F-Waffen und Urlaub im Ausland

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.715 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Januar 2007 um 14:44) ist von germi.

  • Hallo,
    ich suche und finde (mal Wieder) nichts. Wie sieht es gesetzlich aus, wenn ich :F:-Waffen mit ins Ausland nehmen möchte.
    1. Darf ich das überhaupt.
    2. Darf ich die Leistung den des Landes anpassen. Ich kenne das früher vom Motorbootfahren, da konnte man früher mehr PS Führerscheinfrei fahren als heute. Ich heist es, es gelten die Bestimmung des Heimatlandes (D). ist bei Waffen auch so.
    3. Ist eine Anmeldung erforderlich?.

    Gruß Ortwin

    Macht mit beim Fernwettkampf.

    Einmal editiert, zuletzt von downsauger (19. Januar 2007 um 20:48)

  • Kommt auf das Land an wo du hin willst. Ich wäre da vorsichtig! In anderen Ländern gibts nämlich auch so ähnliche Grenzen wie hier. Und prinzipiell wäre es möglich, die dort von der Leistung steigern zu lassen. Vor der Rückfahrt muss aber die originale Leistung wiederhergestellt werden. Die Ausfuhr aus der BRD heraus dürfte kein Problem sein.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wenn du nach Kanada willst musst du deine Waffe sogar dosseln.
    Dort sind nur max. 500Fps= 152,4 m/s mit max E0 von 4,2 footpounds = 5,7 Joule erlaubt.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

    Einmal editiert, zuletzt von Dicke_Bertha (20. Januar 2007 um 00:45)

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Wenn du nach Kanada willst musst du deine Waffe sogar dosseln.
    Dort sind nur max. 500Fps= 152,4 m/s mit max E0 von 4,2 footpunds = 5,7 Joule erlaubt.

    Juhu, endlich mal ein Land in dem es schlimmer ist, als in Deutschland :new11:
    :laugh:

    Gruß Quattro

    HW 97 K :n1: , 2x HW 35 in 4,5 und 5,5 , Original Jung-Roland

  • Zu uns rüber ohne irgendwelche Genehmigungen etc, geht ohne Probleme. Nur würd ich vorher anfragen ob du auch im Hotel/Gasthof herumballern darfst :ngrins:.

    Rein theoretisch betrachtet dürfest du sogar rüberfahren, dir eine starke Feder montieren, rumschießen, wieder zurückbauen und legal wieder nach Deutschland einreisen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hallo,
    Übersee währe ja schon wegen der Flupbestimmungen vom Tisch. In Frage kommen würde eh nur die europäischen Nachbarländer.

    Gruß Ortwin

    PS. Canada hat ein strengeres Waffengesetz als wir. Ich dachte einmal gelesen zu haben, dass es kein Land gibt wo der Waffen pro Person anteil so hoch ist wie in Canada.

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Da das Thema hier grade angeschnitten ist, wollte ich mal fragen, ob sich irgendjemand hier diesbezüglich für die skandinavischen länder auskennt, also um genau zu sein dänemark, schweden und norwegen, wobei dänemark und schweden nur durchfahrt wären ohne benutzung...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • nun, das Problem ist, das es in deutschland ja doch nicht so simpel ist, mit asg über 0,5j i-wo draußen zu schießen, im Haus klar, aber auf dauer möchte man auch größere entfernungen mal probieren, und der eigene Garten fällt schonmal aus, da braucht nur eine Kugel mal von ner Windböe ergriffen zu werden, und sie landet im nachbargarten, oder im schlimmsten falle am Kopf des Cabriofahrers, der grade hinter der hecke langgefahren ist.
    und nicht jeder hat die möglichkeit eines Waldstückes o.Ä., um dort seine waffen mal auf größere Distanzen auszutesten, und wenn ich dann daran denk, was es in Norwegen zB. (um genau zu sein da, wo ich hinfahren werde) für Inseln gibt, grade groß genug zum schießen, klein genug, damit man alles überblicken kann, und man der einzige auf der Insel ist, drumherum wasser, also eig. optimale Bedingungen, und vorbei kommen geschweige denn sich um anderer leute angelegenheiten kümmern wird da sowieso keiner, dazu ist das land einfach zu dünn besiedelt dort.

    Von daher, es ist zwar äußerst unwahrscheinlich, dort kontrolliert zu werden, aber dennoch würde ich ungern an der grenze angehalten werden, sorgsam auf die erlaubte alkoholmenge etc. geachtet haben, und dann wegen versuchtem Waffenschmuggel oder ähnlichem festgenommen werden.


    Mir mangelt es hier einfach an Platz, das ist auch eig. der einzige Grund, warum ich bisher keine ernsthaften Versuche in richtung Blasrohr etc. unternommen habe, denn mit einem 2m-Blasrohr im Haus auf 10m zu schießen... naja, leicht sinnfrei.

    Wäre also nett, falls irgendjemand eine ahnung hat, wie es in den Ländern mit Waffengesetzen/evt. sogar Zoll(oder wie auch immer der da heißt)bestimmungen auskennt, evt. ähnliches bereits gemacht hat sich mal melden würde.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Wenn ihr hierzu eine verbindliche Auskunft haben wollt, hilft nur ein Telefongespräch mit der Botschaft des jeweiligen Landes.

    Theoretisch kann man in jedes Land der Erde für den (Jagd-)Urlaub Waffen mitnehmen. Das ist natürlich meist mit Kosten für den bürokratischen Aufwand verbunden und von Land zu Land unterschiedlich. In Europa ist diese Sache vielleicht schon einigermaßen harmonisiert, aber nicht einheitlich.
    Jedes Land geht mit bei uns "freien Waffen" mit Joulegrenzen oder Aussehen (Look-a-Like-Waffen) anders um.

    Persönliche Erfahrungen scheint ja hier diesbezüglich noch keiner gemacht zu haben. Meine persönlichen Erfahrungen beziehen sich nur auf Reisen mit scharfen Waffen, da sind die Regelungen überschaubarer.

    Nach Anmeldung sind Waffen im eingecheckten Fluggepäck kein Problem. Munition ebenso nicht. Aber Anmelden nicht vergessen.

    Mein Tipp:
    Botschaft anrufen, Sachverhalt schildern, und ihr bekommt eine verbindliche Antwort. Ihr solltet dem Botschaftspersonal aber für eine Anfrage schon ein paar Tage Zeit lassen.
    Die Nambianische Botschaft benötigte bei mir damals für meine Anfrage und Bearbeitung drei Wochen.

    Eure Erfahrungen solltet ihr dann aber hier zur Verfügung stellen, dann haben andere eventuell auch noch was davon.
    Aber immer dran Denken: Bestimmungen können sich ändern.

    Gruß

    Dirk

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Nach dem WaffG sind hier frei erwerbbare Waffen nicht meldepflichtig beim Grenzübertritt. Aber besser ist das mit dem melden...

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