Dekoteilesatz-Zusammebau nach neuem Waffegesetz legal oder nicht?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 10.254 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Februar 2009 um 15:25) ist von Co2-Christian.

  • Bei Egun wird zurzeit ein G 3 Dekoteilesatz angeboten, das sehr schön aussieht, der Verkäufer schreibt zusammenbau des Teilesatzes ist verboten... Ich dachte ich hätte hier mal gelesen das es wieder erlaubt ist, aber was ist dann mit den Dekowaffen die komplett zugeschweisst sind und sich gar nicht mehr zerlegen lassen, die wären dann ja auch verboten... Blick da nicht so ganz durch. Kann mir das mal jemand genau erklären? Danke

    CO2-CHRIS

  • War früher verboten, ist aber seit dem Wegfall des anscheinparagraphen erlaubt.

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    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • hmmm, ja so hab ichs mir auch gedacht... Anscheidend denken viele noch im alten Gesetz, aber müssen Dekoteilesätze oder Dekowaffen allgemein diese BKA-Raute haben? Oder muss dieses zertifikat beiliegen, die Waffe wäre doch durch die Abänderungen als Deko erkennbar, bzw. Viele Verkäufer bieten überhaupt kein zertifikat an. Will nur auf der sicheren Seite sein, bevor ich mir so ein Ding überhaupt zulege.

    CO2-CHRIS

  • Bin kein Experte, aber gehe davon aus, dass alle Umbauten und auch alle Nachbauten von scharfen Waffen irgendwo zugelassen werden müssen. Bei Salutwaffen und Ex-scharfen Deko's ist das die BKA-Raute, bei schussfähigen Kurzwaffen-Umbauten das PTB-Zeichen. Ob und falls ja wie die billigen Zinkspritzguß-Nachbildungen Zulassungszreichen tragen müssen, weiß ich nicht.

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  • Also,

    wenn ich das richtig verstanden habe, dann dürfen Alt-Deko-Bausätze nur von Büchsenmachern zusammengebaut werden und benötigen dann wieder eine Abnahme vom BKA.

    Gruß

    cz75

  • ...
    so sieht es aus Rudi :) Der Dekoteilesatz muss komplett Nummerngleich sein, wird neu bestempelt... UND man darf den Teilesatz danach nicht mehr zerlegen können... nichtmal das Magazin darf entnommen werden! Die Dekoteilesätze die es bei Egun gibt sind eine sehr dunkle grauzone :confused2:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    man darf den Teilesatz danach nicht mehr zerlegen können... nichtmal das Magazin darf entnommen werden!

    Was ist denn das für ein Quatsch?!
    (sorry, nix gegen Dich, Elias - sondern gegen das WaffG)

    Dass man das Rohr und den Verschluss (beim G3 auch noch das Griffstück mit Abzugseinheit und Sicherung) nicht einfach austauschen kann/ soll, kann ich ja verstehen.
    Aber das Magazin festschweißen?

    Die Herren Gesetzgeber...
    :wogaga:

  • Ist aber leider so. Die neuen zertifizierten Dekowaffen sind nur mehr ein Klumpen Metall fast ohne mechanische Funktionen.
    Übrigens: Die alten Teilesätze konnte man nicht zusammensetzen, die hatten eingeschweißte Blockierstifte.

    Gruß
    Heiko

  • Und wie siehts dann mit Altdekowaffen aus, jede 2. te bei Egun ist soeine, auf den Fotos ist da keine zerlegt, meines Wissens waren die auch nie ein Teilesatz, lassen sich aber wohl komplett zerlegen... Ich glaube nicht das soviele Händler bei Egun unwissend sich strafbar machen. Allein wieviele AKs es da gibt... Müssen dann Altdekowaffen auch komplett zugeschweisst werden durch Büchsenmacher um legal zu sein? Hä? wenn ja dürfte die Yunker aber auch nicht mehr verkauft werden, die kann man ja auch zerlegen wie das Original oder?

    CO2-CHRIS

  • Die Yunker muss man da komplett raushalten.
    Die wurde von Werk ab als Luftgewehr gebaut
    und war nie Kriegswaffe. Es gibt auch genügend
    scharfe Klone von Kriegswaffen, die aber komplett
    neu gebaut werden und keine relevanten Teile
    von ehemaligen Kriegswaffen aufweisen. Dies ist erlaubt.
    Aus einer Kriegswaffe einen Halbautomaten zu machen
    geht nicht, weil eine Kriegswaffe ihren Status als solches
    behält.
    Eine Ausnahme bilden Kriegswaffen, die nicht mehr
    unter das KWKG fallen. Dies sind Konstruktionen vor
    einem bestimmten Baujahr. (zB Thompson M28).
    Hat sich bei solchen Waffen etwas bezüglich des
    Zusammenbaus oder der Zertifizierung(BKA Bescheid)
    geändert? Immerhin kann man Teilesätze dieser Waffen,
    eine WBK vorausgesetzt, wieder in schussfähige
    Halbautomaten umbauen lassen.

  • Es gibt einen Unterschied zwischen "Neudeko" und "Altdeko". Was nach altem WaffG Deko war, ist heute noch genauso erlaubt. Nur: es darf so nicht mehr neu hergestellt werden. Neudeko ist total kastriert, und sieht nurnoch wie eine Waffe aus. Altdeko hatte noch etwas Funktion. Alte Teilesätze dürfen von zertifizierten Betrieben zu Neudeko zusammengesetzt werden. Aber nur von diesen, das darf man nicht selbst machen!

    Alles in Allem Schwachsinn, aber ist leider so. Dann lieber eine Modellwaffe kaufen, die ist mechanisch voll funktionsfähig. Und man zerstört damit nicht wertvolle Sammlerstücke.


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Hallo,

    ist der Stand hier noch aktuell ? Habe bei der Suche leider keinen neueren Beitrag zu Dekoteilesätzen gefunden.

    Wann war denn datumsmäßig der Übergang von Alt- zu Neudeko ?

    Und wenn ich das richtig verstanden habe, sind dann nun alle Dekowaffen die es
    heute bei z.b. teilesatz.de zu kaufen gibt
    ein einziger "Metallklumpen" ohne jeglichen beweglichen Teile ?

    mfg
    takefive

    HW35 Black Silence, HW45, Gamo 1200, TM Desperado, CP88, CP99, CA33E (Tuning auf 2J), TM G3A3, KJW M9 ELITE 1A Full Metal sowie paar Salut Karabiner aus WWII

  • Ähm wie sieht es aus wenn man sich eine Dekowaffe kauft steht ja in den Auktionen drin:

    Zitat

    Neue Deko – frei zu erwerben gegen Altersnachweis

    Wie siehts damit aus?
    Dürfte man sich soetwas ruhigen Gewissens in die Ecke stellen?

    Kann man aus Deko auch Salut machen lassen und was kostet soetwas inetwa bei einem Gewehr?

  • Äm... moment.

    Neu und Altdeko ist doch nur der Unterschied zwischen Waffen die vor 1945 entstanden sind (ausnahme Luftgekühlte MGs) und alles was danach kam.

    Die vor 45 werden nur am Lauf und Verschluss geändert(altdeko) alles was danach kam ist "Neudeko" und vollkommen zugebraten weil nach Kriegswaffengesetz geändert.

    ..meine ich ???

    Einmal editiert, zuletzt von Interloper (15. Februar 2009 um 15:22)

  • Das stimmt meines wissens. Von Sturmgewehren und co. gibt es jedoch keine ALTDEKOWAFFEN, das sind alles Teilesätze und die dürfen NICHT zusammengebaut werden, deswegen hatte ich damals auch das G3 NICHT gekauft, bei Teilesätzen ist die Abzugsmechanik noch komplett erhalten, bei den NEUDEKOWAFFEN und auch sonstigen zusammengebauten Dekowaffen mus diese zerstört sein und das Magazin muss mittlerweile am gehäuse verschweisst sein. Wer einen Teilesatz zusammengeabaut ausstellen will muss diesen nochmal auf eine NEUDEKO ändern und zertifzieren lassen. Dann darf er das. Teilesätze dürfen nur in Teilen ausgestellt werden, desegen heissen die ja auch so.
    Glaubt nicht was manche Verkäufer bei EGUN euch aufschwatzen wollen!

    CO2-CHRIS