Erma EGR 66X

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 5.106 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2006 um 17:46) ist von germi.

  • Zitat

    Original von germi
    Ich finde es meinerseits nicht normal, wenn ein EGR 66x, der sich nichtmehr in originalem Zustand befindet (aufpoliert) und dann noch einem nicht originalen Becher (brüniert, der originale Becher war ebenfalls Edelstahl) für so einen Preis weggeht...1140€ zu deiner Info, normal max die Hälfte...und das hochgetrieben von einem mit 0 Bewertungen und der Verkäufer auch 0 Bewertungen...

    das dies ein völlig unrealistischer preis ist, brauchst du mir nicht zu erklären, ich sammle selbst seit fast 25 jahren schreckschußwaffen und finde das einen absoluten witz. und trotzdem: vielleicht gibt´s ein paar verrückte auf dieser welt, die dafür so viel kohle hinlegen. die von dir geschilderte preistreiberei ist lediglich eine vermutung. ich selbst habe auch in http://www.e***.de schon waffen an leute zu einem anständigen preis verkauft, die auch nur 0 bewertungen hatten, bzw. neu waren. hast du nicht auch mal mit 0 dort angefangen... ?

    Einmal editiert, zuletzt von 260283 (24. Juli 2006 um 22:20)

  • Zitat

    Original von Paramags
    @260283

    Wir bemühen uns alles zu überwachen und so zu handeln daß wir es allen recht machen können. Es ist untersagt Links zu laufenden Auktionen zu schreiben, alsi auch Auktion-ID´s zu posten. Eine diskussion über eine Waffe die gerade bei EGUN läuft zu reden OHNE direkten Link dahin sehe ich hier nicht als Problematisch außer man beschwert sich gleich wieder darüber wie du es machst. Sei dir sicher daß wir wissen wie wir was handhaben im Forum, darüber musst du dir sicherlich nicht den Kopf zerbrechen.

    Gruß
    Thomas (Admin)

    :huldige: ich hatte nur kurz dieses thema hier aufgegriffen, weil ich damals genau für das gleiche eine verwarung kassierte, die sogar längere zeit bei meinen user-daten vermerkt war. du erinnerst dich als admin sicherlich daran oder kannst nachschauen. deshalb mache ich mir auch hier öffentlich meine gedanken darüber. nicht mehr und nicht weniger. über was ich mir meinen kopf zerbreche, laß´ bitte meine sorge sein ! trotzdem sorry, ich möchte das hier nicht überstrapazieren *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von 260283 (24. Juli 2006 um 21:06)

  • Ja, aber das dies kein anständiger Preis ist siehst du ja auch so..und ja, ich habe auch bei 0 angefangen, aber nicht mit so teuren Objekten..und auch nicht gleich so hoch gepokert und dadurch den Preis in eine gigantische Höhe katapultiert.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Also Fakt ist:

    1. Der EGR66X ist zu einem utopischen Preis über den Tisch gegangen; wenn es eben auch wirklich so ist.

    2. Will auch nicht in der Haut des Anbieters stecken. Immerhin hat er illegalerweise einen Zusatzlauf hergestellt/lassen, der nicht einfach so zugelassen ist. ...auch auf einen Hinweis von mir, keine Reaktion.

    3. Der vermeindliche Käufer ist dann eben auch später einmal im Besitz eines "illegalen" Zusatzlaufs...

    4. Alles in allem riecht alles nach schmuh, schwindel, etc. pp.

    Naja, was solls. Aber im algemeinen ist der Trend wie woanders in Auktionshäusern auch: Augen auf beim Kauf und Preise vergleichen !!!

    Andererseits ist der EGR66X aber auch ein absolut klasse Stück :nuts:

    Und wenn alles rechtens ist, und der Höchstbieter den Preis zahlen will, dann soll er eben ...

    Soweit die heiligen Worte !

    ...

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...Immerhin hat er illegalerweise einen Zusatzlauf hergestellt/lassen, der nicht einfach so zugelassen ist...

    was soll denn an der herstellung des zusatzlaufes illegal sein ? der gebrauch ist es wahrscheinlich, der zusatzlauf jedoch ist nur ein stück metall mit loch und gewinde ... :new16:

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2

    was soll denn an der herstellung des zusatzlaufes illegal sein ? der gebrauch ist es wahrscheinlich, der zusatzlauf jedoch ist nur ein stück metall mit loch und gewinde ... :new16:

    der abschußbecher unterliegt zusammen mit der waffe der ptb-zulassung. der selbst hergestellte abschußbecher entspricht nicht dem original (z.b. ohne entlastungsbohrungen) und ist somit "ILLEGAL".

    by the way: dieser becher ist sicherlich schlechter als der originale. durch die fehlenden entlastungsbohrungen baut er zu viel druck auf und schleudert die pyros ohne zündung raus oder (noch schlechter) läßt sie evtl. direkt im becher explodieren.

  • Zitat

    der abschußbecher unterliegt zusammen mit der waffe der ptb-zulassung.

    Dies ist erst seit dem WaffG von 2003 so.
    Vorher gab es keine gesetzliche Vorschrift, dass nur PTB-gleiche Zusatzläufe zu verwenden seien.

    Interessanterweise finde ich nirgendwo etwas, dass das Herstellen von Bechern direkt verbietet.
    Lediglich das Benutzen ist reglementiert.

    Über die funktionellen Qualitäten des mitverkauften Bechers brauchen wir nicht zu diskutieren (siehe erstes Reply).

    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie

    Dies ist erst seit dem WaffG von 2003 so.
    Vorher gab es keine gesetzliche Vorschrift, dass nur PTB-gleiche Zusatzläufe zu verwenden seien.

    Interessanterweise finde ich nirgendwo etwas, dass das Herstellen von Bechern direkt verbietet.
    Lediglich das Benutzen ist reglementiert.

    Über die funktionellen Qualitäten des mitverkauften Bechers brauchen wir nicht zu diskutieren (siehe erstes Reply).

    Stefan

    o.k., da haben wir aneinander vorbeigeredet. herstellen kann man sicherlich viel, das ist klar. ist auch bestimmt nicht verboten. aber das anbringen an einer ptb-pflichtigen waffe (wie geschehen, wenn ich mich noch richtig an besagte auktion erinnere) ist doch was anderes (VERBOTEN), oder ?

  • Tja, das ist alles recht kryptisch.

    Niemand hier weiß bisher mit Sicherheit, ob die alten Becher tatsächlich jemals eine Zulassung erfahren haben (mangels Prüfzeichen auch nicht verifizierbar).

    Einzig eins ist klar:
    Früher musste das Geschoss mindestens 25m/s und durfte höchstens 7,5Joule haben, wenn ein Zusatzlauf der Waffe beilag (danke, incubulus, habe ich aus PTB-Zulassung für Zusatzläufe zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse? ).
    Aufgrund der Verwechslungsgefahr der Becher früher hat das aber nicht immer wirklich gepasst, wenn jemand mit mehreren Waffen und Bechern gewürfelt hat.

    Ich mache es da mal ganz einfach:
    Erreicht das Geschoss aus dem Becher (Herkunft unerheblich) mehr als 7,5Joule, liegt ein Gesetzesverstoß vor.


    Ob alte Becher überhaupt noch verwendet werden dürfen, ist unklar.
    Denn:
    Wurden sie damals in die PTB-Prüfung der Waffen mit einbezogen, sind sie auch weiterhin erlaubt.
    Dies ist mangels Prüfzeichen allerdings unklar, kann aber aufgrund der oben angegebenen Grenzwerte vermutet werden, denn dies dürfte der Staat bei den Werksbechern wohl überprüft und nicht den Herstellern in Eigenverantwortung überlassen haben.

    Wurden sie zugelassen, so gilt:

    Zitat

    § 22 BeschG
    Übergangsvorschriften
    (1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Zulassung im Sinne der §§ 7 bis 11 gilt im bisherigen Umfang als Zulassung nach diesem Gesetz.

    Also:
    Alles ist klar, keiner weiß bescheid.

    Die Verwendung eines Eigenbau-Bechers ist aber auf jeden Fall BIG NO-NO!


    Stefan

  • Also ich finde ihn schon schick. Ich oute mich hiermal als Nicht-Erma-Experte: Worin liegt der Unterschied zwischen einem EGR 66 und einem EGR 66 x?

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Zitat

    Original von AD-iceman... Worin liegt der Unterschied zwischen einem EGR 66 und einem EGR 66 x?

    Hallo Michael,

    der Unterschied liegt erstrangig im Material, der EGR 66X ist aus einem rostträgem Material gefertigt. Dadurch entsteht auch ein höherer Aufwand der Bearbeitung während der Fertigung.

    Alfred

  • Danke ihr beiden, jetzt bin ich wieder etwas schlauer.
    Ich denke ich muss mir doch glatt auch noch eine von Erma zulegen, wenn die nur nicht so teuer wären.....

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • So, habe die Auktion noch unter Beobachtung, auch wenn sie schon abgelaufen ist..

    Der Höchstbieter ist mittlerweile inaktiv, und der Preis steht bei 1130€ (vorher 1140)

    http://www.egun.de/market/item.php?id=963547

    Interessant ist auch die Gebotsübersicht..

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo Co2air,

    naja, die Sache stank ja zum Himmel.
    Wäre das gleiche wenn z.b. ein Umarex Python bei 300 Euro stehen würde! *lol*
    Und mit dem absolut Preishochtreibendem Werbe-Zusatz: "Garantiert 50 Schuß sind möglich ohne Probleme! Greifen Sie zu!"

    Gut, Auktionen haben einen nach oben offenen Verkaufspreis.
    Der Preiß bestimmt der Letztbietende.

    Aber irgendwo sind Grenzen.

    Gruß,
    Markus

  • Auf dem letzten Bild leichte Wolken am Stahl rechts neben den Griffschalen - hier hat jemand mit Photoshop mittels Smear-Funktion entweder nur einen Fingerabdruck oder Staub oder auch eine Macke entfernt... ;)

  • Zitat

    Original von NeckGrinder
    ja, vorallem, wenn man sich mal die Zeitabstände der Gebote zwischen den zwei, immer gleichen, Usern anguckt ;)

    Das kam mir bei einer anderen Auktion auch spanisch vor, da erklärte mir ein Bekannter das die Beiden warscheinlich einen "Gebotsagenten" (er nannte das so) hatten. Das soll ein Programm sein, in das man ein Limit eingibt bis das es mitbietet und das in festgelegten Schritten.
    Also wenn einer bietet, überbietet ihn der "Gebotsagent" automatisch um einen festgelegten Betrag, bis das Limit erreicht ist.
    Die Zeitabstände kommen dann halt dabei raus, wenn zwei von den Programmen am Werk sind.
    Ob´s stimmt kann ich allerdings nicht sagen, wie gesagt, so wurde mir´s erklärt. Aber es klingt für mich plausibel.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

    Einmal editiert, zuletzt von AD-iceman (26. Juli 2006 um 23:34)