schießen im eigenen garten

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 12.776 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2006 um 09:21) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Das Thema haben wir hier schon x-mal durchgekaut und kommen immer wieder zu dem gleichen Schluss: genau betrachtet, darf man im Garten fast gar nicht schießen, wenn man sich an die Gesetze halten will.

    Viele machen sich auch zu viele Gedanken an das Ziel (ob 12mm Edelstahl wohl ausreichend sind für eine LuPi). Aber das Hauptpbroblem ist der Abgangsort des Schusses. Meist hat man 180 - 270° freies Schussfeld in alle Richtungen (zur Seite und nach oben).

    Selbst ein Profi kann mal ausrutschen und dann...

    Sorgt man dafür, dass das Schussfeld stark eingeschränkt ist und man nur das Ziel/ den Geschossfang treffen kann, ist alles in Ordnung.

    Darum wird bei den klasssischen Schützenhallen auch "aus dem Fenster" geschossen. Wenn, dann kann der Schuss nur zum Fenster raus und da ist nach links, rechts, oben und unten alles eingegrenzt und abgesichert.


    Also am besten: durch eine Röhre schießen, die es kaum möglich macht, am Ziel vorbei zu schießen.

    Fördermitglied des VDB.

  • hallo zusammen,
    wenn ich gegen das gesetz verstoßen wollte,glaub ich kaum das ich dann so hartnäckig fragen würd.
    nicht nur hier sondern auch bei der polizei.
    wollt ich es nicht so sicher wie möglich machen hätt ich mir irgend ein lg gekauft und mich als anfänger in den garten gesteltt..

    wie dick muß das material denn sein damit ein diabolo abeschoßen aus einer fwb 300 nicht durch geht.
    lg
    dodobaerchen ,monja

    at atü 5
    kannst du mir bitte genau erklären was du damit meinst und wie ich das machen kann,soll
    da ich da noch absoluter neuling bin bedarf ich zum thema röhre schießen noch einiger aufklärung
    lg
    dodobaerchen ,monja
    ich hab mir gerade die schießstandordnung des deutschen schützenbund ev ausgabe 2003 durch gelesen.
    allerdings bin ich nun auch nicht viel schlauer was die materialein bertifft.
    naja vieleicht kann mir morgen steinschleuder mehr helfen.
    lg
    dodobaerchen,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

    2 Mal editiert, zuletzt von dodobaerchen1 (10. Mai 2006 um 23:22)

  • Zitat

    Original von dodobaerchen1
    [...]
    at atü 5
    kannst du mir bitte genau erklären was du damit meinst und wie ich das machen kann,soll[...]


    Wie schon Ulrich Eichstädt oben erwähnte, wäre es fast sicherer, wenn Du AUS der Garage heraus schießen würdet, als HINEIN.

    Beispiel:


    Um ganz sicher zu gehen, kannst Du mal beim Orndungs-/ Bürgeramt oder dergleichen anfragen. Jene Stelle, die auch Schießanlagen von Vereinen begeht, kann Dir ganz sicher sagen, ob DU bei den jetzigen Einrichtungen im Garten so schießen darfst.
    Ein User hat das schon einmal gemacht gehabt. Einfach mal die Suchfunktion benutzen.


    Denn was wir hier machen, ist eher spekulativ und schon gar nicht rechtsverbindlich.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von dodobaerchen1

    ich hab mir gerade die schießstandordnung des deutschen schützenbund ev ausgabe 2003 durch gelesen.
    allerdings bin ich nun auch nicht viel schlauer was die materialein bertifft.
    naja vieleicht kann mir morgen steinschleuder mehr helfen.

    Das ist klar, das ist die Schießstandordnung. Ich meine aber die gesetzlichen Anforderungen an einen Schießstand und die stehen 100%ig nicht bei der DSB-Schießstandordnung drin, die habe ich nämlich auch, da gehts meine ich eher um Verhalten auf dem Schießstand wenn ich das noch recht in Erinnerung habe.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (10. Mai 2006 um 23:51)

  • hallo zusammen,
    hatte bei goo... eingegeben auflagen für schießstände.
    da hab ich dann die seite vom dsb gefunden und sonst nix.
    mach mich nachher noch mal auf die suche.
    lg
    dodobaerchen ,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Um ganz sicher zu gehen, kannst Du mal beim Orndungs-/ Bürgeramt oder dergleichen anfragen. Jene Stelle, die auch Schießanlagen von Vereinen begeht, kann Dir ganz sicher sagen, ob DU bei den jetzigen Einrichtungen im Garten so schießen darfst.
    Ein User hat das schon einmal gemacht gehabt.

    Das war dieser Beitrag (von Powerslave100):
    Zuhause schiessen und die Bestimmungen

  • moin,

    wenn ich mir das so durchlese fällt mir als einfache lösung spontan ein kleines baumarkt-gerätehüttchen beispielsweise aus holzbrettern ein. dieses wird dann auf distanz zur garage aufgestellt und durch das fenster kann dann bei richtigem sitzabstand nur in die garage geschossen werden. eventuell kann in dem fenster noch eine blende nach oben/zur seite angebracht werden.

    gruss,
    florian

  • hallo zusammen,
    naja die idee mit der baumarkthütte hatte ich ja auch schon aber ich müßte insgesamt 12 m sichern.
    garage 5m ,baumarkthütte ca 3 macht 8 und was mach ich dann mit den 4 metern
    die sache ist gar nicht so einfach.
    dachte schon an nen 6 m garten pavillion aber das material ist ja nicht dick genug.
    lg
    dodobaerchen ,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Hallo Dodobärli,

    ich glaube, Du hast das nicht ganz verstanden.

    Du musst nicht alles komplett überbauen. Sondern nur die abgehenden Schüsse (inkl. Fehler durch Verreißen, Stolpern, etc) kanalisieren, um die mögliche Zielfläche zu verkleinern.
    Denn sonst bräuchtest Du ja ca. 100-200m Sicherheitszone in alle Richtungen.

    Beispiel: wenn Du Dich in die hintere Ecke des eines Zimmers oder Garage stellst und in drei Meter Entfernung durch eine Fensterhöhle (z.B. 50 x 50 cm) schießt, dann ist die theoretisch noch treffbare Fläche maximal nur 150x 150cm groß.
    Baust Du noch eine Blende/ Verkleinerung ein, durch die Du schießt (z.B. 10x 10 cm), dann verkleinert sich die mögliche Trefferfläche auf ca. 30 x 30 cm.


    Hier mal eine Skizze von mir:

  • hallo zusammen,
    ich glaub auch das daß dodobärli das falsch verstanden hat und das dodobaerchen auch.
    so nun noch mal ganz langsam für die beiden dummen bärchen
    so:
    wenn schieß ich unterm vordach raus,denn aus der garage raus geht nicht da sonst die nachbarn panik kriegen .
    wenn ich von unter dem vordach aus durch einen spalt von ca1,20 länge und 0,40 cm höhe ,die von meinem standpunkt aus 3m entfernt sind ,in den garten schieße muß ich noch 7 meter raus schießen..
    wie groß muß dann die fläche sein die ich dann wie zu sichern hab.
    langsam wird mir das echt zu kompliziert.
    lg
    dodobaerchen ,monja

    Für meine Unwissenheit kann ich nicht´s,denn zum lernen bin ich hier.
    Ein schlauer Mensch hat mal behauptet es gibt keine dummen Fragen, und trotzdem hab ich welche.

  • Man kann das ausrechnen (z.B. "Satz des Pythagoras" a² + b² = c²) oder aufmalen und abmessen.

    Nimm die obere Skizze als Grundlage.
    Ausgangspunkt müsste Deiner Beschreibung nach also 3,0 und nimm statt des Fensters die entsprechende Breite, die Dir zur Verfügung steht.
    Dann ziehst Du mit dem Lineal die möglichlichen Schenkel links und rechts und kannst am Ende (= entlang des Ziels) die maximale Breite ablesen.

  • Also ich würde sagen wenn man im Freien schießt dann sollte man "Einsicht" haben. Sprich das keiner in die quere laufen kann. Denn es hat eigenlich fast keiner die Möglichkeit seinen Garten so abzu schotten das, das Geschoss nicht das Grundstück verlassen kann- undmöglich sei denn man hat einen richtige Anlage- wer hat das schon ? Ja ich kenne auch einen, aber das is ja eher die Ausnahme . Das is eher ein Hinweis dafür um einen Absicherung zu treffen das wirklich keine Personengefährdung eintritt. Letzlich darf ja keiner gefärdet werden. Und so als Tipp sage einfach deinen Nachbar was du vor hast, sonst machen die eh Spektakel, ich hab meine einfach mal zum schießen eingeladen. :crazy2: Das wissen die was du treibst und machen sich nicht über illegale Sachen einen Kopf. Ja und einen Schießstand rauchst du eh, ob so oder so. Und das heißt für mich auch das das Geschoss auch da bleibt.

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Zitat

    Original von holo
    Das is eher ein Hinweis dafür um einen Absicherung zu treffen das wirklich keine Personengefährdung eintritt. LG

    Das ist deutlich mehr als ein "Hinweis".
    Das ist ein Gesetz.

    Gruß

    Petra

  • Zitat

    Original von uxor

    Das ist deutlich mehr als ein "Hinweis".
    Das ist ein Gesetz.

    Gruß

    Petra

    Schon klar, aber wenn du das wörtlich umsetzt dann kannst du nicht im Garten schießen.

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Zitat

    schon klar, aber wenn du das wörtlich umsetzt dann kannst du nicht im Garten schießen.

    LG

    Wenn man das Gesetz wörtlich nimmt, und außerdem gesetzeskonform auf dem eigenen Grundstück schiessen möchte, dann muß man halt die Vorraussetzungen dafür schaffen.
    Und darum ging es der Threadstarterin.

    Gruß

    Petra

  • Zitat

    Original von uxor

    Wenn man das Gesetz wörtlich nimmt, und außerdem gesetzeskonform auf dem eigenen Grundstück schiessen möchte, dann muß man halt die Vorraussetzungen dafür schaffen.
    Und darum ging es der Threadstarterin.

    Gruß

    Petra

    Ja und ich bin der Meihung im offenen Gelände kann man das nicht. Sei denn ich habe eine Fram von 10 km² :n17: . Da geht wenn ich in der mitte stehe - wenn es ein Kreisgundstück is auf jedenfall nüx daneben. Auch wenn ich mal in Richtung Himmel versehentlich schieße. *lol* - Sonst muss ich mich eben mit einen Bretterzaun begnügen, ah und ein Dach drauf. Das ist dann laut Gesetz.

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Schön und gut, aber was ist wenn einer vorbei geht ? Der bekommt dann das Dia in die Rübe.

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Ach holo,

    ich komme mir so ein bischen vor wie im Karussell.

    Eine Runde drehen und man kommt immer wieder an der gleichen Stelle aus.
    Das hatten wir doch alles schon x -mal.

    Gruß

    Petra

  • Zitat

    Original von holo
    Schön und gut, aber was ist wenn einer vorbei geht ? Der bekommt dann das Dia in die Rübe.

    :bash: Mir geht es auch langsam wie Petra - müssen wir denn jedesmal, wenn die Garten-Frage auftaucht, wieder alle bereits lange geklärten Fragen neu aufrollen?

    Wenn ich auf meinem privaten Grundstück schieße, sollte ich zum einen die Zahl der berechtigt dort herumlaufenden Personen kennen und zum anderen denen mehr oder weniger schonend beibringen können, daß sie eben in der nächsten halben Stunde nicht durch meine "Zielbahn" laufen bzw. sich bei dringenden Angelegenheiten vorher laut melden, so daß man aufpassen kann??

    Ich kenne zig Leute, die gesetzeskonform auf dem eigenen Grundstück mit :F:-Druckluftwaffen schießen - wer das halt aus welchen Gründen eben nicht kann, muß es sein lassen. Sorry, aber wenn ich nur ein 12 m2 großes Wohnzimmer habe, kann ich darin auch keine Tischtennisplatte aufstellen, so gern ich das auch spiele, und wenn ich keinen Keller habe, kann ich keine Kellerbar einrichten - das Problem taucht doch auch in anderen Lebensbereichen auf!


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...