Vorderlader. Droht rechtliches Ungemach??

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 17.346 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2006 um 17:39) ist von Duke_ALF.

  • HI,

    ein Gutachter ist keine rechtlich verbindliche Instanz sondern hat in der Regel eine beratende Funktion für in der Sachkunde nicht sichere Personen, meist Juristen. Ggf. kann man ein Gegengutachten anstreben. Um Sicherzugehen würde ich als Betroffener den Sachverhalt dem BKA mitteilen und um eine Stellungnahme bitten. Mag sein das das etwas dauert, bringt aber mehr als rumlamentieren. Im übrigen kann man dadurch seine "Holschuld" belegen und wäre erstmal aus dem Schneider. (Wenn es den so abstrakt kommt...)

    Gruß

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

  • Zitat

    Original von germi
    Wo sind denn hier die Anwälte wenn man sie mal braucht??

    Dr. König hat man vergrault!

    Seine Ausführungen fand ich sehr lesenswert!

  • Kal. .45 ist ja auch ein original Kaliber. Es geht ja darum wo 4,5mm Kugeln draus verschossen werden können, und zwar nur mit Zündhütchen, also ohne Pulverladung.

    Und wie gesagt, die mehrschüssigen VL sind auch erst seit Mitte der 70er EWB-pflichtig (mittlerweile gelbe WBK). Selbst im dritten Reich waren die frei ab 18...

    Zitat

    WaffG vom 18.03.1938

    Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinpflicht:

    Vorderladerpistolen oder -revolver,

    Schreckschusswaffen-aus denen nur Knallpatronen verfeuert werden können- , Gas-, Betäubungs- u. Scheintodwaffen mit Kal. 12mm und darunter, wenn Verfeuern von Kugel- oder Schrotpatronen unmögl. gemacht ist.

    Das einzigste wo die 1870er Regelung griff ist bei VL-Langwaffen, und das betraf nur den Punkt "führen ohne Waffenschein", VL-Kurzwaffen egal ob ein- oder mehrschüssig durften ohne Waffenschein geführt werden. Ebenso Zimmerstutzen, Flobertgewehre(Teschings) mit gez. Lauf und Kaliber 6mm und darunter. Ebenso bei nicht gezogenem Lauf mit Kal. 9mm und darunter (§§14 u. 15 des damals gültigen WaffG bzw. §§ 22 u. 23 der damaligen Durchführungsverordnung vom 19.03.1938).


    Tja, also schlimmeres WaffG als in einer Diktatur. Schon schlimm wenn Vater Staat von seinen Bürgern das Schlimmste annimmt und Angst davor hat dass zuviele Waffen in der Hand der Staatsbürger sind, und sie in der Hinsicht mehr unterdrückt als ein totalitäres Regime es tat! Wirft echt ein gutes Licht auf unseren Rechtsstaat...und die hier herrschende Ordnung. Ich dachte immer es könnte nicht schlimmer kommen... :(

    Die ganze Sache erinnert mich irgendwie hier ran:

    Bilder

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • der Warnhinweis bezieht sich nur auf den altersnachweis ab 18.

    Alles heisse Luft.

  • Zitat

    Tja, also schlimmeres WaffG als in einer Diktatur


    So kann man das nicht sagen!Das hatte damals auch damit zu tun,dass das damalige "Staatsoberhaupt" einen Krieg führen wollte und da konnte es halt weniger anrichten als es ihm as gebracht hat!
    Aber insgesamt finde ich dass WaffG auch zu hart.Vor allem die begrenzung auf 7,5J,die WBK Pflicht für 4mmRZ,4mmM20 und für 6mmFL außerdem halt das mit den Vorderladern.Aber was soll man machen :new16:

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Original von ProNothe
    So kann man das nicht sagen!Das hatte damals auch damit zu tun,dass das damalige "Staatsoberhaupt" einen Krieg führen wollte und da konnte es halt weniger anrichten als es ihm as gebracht hat!

    In einem System das so schizophren war, dass es sogar eigenen Leute als Verräter hat hinrichten lassen? Also noch nicht mal den eigenen Leuten vertraute, und dann dem "Pöbel von der Straße" Waffen in die Hand geben, wo die doch hätten rebellieren können? Sorry, aber da glaube ich nicht so ganz dran.

    Ich glaube ja daran, dass sich die Geschichte immer wiederholt, ich warte nur auf den Knall...haben ja schon wieder so viele Arbeitslose wie in der Weimarer Republik :(

    Ich glaube da haben nur gewisse Leute schiss vor dem gemeinen Volk, es könnte sich ja auflehnen gegen Leute die meinen Wahlversprechen wären nur für den Sonntag der Wahl gut und ansonsten vertreten sie die Adenauer-Mentalität (Zitat Konrad Adenauer: "Was kümmert mich mein Geschwätz von Gestern!?)

    Aber ich werde zu politisch, daher höre ich hier auf, denn der Kamm ist nicht nur geschwollen sondern kurz vorm Platzen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Bei egun tummeln sich manchmal einige Menschen rum, egal ob Gutachter oder nicht, die biegen sich manchmal das WaffG so, wie sie es denken zu müssen... :new16:

    Ok, wer sich ein wenig mit dem WaffG befaßt der weiß, manches (...vieles) ist auslegungssache.

    Auch sehr viele Polizeibehörden, Sachbearbeiter etc. pp. sind selber sehr oft total überfordert und handeln manchmal übereilig eher gg. den Waffenbesitzer, also übervorsichtig was die EWB oder die Anforderungen/Vorraussetzungen anbelangt.

    Natürlich gibt es auch Leute, die machen sich eben einfach nur wichtig und spielen selber WaffG :n23:

    Hab da auch schon vieles erlebt... :rot:

    Naja, alles zu schreiben, was ich erlebt habe, würde den Server sprengen ;D

    Fakt ist aber, in manchen Dingen ist das WaffG eindeutig und das sehe ich auch so, was die EWB der einläufigen, einschüssigen VL-Waffen anbelangt, die vor dem besagten Datum mit historischem Vorbild ...usw. usw. :direx:

    FREI AB 18 !!!

    ...das sagt auch MEIN Waffensachverständiger, staatlich vereidigt bla, bla ...


    Gruß, Patrick.

  • So einfach ist es nicht. Einige Passage aus dem Waffengesetz
    werden erst spät "richtig gelesen" Die Angelegenheit ist durchaus
    ernst zu nehmen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch darauf
    hinweisen, dass der freie Erwerb von Schalldämpfern für :F: Waffen
    hier im Forum seine Geburtsstunde hatte, weil ein Co2air-User das
    Waffengesetz richtig gelesen hat. Kein Händler oder Hersteller
    von freien Waffen hatte es gewusst. jetzt boomt das Geschäft mit
    diesen Teilen.

    Gruß Klaus

  • Beim Thema Schalldämpfer ist das ja auch eindeutig..der Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist. Früher war die ja alle EWB-pflichtig, egal für welche Waffe.

    Aber bei den Vorderladern..? Wer will denn heute beweisen, dass es anno tobbak nicht so Waffen in diesen kleinen Kalibern gab? Die Leute die es erfunden haben sind den Weg alles irdischen gegangen, könnte auch mit den Konstruktionsplänen passiert sein...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    ...Wer will denn heute beweisen, dass es anno tobbak nicht so Waffen in diesen kleinen Kalibern gab? Die Leute die es erfunden haben sind den Weg alles irdischen gegangen, könnte auch mit den Konstruktionsplänen passiert sein...

    Genau das ist ja der Punkt. Es muss etwas belegbar überliefert sein, damit es als historisches Vorbild gelten darf. Was nicht überliefert wurde, ist neuzeitlich und damit WBK-pflichtig.

    Nun kommt es eben darauf an, wie streng die Übereinstimmung mit dem Vorbild ausgelegt wird. Falls tatsächlich das exakte Kaliber für die historische Übereinstimmung entscheidend (geworden) ist, dann sind massenhaft illegale VL im Umlauf... :confused2:

  • Zitat

    Original von Duke_ALF
    Mit Beziehungen dürfte sich das Donnerwetter in Luft auflösen oder Du lässt es halt auf WBK eintragen

    Eben, man muss dann zukünftig einen WBK-Eintrag haben, aber das weiß ja wohl so gut wie keiner. Darum geht es ja! Ohne diesen ist es illegaler Waffenbesitz und wer auffällt verliert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, nur weil er neben seinen GK-Beständen auch noch eine schicke VL-Replika im "Phantasiekaliber" besitzt, die er nach bestem Wissen mal legal erworben hatte. :(

    Verkaufe eine 4,5 mm Connecticut Pistole bei "egun" und schreibe EWB (WBK-Eintrag) erforderlich. Die Dinger werden wohl zum Ladenhüter...

  • Die Dinger müssten dann wohl auf die "Gelbe", aber wer wird da einen Eintrag für opfern? Für eine Waffe die >=7,5J hat wo man doch was größeres eintragen lassen könnte.

    Am besten fragt mal Jemand der sowas besitzt beim BKA an wie das aussieht. Nein, ich nicht...ich besitze sowas nicht, aber finde es echt einen Hammer wenn das so wäre. Würde ja im Endeffekt sehr viele Leute kriminalisieren die mit gutem Gewissen und auch Glauben diese Waffen gekauft haben. Wobei man dann noch prüfen könnte, inwieweit man die Verkäufer in Regress nehmen könnte die einem ja eine EWB-pflichtige Waffe als frei ab 18 angedreht haben.

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  • Zitat

    Original von germi

    Am besten fragt mal Jemand der sowas besitzt beim BKA an wie das aussieht. .

    Das war das erste was ich heute gemacht habe, als ich von dieser neuen Einschätzung erfuhr.

  • Ich geh mal davon aus das es Gunimo betrifft.

    Gunimo korregier mich einfach, falls es nicht so sein sollte.

    Hol dir rechtlichen Rat ein, wie Du diese Waffe ohne Ermittlungen und legal los werden kannst