Hallo,
ich suche und finde (mal Wieder) nichts. Wie sieht es gesetzlich aus, wenn ich -Waffen mit ins Ausland nehmen möchte.
1. Darf ich das überhaupt.
2. Darf ich die Leistung den des Landes anpassen. Ich kenne das früher vom Motorbootfahren, da konnte man früher mehr PS Führerscheinfrei fahren als heute. Ich heist es, es gelten die Bestimmung des Heimatlandes (D). ist bei Waffen auch so.
3. Ist eine Anmeldung erforderlich?.
Gruß Ortwin