Hallo, ich hab hier schon oft gelesen das Nachsichtgeräte verboten sein sollen und es steht ja auch so im Waffengesetz. Aber es werden von Zeit zur Zeit immer mal wieder Nachtzielfernrohre auf eGun versteigert, bei diesen Auktionen steht immer dabei das der Erwerber eine Erlaubnis vom BKA braucht.
Beispieltext so einer Auktion :
Bitte beachten Sie, dass der Verkauf nur an Personen und Institutionen erfolgen kann, die über eine Genehmigung verfügen nach:§ 40 Abs. 4 für verbotene Gegenstände i.S. der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 zu § 2 Abs. 3 WaffG(Waffenliste).
Weiß jemand wie man zu so einer Genemigung kommt?
Wo steht welche Bedingungen das BKA für die Erteilung der benötigten Erlaubnis anwendet?
Im Waffengesetz finde ich zwar den Paragraph der es verbietet aber nichts über eine Genehmigung zum Erwerb.
Es muß Sie aber ja geben sonst wäre ja die Genemigung zum Verkauf Sinnlos, wenn dann keine das Gerät kaufen darf.