Waffenschrank - Sicherheitsstufe

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 9.918 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2006 um 17:51) ist von powerslave100.

  • Wollte mich mal hier im Forum schlau machen über Sicherheitsstufen bei Waffenschränken.
    Aber nichts deutliches gefunden. Auch nicht im Lexikon.

    Da gibt es scheints drei Stufen. A, B und 0

    Nur was A, B und 0 genau bedeuten konnte ich nicht finden.

    Kann vielleicht mal jemand, der weiß um was es geht, mal eine kurze und deutliche Übersicht geben?

    Obba Gerrit

  • Hi Flens

    Nur ist deine Seite mehr auf die Klassifizierung ausgelegt als für Waffen.

    Klasse A ist für Langwaffen, meist haben die noch ein Innenfach für Munition. Es gibt auch A-Schränke mit B Innenfach für Kurzwaffen

    Klasse B ist wiederum nur für Kurzwaffen, Munition muss seperat gelagert werden, dafür reicht aber schon ein Belchschrank aus.

    Gruß
    Thomas

    PS: Klassifizierung Klasse 0 weis ich jetzt nicht genau

  • Die Europäische Schutzklasse 0 entspricht der deutschen Klasse B.


    Siehe auch hier:

    Zitat


    10. Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
    [...]
    Darüber hinaus wird grundsätzlich für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ein Behältnis nach der europäischen Norm
    DIN/EN-1143-1 im Widerstandsgrad 0 (dem niedrigsten Widerstandsgrad dieser Norm) oder ein gleichwertiges Behältnis vorgeschrieben.
    Seit vielen Jahren wurden in Empfehlungen des Bundesministeriums des Innern für Langwaffen Sicherheitsbehältnisse nach der Norm VDMA 24992 Stufe A und für Kurzwaffen Stufe B empfohlen (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.). Ein Behältnis der Stufe B entspricht im Übrigen einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0. Für bis zu 10 Langwaffen werden auch Behältnisse nach VDMA 24992 Stufe A (einwandige Stahlschränke) dauerhaft als sicher anerkannt - § 36 Abs. 2.

    Quelle: [URL=http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Nachrichten/Pressemitteilungen/2002/04/Neues__Waffenrecht__fuer__mehr__Sicherheit__Id__19999__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Neues_Waffenrecht_fuer_mehr_Sicherheit_Id_19999_de.pdf]Bundesinnenmisterium (BMI)[/URL]

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Die Europäische Schutzklasse 0 entspricht der deutschen Klasse B.

    Na ja... sagen wir mal in der Theorie der Waffenbehörde. wer schon mal bei einem Tresorhändler war und einen B-Schrank und einen 0-Schrank nebeneinander gesehen hat, wird sicherlich ein anderes Bild gewinnen.

    Selbst von ein und dem selben Hersteller scheint da schon ein nennenswerter Unterschied zwischen den Normen zu bestehen. Selbst im Baumarkt sieht man zuweilen einen Burg-Wächter Karat mit Wiederstandsgrad N (das ist Null) und einen Burg-Wächter Cityline mit Sicherheitsstuffe B nebeneinander.

    Der Karat hat Thermische Notverrigelung, Durchschlagsicherung vor jedem Riegelbolzen, 3-wandigen Korpus, Außenwände aus brennschneidgeschütztem Edelstahlmaterial,
    dreiseitige Verriegelung durch Vierkantbolzen mit integrierter Stahlrolle, durchgehende Hintergreifschiene an der Bandseite.

    Die Cityline hat
    KEINE 3 sonderen eine einseitige Verrigelung,
    KEINEN 3 sondern einen 2-wandigen Korpus,
    KEINE Außenwände aus brennschneidgeschütztem Edelstahlmaterial, sondern ganz normalen SM-Stahl
    KEINE Vierkantbolzen mit integrierter Stahlrolle sondern einfache Rundbolzen,
    KEINE Hintergreifschiene an der Bandseite,
    KEINE Thermische Notverrigelung,
    KEINE Durchschlagsicherung vor jedem Riegelbolzen.

    (O.K. dafür kostet der letztere auch kaum die Hälfte.)

    Wenn man die beiden nebeneinander Sieht mag man die Aussagen des WaffG kaum glauben. Wobei das BMI auch etwas Inkonsequent ist, immerhin darf man im 0-Schrank Waffen und Munition zusammen unterbringen, im B-Schrank hingegen nicht.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    :confused: :wogaga: ???

    Nun, das ist eben der Sachliche Unterschied zwischen einer Bau- und einer Prüfvorschrift.

    Für den Sicherheitsgrad, die gingen von A bis E, gibt es nur eine Bauvorschrift. Quasi eine Abharkliste. B muss eben Doppelwandig sein, eine bestimmte Stahldicke und Qualität haben, eine bestimmte Anzahl an Riegelbolzen pro Länge der Tür haben usw.

    Für die Widerstandsgrade gibt es keinerlei Bauvorschrift. Wie der Hersteller den Tresor ausführt ist seine eigene Sache. Da gibt es Widerstandseinheiten (RU) mit denen die Profieinbrecher dann beim Einbrauchsversuch auskommen müssen. Bei einem Nullschrank darf der Einbrecher nicht weniger als 30RU für den Teilzugriff (Ein Loch durch das ein genormter Würfel passt) und nicht weniger als 50RU für den Vollzugriff (Tür auf oder eine ganze Seiten oder die Rückwand weg) benötigen, wenn der Tresor bestehen will. Egal wie der Prüfeinbrecher es angeht.

    Ist eine komplizierte Formel mit einer Tabelle. Werkzeuge verbrauchen RUs, Zeit ebenso, weitere Helfer so wieso.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (16. September 2006 um 16:43)

  • Interessant, interessant!

    Wenn man also einen Schrank nach Widerstandsgraden baut, ist es völlig egal, wie und woraus er gebaut ist, solange er nur lange genug widersteht.

    Damit hätten dann sogar Ausführungen von Uraltschränken wieder eine Chance (wenn sie denn getestet werden könnten!), auch wenn sie den Bauvorschriften eigentlich nicht entsprechen.

    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Damit hätten dann sogar Ausführungen von Uraltschränken wieder eine Chance (wenn sie denn getestet werden könnten!), auch wenn sie den Bauvorschriften eigentlich nicht entsprechen.

    Da dürfte wohl das Testen ein echtes Problem sein.

    Man muß der Zertifizierungsstelle eine bestimmte Anzahl an Schränken (wenn ich mich recht entsinne 3) zur Verfügung stellen. Da die bei den Aufbruchversuchen natürlich zerstört werden, bekommt man die auch nicht zurück. Man müsste also mehrere Baugleiche alte Schränke haben. Zudem kostet die Zertifizierung sicher einen nicht unerheblichen Betrag. Immerhin ist die Prüfung ja recht aufwendig. Und auch das Einlagern kostet sicher Geld, soviel ich weiß muss die Zertifizierungsstelle einen Schrank als Bauartmuster einlagern, damit man später Beweisen kann das die in Serie produzierten Schränke noch immer dem Geprüften entsprechen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Brauch ich für LG's LP's bis 7,5 Joule und SSW's auch so was stabieles ?

    Oder reicht da einfach das getrennte wegschließen von Waffen und Munition in
    normalen Schränken?

    Gruß
    Easy

    Wer anderen ne Gräbe grubt, sich selber in den Nacken Pubt!

    Der Anfang einer jeden Katastrophe, ist eine beschissene Vermutung.

  • Zitat

    Original von Easy
    Brauch ich für LG's LP's bis 7,5 Joule und SSW's auch so was stabieles ?

    Oder reicht da einfach das getrennte wegschließen von Waffen und Munition in
    normalen Schränken?

    Das Waffengesetz sagt:

    Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

    Darunter fallen auch Freie Waffen. Ergo, solange von der Munition getrennt musst Du "nur" die erforderlichen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Welche das sind, darüber schweigt das Gesetz. Da es aber im nächsten Absatz nur für erlaubnispflichtige Waffen einen Tresor mit Sicherheitsstufe (für erlaubnispflichtige Munition wird in der Verordnung zum Gesetz sogar nur ein Stahlbehälter mit Schwenkriegelschloss gefordert) wird, darf man wohl davon ausgehen das der Maßstab für Freie Waffen niedriger liegt.

    Ich persönlich würde sagen, getrennt wegschließen reicht völlig.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Recon83
    Moin.

    Wäre es so korrekt ?

    LG / LP darf mit den Diabolos zusammen aufbewahrt werden

    SSW darf nicht zusammen mit den Platzpatronen etc. aufbewahrt werden.

    Viele Grüße
    Dominik

    Ja, den ein Diabolo ist nach dem Gesetz keine Munition sondern ur ein Geschoss. Sollten Kinder unter 18 im Haus sein würde ich das dennoch getrennt aufbewahren auch wenn diese NIE an die Waffe kommen sollten, man sollte aber Kinder nicht unterschätzen.

    Die SSW MUSS getrennt von der Munition aufbewahrt werden.

    Gruß
    Thomas

  • Die SSW MUSS getrennt von der Munition aufbewahrt werden.

    Was ist das für ein Quatsch!?
    SSW ist keine Munition.
    Getrennt ist damt indiskutabel
    .
    Diese muss unereichbar für Nichtzugelassene sein.
    Also für Minderjährige.

    mehr nicht.

    Berichtige mich bitte

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hallo Eddi,

    ich denke der Grund ist folgender.
    Sollte es schlimmsten Falls passieren das die Kids eine SSW beim spielen finden und gleich daneben liegt die Munition griffberreit, dann.......

    Natürlich jetzt absolut hypothetisch.
    Und ich weiß: "An meine SSW kommt eh kein anderer ran als ich!"
    Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
    Ist die SSW absolut unerreichbar für Dritte aufbewahrt, dann ist es vielleicht leicht übertrieben die SSW im 2. Stock und die Munition im Keller zu deponieren. :))
    Aber mal ehrlich, wer lagert seine SSW in einem Stahlsafe mit Betonkern Zuhause?

    Gruß,
    Markus

  • Mal eine kurze Zwischenfrage, weil das Thema bald für mich interessant wird. Ich habe ein abschließbares Zimmer, in dem ich meine Waffen lagere. Reicht das auch für eine WBK Waffe aus, oder nur, wenn die verschließbare Tür o.g. Anforderungen entspricht? Soll heissen, komme ich um den Waffenschrank nicht herum?

  • Hallo Ralph,

    soweit ich das weiss muss es ein fensterloser Raum sein.

    Welche Auflagen aber für die Tür gelten, habe ich nicht rausbekommen können.

    Wenn da jemand mehr weiss wäre ich dankbar für weitere Infos, da ich einen fensterlosen Kellerraum mit schönen dicken Mauern habe, aber nicht weiss was da für eine Tür rein muss.

    Gruß Dirk

  • Zitat

    Original von carfanatic
    Mal eine kurze Zwischenfrage, weil das Thema bald für mich interessant wird. Ich habe ein abschließbares Zimmer, in dem ich meine Waffen lagere. Reicht das auch für eine WBK Waffe aus, oder nur, wenn die verschließbare Tür o.g. Anforderungen entspricht? Soll heissen, komme ich um den Waffenschrank nicht herum?

    Hallo Ralph

    Nur eine verschlossene Tür reicht nicht aus um dort eine WBK-Pflichtige Waffe aufzubewahren. Auch für sogenannte Waffenkammern gibt es bestimmte richtlinien die eingehalten werden müssen, dazu gehst du am besten mal auf die Waffenbehörde und erkundigst dich danach.

    Ein Waffenschrank ist da mit sicherheit erheblich billiger als einen Wohnraum zur Waffenkammer umzurüsten.

    Gruß
    Thomas