder zum Sammeln ist. Oder weil man etwas ausgefallenes haben will ...
Gruß Georg
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The-1st :
könntest du vllt. mal Schussbilder auf 5 und 10 Meter einscannen? mit einem Schortschuss pro Scheibe?
Wäre super!
MFG
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So, war schnell draußen und hab mal ein paar Schüsse mit dem Express gemacht.
Hier ist das Trefferbild auf 10 Meter (Schrot/aufgelegt):
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Steht leider immer noch die Frage im Raum, wo man dieses Gewehr in D käuflich erwerben kann. Über Antwort wäre ich dankbar.
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