@ Doughboy:
Das meiste müsste im LEXIKON erklärt sein. Hier der Link:
KWS
Und zu Deiner Vernehmung: Als 12-jähriger waren bei einer Vernehmung Deine eltern dabei. Wenn Du respektive Deine Eltern nichts (unangenehmes) mehr gehört haben - dürfte auch kein "Eintrag" existieren, da es zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen gekommen ist.