Beiträge von Kehlim

    Da ist §12 ( bzw die Definition des Schießens) eben etwas Schwammig! Zwar ist die Armbrust Keine Schusswaffe im Gesetzlichem sinne von Schießen :confused2:, ist aber einer Schusswaffe gleich zu setzten :crazy3:. Wenn eine Armbrust unter §7 des Beschussgesetzes fällt ist das meiner Meinung nach schon wichtig. Denn dann greift §12 des Waffengesetz im vollem Umfang oder? Ich lass das Übrigens alles hochoffiziell vom Mann meiner Tante prüfen,
    der arbeitet im Innenministerium. Klar jedoch ist tatsächlich das Erwerb, Veräußerung, Bau, Besitz, Transport, und das Führen Erlaubnis frei sind (ab 18J).
    Auch ist klar das es unter Aufsicht einer mind. 18J alten Person keine Altersbeschränkung bei der Benutzung der Waffe Armbrust gibt, da die gesetzliche Definition des Begriffs Schießen den §27 negiert.
    Wo allerdings die Armbrust "Benutzt" werden darf muss meiner Meinung nach eindeutig noch geklärt werden.

    Nicht verzagen sag ich zu mir es wir sich alles irgenwie klären!! :ngrins: :ngrins:

    Interessant wäre nur noch zu klären, ob man damit wirklich im befriedetem Gebiet Schießen darf. Zwar ist der Vorgang bei der Armbrust per Definition des Gesetzes kein Schießen, ist doch aber dem gleichgesetzt. Oder?? :confused2: