HI,
ein Gutachter ist keine rechtlich verbindliche Instanz sondern hat in der Regel eine beratende Funktion für in der Sachkunde nicht sichere Personen, meist Juristen. Ggf. kann man ein Gegengutachten anstreben. Um Sicherzugehen würde ich als Betroffener den Sachverhalt dem BKA mitteilen und um eine Stellungnahme bitten. Mag sein das das etwas dauert, bringt aber mehr als rumlamentieren. Im übrigen kann man dadurch seine "Holschuld" belegen und wäre erstmal aus dem Schneider. (Wenn es den so abstrakt kommt...)
Gruß