Da in Deutschland ja Handgelenkstützen illegal sind, hab ich mir was anderes einfallen lassen:
Man könnte doch eigentlich am Handgelenk verstärkte Handschuhe bauen, in derern Handfläche ein Ring oder Zylinder eingebaut/näht ist, in den man den Griff der Schleuder steckt. Würde das als "Vergleichbare Vorrichtung" unter das Waffengesetz fallen?
Verboten ist der Umgang mit
Zitat"Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände."
Die Schleuder ist ja nicht spezifisch für den Ring vorgesehen, da an ihr nichts verändert wird.
Der Handschuh ist keine Vorrichtung für die "vorbezeichneten Gegenstände", da die "vorbezeichneten Gegenstände" ja Schleudern mit Vorrichtung sind oder für die Vorrichtung eingerichtet sind, was die Schleuder, die man mit dem Ring benutzen kann, nicht ist, oder?
Wenn dem wirklich so ist, dann könnte man ja sogar Armstützen bauen, in die man jede beliebige nicht für Armstützen vorgesehene Schleuder einspannen kann, da die Armstütze ja nicht für eine Schleuder ist, die für die Armstütze eingerichtet ist.
Wenn es sich bei den "vorbezeichneten Gegenständen" wirklich nur um
Zitat"Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern)"
handelt, ist der Fall eigentlich eindeutig, oder?
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass keiner was gegen einen gelenkverstärkten Handschuh (ohne Vorrichtung für eine Schleuder) haben wird, und werde mir auch mal einen bauen.
Achja, und entschuldigung für den Satzbau.