Nachtzielhilfen / Nachtzielfernrohre erlaubnis?`http://

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 9.750 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juni 2006 um 22:09) ist von BigBorner.

  • Hallo, ich hab hier schon oft gelesen das Nachsichtgeräte verboten sein sollen und es steht ja auch so im Waffengesetz. Aber es werden von Zeit zur Zeit immer mal wieder Nachtzielfernrohre auf eGun versteigert, bei diesen Auktionen steht immer dabei das der Erwerber eine Erlaubnis vom BKA braucht.

    Beispieltext so einer Auktion :
    Bitte beachten Sie, dass der Verkauf nur an Personen und Institutionen erfolgen kann, die über eine Genehmigung verfügen nach:§ 40 Abs. 4 für verbotene Gegenstände i.S. der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 zu § 2 Abs. 3 WaffG(Waffenliste).

    Weiß jemand wie man zu so einer Genemigung kommt?
    Wo steht welche Bedingungen das BKA für die Erteilung der benötigten Erlaubnis anwendet?

    Im Waffengesetz finde ich zwar den Paragraph der es verbietet aber nichts über eine Genehmigung zum Erwerb.
    Es muß Sie aber ja geben sonst wäre ja die Genemigung zum Verkauf Sinnlos, wenn dann keine das Gerät kaufen darf.

    2 Mal editiert, zuletzt von S-Mann (21. Juni 2006 um 07:57)

  • 1.: :direx: KEINE LINKS AUF LAUFENDE AUKTIONEN!
    2.: Schon mal genau gelesen? Wer im Ausland wohnt, kann die Geräte u. U. völlig frei erwerben/nutzen.
    Die Ausnahmegenehmigung wird evtl. für Sammler erteilt?

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Gute Idee direkt beim BKA zu schauen.

    In deren FAQ steht folgendes dazu :(leider nur als Bild weil es sich sonst nicht kopieren ließ)
    Ist jetzt nur Fraglich was ei berechtigtes Interesse ist, ob da z.B. schon Nachtjagt als Jäger ausreicht?

  • Das mit der Nachtjagt war nur eine Idee von mir weil mir sonst nichts einfällt wo für man ein Nachtzielfernrohr braucht. Man muß dem BKA ja einen Grund nennen warum man so ein Gerät braucht um eine Genehmigung zu erhalten.

    Es wäre mal interessant von jemandem der eine Erlaubnis hat zu erfahren wie er die Notwendigkeit eines Nachtzielfernrohrs begründet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von S-Mann (21. Juni 2006 um 09:25)

  • Thema Jagd fällt vollkommen aus. Eben wegen der Jagd haben wir diese Verbote wie Lampen/ Laser/ Nachtsichtgeräte, weil man auf diese Weise die Wilderei verhindern will.
    :n17:
    Es gibt wohl einige Stimmen unter der Jägerschaft, die sehr gerne mit Lampen oder Nachtsichtgeräten auf Saujagd gehen würden. Aber per Gesetz ist es nun mal nicht erlaubt.
    Aber man darf sich einen Scheinwerfer an der Kanzel montieren oder mit ner BiV-Brille über die normale Visierung schießen. Nachtjagd ist nicht nur erlaubt, sondern wohl auch die häufigste Individualjagdart in Deutschland.

    Ergo kann ich mir kaum vorstellen, dass das BKA eine Sondergenehmigung für Otto Normalverbraucher (als auch Jäger) erteilt. Ebenso wenig wie für Vollautomaten oder verbotene Gegenstände (z.B. Butterfly Knives).

    Und so einiges, was in den Auktionshäusern angeboten wird, ist grenzwertig/ bringt einen an den Rande der Illegalität.

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Und so einiges, was in den Auktionshäusern angeboten wird, ist grenzwertig/ bringt einen an den Rande der Illegalität.

    Vor ca. 10 Jahren tummelten sich auch immer wieder fliegende Händler aus Polen auf den Flohmärkten hier in der Gegend und verkauften u.a. auch Optik-Zubehör - da waren dann neben Zielfernrohren und Aimpoints auch schon mal leistungsstarke Laser und Nachtsichtvisiere dabei, komplett mit Halterung... irgendwann ist der Polizei das dann mal aufgefallen und sie haben scharfe Kontrollen gemacht. Schade, seitdem kriegt man leider auch nicht mehr die eigentlich vollkommen legalen Sachen, die Händler haben ihr Sortiment umgestellt (es gab u.a. Zielfernrohre für Dragunov, AK-47/74 und RPG-7, inklusive Mount).

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Tja, das klärt aber immer noch nicht welchen Grund man für den Erwerb eines Nachtzielfernglasers angeben kann. Wenn es Händler gibt die eine Genehmigung zum Verkauf bekommen dann muß es auch Gruppen geben die diese Gegenstände erwerben darf. Wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, dann muß es auch Gründe geben für die man diese Genehmigung bekommt.
    Hat denn irgendjemand eine Idee was für einen Grund es geben kann?

    Ich habe gerade mal einen Verkäufer mit genehmigung angeschrieben ob er mal sagen kann welche Bedarfgründe in der Genehmigung stehen. Mal sehen ob er antwortet.

    Einmal editiert, zuletzt von S-Mann (21. Juni 2006 um 11:29)

  • Durchwegs interessant - in Deutschland sind Nachtsichtgeräte verboten bzw. genehmigungspflichtig?!
    Mein Freund hat eine Digitalkamera die auch ein Nachtsichtgerät eingebaut hat (Infrarot oder Restlichtverstärker, was auch immer bin auf dem Gebiet nicht so versiert), wäre die dann auch genehmigungspflichtig in Deutschland? :new16:

    .. und als nächstes verbieten sie euch die Laserpointer weil man die mit Klebeband auf Pistolen kleben kann .. :confused2:

    Wir besitzen ein Nachtsichtgerät (russischer Bauart), dient dazu um bei Finsternis mit dem Boot manövrieren zu können. Eigentlich gehts da garnicht anders.
    Und die neue S-Klasse von Mercedes hat auch ein Nachtsichtgerät-Extra. Das wird doch wohl nicht auch genehmigungspflichtig sein? :))

    (kopfschüttelnde) Grüße
    Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Man muss hier einen Unterschied machen NSG sind in DE durchaus erlaubt, verboten sind NSG und Restlichtverstärker mit und ohne IR bestrahlung die entweder in die Visierung fest eingebaut sind, oder sich dazu verwenden lassen diese an einer Waffe (Prismenschinenmontage) anzubauen.
    Andersrum ist es wieder erlaubt mit einer Nachtsichtbrille (Montage via Tragegestell für den Kopf) durch eine Zielvorichtung zu schauen.

    Tja, so ist das Leben, hart, aber ungerecht.... ;)

  • Zitat

    Original von Promo
    Durchwegs interessant - in Deutschland sind Nachtsichtgeräte verboten bzw. genehmigungspflichtig?!

    Nein... die kannst du einfach kaufen... wenns sein muss auch die 3. Gen. oder noch neuer... wenn du das Geld hast...

    nur... darf da keine Montage dran sein um das ganze an einer Waffe zu befestigen. Genauso wie es mit Lasern und Taschenlampen auch ist...

    Eine Genehmigung für das ganze kann ich mir nur bei Sammlern und Händlern die auch das Ausland beliefern vorstellen... Jäger fallen weg, Polizei und Bundeswehr brauchen keine Ausnahmegenehmigung...

    ach ja... Firmen die sowas hier in DE herstellen werden wohl auch eine Ausnahmegenehmigung haben.

    Schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Zitat

    Original von S-Mann
    Tja, das klärt aber immer noch nicht welchen Grund man für den Erwerb eines Nachtzielfernglasers angeben kann. Wenn es Händler gibt die eine Genehmigung zum Verkauf bekommen dann muß es auch Gruppen geben die diese Gegenstände erwerben darf.

    Natürlich gibt es Händler und Hersteller für solche verbotenen Gegenstände - aber die Kunden müssen entweder deutsche oder ausländische Behörden sein (IIRC exportgenehmigungspflichtig durch das Wirtschaftsministerium), oder es müssen ausländische Privatkunden sein die das Gerät IM AUSLAND geliefert bekommen, natürlich auch nur mit Exportgenehmigung.

    IANAL, aber ich denke mal die einzigen (zivilen) Bundesbürger die sowas effektiv kaufen dürften sind Leute mit Zweitwohnsitz in Afrika und dem Bedürfnis "Grosswildjagd" - die müssen sich dann aber eine Exportgenehmigung zum Zweitwohnsitz besorgen etc. pp.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Promo
    Durchwegs interessant - in Deutschland sind Nachtsichtgeräte verboten bzw. genehmigungspflichtig?!
    Mein Freund hat eine Digitalkamera die auch ein Nachtsichtgerät eingebaut hat (Infrarot oder Restlichtverstärker, was auch immer bin auf dem Gebiet nicht so versiert), wäre die dann auch genehmigungspflichtig in Deutschland? :new16:

    .. und als nächstes verbieten sie euch die Laserpointer weil man die mit Klebeband auf Pistolen kleben kann .. :confused2:

    Wir besitzen ein Nachtsichtgerät (russischer Bauart), dient dazu um bei Finsternis mit dem Boot manövrieren zu können. Eigentlich gehts da garnicht anders.
    Und die neue S-Klasse von Mercedes hat auch ein Nachtsichtgerät-Extra. Das wird doch wohl nicht auch genehmigungspflichtig sein? src=)" src="https://www.co2air.de/wbb2/images/smilies/13.gif">

    (kopfschüttelnde) Grüße
    Georg

    Wenn die Kamera eine Halterung hat mir der Sie an einer Waffe Montiert werden kann dann wäre das verboten und die Halterung sowieso. Wenn Du den Laserpointer mit dem Klebeband an der Waffe befestigst dann ist das Klebeband eine verbotene Halterung. Wenn du eine Waffen mit so einem Rohr hast das du den Benz als Nachtsichtgerät drauf parken kannst dann wäre der wohl auch genehmigungspflichtig.

    Wir deutschen werden Waffenrechtlich eh wie Kinder behandelt die man vor sich selbst schützen muß und die unmündig sind Waffen die in anderen Ländern als Spielzeug gelten zu führen.

    Wir deutschen müssen sowieso alle gemeingefährliche Wilderer sein die andere bei Dunkelheit bei der kleinsten Kleinigkeit beschiesen und selbst mit Schreckschuß und Gaswaffen eine solche Gefahr für die allgemeinheit sind das man die auch nur mit kleinem Waffenschein führen darf. Für das führen von Luftgewehren und Luftpistolen brauchen wir den gleichen Waffenschein wie für eine .357 er Magnum.
    Von dem was alle anderen Europäer dürfen können wir nur Träumen.
    Die Meisten Europäer dürfen bis Luftdruckwaffen bis 12 oder 16 Joule haben wir bis 7,5Joule
    in anderen Ländern darf an der Waffe ein LAser, eine Lampe oder ein Nachtsichtgerät Nachtzielfernrohr sein nur bei uns nicht genau wie wir nur Schalldämpfer auf Waffen unter 7,5Joule ohne genehmigung haben dürfen, auf Waffen die so laut sind das ein Schalldämpfer Sinn macht muß der genehmigt werden.

    Was dürft denn ihr Östreicher Luftdrucktechnisch?

  • Zitat

    Original von Schattenkrieger
    Man muss hier einen Unterschied machen NSG sind in DE durchaus erlaubt, verboten sind NSG und Restlichtverstärker mit und ohne IR bestrahlung die entweder in die Visierung fest eingebaut sind, oder sich dazu verwenden lassen diese an einer Waffe (Prismenschinenmontage) anzubauen.
    Andersrum ist es wieder erlaubt mit einer Nachtsichtbrille (Montage via Tragegestell für den Kopf) durch eine Zielvorichtung zu schauen.


    Ja, so ist es. Die Lampen, Laser oder auch Nachtsichtgeräte sind an sich erlaubt, lediglich wenn sie sich an einer Waffe befestigen lassen (z.B. spezielle Aufschub/ Klemmvorrichtung für Waffen besitzten) sind sie verboten.
    Was man mit Klebeband oder Kabelbindern anbringen könnte steht auf einem anderen Blatt; und wird hier auch nicht weiter vertieft, weil verboten.
    Denn spätestens wenn Waffe und Leucht-/ Nachtsichtgerät verbunden sind, ist es in Deutschland bereits illegal.


    Zugegeben, diese Lampengeschichte ist wirklich albern. Geht aber, wie bereits erwähnt, auf die Jägerei/ Wilderei zurück.
    Natürlich wissen wir alle: wer etwas Böses vorhat, der macht das auch - ganz gleich ob es verboten ist oder nicht.
    Und wie man solcherlei Geräte fixieren kann, weiß wohl jeder.
    Um aber die Abwanderung in die Illegalität zu vermeiden, bzw. diese komischen Gesetze zu umgehen, muss man sie eben austricksen und das heißt beispielsweise bei Kurzwaffen: die Taschenlampe mit der anderen Hand führen (so wie es auch einige Cops machen) oder mit einem Stirnband am Kopf befestigen. Ebenso das Nachtsichtgerät. Da ist eine Brille praktischer, da man z.B. zur Nachsuche damti auch bequem durchs Unterholz marschieren kann und ggf. auch über die offene Visierung zielen kann.

    + + + + + + + +


    EDIT: Bezug (=Zitat) eingefügt.

  • Zitat

    Original von S-Mann
    ... Von dem was alle anderen Europäer dürfen können wir nur Träumen.
    Die Meisten Europäer dürfen bis Luftdruckwaffen bis 12 oder 16 Joule haben wir bis 7,5Joule in anderen Ländern darf an der Waffe ein LAser, eine Lampe oder ein Nachtsichtgerät Nachtzielfernrohr sein nur bei uns nicht genau wie wir nur Schalldämpfer auf Waffen unter 7,5Joule ohne genehmigung haben dürfen, auf Waffen die so laut sind das ein Schalldämpfer Sinn macht muß der genehmigt werden.

    Was dürft denn ihr Östreicher Luftdrucktechnisch?

    Mal nicht gleich übertreiben. Soweit ich weiß, sind SSW in den Niederlanden verboten; in Großbritannien müssen sie den Ausschuss nach oben haben. Zudem sind scharfe Kurzwaffen in GB wohl ganz verboten.

    Es ist also nicht alles sooo toll im Europ. Ausland.

  • In wie weit das alles Sinn macht sei ja mal dahingestellt, aber andersrum wofür brauch ein normal sterblicher an einem LG einen Laserpointer eine Taschenlampe und ein NSG?
    Wofür einen Schalldämpfer an einem WBK Pflichtigen LG ? Zuhause damit schießen darf man eh nicht... also kann man auch nicht mit dem Argument kommen die Nachbarn nicht zu belästigen.

    Und bei anderen Waffen macht es höchstens (meine Meinung) noch für Jäger Sinn. Normale Sportschützen kräuchen nicht bei Nacht und Nebel irgendwo durchs geäst.
    Für Laute Waffen gibts Gehörschutz...

    Also bei aller liebe, auch wenn es noch so cool aussehen mag einen Laserpointer an der Waffe zu haben, erkenne ich persönlich keine wirkliche Notwendigkeit dafür.

    Tja, so ist das Leben, hart, aber ungerecht.... ;)

  • Zitat

    Original von SchattenKrieger
    Also bei aller liebe, auch wenn es noch so cool aussehen mag einen Laserpointer an der Waffe zu haben, erkenne ich persönlich keine wirkliche Notwendigkeit dafür.

    Na ja, aber so manche Waffen wie z.B. das Logun S-16 das in bestimmten Versionen bereits einen Laser eingebaut und auch einen Schalldämpfer Montiert hat, werden dann nicht im Original Zustand verkauft.
    Genauso wie die Vollautomatik von Baikal, an solch kleine Waffen hat beim Versailler Vertrag wohl keiner gedacht als die Herstellung und der besitz von Automatischen Waffen verboten wurde.
    Viele solcher Paragraphen in unseren Gesetzen waren bei der einführung für andere Dinge bestimmt.
    Bei den Automatik Waffen hätte z.B. auch vollkommen genügt es beim Kriegswaffenverbot zu belassen.
    Damit wären alle großkalibrigen Volllautomatik Waffen abgedeckt oder?
    Und was das anbringen von Nachtsichtgeräten und lasern, lampen angeht, wer würde den hier heute noch Wildern gehen? Ich denke das die Gefahr des Wilderns heute nicht mehr so akut ist.

    Es gibt vieles was in Deutschland an Gesetzen übers Ziel hinaus schießt. Das sieht man ganz gut wenn z.B. die EU Gestzesvorlagen macht und Deutschland diese Vorlagen noch extra verschärft.
    Als ob es hier immer noch genauer sein müßte als anders wo.

  • SD an WBK- pflichtigen Luftgewehren sind nicht pauschal verboten sondern "nur" Genehmigungspflichtig. Die Begründung für den SD an einer solchen Waffe wäre z.B. die, genehmigte, Schädlingsbekämpfung, durch authorisierte Personen, innerhalb von Wohngebieten oder auf Friedhöfen (Lärmbelästigung).

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.

  • Zitat

    Original von S-Mann
    Was dürft denn ihr Östreicher Luftdrucktechnisch?

    + Keine Joule-Beschränkung
    + montiert werden darf alles (also auch Laser/Lampen)
    + Schreckschuss frei ab 18

    - Keine Schalldämpfer (nichtmal besitzen) und Kompensatoren/Mündungsfeuerdämpfer (kommt eher bei echten Waffen zu tragen)
    - nichts vollautomatisches (bezogen auf Pressluftgewehre, CO2-Waffen (siehe CO2 Full Auto Thread), Schreckschusswaffen; Ausnahme: Softguns)
    - alles frei ab 18 - bis Kaliber 6mm. Darüber allerdings nur meldepflichtig (dh. die Seriennummer wird auf deinem Namen eingetragen und man bekommt die Waffe erst nach 3 Tagen "Abkühlzeit")
    - Verbot Waffen zu versenden (-> kein Internethandel damit möglich, muss teuer beim Händler erworben werden)

    Ansonsten einfach mal *hier* nachlesen, das ist das österr. WaffG ziemlich (idiotensicher ;) ) vereinfacht angeführt, und das auf alle "Waffengattungen" bezogen, von Faustfeuer bis Schreckschuss.

    Schöne Grüße
    Georg

    PS: Und wenn der Fotoapparat unten ein Gewinde für ein Stativ hat müsste er ja illegal sein da man den dann auf Waffen montieren kann? :new16:

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)