was soll das .....transport einer CO2 Waffe

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 11.538 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2006 um 23:13) ist von -raY-.

  • Dieser geschilderte Fall zeigt unbestreitbar, das auch mit dem falschen Umgang mit Luftdruckwaffen nicht zu spaßen ist und das die Ordnungsmacht hiergegen nicht gerade zimperlich vorgeht.
    Deswegen möchte ich nochmal darauf hinweisen, das es sich bei dem Sachverhalt nicht um ein unvermeidbares Mißgeschick, sondern offenbar um eine ernstzunehmende Verfehlung handelt.

    Um eine Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen halte ich diese Feststellung für wichtig.
    Und da nichts und niemand zu Schaden gekommen ist wünsche ich dem user , das sein Verhalten nicht überverhältnismäßig kriminalisiert und die Besitzer freier Waffen hierdurch nicht weiter stigmatisiert werden.

    Auch nochmal vielen Dank für die interessanten und allgemein gehaltenen Ratschläge von Mr. Lomax was die persönlichen Rechte bei Verhören und das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes anbelangt.

  • Zitat

    Original von Paramags
    Hi sakens


    Mal ne andere frage, Wenn ihr auf dem Parkplatz ein Auto stehen hattet, warum hast du dan deine Co2-Waffen denn nicht im Kofferraum des Wagens gelassen. Dann hätte man die schonmal garnix vorwerfen können. Den warum schleppt man im Wald eine Co2-Waffe mit sich rum wenn man die dort garnicht schießen will??

    Gruß
    Thomas

    Hast du ja recht aber würdes du 500€ im Kofferraum lassen ich nicht , da kann man ein auto zerlegen ohne das man das merck

  • Ich werde mir auf jeden fall eine Waffenkarte besorgen wenn das noch klappt :crazy3: na gut dann werde ich mal abwarten was pasiert. ich wünsche euch ein schönes wochenende und danke für die info :new11:vieleicht trieft man sich ja :nuts: :laola:

  • Zitat

    Original von sakens
    Ich werde mir auf jeden fall eine Waffenkarte besorgen wenn das noch klappt :crazy3: na gut dann werde ich mal abwarten was pasiert. ich wünsche euch ein schönes wochenende und danke für die info :new11:vieleicht trieft man sich ja :nuts: :laola:


    Waffenkart?
    Meinst du einen Waffenbesitzkarte ?
    Glaubst du die findet man im Kaugummiautomaten ? Da musst du schon was für tun und es wirklich wollen

    Oder einen Waffenschein ?
    Den findet man auch nicht im Automaten und auch nicht als normaler Bürger.

  • Zitat

    Original von sakens
    Ich werde mir auf jeden fall eine Waffenkarte besorgen wenn das noch klappt

    ?? Kann ja sein, daß ich etwas verpaßt habe (hab die inzwischen eingetroffenen Postings noch rasch überflogen) - aber was bitte soll das denn sein?

    Es gibt keine "Waffenkarte" (Waffenbesitzkarte? Kleiner Waffenschein?), die das Führen von Softair- oder Druckluftmodellen mit :F:-Zeichen erlauben würde. Nur zuhause, nur auf einem befriedeten Grundstück, von dem aus die Geschosse das Grundstück nmicht verlassen können oder nur auf dem Schießstand, alles andere ist tabu!

    Der Kleine Waffenschein (KWS berechtigt zwar zum Führen, aber nur von Schreckschußwaffen, keine Druckluftmodelle oder sonstwas Schießendes. Bitte also nicht die nächste Chaos-Aktion heraufbeschwören!


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo,

    was ich bei diesem Fall wieder sehe ist, wenn Waffen (auch :F:) transportiert werden, soll das nur von A nach B mit einer nachvollziehbaren Begründung erfolgen, damit läßt sich Ärger vermeiden.

    Für sakens ist es zu spät, Andere können aus dieser Erfahrung lernen.

    Grüße aus der Pfalz

  • Also das mit dem Transport von ausschließlich A nach B – sprich: von den heimischen Gefilden zur Schießstätte und dann wieder ab nachhause – ist in meinen Augen nur der einfachste und plausibelste Fall eines legitimen Transports.

    Was ist denn, wenn man beispielsweise die eigenen Waffen von zuhause zunächst in die Vereinsräumlichkeiten überführt, um dort noch die Vereinswaffen aufzugreifen, die man dann für die Kollegen gesammelt zur Schießanlage mitnimmt. Nach dem Schießen steht dann beispielsweise – aus welchen Gründen auch immer – ein Termin mit einem Teil des Materials beim BüMa an. Das, was nicht u.U. beim BüMa verbleiben muss, karrt man wieder ins Vereinsheim und schließt es weg. Mit den eigenen Schießgeräten macht man sich danach auf den Weg nachhause.

    Engagiert man sich auf derartige Weise für seinen Verein, ist man über den Tag verteilt mit Waffen im Schlepptau von A über B nach C getourt um danach nach D aufzubrechen und im Anschluss via B nach A zurückzukehren. An einer derartigen – natürlich nach den gesetzlichen Sicherheitsauflagen durchgeführten – Transporttätigkeit kann zumindest ich nichts Unstatthaftes erkennen.

  • Zitat

    Transporttätigkeit kann zumindest ich nichts Unstatthaftes erkennen.

    Schätze das liegt daran, dass nichts Unstatthaftes dabei ist ;)
    Ich denke wenn man in eine Kontrolle gerät und alles so erklären kann ggf auch noch Zeugen (z.B.: Vereinsleiter, die über solche aktivitäten bescheid wissen oder Schießkollegen die das bestätigen können) vorweisen kann, dann machen die Beamten auch keine Anstalten... Wenn man aber vor dem Nachhauseweg oder vor dem Besuch beim BüMa noch einen Abstecher in den Wald macht um dort ein Softair-spielchen zu veranstalten und dort von der Polizei aufgegriffen wird, dann wird es (eventuell zu Recht) kompliziert für den Betreffenden.. ;)

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • @ Uli

    so sehe ich das auch, Sakens sprach von öffentlichen Waldstück, das allein istja eine Tatsache, die unwiderlegbar ist. Dabei ist vollkommen egal ob Softair oder Diabolo!! Befriedet war dieses Stück auch nicht, selbst wenn, ist die Frage wusste davon der Besitzer?

    Sakens, ich von meiner Seite aus, kann die nur viel Glück wünschen.

    Rechtlich spricht einen Menge gegen Dich!!

    Noch etwas für alle Interessierten:
    Der Kofferraum des Fahrzeug ist kein Tresor, soll heissen, die Waffen egal welcher Coleur dürfen nicht im Wagen verbleiben, sondern müssen an einem geeigneten Ort verbracht werden. Bsp.: Gaststätte, der Wirt gibt dem Schützen die Möglichkeit die entsprechenden Waffe(n) an einem sicheren Ort zu verwahren(kein Zugriff Dritter)!! Ein Rechtsgelehrter kann genauere Angaben machen!!

    Gruss

    Thomas

  • Zitat

    Original von sakens
    hallo leute ich war zu fuß unterwegs mit meinen rucksack mit drei CO2 waffen drinn und da kam ich in einer Poliezei kontrolle .

    Na, DAS wär´mir auch peinlich !!!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam

    Na, DAS wär´mir auch peinlich !!!

    mfg
    Sascha


    GRÖÖÖÖHL....Sorry....

  • Das die Polizei nicht immer ihren Dienst unabhängig versieht ist manchmal belegbar:

    Ein Zitat aus einer E-Mail des Herrn S, Polizeipräsidium Oberhausen, vom 14.08.2006:
    mit Schreiben vom 24.07.2006 beantragen Sie die Löschung der hier vorhandenen erkennungsdienstlichen Unterlagen.
    Dieses Verfahren dauert in der Regel ca. vier Wochen, manchmal auch länger. Dies hängt nicht mit der beantragenden Person zusammen oder gar mit dem vermeindlichen Delikt, sondern begründet sich allein darin, dass mehrere Dienstellen (sprich Abteilungen) hier im Hause, die damit in Zusammenhang stehen, zuvor gehört werden (Standardverfahren) und danach erst die Löschung vornehmen. Hiervon werden Sie alsdann umgehend unterrichtet.

    Ich erklärte Ihnen damals bereits, dass das seinerzeit gegen Sie anhängige Verfahren von hier aus nicht weiter betrieben wurde und wird. Die Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft konnte ich persönlich nicht nachvollziehen. Das Verfahren ist ja nunmehr auch abgewiesen worden.
    Es bestehen von unserer Seite keine Bedenken, die hier gefertigten Unterlagen SÄMTLICH zu vernichten. I

    Ich erwarte, dass Sie mir insoweit vertrauen, als das Verfahren zur Vernichtung der erkennungsdienstlichen Unterlagen seinen völlig normalen Weg nimmt, der nunmal einige Zeit in Anspruch nimmt. Es kann nur in Ihrem Interesse sein, wenn die Löschung hier vollständig und sorgsam vorgenommen wird. Ich darf Sie daher bitten, sich wie jeder andere Bürger auch diese Zeit zu gedulden.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

    Mit wohlmeinenden und freundlichen Grüßen
    R S

    Zitat Ende

    Bis heute hat man die Unterlagen nicht gelöscht!

    Verbrochen habe ich eine Beschwerdeeinreichung im November 2004, gegen einen Richter in einem Zivilprozeß.
    Laut Europäischen Bürgerbeauftragten wurde in meinem Fall gegen die Europäischen Konventionen auf nationaler Ebene verstoßen.
    Hier ihn Deutschland verschweigt man aus brisanten Gründen den Fall.

    Dafür wurde ich:
    a) Festgenommen
    b) Erkennungsdienstlich behandelt
    c) eine fiktive Straftat durch den Einsatzleiter untergeschoben
    d) Pflichtverteidigung verweigert
    e) Antrag auf Entschädigung wird nicht beantwortet

    Letzendlich musste man man mich ohne Hauptverhandlung freisprechen, da ich mich weiterhin über die Vorgänge beschwerte.

    Der Schadensersatz folgt noch

  • Zitat

    Original von Duke_ALF
    ... Verbrochen habe ich eine Beschwerdeeinreichung im November 2004, gegen einen Richter in einem Zivilprozeß...


    Jetzt Moment mal – Du wurdest aufgrund einer stinknormalen Beschwerde kriminalisiert? :confused:
    Darf ich fragen, welchen abstrusen Tatbestand man Dir dabei unterstellt hatte? Wenn es kein Drohbrief ;) oder ähnliches war, dann ist das ja unglaublich!

  • Ja, so ist es!

    Edit, die erste Hausdurchsuchung lief ohne richterlichen Beschluss ab.
    Darüber habe ich im Nachhinein, über das generelle Waffenverbotsverfahren die Unterlagen erhalten!

    Bei der zweiten wurde mir durch den Einsatzleiter ein Verstoß gegen das Waffengesetz untergejubelt.
    Man wusste durch die erste Durchsuchung Waffen besitze.

    Bei der dritten habe ich wegen fehlenden Beschluss die Tür nicht mehr geöffnet.

    Die Polizisten sind gegangen.

    Offiziell liegt alles beim Landtag NRW, Bundestag und Europäischen Parlament vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Duke_ALF (27. Oktober 2006 um 21:31)

  • Oh Mann, das ist echt heftig sowas...

    wegen einem Beschwerdebrief hattest du so viele Probleme. Also wenn das mal kein dickes Schadensersatzgeld gibt...

    So wie du das beschrieben hast läuft das ja schon fast wie im Mittelalter bei der Hexenverbrennung... Hey, da pflanzt jemand Kräuter, lasst sie uns mal ertränken, wenn sie das überlebt ists ne Hexe...

    Die haben einfach dein Haus durchsucht ohne Erlaubnis?

    jaja, so ist das...

  • Wer geht schon gegen einen Richter vor, dem man Rechtsbeugung nachweisen kann?

    Da gibt es einige Fälle, die man aufzählen kann.

    Nachdem ich über das generelle Waffenverbotsverfahren über das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW selbst Akteneinsicht einforderte, wurde mir dieses durch eine Beamtin gestattet.

    Dabei kam heraus das diese Beamtin sich auf die Strafanzeige des Einsatzleiter und einziger Zeuge der Staatsanwaltschaft bezog.
    Nach Akteneinsicht und Kopieanfertigung stellte ich am nächsten Tag Strafantrag gegen den Einsatzleiter der Hausdurchsuchung.

    Daraufhin bot man mir an, wenn ich die Strafanzeige zurück nehme ein Schreiben aufzusetzen, in dem mir bescheinigt wird persönlich und örtlich geeignet für Waffen zu sein!

    Noch Fragen ?

  • Zitat

    Original von sakens

    Hast du ja recht aber würdes du 500€ im Kofferraum lassen ich nicht , da kann man ein auto zerlegen ohne das man das merck

    Solange das Auto nicht aufgebrochen wird kan die Waffe ruhig da lagern, dann kommt wenigstens keiner darauf daß du diese Führst oder lebst du in einer Gegend wo alle 5min ein Auto Aufgebrochen wird? Bei manchen Kostet da schon das Autoradio mehr als die Co2-Waffe (was für eine hast du eigentlich daß die 500€ kostet?) und die bauen auch nicht jedes mal das Radio aus.

    Und JA , ich würde die Waffe im Auto lassen, da lag auch schon mal mein 1500€ Pressluftgewehr hintem im Auto, geklaut hat es bisher keiner.

    Gruß
    Thomas

  • nein, ohne Worte!

    € hat mir Paramags dazwischen gefunkt, mein Post war bezogen auf:

    Zitat

    Daraufhin bot man mir an, wenn ich die Strafanzeige zurück nehme ein Schreiben aufzusetzen, in dem mir bescheinigt wird persönlich und örtlich geeignet für Waffen zu sein! Noch Fragen?

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

    2 Mal editiert, zuletzt von Masterchief (27. Oktober 2006 um 23:14)

  • Zitat

    Original von Paramags
    Und JA , ich würde die Waffe im Auto lassen, da lag auch schon mal mein 1500€ Pressluftgewehr hintem im Auto, geklaut hat es bisher keiner.

    och para... verrat mir nur wo und wann... deine MK3 wird sich bei mir wohl fühlen :ruger:

    Wer immer nur tut was er schon kann, bleibt immer nur das was er schon ist.