Beiträge von bkv7601

    an die "Ultraschallreiniger" von euch. Macht ihr Reinigungszusätze ins Wasser und wenn ja, welche?
    Was ich nicht verstehe, warum einige rumjodeln, wenn mit Wasser gereinigt wird. Hinterher einfach mit Druckluft etc. trocknen, fertig. Regen müssen die Dinger ja auch abkönnen.

    Zitat

    Original von kreuzbogen
    ...
    das WaffG beißt sich nicht, sondern läßt Raum für Auslegungen. Das ist ein wichtiger Unterschied!
    ...

    Ein Gesetz sollte diesbezüglich keinen Raum für Auslegungen haben, sonst kann ja jeder aus der "Exekutiven" reininterpretieren was er will und beispielsweise behaupten, es bestand beispielsweise eine Bedrohung, obwohl niemand in der Nähe ist. Ist dann so eine typische "hätte, wäre,wenn" Geschichte.

    Zitat

    Seine Kompetenzen enden, wenn er keine Ausführungsvorschrift hat. Die gibt es für Armbrüste i. A. nicht.


    Wenn das so ist, halte ich das für ein Problem, wenn Gesetze auslegbar sind. Das kann entweder heissen dass:

    Eine Armbrust ist einer Schußwaffe gleichgestellter Gegenstand und es gelten die gleichen Sicherheitsvorschriften wie bei einer Schußwaffe bzw. wird extra geregelt.

    oder

    Da eine Armbrust keine Schußwaffe ist, gelten keine speziellen Sicherheitsvorschriften nach dem WaffG. Benutzung ist dann Eigenverantwortung.

    Bedrohungspotential lasse ich jetzt aussen vor, denn bedrohen kann man jemanden auch mit x-beliebigen Gegenständen etc.
    Im Endeffekt ist also niemand in der Lage zu sagen, ob man mit einer Armbrust ausschliesslich auf Schießstätten oder befriedetem Besitztum schießen darf oder nicht.
    Ich fand, dass als Ansprechpartner das LKA (Abt. Waffen- und Sprengstoffdelikte) genau richtig ist.

    Ich habe beim Zoll eine Broschüre gefunden, weil ich etwas über die Ein- und Ausfuhr von Armbrüsten erfahren wollte. http://www.polizei-bw.de/praevention/Do…egenstaende.pdf Hier ist der Link als .pdf Version. Seite 19 ist die Armbrust aufgeführt.
    Na gut, dachte ich, nimmste mal Kontakt zum LKA auf und fragst nach Aktualität der Broschüre und wie die Gesetzeslage ist, wenn ich mit dem Ding Umgang habe, also "schießen" will.

    (Wie wir hier ja festgestellt haben beisst sich die Definition/Zuordnung der Armbrust mit der Definition schießen.)

    Die aufgeführten Punkte wurden mir bestätigt.
    Als ich genauer wissen wollte, was nun mit dem Thema "schießen" ist, war dann die Antwort, dass die Polizei nicht befugt ist, detaillierte Rechtsberatungen durchzuführen. Fragen beantwortet das WaffG. Detaillierte Rechtsauskünfte erhalte ich beim Rechtsanwalt.

    Was soll ich dazu noch sagen, armes Vaterland, echt! :new16:
    Soviel zu Präventionsmaßnahmen.

    Wie soll ich bei nem Rechtsanwalt eine rechtsgültige Auskunft bekommen, wenn das WaffG solche Widersprüche beinhaltet?

    Anscheinend muß man erst ein Vergehen oder eine Straftat begehen, damit der Gesetzgeber aufklärt und seine Strafen verhängen kann.

    Bruder. Die Megaline Phantom II war kurzfristig für mich gestorben, da diese zu dem Zeitpunkt nicht lieferbar war. Ob die jetzt nun so gut gewesen wäre weiss ich nicht, ich fand den Holzschaft sehr schön.

    Kurzum: Megaline Phantom II nicht lieferbar, hatte daher storniert, da ich sowieso auf den Sprung nach Berlin war und bei AIA vorbei wollte, daher die GT-Flex.

    Das ZF ist das Walther 4x32 MDC. Bei den Testberichten hier im Forum ist das Teil auch drin. Der Meinung da kann ich mich nur anschließen. Von dem Ding scheint es ja 2 Revisionen zu geben.
    Bei der einen Version ist der Schalter für die Absehenbeleuchtung beim Okular (schätzungsweise ältere Version wie im Test zu sehen), bei der anderen in der Mitte bei den Höhen- und Seitenverstellungen (meine Version).

    Na wollen wir mal hoffen, das nix an dem Ding kaputtgeht. Ich werde wohl noch Schraubensicherungslack bei der Wurfarmbefestigung raufhauen. Die nichtaufliegende Sehne und die Trockenschußsicherung waren die ausschlaggebenden Punkte für die Gt-Flex.
    Wird Zeit, dass der Winter bald vorbei ist, damit ich meine Zielscheibe fertigbauen und draussen Pfeile ballern kann. :crazy2:

    Leider oxidiert das Ding jetzt nur in der Gegend rum mangels Schießmöglichkeiten.

    Hallöchen, zur GT Flex:

    Ich habe diese auch seit kurzem. Die variable Auszugslänge war für mich kein Grund das Teil zu kaufen (die Wahl zwischen einer Phoenix und GT-Flex ist mir ausgesprochen schwer gefallen) und hab mich auf die mittlere Auszugslänge beschränkt, das reicht mir vollkommen.
    Ich halte auch nichts vom ständigen Rumgeschraube an den Dingern, die Gewinde werden es mir danken. Dazu kommt eben jedesmal neu Einschießen bei Veränderungen.
    Zu Verarbeitungsmängeln kann ich nichts sagen, da ich bisher nur ein paar Schüsse abgegeben habe, äh Pfeile beschleunigt habe :crazy2:

    Ich weiss jetzt nicht, inwieweit die GT-Flex vom Hersteller revidiert ist und ob man es optisch feststellen kann, evtl. könnte man dies über die Seriennummer ermitteln.

    Hallo, da mich das Thema seit kurzem interessiert, habe ich ne Frage dazu ( ja ich weiss, der Thread ist schon alt ;) )

    Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt zu dieser Geschichte oder es von einem Anwalt, Richter etc. prüfen lassen (evtl. gibts es ja Gerichtsurteile) ?

    Es geht mir speziell um "gezieltes Entladen" oder wie man das bei einer Armbrust auslegen soll im nichtbefriedeten Gelände im rechtlichen Sinne.
    Mich stört der Widerspruch: Ich habe eine schusswaffengleichgestellte Waffe, die nach Rechtsdefinition nicht schiesst.