Fragen zum Tragen - meiden oder zeigen?

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 8.767 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2006 um 19:57) ist von gStar1106.

  • Hallihallo!

    Nachdem ich mir vieles hier im Forum durchgelesen habe, insbesondere zum neuen Waffengesetz, habe ich noch zwei kurze Fragen, die ich hiermit selber stelle:

    - Wenn man den KWS (kleinen Waffenschein) hat, darf man die Waffe dann sichtbar tragen, oder muss man sie verdecken? Letzteres wäre mir gerade bei der Hitze oder generell im Sommer unmöglich. Ich nehme an, dass man sie ruhig sichtbar tragen kann (also z.B. im Holster am Gürtel oder am Oberkörper), möchte es aber genau wissen.
    Wenn ja:
    - Gilt es auch für (freie) Luftpistolen, dass man sie offen tragen darf? Oder sind Luftpistolen gar nicht zu tragen, sondern nur versteckt zu transportieren?

    Wäre schön, wenn jemand Genaues wüsste.

    Gruß
    Westphal

    Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!
    ----
    Nur ein bewaffneter Mann ist ein freier Mann.

  • Zu1. Am besten verdeckt tragen so ersparst du dir ne Menge ärger wenn Leute die Polizei rufen sollten weil sie denken du bist ein verrückter der mir einer Knarre durch die Gegend rennt

    Zu2. Eine Luftpistole darfst du nicht führen dafür benötigst du einen Waffenschein.

  • Hallo Rambo,

    gratias für die schnelle Antwort.

    Gut, dann ist das mit dem Tragen von Luftpistolen ja auf jeden Fall geklärt.
    Deiner Ausführung zum ersten Punkt entnehme ich, dass man rein rechtlich als Besitzer des KWS eine P.A.K-Waffe auch offen tragen darf. Liege ich damit richtig? Dass man sich damit Ärger einfangen können, weil irgendwelche Bürger es nicht lassen können werden, unwissend gleich die Polizei zu rufen, ist sicherlich wahr, darum würde ich es prinzipiel auch nicht machen, außer zu genannten Zeiten bzw. zu leichter Kleidung, wo Sichtbarkeit der Waffe sich nicht vermeidne lässt.

    Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!
    ----
    Nur ein bewaffneter Mann ist ein freier Mann.

    Einmal editiert, zuletzt von Westphal (29. Juli 2006 um 15:30)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Zu1. Am besten verdeckt tragen so ersparst du dir ne Menge ärger wenn Leute die Polizei rufen sollten weil sie denken du bist ein verrückter der mir einer Knarre durch die Gegend rennt

    Das würde ich auch sagen, wenn du die Waffe offen trägst, dann hast du schneller Ärger am Hals als du gucken kannst. Da kommt auch schnell ein Einsatzkommando weil Oma Müller dich aus dem Fenster mit der Knarre gesehen hat :new9::direx:

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Du kannst die SSW tragen da hast du das Recht zu wenn du einen KWS hast, das einzigste was passieren kann wenn die Polizei einen schlechten Tag hat das sie dir eine Ordnungswidrigkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anhängen weil du eine Waffe offen spazieren führst

  • Zitat

    Original von Rambo
    Du kannst die SSW tragen da hast du das Recht zu wenn du einen KWS hast


    Du meinst jetzt also offen/sichtbar tragen?

    Angenommen man darf als KWS-Besitzer die Waffe nichtoffen tragen (was den Erwerb eines kleinen Waffenscheins meines Erachtens noch schwachsinniger erscheinen ließe), dann wäre die Waffe ja eigentlich trotzdem als unsichtbar/verdeckt anzusehen? Oder gelte das nicht, weil man allgemeinhin weiß, was im Holster ist?

    Gruß
    Westphal

    Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!
    ----
    Nur ein bewaffneter Mann ist ein freier Mann.

  • HIER mal eine vierseitige Diskussion zu exakt dem Thema. Viel Spaß beim Lesen.

    (Hat übrigens mit der Suche keine 20 Sekunden gedauert, das zu finden.)

  • @ Westphal:
    ueber die Suchfunktion findest Du Beitraege, wonach manche Behoerden
    den KWS mit der Auflage ausgestellt haben, die Waffe nur verdeckt zu
    fuehren.
    Hier scheint es sich um Eigeninterpretationen des WaffG durch die Aemter
    zu handeln.
    Ohne diese Auflage darfst Du die Waffe in jedem Fall offen fuehren!
    Sinn macht es nicht, da andere §§, z. B. aus der allg. Gefahrenabwehr,
    Ordnungsrecht usw., das Einschreiten der Polizei rechtfertigen.

    @ Rambo:
    welche Waffe meinst Du, mit der man oeffentliches Aergernis i. S. d.
    § 183 StGB erregen kann?
    § 183 StGB: Wer oeffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Aergernis erregt .......
    Oder brauchen wir fuer diese "Waffen" auch schon :ptb: und eine Erlaubnis zum Fuehren? Ich habe dafuer keinen KWS, fuehre immer verdeckt, sonst § 183 und :knast:

    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von pak9


    @ Rambo:
    welche Waffe meinst Du, mit der man oeffentliches Aergernis i. S. d.
    § 183 StGB erregen kann?
    § 183 StGB: Wer oeffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Aergernis erregt .......
    Oder brauchen wir fuer diese "Waffen" auch schon :ptb: und eine Erlaubnis zum Fuehren? Ich habe dafuer keinen KWS, fuehre immer verdeckt, sonst § 183 und :knast:

    Gruss pak9

    Das heist du führst eine SSW ohne KWS ?
    Oh Oh ich hoffe doch das dies kein anderer mitliest und auf komische Gedanken kommt :nuts::n17:

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (29. Juli 2006 um 16:42)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Das heist du führst eine SSW ohne KWS ?
    Oh Oh ich hoffe doch das dies kein anderer mitliest und auf komische Gedanken kommt

    Entweder fehlt da ein :lol: oder Du hast ihn falsch verstanden... und ich hoffe mal das er DIE Waffe in der Öffentlichkeit immer verdeckt trägt :laugh:

    This is my rifle, this is my gun - this is for killing, this is for fun

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Bei mir steht im KWS explizit drinnen, dass ich die waffe nicht sichtbar tragen darf.
    Mit ein bisschen gesunden Menschenverstand, sollte man da allerdings auch drauf kommen, selbst wenn es nicht so drinn steht.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

    Einmal editiert, zuletzt von SchakalX (29. Juli 2006 um 17:41)

  • Zitat

    Original von SchakalX
    Bei mir steht im KWS explizit drinnen, dass ich die waffe nicht sichtbar tragen darf.
    Mit ein bisschen gesunden Menschenverstand, sollte man da allerdings auch ohne drauf kommen, selbst wenn es nicht so drinn steht.

    :new11:

  • Die Frage war: Darf er oder darf er nicht, und nicht: Sollte er oder sollte er besser nicht?

    In meinem kleinen Waffenschein steht nur der übliche Pasus über öffentliche Versammlungen etc., was aber nichts über das öffentliche Tragen außerhalb dieser Einschränkungen aussagt. Ein expliziter Ausschluß des offenen Tragens einer Waffe im KWS ist mir nicht bekannt.
    Daher als Antwort auf die Frage: Ja, er darf. Der KWS erlaubt grundsätzlich das Führen. Wie er führt muß und ist ihm selbst überlassen.

    Als RATSCHLAG kann man allerdings geben, daß das öffentliche zur Schau stellen dieser Waffen eventuell die Aufmerksamkeit der Ordnungskräfte auf sich zieht, was sicher nicht immer allzu angenehm ist. Das sollte man gründlich abwägen, bevor man sich dazu entschließt.

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Original von Rambo
    Sorry aber ich hab mir das jetzt 10mal durchgelesen und bekomme da keinen Sinn rein


    Nichts gegen dich aber irgendwie verstehe ich nicht was du schreibst

    Mein erster Satz war nicht ganz vollständig: Er sollte nämlich lauten: "Angenommen man darf (...) (...), dann wäre die Waffe im Holstergetragen ja eigentlich trotzdem als unsichtbar/verdeckt anzusehen?", allerdings hat sich diese Frage im Prinzip schon erledigt bzw. ist ganz klar zu verneinen.

    Im Übrigen finde ich ist "verdeckt tragen" dasselbe wie "transportieren", was man auch ohne KWS machen darf.
    Wenn man die Schreckschussgaspistole nicht einmal offen tragen sollte (weil man dann nur Ärger am Hals hätte), kann man wohl ihre Funktion als Verteidigungsinstrument streichen, jedenfalls zur Sommerszeit. Denn bis man die Wumme aus dem "Beutelversteck" geholt hat, hat man vielleicht schon zwei blaue Augen. Da lege man sich wohl lieber einen guten Teleskopschlagstock zu. Dieser ist im Holster wohl kaum auffällig.

    Allmählich bereue ich den Kauf meines Gasrevolvers und werde mir sicherlich keinen KWS holen.


    Gruß & Dank an alle, die antworteten
    Westphal

    Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!
    ----
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    Einmal editiert, zuletzt von Westphal (29. Juli 2006 um 19:25)

  • Da findest Du aber falsch. Auch wenn ich glaube daß Du weißt, das es nicht das Gleiche ist, für alle mitlesenden Newbies als Klarstellung: Verdeckt tragen ist Führen, damit KWS-pflichtig! Damit da kein falscher Eindruck entsteht.

    Unabhängig davon ist das Verteidigen mit SSW wie bereits oft diskutiert zumindest fragwürdig. Eine bessere Verteidigung ist oftmals tatsächlich der Schlagstock. Die Sinnigkeit von SSWs ist wohl eher in Silvesterschießen und Sammeln zu sehen.

    Gruß
    Heiko

    Einmal editiert, zuletzt von heiko.moeller (29. Juli 2006 um 19:33)

  • Westphal

    Hallo erst mal...
    wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du noch keinen KWS ? oder ?
    Also mein Tip bring erst mal in Erfahrung bei deinem zuständigem Ortnungsamt ob die auf verdecktes tragen bestehen oder nicht.
    Wenn bei deinem KWS so ein netter Text wie bei mir drin steht brauchst du nicht mehr überlegen, weil nur verdecktes tragen.
    Und wenn du Glück hast und bei deinem KWS kommt der Text nicht rein, dann darfst du die Waffe wohl offen tragen....wo von ich dir aber trotzdem dringend abraten würde. Die Gründe wurden oben schon genannt.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von Westphal
    Im Übrigen finde ich ist "verdeckt tragen" dasselbe wie "transportieren", was man auch ohne KWS machen darf.

    Völlig falsch. Ohne KWS darfst Du nur Transportieren, und das ist nach den WaffG genau definiert als "Nicht Zugriffsbereit" UND "Nicht Schussbereit".

    Sobald die Waffe geladen ist und/oder mit wenigen Handgriffen in den Anschlag zu bringen ist, ist es bereits ein erlaubnispflichtiges Führen.

    Mal ganz davon abgesehen das eine SSW eh kein sonderlich geeignetes Verteidigungsmittel ist, es gibt eine ganze Reihe von Lösungen eine Waffe auch im Sommer verdeckt zu führen. So gibt es z.B. spezielle Hüfttaschen mit Holster drin und auch Holster die innen zwischen Hosenbund und Körper getragen werden und selbst von einem Losen T-Shirt gut verdeckt werden.

    Wobei, wie oft bekommt man bei euch denn zwei Blaue Augen, dass Du dich nicht unbewaffnet auf die Straße traust? ???

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Nur ein bewaffneter Mann ist ein freier Mann.


    Also ich bin immer unbewaffnet...und damit bis jetzt gut durch´s Leben gekommen, und ich fühle mich sehr frei ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (29. Juli 2006 um 21:06)

  • Hallihallo,

    natürlich ist es leicht überzogen, Transport und Führen der Waffe im Sinne des Gesetzes gleichzusetzen. Ich wollte damit nur andeuten, dass es im Ernstfall unpraktisch ist, auf die Reizgaspistole zuzugreifen, wenn sie wirklich verdeckt ist.

    Erklärbär: Ich bin in letzter Zeit relativ viel unterwegs, und nicht überall fühle ich mich sicher, wenn ich mir manche Gestalten ansehe. Obwohl nicht viele sich trauen, mich anzupöbeln, was in jüngeren Jahren jedoch anders war.
    Dennoch, ich möchte Sicherheit für Leib und Leben, und ich bin mir bewusst, dass es auch hierzulande nicht zu knapp Gewaltkriminalität gibt mit steigender Tendenz.

    Wie dem auch sei, das Thema SSW ist für mich erledigt, da in der Bundesrepublik eher unbrauchbar aufgrund der Gesetzeslage.

    Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!
    ----
    Nur ein bewaffneter Mann ist ein freier Mann.