Da man hier ja immer wieder mal auf kleine Probleme und Fragen zum Thema
"Armbrust - was ist erlaubt und was nicht?" trifft, habe ich mir mal die Zeit
genommen, ein kleines FAQ zum Thema Waffenrecht mit dem speziellen
Schwerpunkt auf Armbrüsten zu verfassen. Alle Zitate in diesem FAQ hier sind
wortwörtlich aus dem WaffG übernommen und (nach meiner Auffassung)
sinngemäß richtig wiedergegeben.
Ich hoffe einmal, dass dies hier ein wenig bei den üblichen Streitereien über
das ach-so-unseelige Thema "Führen" etc. Aufschluss geben kann und ich
mir in Zukunft eine Menge Tipperei ersparen kann und einfach nur noch
hierher verlinken muss...
- 1) Zählt eine Armbrust rechtlich als "Waffe"?
- Seit dem neuen Waffengesetz sind Armbrüste vom WaffG erfasst und somit
eine Waffe.
ZitatAlles anzeigenWaffG:
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1[...]
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,[...]
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
- 2) Unter welchen Umständen darf ich eine Armbrust besitzen?
- Eine Armbrust darf von jedermann erworben und besessen werden, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat.
ZitatWaffG:
Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz[...]
1.10
Armbrüste;
- 3) Darf ich eine Armbrust öffentlich (z.B. auf einem Feld etc.) führen?
- Ja! Das WaffG gestattet erlaubnisfreies Führen von Armbrüsten ausdrücklich!
ZitatWaffG:
Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs[...]
3.
Erlaubnisfreies Führen[...]
3.2
Armbrüste;
- 4) Darf ich mit meiner Armbrust auch im Freien (z.B. auf einem Feld) mit
Erlaubnis des Eigentümer's schießen, ohne eventuelle Vorsichtsmaßnahmen
(z.B. sicherstellen, dass das Geschoss das Gelände nicht verlassen kann)
treffen zu müssen, wie sie bei anderen freien Waffen verbindlich sind? - Ja, da mit einer Armbrust rein rechtlich gesehen nicht "geschossen" werden
kann.
ZitatWaffG:
Abschnitt 2 - Waffenrechtliche BegriffeIm Sinne dieses Gesetzes
[...]
7.
schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt,
Fazit: (in paragraphenfreiem Deutsch)
- Eine Armbrust ist eine Waffe und darf somit nur von Personen besessen
werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.. - Jeder Volljährige darf so viele Armbrüste erwerben und besitzen, wie er
möchte. - Eine Armbrust darf in der Öffentlichkeit getragen werden, ohne eine
besondere Erlaubnis zu besitzen (außer auf öffentlichen Veranstaltungen bzw.
ohne Genehmigung des Hausrechtsinhabers). - Eine Armbrust darf auch auf öffentlich zugänglichem Gelände "abgefeuert"
werden, da laut Gesetz ein Geschoss durch einen Lauf getrieben werden
muss (welcher bei einer Armbrust nun einmal nicht vorhanden ist), um
definitionsgemäß als "schießen" zu gelten. - Das Schießen in Wäldern ist theoretisch erlaubt, könnte jedoch als Versuch
zur Wilderei ausgelegt werden, was dramatische Konsequenzen nach sich
ziehen könnte. - Jagdliche Nutzung ist natürlich generell verboten und zählt als Wilderei.
- Wer - mit Verlaub gesagt - so dumm und dämlich ist und mit seiner Armbrust
Bullshit macht (z.B. spaßeshalber auf Jogger zielt), darf zurecht damit rechnen,
dass seine Waffe von der Polizei wegen "Gefahr im Verzug" konfesziert wird
Dennoch möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass
eine Armbrust kein Spielzeug ist! Auch wenn es erlaubt ist, sie nahezu überall
zu führen und auch zu benutzen, so ist es doch eine Selbstverständlichkeit,
dass man vor dem Schießen eine Gefährdung Anderer vollständig
auszuschließen hat!
Also stets darauf achten, dass man sein Schussfeld gut einsehen kann und
niemand zufällig in die Schussbahn geraten kann.
Gruß,
Dennis