LG- Teile vergolden erlaubt oder nicht?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.839 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. September 2006 um 12:25) ist von Flammpanzer.

  • Hallo.

    Da ich jetzt in einer firma für Galvanotechnik ausbildung mache, hatte ich vor, mir ein altes Seitenspanner LG neu herzurichten.
    Ich wollte den Schaft richten lassen und zusätzlich die Ladeklappe, den Abzüngel, und den Bügel darunter vergolden.
    Da ich auch gehört habe, dass manche Vereine ihren älteren Modelle verkaufen, wollte ich halt auch mal dort fragen. Also rief ich meinen Jugendleiter an und habe ihm von dem Vorhaben erzählt. Er fand die Idee gut und wir haben im Jugendtraining nach einer Waffe geschaut und die Anderen Betreuer zur rate gazogen.
    Und jetzt das Problem. Einer warf ein, dass es verboten seie, den Lauf auch nur in irgendeiner weiße zu veredeln, sprich zu polieren, strahlen oder vergolden. Jetzt wurde hier im Forum schon oft von verschönerten Waffen geschrieben, die benutzt werden. Ein Trainer sagte, dass des Gewehr dann nichtmehr zugelassen wäre und ich es nur machen dürfte, wenn ich es von einem Büchsenmache auf deko Umbauen lasse. Dadrauf habe ich keine Lust, weil ich es gerne benutzen würde. (Wozu hat man es sonst?). Einer sdagte noch, dass es dann neu beschossen werden müsste, was aber sehr teuer sein soll. Gibt es also eine Möglichkeit dieses Gewehr letztenendes doch verschönern zu dürfen, oder bleibt nur die Möglichkeit zum Dekoumbau?

    Stefan

    PS: Vielleicht kennt sich hier einer von Berufswegen mit aus.

    FWB300S
    +
    Feinwerkbau 601 mit Centra Tele Flight , Laufgewicht aus Alu (selbst Designt),
    Sima Gold 8-32 x 50 Mil-Dot auf ATP 61.
    Schaftkappenverstellung soll optimiert werden und eine verstellbare Schaftkappe und verlängerung angebaut werden.
    Centra Bi-Pod folgt.

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  • Moin.

    In §26 WaffG steht :

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.


    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies darauf bezogen werden kann. Ich denke mal, dass damit die wesentlichen Teile gemeint sind und nicht das bloße Verzieren der Waffe.

    Viele Grüße
    Dominik

  • Dann wundert es mich ganz ehrlich gesagt, warum die halbe Leiterschaft sich sicher war, dass es verboten sei, mit der Begründung:
    Wenn man den Lauf ect. vergoldet, verbindet sich das Gold mit dem Lauf der Waffe, was ja eine dauerhafte Bindung ist. Deshalb wäre es in ihren Augen eine Veränderung der wesentlichen Teile, was zum erlöschen der Zulassung führen würde.
    Also schliese ich dadraus vorerst, dass ich geleimt wurde.

    Stefan

    Edit: Ich denke wenn ich des interpretiere, dass mit Bearbeiten sowas wie gravieren gemeint ist. Also arbeiten, die Das material starkl angreifen und zur instabilität führen könnten, was ja beim Vergolden niocht der Fall ist, da die Wandung dadurch ehr dicker wird.

    FWB300S
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    Einmal editiert, zuletzt von KK-Schütze (9. September 2006 um 11:17)

  • Zitat

    Original von KK-Schütze
    Edit: Ich denke wenn ich des interpretiere, dass mit Bearbeiten sowas wie gravieren gemeint ist. Also arbeiten, die Das material starkl angreifen und zur instabilität führen könnten, was ja beim Vergolden niocht der Fall ist, da die Wandung dadurch ehr dicker wird.

    Also es geht auf jeden Fall nicht nur um die Stabilität des Laufes. Grade bei :F:-Waffen geht es auch ganz massiv darum, das der Gesetzgeber nicht will das man die Leistung ändert.

    Wie auch immer, ich persönlich währe mir zu unsicher um es zu machen. Grade da Vergolden doch sehr auffällig ist (beim selber Nachbrünieren währe ich da wahrscheinlich weniger kritisch). Selbst wenn am ende Herauskommt das man es durfte hat man erst mal die Scherereien wenn sich jemand daran stört.

    Nicht wesentliche Teile der Waffe hingegen kannst Du normal ohne Probleme Vergolden. Wenn ich dich recht verstehe wolltest Du doch eh nur die Ladeklappe, das Abzugszüngel und den Abzugsbügel vergolden. Das sind (bei einer Langwaffe) alles 3 keine wesentlichen Teile im Sinne des Waffengesetzes. Da sollte das Vergolden selbst in den kritischten Augen kein Problem sein.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ja gut. Wobei der Lauf auch etwas rostig aus sah und na ja. Möglicherweiße hätte ich ihn irghendwann nochmal irgendwie geschwärzt aber wenn des momentan so unsicher ist dann lesse ich es erstmal.
    Wer könnte mir da rechtlich weiterhelfen? Bringt des was, wenn ich zu nem BüMa gehe und mich beraten lasse?

    Stefan

    FWB300S
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  • oh mann, mach es einfach.

    Komm mal zu uns, da sind manche Gewehre mit aufwendigem Airbrush versehen.
    Und damit wird Match geschossen.

    Also no problemo

    an eye for an eye

  • Moin,
    ich würd es auch machen, ich habe bei meinem KK-Gewehr mit dem ich sehr regelmäßig an Wettkämpfen teilnehme auch mal den Lauf vernickeln lassen.
    Sieht sehr gut aus und in fast 20 Jahren hat sich niemand daran gestört.
    Bei "Bearbeiten von wesentlichen Teilen" ist wohl eher gemeint den Lauf zu verkürzen, die Leistung zu verändern, usw.
    Verschönerungen welche die Leistung und Funktion einer Waffe nicht verändern sollten wohl erlaubt sein.
    Ich würde mich da nicht verrückt machen lassen.

    [GLOW=crimson]Wer schneller schiesst und besser trifft gewinnt den Feuerkampf[/GLOW]:schiess1: FWR-Nr: 13720

  • Danke für die ganzen Antworten. Ich werde jetzt mal zum Verein gehen und denen des erzählen und sioe Fragen ob sie es rausrücken und wenn ja dann wird es richtig schön bearbeitet.
    Wo hast du dein Lauf vernockeln lassen?
    Bei uns in der Firma gehen nur kleinteile.

    FWB300S
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  • Manchmal kann man auch im Waffengesetz selbst nachschauen, da steht ab und zu durchaus was Sinnvolles drin.

    Natürlich ist ein Lauf ein "wesentliches Teil" einer Waffe. In den Begriffsbestimmungen der Anlage 1, dann unter "Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe" findet man dies hier:

    Zitat

    Im Sinne dieses Gesetzes
    (...)
    8.2
    wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden.

    Das "insbesondere" ist gleich zweimal wichtig. Juristisch bezeichnet es nur Beispiele, also nicht etwa alle erlaubten bzw. verbotenen Handlungen. Solange der Lauf nicht entfernt wird (das ist allerdings beim Vergolden vielleicht eine Unmöglichkeit) wird er auch nur außen bearbeitet, das wäre also zulässig. VISIER hat auch schon mal offiziell beim Forum Waffenrecht angefragt, wo denn bei den hier ja sehr beliebten Tuningarbeiten der Spaß aufhört und mindestens eine "nichtgewerbliche Herstellungsgenehmigung" erforderlich ist (da ging es um baugleiche Original- und Exportfedern). Danach dürfen "Verschönerungsarbeiten" problemlos ausgeführt werden.


    Ich muß allerdings trotzdem wie üblich darauf aufmerksam machen, daß wir hier a) keine konkreten Rechtsauskünfte geben dürfen, das dürfen (momentan noch) nur die Rechtsanwälte. Und b) sind diese Ratschläge auch nicht verbindlich (eben weil wir keine Anwälte usw...) - insofern kommen wir auch niemanden besuchen, wenn eine Behörde, ein Polizist oder ein Staatsanwalt das anders interpretieren.

    Im übrigen halte ich einen goldenen Lauf wirklich für ein wenig "asi" aussehend, stattdessen verchromt (mit Nickelschicht drunter, damit's hält) sieht weitaus edler aus. Geht nur nicht immer bei CO2-Waffen, weil der rasch abkühlende Lauf oft die Schicht wie Weihnachtsschmuck abkringeln läßt...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Im übrigen halte ich einen goldenen Lauf wirklich für ein wenig "asi" aussehend, stattdessen verchromt (mit Nickelschicht drunter, damit's hält) sieht weitaus edler aus. Geht nur nicht immer bei CO2-Waffen, weil der rasch abkühlende Lauf oft die Schicht wie Weihnachtsschmuck abkringeln läßt...[/quote]

    Hallo.

    Erstmal vielen Dank für den Beitrag und die Erklärung. Ich werde trotzdem mal bei einem Freund von mir anfragen, der gerade ein Praktikum als Anwalt macht, ob man über seinen Chef da was rausfinden kann.
    Ich glaube du hast da was falsch verstanden. Der Lauf soll schwarz werden. (Chrom, Schwarzgold ...). Lediglich die Ladeklappe, Abzüngel und Abzugsbügel sollen Goldfarben werden.
    Und des mit dem Auseinanderbauen des laufes??? Ich weiß es noch nicht. Ich hatte eigentlich vor, den lauf vorne und hinten abzukleben, dass da nichts rein kommen kann. Im Fall wirklich mal zu nem BüMa gehen und fragen, ob er es demontieren und wieder zusammen bauen kann.
    Kurz OT. Wieso findest du Gold dadran "asi" und wie würdest du es machen?

    Stefan

    Edit: Zitat gekürzt

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    Einmal editiert, zuletzt von KK-Schütze (9. September 2006 um 16:23)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Es sieht nicht gut aus so Posermäßig was vielen nicht gefällt weil Waffen nicht dazu da sind um zu posen sondern um zu jagen oder Scheiben zu beschießen


    Klar sieht es vielleicht etwas Poserhaft aus. Wobei ich denke wenn nur die Ladeklappr Goldfarben ist, dass es halt nen schöner Kontrast ist aber ihr dürft hier gerne Farbvorschläge reinschreiben. Ich bin gerne dazu bereit allles mal zu überdenken.

    FWB300S
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  • Zitat

    Original von Recon83
    Moin.

    Wie wärs denn mit gestreift ? ;)

    Viele Grüße
    Dominik

    Hallo.
    Ich muss sagen, dass ich die hammer geil finde vom aussehen. Sowas önnte ich sicher auch machen. Ich denke, dass Teiile poliert sind oder einfach anderst gefärbt. Aber ich denke, dass des für ne Langwaffe reichlich scheiße aussieht aber für ne Pistole gerne. Mal schauen.

    Stefan

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  • Schlimm finde ich das Vergolden einer Waffe nicht.

    Im Gegenteil, mich würde das Endergebnis interessieren.

    Damit man nicht einen auf "Büchsenmacher" mimt, dachte ich an Blattgold und Klarlack.

    Ich habe es dann aber verworfen, da ich nicht glaube das ich so einfach das Blattgold um den Lauf legen kann.
    Vom Schutzlack mal abgesehen.

    Sicher ist aber das bei Blattgold das System nicht zerlegt werden muss und das :F:, nebst Nummern, bleibt erhalten.

    Vielleicht mach ich es ja doch noch?

    P.S. Ulrich, goldene Waffen wurden sogar aus *Zensur*
    .... nach Amerika geschmuggelt.
    So schlecht könnte diese Idee nicht sein.
    Sicherlich würden viele Personen zurgreifen, wenn sie denn könnten ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Duke_ALF (9. September 2006 um 22:17)

  • Also ich habe das Gefühl, dass ihr sorgen habt, dass man des :F: nichtmehr richttig sehen könnte. Da könnte ich euch voll und Ganz beruhigen. Dadurch, dass die Schichtdicke nur 0,2µ beträgt würde man das alles noch sehen. Aber wie gesagt, der Lauf soll ja schwarz werden. Lediglich ladeklappe ect soll Goldfarben werden. Und mit Blattgold wird es noch schwerer, weil des unter umständen Blasen und Falten wirft, also keine schöne Oberfläche gibt. Aber des war für mich je der Reiz, mal was neues zu machen.

    Stefan

    Edit: Du schreibst "einen auf Büchsenmacher mimen". Ich kann dir versichern, dass ein Büchsenmache da kein tolles Ergebniss hin bekommt. Nicht umsonst beträgt die Ausbildungsdauer als Galvaniseur 3 Jahre.

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    Einmal editiert, zuletzt von KK-Schütze (10. September 2006 um 00:01)

  • Zitat

    Original von KK-Schütze
    Ich kann dir versichern, dass ein Büchsenmache da kein tolles Ergebniss hin bekommt. Nicht umsonst beträgt die Ausbildungsdauer als Galvaniseur 3 Jahre.

    Vielleicht solltest du unter http://www.waffen-oschatz.de/ mal auf "Gallerie" klicken.

    Ich weiß ja nicht was Du als tolles Ergebnis bezeichnest, aber ich hätte bei den Oschatz-Waffen die ich bisher in der Hand hatte nicht sagen können können ob die Bedienelemente Massivgold sind oder nicht. Und nach Aussagen der Nutzer scheinen die Oberflächen auch recht beständig zu sein.

    Man sollte nie einen Büchsenmacher unterschätzen!

    Na ja, wobei, die einzige Oschatz-Vergoldung von der mal mitbekommen habe das es Probleme gab, hat unser Örtlicher Büchsenmacher mit einem Aluhammer bearbeitet... Also, man sollte einen GUTEN Büchsenmacher nie unterschätzen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.