Wer stellt "Bedürfnis" aus ?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 3.376 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2006 um 23:20) ist von Bloodhound.

  • Hallo,

    ich habe letztes Jahr den Sachkunde Lehrgang absolviert und habe jetzt die Möglichkeit von einem Kollegen sehr günstig ein KK-Gewehr zu erwerben ( ich weiss, gehöhrt hier eigentlich nicht hin)
    Ich Schiesse seit 2 Jahren regelmäsig im Verein, was mir dieser auch bestätigt. Nun sagte mir ein Vereinskammerad, daß die Bedürfniss-Bescheinigung die ich ja zum Erwerb der Gelben-WBK benötige NICHT vom Verein gegeben wird sondern vom Landesverband und auch nur wenn man Wettkämpfe schießt !? Ist das richtig? Ich habe erst zwei mal an Wettkämpfen teilgenommen...somit also kein Bedürfniss? Muss ich weiterhin mit ausgenudelten Vereinswaffen schiessen?
    Habe auch die such funktion hier verwendet und mir das Gestz noch einmal durchgelesen....finde aber leider für mich keine verständliche Antwort....
    Kennt jemand die Sachlage??
    Danke schon mal im vorraus
    Moormann

  • Du hast also die Sachkunde gemacht und noch keine WBK beantragt?? Normalerweise bestätigt dein Verein das Bedürfnis das du dann zusammen mit einer Kopie deines Schießbuches zum Landesverband schicken musst, für den BDS in Bayern ist es der BBS, wie es beim DSB aussieht weis ich nicht. Beim BDS ist es so daß du nur regelmäßig Schießen musst um das Bedürfnis zu bekommen, deswegen führst du ja ein Schießbuch wo jedes Training und auch jeder Wettkampf drinnen steht. Du musst allerdings keine Wettkämpfe Bestreiten damit du die WBK bekommst

    Gruß
    Para

    PS: So ist die Sachlage wie ich sie kenne

  • du hast den sachkundelehrgang und weisst nicht wer bedürfnisse ausstellt???

    sorry, aber was war das für ein lehrgang bitte???

    schiessbuch ist auch ne behördengeregelte sache... meine zb intressiert sich nicht dafür. (ich schreibs trotzdem), aber denen reicht das bedürfnis das mir bestätigt wurde aus. auch wird nach 3 jahren ja erneut geprüft.

  • Für eine gelbe "Sportschützen"-WBK muß man nur ein Jahr regelmäßig trainiert haben, was der Verein bestätigt. Der Verein muß einem der anerkannten Verbände angehören (oder einem der Landesverbände von denen), also Deutscher Schützenbund, Bund Deutscher Sportschützen, Bund der Militär- und Polizeischützen, Deutsche Schießsportunion.

    Was dein unwissender Vereinskollege meint, bezieht sich auf Kurzwaffen und hier erst ab der dritten. Und an Wettkämpfen muß niemand teilnehmen (ist der Kollege eventuell Sportleiter bei euch und hat daher Interesse, so einen Unsinn zu verbreiten, um mehr Wettkampfschützen zu kriegen? :confused2:)

    Allerdings frage ich mich
    a) was ihr da im Sachkundelehrgang eigentlich gelernt habt und
    b) warum du erst nach derart langer Zeit eine WBK beantragst. Oder hast du die Sachkundeprüfung gemacht, während das erste Jahr noch lief?


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Na ja, Sachkundelehrgänge sind auch nicht überall gleich.
    Am Besten wäre es, Du sprichst Deinen Vereinsvorstand an und erzählst denen die ganze Geschichte, die wissen normalerweise Bescheid und sind sowieso diejenigen, über die das Ganze dann abläuft. Und die haben bestimmt bereits Erfahrungen mit der örtlichen Behörde, was die wollen und was nicht.

    Gruß
    Heiko

    Einmal editiert, zuletzt von heiko.moeller (7. Januar 2006 um 13:22)

  • Das läuft so:

    Du besorgst dir einen Antrag deines Landesverbandes, den füllst du aus, meist mit nachweisbaren Schießterminen.

    Das bescheinigt dir dann dein Schützenmeister bzw Vortsand des Schützenvereins.

    Das schickst du dann mit Nachweis der Sachkunde, Vereinszugehörigkeit und Bearbeitungsgebühr an deinen Landesverband.

    Der bestätigt dir dann dein Bedürfnis.

    Damit gehst du dann zur für dich zuständigen Waffenbehörde und stellst dort enen Antrag auf Erteilung einer WBK grün mit Voreintrag oder Gelb für Sportschützen ( hängt davon ab, was dir der Landesverband bestätigt hat )

    Das sind aber Dinge, die dir dein Schützenmeister alle erklären können sollte.

    Gruß

    cz75

  • Danke für die schnellen Antworten!!!!!!

    Also ich habe noch einmal in meinen Lehrgangsunterlagen nachgesehen, und da steht es auch so wie ich es bisher verstanden habe: Mein Verein stellt mir aus, daß ich regelmäsig am schiessen (Training) teilgenommen habe. ( bei uns ein mal die Woche)
    Die Info die ich gestern bekam, kommt von unserem Schiesssportleiter, den ich auf diese Bescheinigung angesprochen hatte. Es geht hier auch nur um eine KK-Langwaffe.
    Seine Antwort war wörtlich: Seit Erfurt ist alles verschärft und es muß vom Landesverband bestätigt werden, daß ich an Wettkämpfen teilnehme !
    Wie ich es jetzt sehe also eine Falschaussage....Aber man vertraut den "Altgedienten ja im Verein ersteinmal.... ;)

    Gruss Moormann

  • Zitat

    Original von Moormann
    Seine Antwort war wörtlich: Seit Erfurt ist alles verschärft und es muß vom Landesverband bestätigt werden, daß ich an Wettkämpfen teilnehme !

    Eine Halbwahrheit.
    Nicht seit Erfurt sondern seit dem neuen WaffG (was zeitlich passt) kann nur noch ein anerkannter Landesverband das Bedürfnis bestätigen.
    Von Wettkämpfen kein Wort.
    Dein Verein muß aber regelmässiges Training bestätigen und Du dieses nachweisen (Kopie des Schiessbuches).

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Kenne den Vorgang in Bayern auch nicht. In Bremen beim DSB geht es so:

    http://www.bremer-sb.de/BSB/Antrag%20f…affenerwerb.htm Ausfüllen, 1. Seite von Dir, 2. Seite vom Verein. Das an die Bezirkssportleitung schicken, und die machen dann den Schrieb fürs Amt fertig. Auf dem Amt brauchst Du neben diesem Schrieb nur noch den Nachweis der Sachkunde, einen Lichtbildausweiß und eventuell eine Quittung oder sonst einen Nachweiß das Du einen Tresor besitzt.

    Das ist der Weg für die Gelbe WBK wie auch für die ersten 2 Kurzwaffen. Ab der dritten KW geht es quasi genau so, nur das dann so ein ähnliches Formular nicht mehr an die Bezirkssportleitung sondern an den nächst höheren Verband (Nordwestdeutscher Schützenbund) geschickt wird.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • für die gelbe und die 1+2. kurzwaffe reicht der kreisverband aus, die es -zumindest bei uns- ohne gebühren machen. ab der 3. KW muss der LV es bestätigen (hier 10 öcken, beizulegen, sonst keine bearbeitung)

  • Bei uns muß ab der ersten der LV also RSB den Antrag bestätigen.
    Nur gelbe gibts bisher bei uns noch nicht. Stellt sich dieBehörde quer.
    Sagt soll doch klagen. Die Waffe die man beatragt wird dann nicht verweigert halt nur auf grün. Frechheit. :evil:

  • Weist du mir misfällt die allherlichkeit der Behörden die an sich für und nicht gegen uns arbeiten sollen. Zweitens mir misfällt es das man nur versuchen kann sein Recht zu bekommen indem man sich vor Gericht trifft. 3 Wie ich schon schrieb . Sie verweigern dir nur die Gelbe WBK
    nicht die beatragte Waffe. Du bekommst Sie halt nur auf der Grünen .
    Begründung. Die Gelbe ist nicht da um wie in der Vergangenheit passiert ist Waffen zu sammeln. Daher wird Sie nicht ausgegeben.
    Also Fakt ist. Mir wird nicht die beantragte Waffe verweigert sondern nur die Gelbe WBK. Daher bekome ich was ich möchte. Welcher Rechtsanspruch besteht auf eine Gelbe WBK.
    Da du ja so wissen Cz 75 bitte helf mir. :ngrins:

  • mit dem unterschied dass jeder eintrag in grün soviel kostet wie ne grüne WBK neu, du nen voreintrag brauchst und nicht mal eben nen gelegenheitskauf machen kannst, und du den munerwerb auch noch mal bezahlen darfst. dazu das abstempeln von 12,78... macht bei uns zb 79,68€ pro waffe auf grün.
    dagegen die reinen 12,78 € stempelkosten auf gelb sind schon nen unterschied, oder?

  • Nicht nur Behörden stellen sich quer.
    Auf meiner Vorstellungstour durch alle Schützenvereine, wurde mir im größten Verein gesagt, mindestens 1 1/2 Jahre Wartezeit sonst wird gibt es keine WBK-Unterstützung vom Verein. Wenn nach einem Jahr nicht mindestens ein alt Mitglied für mich bürgt keine weitere Mitgliedschaft und keine WBK.
    Das gleiche bei nicht teilgenommenen Versammlungen oder Meisterschaften oder Uniform.
    Trotzdem habe ich mich 3 mal vorgestellt und hatte es dann immer noch erst bis zum Antragsformular geschafft.
    Dann war sauer habe ich meine 2 Kasten Bier wieder mitgenommen und bin in einem anderen Verein beigetreten.

  • Zitat

    Original von habe-nix
    Nicht nur Behörden stellen sich quer.
    Auf meiner Vorstellungstour durch alle Schützenvereine, wurde mir im größten Verein gesagt, mindestens 1 1/2 Jahre Wartezeit sonst wird gibt es keine WBK-Unterstützung vom Verein. Wenn nach einem Jahr nicht mindestens ein alt Mitglied für mich bürgt keine weitere Mitgliedschaft und keine WBK.
    Das gleiche bei nicht teilgenommenen Versammlungen oder Meisterschaften oder Uniform.
    Trotzdem habe ich mich 3 mal vorgestellt und hatte es dann immer noch erst bis zum Antragsformular geschafft.
    Dann war sauer habe ich meine 2 Kasten Bier wieder mitgenommen und bin in einem anderen Verein beigetreten.

    Gut. ;)

    Leider sorgen viele Vereine für ihr eigenes Aussterben. :new16:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von habe-nix
    Nicht nur Behörden stellen sich quer.

    Kann ich bestätigen... ich kenne hier auch einen Verein der Fordert dass man 2 Jahre dabei sein muss, und dann erst mal nur KK Beantragen darf.

    Ist natürlich ein zweischneidiges Schwert, grade in Zeiten wo einem die Mitglieder nicht grade die Tür einrennen ist es auf der einen Seite sicher nicht sinnvoll Leute die wirklich sportlich Aktiv werden wollen noch mehr zu behindern als es eh schon vom Gesetz getan wird.

    Andererseits habe ich auch schon Fälle erlebt hab wo ich die Entscheidung des Vereins das bestimmte Mitglieder besser keine Waffe oder noch besser gar keine Mitgliedschaft bekommen durchaus verstehen konnte. Nun ja, wer hier länger mitliest kennt solche Kandidaten sicher auch und kann sich vorstellen wie die sich dann im Verein aufführen. :new16:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Andererseits habe ich auch schon Fälle erlebt hab wo ich die Entscheidung des Vereins das bestimmte Mitglieder besser keine Waffe oder noch besser gar keine Mitgliedschaft bekommen durchaus verstehen konnte


    Bei uns im SV ist es so, dass der Vorstand erst mal ein Gespräch führt mit dem Bewerber warum, er in den SV will.

    Und dann ist natürlich ganz klar, dass einer der nur reinwill um an "scharfe" zu kommen abgelehnt wird.


    Zitat

    Leute die wirklich sportlich Aktiv werden wollen noch mehr zu behindern als es eh schon vom Gesetz getan wird.

    Das Gesetz ist ja nicht mal so schlimm, ich finde es schlimmer ,dass der Verband oft höhere Anforderungen stellt wie das Gesetz selber.

    Z.b. In Fällen , wo man sein Regelbedürfniss überschreitet!

    Ich mag keine Waffen, außer Sportwaffen, diese liebe ich!

    2 Mal editiert, zuletzt von DokHoliday (8. Januar 2006 um 17:41)

  • Jap, bevor die sich "selber aussterben" kastrieren die sich auch noch. :new16:

    Leider alles bekannt.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: