Beiträge von Westphal

    Danke!

    Bzgl. Doppelpost, k.A., hatte angefangen zu schreiben, wechselte dann aber kurz auf die erste Seite, dann wieder zurück auf S. 2, schrieb erneut Kommentar und sah nach Absenden, dass der zuvor begonnene ebenfalls gepostet worden war!

    Mehr als 2 Joule hat das Ding Sicher nicht mit einem starken Zündhütchen (RWS 6flügelig).
    Mir bleiben die Kugeln auch andauernd im Lauf stecken. Beim erstenmal waren's drei hintereinander... Zum Glück waren die relativ weit vorne, so, dass ich die vorsichig rausbohren konnte. Aber gestern sind die aus dem hinteren Ende des Laufes nicht mehr rausgekommen - das ist verdammt ärgerlich bei einem Lauf, bei dem man nur auf ein Ende Zugriff hat. Am besten ist wohl wirklich, die Kugeln vorher zu ölen, auch wenn die vom Werk her schon leicht geölt sind.
    Es gab hier eine Empfehlung für die H&N 4,45mm - hat jemand Erfahrung mit den Gamo Bleirundkugeln 4,5mm? Die H&N Dinger sind ganz schön teuer..

    Hallihallo,

    natürlich ist es leicht überzogen, Transport und Führen der Waffe im Sinne des Gesetzes gleichzusetzen. Ich wollte damit nur andeuten, dass es im Ernstfall unpraktisch ist, auf die Reizgaspistole zuzugreifen, wenn sie wirklich verdeckt ist.

    Erklärbär: Ich bin in letzter Zeit relativ viel unterwegs, und nicht überall fühle ich mich sicher, wenn ich mir manche Gestalten ansehe. Obwohl nicht viele sich trauen, mich anzupöbeln, was in jüngeren Jahren jedoch anders war.
    Dennoch, ich möchte Sicherheit für Leib und Leben, und ich bin mir bewusst, dass es auch hierzulande nicht zu knapp Gewaltkriminalität gibt mit steigender Tendenz.

    Wie dem auch sei, das Thema SSW ist für mich erledigt, da in der Bundesrepublik eher unbrauchbar aufgrund der Gesetzeslage.

    Zitat

    Original von Rambo
    Sorry aber ich hab mir das jetzt 10mal durchgelesen und bekomme da keinen Sinn rein


    Nichts gegen dich aber irgendwie verstehe ich nicht was du schreibst

    Mein erster Satz war nicht ganz vollständig: Er sollte nämlich lauten: "Angenommen man darf (...) (...), dann wäre die Waffe im Holstergetragen ja eigentlich trotzdem als unsichtbar/verdeckt anzusehen?", allerdings hat sich diese Frage im Prinzip schon erledigt bzw. ist ganz klar zu verneinen.

    Im Übrigen finde ich ist "verdeckt tragen" dasselbe wie "transportieren", was man auch ohne KWS machen darf.
    Wenn man die Schreckschussgaspistole nicht einmal offen tragen sollte (weil man dann nur Ärger am Hals hätte), kann man wohl ihre Funktion als Verteidigungsinstrument streichen, jedenfalls zur Sommerszeit. Denn bis man die Wumme aus dem "Beutelversteck" geholt hat, hat man vielleicht schon zwei blaue Augen. Da lege man sich wohl lieber einen guten Teleskopschlagstock zu. Dieser ist im Holster wohl kaum auffällig.

    Allmählich bereue ich den Kauf meines Gasrevolvers und werde mir sicherlich keinen KWS holen.


    Gruß & Dank an alle, die antworteten
    Westphal

    Zitat

    Original von Rambo
    Du kannst die SSW tragen da hast du das Recht zu wenn du einen KWS hast


    Du meinst jetzt also offen/sichtbar tragen?

    Angenommen man darf als KWS-Besitzer die Waffe nichtoffen tragen (was den Erwerb eines kleinen Waffenscheins meines Erachtens noch schwachsinniger erscheinen ließe), dann wäre die Waffe ja eigentlich trotzdem als unsichtbar/verdeckt anzusehen? Oder gelte das nicht, weil man allgemeinhin weiß, was im Holster ist?

    Gruß
    Westphal

    Hallo Rambo,

    gratias für die schnelle Antwort.

    Gut, dann ist das mit dem Tragen von Luftpistolen ja auf jeden Fall geklärt.
    Deiner Ausführung zum ersten Punkt entnehme ich, dass man rein rechtlich als Besitzer des KWS eine P.A.K-Waffe auch offen tragen darf. Liege ich damit richtig? Dass man sich damit Ärger einfangen können, weil irgendwelche Bürger es nicht lassen können werden, unwissend gleich die Polizei zu rufen, ist sicherlich wahr, darum würde ich es prinzipiel auch nicht machen, außer zu genannten Zeiten bzw. zu leichter Kleidung, wo Sichtbarkeit der Waffe sich nicht vermeidne lässt.

    Hallihallo!

    Nachdem ich mir vieles hier im Forum durchgelesen habe, insbesondere zum neuen Waffengesetz, habe ich noch zwei kurze Fragen, die ich hiermit selber stelle:

    - Wenn man den KWS (kleinen Waffenschein) hat, darf man die Waffe dann sichtbar tragen, oder muss man sie verdecken? Letzteres wäre mir gerade bei der Hitze oder generell im Sommer unmöglich. Ich nehme an, dass man sie ruhig sichtbar tragen kann (also z.B. im Holster am Gürtel oder am Oberkörper), möchte es aber genau wissen.
    Wenn ja:
    - Gilt es auch für (freie) Luftpistolen, dass man sie offen tragen darf? Oder sind Luftpistolen gar nicht zu tragen, sondern nur versteckt zu transportieren?

    Wäre schön, wenn jemand Genaues wüsste.

    Gruß
    Westphal