Fragen zur Führung einer SSW

Es gibt 158 Antworten in diesem Thema, welches 10.438 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Mai 2006 um 23:23) ist von 5-atü.

  • Hi! Hab' eine Frage: Unzwar wollte ich wissen wie das ist, wenn ich eine Schreckschusswaffe mit kleinem Waffenschein habe, darf man die dann auch so tragen, dass sie andere sehen oder muss man sie verdeckt tragen? Zum Beispiel, wenn ich im Sommer mit kurzen Hosen im Wald oder ähnlichem rumlaufe, kann ich die dann auch neben am Gürtel tragen? Das würden ja dann auch andere sehen, wenn ich da dann mit ner Waffe rumlauf, nicht, dass die dann gleich die Polizei rufen.

  • Also ich kann dir versprechen das man irgendwann die Polizei ruft wenn du die SSW offen trägst.Verboten ist es nicht nur mögen manche Leute den Anblick einer Pistole nicht gern weil sie dann Angst haben das ihnen was passiert

  • Wie da die gesetzliche Lage zum "offenen Führen" ist, kann ich dir jetzt leider nicht sagen. Mit dem kleinen Waffenschein müsstest du es ja eigentlich dürfen.

    Aber die Logik alleine dürfte dir da schon eine Antwort liefern.

    • Wie viele Leute in der Öffentlichkeit haben Waffenkenntnis?
    • Wie viele Leute in der Öffentlichkeit können SSWs von "echten" Waffen unterscheiden?
    • Was würde ein Laie über eine Person denken, die sichtbar mit einer Feuerwaffe herumläuft?
    • Welche dreistellige Nummer kann jede Person bundeseinheitlich mit einem Handy kostenlos anrufen und etwas melden?

    Ob's nun erlaubt ist oder nicht... ich würde es besser lassen.
    Ärger ist da ja so oder so vorprogrammiert.

    Anhang: Mist, zu spät ^^

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (7. Mai 2006 um 15:13)

  • Ist doch ganz einfach:
    Ohne kleinen Waffenschein darfst du grundsätzlich keine SSW führen, und zwar ausnahmslos ! Bei Veranstaltungen wo viele Menschen zugegen sind ... Volksfeste usw. darfst du garkeine Waffen führen, erst recht keine SSW.
    Straftaten oder Zuwiederhandlungen gegen oder bezgl. des WffG werden mit min. Geldstrafen in empfindlicher Höhe belegt. Und ich meine empfindlich !
    Auch wenn ich persöhnlich die Sinnhaltigkeit des führens einer SSW anzweifele, es gibt sie halt, die die es wollen. Nur denkt dran, es greift das WffG und das duldet keinen Pardon !

    Lasst den Quatsch einfach im Schrank.

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • Die Sachlage ist recht eindeutig: Du darfst mit dem kleinen Waffenschein eine oder mehere ssw's tragen. Allerdings gibt es im Gesetz auch etwas zur Bedrohung: sinngemäß: Es darf sich kein anderer durch die Waffe bedroht fühlen. Gleiches gilt auch für Messer und Schwerter. Diese darf man auch in der Öffentlichkeit tragen, aber sobald sich jemand bedroht fühlt, kann er die netten Leute in grün rufen und du musst die Waffen "verstecken".

    mfg

    Ganjagnu

    Weltweit sind über Fünfhundertfünfzig Millionen Schusswaffen im Umlauf, dass heisst auf diesem Planeten hat jeder zwölfte Mensch eine Waffe. Damit stellt sich nur eine Frage. Wie bewaffnet man die anderen Elf?

  • Ähm, vielleicht (eine vage Hoffnung) kann man sich ja mal darauf beschränken eine eindeutige Frage ebenso sachlich zu beantworten. Der Kollege fragte ob er eine SSW mit KWS offen führen darf.

    Antwort: Ja, er muß aber trotzdem mit möglichem Ärger irritierter Unbeteiligter und entsprechenden Anrufen bei Grün-Weiß (neuerdings oft auch Blau-Weiß) rechnen. Ende der Durchsage.

    Ständige, obligatorische Hinweise auf den Sinn oder Unsinn einer solchen Aktion und der mahnend erhobene Finger sind nebenbei genauso nervig wie die ständig gleichen Fragen die hier ja auch nicht gerne gesehen sind.

    Das Führen ohne KWS stand hier nie zur Debatte!

    Mike

  • Das mit der sachlichen Beantwortung stimmt schon und es ging ja auch aus den meisten (ähämm...) Postings hervor, dass es erlaubt ist.

    Aber ich bin dennoch dafür, darauf hinzuweisen, dass es sich nun einmal als äußerst unklug erweisen dürfte, dieses Recht auch in aller Konsequenz zu nutzen, denn ziemlich wahrscheinlich wird er trotz Erlaubnis und kleinem Waffenschein früher oder später Probleme damit bekommen und mit etwas Pech wird eine der SSWs auch noch konfesziert... und das muss ja nun wirklich nicht sein.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Ach ja Xiphogonium ?

    Na wenn du das erste mal mit dem Waffengesetzt in Konflikt gekommen bist siehst auch du das anders ! Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Ausreden schon mal garnicht.
    Und der "warnend erhobene Zeigefinger" bleibt da stehen wo er ist. Vielleicht magst du dich ja in Zukunft befleissigen etwaige Warnungen und/oder Hinweise zu "überlesen".

    Spy

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • HassesFreigang

    Das ist sicher richtig und dagegen hat auch niemand was. Leider lesen hier jedoch einige die Postings der Themenstarter nicht sorgfältig genug. Von "Führen ohne KWS" war hier z. B. NIE die Rede!

    Nochmals: "Wir" regen uns immer auf wenn hier am laufenden Bande die selben Fragen gestellt werden. Aber es ist genauso nervig jedesmal die selben Standpredigten über den Sinn oder Unsinn des Führens zum Besten zu geben.

    Mike

  • @ thespy

    Ja, aber man muss niemandem so vehement seine Meinung und/oder Erfahrungen aufhalsen und einen Wortlaut wählen, wie man ihn sonst nur aus Direktoratsverweisen aus der Schule kennt.

    Und Xiphogonium muss ich ebenfalls zustimmen, dass der Hinweis zum führen einer SSW ohne KWS ebenso fehl am Platz war, da dies nie zur Debatte stand.

    Zitat


    theSpy schrieb:
    Lasst den Quatsch einfach im Schrank.


    Ein so wesentlich subjektiver Kommentar ist meiner Meinung nach auch fehl am Platz... das geht auch höflicher.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Da muss ich dir auch zustimmen, Xiphogonium

    Moralpredigten, subjektive Wertungen und Antworten ohne Themenbezug sind generell nichts, was dem Threaderöffner auch nur im geringsten bei der Beantwortung seiner Frage helfen dürfte...

    ... und diese aggressive Beitragsart empfinde zumindest ich als störend, aber gut... ich belass' es mal dabei :)

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

  • Mal ne andere Frage: Was wären für euch beweggründe ne SSW zu führen?? Was sind so die Hauptmotive 50€ für den KWS zu investieren??

    Ein Freund von mir war nämlich kurz davor sich den KWS ausstellen zu lassen bis ich ihm aufklärte das das führen einer SW auf Volksfesten verboten ist....daraufhin er: Na super, hauptsache die braven Leutchen sind möglichst hilflos wenn die Polizei zuschlägt oder vandale randale aufkocht.......alle welche illegal eine (illegale) Waffe führen kümmern sich eh nicht drum, also leidet mal wieder der ehrliche Bürger :fluch:

    Sein Zitat eben......

  • Vermutlich geht es einfach nur darum, gerne "knallen" zu wollen. Die gleiche Motivation, wie an Sylvester zu böllern...

    Vielleicht aber auch nur, um ein wenig zu "posen".

    aber das ist nur eine Theorie.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
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    W

  • Da ich meist zu Freunden fahre um ein wenig zu knallen, sei es an Silvester oder an anderen Tagen, da packe ich mir die Sachen immer ins Auto und los gehts.
    Da mein Kofferraum aber ein Kombi ist und ich keine extra abschliessbare Koffer oder ähnliches habe, sondern ich alles in eine grosse Sporttasche packe, bin ich mir dem KWS auf der sicheren Seite.
    Das war eigentlich der Hauptgrund ihn mir zu "holen", um im Fall der Fälle sicher vor unserm Rechtsstaat dazu stehen und nciht in Auslegungsfällen nach dem Motto "war die Munition und die Waffen nun genug voneinander getrennt" unterzugehen.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • eine klare Frage eine klare Antwort: nein

    Die Waffe darf ausschließlich verdeckt getragen werden.

    ohne wenn und....aber ...oder so....

    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (7. Mai 2006 um 19:11)

  • Hey Mike,
    klar kann man das nachlesen ...ich bin noch nicht so weit...ich Scanne grade meinen Waffenschein ein Bild kommt gleich. Da steht das drin unter auflagen.
    ähm hast du keinen KWS ???
    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (7. Mai 2006 um 19:00)

  • Tatsächlich verboten?

    Und wenn das auf dem KWS selbst steht, warum stellt dann jemand so eine Frage, der selber einen KWS hat? Ist das nicht irgendwie absurd?

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W