Böllern nach Silvester?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 12.322 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2006 um 21:38) ist von Paramags.

  • Finde das irgendwie ein wenig merkwürdig, daß das Schießen mit SSW, was ja z.B. mit dem Kaliber 9mm bekanntlich oft wesentlich lauter ist als die meisten schwachbrüstigen Knallermistdinger, die es in den letzten Jahren so gibt, auf privatem Grund das ganze Jahr erlaubt ist, wenn man keinen belästigt, aber sowohl das Böllern nicht, als auch der Erwerb dieser ja nur auf diese wenigen Tage beschränkt ist.
    Ist das einfach mal wieder die fehlende Logik in der deutschen Gesetzgebung?
    Nicht das das jemand falsch deutet, bin hocherfreut, das man mit den Waffen schießen darf, aber warum so eine Anstellerei mit den Böllerchen?
    Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Einmal editiert, zuletzt von Kid Silencer (2. Januar 2006 um 19:46)

  • Bei uns in der Stadt hört man auch 3 Tage nach Silvester immer noch Böller.
    Und die meisten, die es krachen lassen, sind Minderjährige.

    Da könnte die Polizei gar nicht Wichtigerem nachkommen, wenn sie jedem Kiddie hinterher rennen würde, um Böller zu konfiszieren.

    GmbH

  • Zitat

    Original von mucki
    Bei uns in der Stadt hört man auch 3 Tage nach Silvester immer noch Böller.
    Und die meisten, die es krachen lassen, sind Minderjährige.

    Da könnte die Polizei gar nicht Wichtigerem nachkommen, wenn sie jedem Kiddie hinterher rennen würde, um Böller zu konfiszieren.

    Wenn du dich da mal nicht täuschst.

    War letztens auf dem örtlich Mäkkes Parkplatz und durfte beobachten, wie 3 Sixpacks (diese Polizeibusse) ein paar kleine Jungs, die gerade ein bischen rumböllerten, einkreisten. Es sprangen pro Bus 3 Beamte raus und die "zerlegten" dann die Jungs.

    Das waren 9 (!!) Beamte wegen 3 oder 4 Kindern die eben vor Silvester ein bischen Krach gemacht haben.

    Ich will gar nicht wissen wieviel uns dieser "Einsatz" gekostet hat. Ganz abgesehen davon, welchen (unnötigen) Stress die Jungs Daheim von den Eltern bekommen.

    Aber Hauptsache in Deutschland hat alles seine Ordnung...

  • Zitat

    Dann würden ja tausende Personen in Deutschland dagegen verstoßen.


    Man macht einfach keinen Krach damit und keiner weiß, dass man noch welche hat.

  • Zitat

    Original von karl dall
    [

    Wenn du dich da mal nicht täuschst.

    War letztens auf dem örtlich Mäkkes Parkplatz und durfte beobachten, wie 3 Sixpacks (diese Polizeibusse) ein paar kleine Jungs, die gerade ein bischen rumböllerten, einkreisten. Es sprangen pro Bus 3 Beamte raus und die "zerlegten" dann die Jungs.


    Aber Hauptsache in Deutschland hat alles seine Ordnung...

    Also ich finde das auch reichlich übertrieben, warum nicht gleich mit dem SEK, oder der GSG9 anrücken und die Böllerrei als terroristischen Akt verfolgen??? In Deutschland wird es wirklich immmer schlimmer mit der ganzen Bürokratie und Ordnung!

    Es gibt Menschen die wissen Alles :huldige: und es gibt Menschen die wissen Alles besser *lol*

  • Ganz große Sauerei wenn das wirklich so war!

    Sch*** Staat!

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von Freggl70
    Also ich finde das auch reichlich übertrieben

    ich nehme eimal an das wenn die polizei vor den ausrücken gewust hätte das nur ein paar bengel ihre reste verbrennen anders vorgegangen wäre, man weis ja nun nicht was derjenige der die polizei anrief denen erzählt hat

    @ nolimitsoldier
    das dann gleich auf den "staat" zu schieben halte ich in der von dir getätigten form als xx-treme unpassend :(

  • Das Nach-Silvesterliche Böllern wird wohl vielerorts geduldet,
    wie auch die Knallerei am 29. 12. kurz nach Verkaufsbeginn, gestattet ist es aber nur im begrenzten Zeitraum um 31.12./ 1.1.

    mauserman

    Ein Baum ist stark durch seine Wurzeln - ein Mensch ist stark durch seine Freunde.

  • darf ich denn übriggebliebene Pyrotechnische Munition unterm Jahr verschiessen?

    "Auf befriedetem Besitztum mit Erlaubnis des Eigentümers" darf ich da auch unterjähig mal die SSW mit Knallmunition benutzen...gilt das auch für Pyro?

    Danke und Gruß Ben

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Pinkerfisch... wie sagt Dieter Nuhr immer? Na? Denk mal drüber nach...

    taz777: Ja, darfst du. Ist ganzjährig erlaubt, solange du dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst. (Geschosse dürfen Grundstück nicht verlassen, niemand darf sich belästigt fühlen (Lärmbelästigung) usw.)

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • @ Thommy

    danke dir!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Ja, Pinkerfisch... obwohl, ich glaube nicht nur das du dir das ausgedacht hast, ich bin mir sogar ziemlich sicher.

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Bevor es jetzt weiter in Vermutungen ausartet:

    1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV):

    § 21

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, daß er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 besitzt. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot nach Satz 1 bereits mit Ablauf des 27. Dezember. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht aufbewahren.


    Verwenden von Feuerwerkskörpern ist nur am 31.12. und am 1.1. eines jeden Jahres erlaubt! Ausnahmegenemigungen können für Feste (Hochzeiten, runde Geburtstage) erteilt werden.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600
    Verwenden von Feuerwerkskörpern ist nur am 31.12. und am 1.1. eines jeden Jahres erlaubt! Ausnahmegenemigungen können für Feste (Hochzeiten, runde Geburtstage) erteilt werden.

    Nun steht nur noch das Problem im Raum das Pyrotechnische Munition für SSW´s keine Feuerwerkskörper sondern Munition ist. Die darf man das ganze Jahr über anbieten, erwerben sowie benutzen.

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    ich glaube nicht nur das du dir das ausgedacht hast, ich bin mir sogar ziemlich sicher


    Genau wie F600 auch

  • Bei F600 würde ich sagen er hat sich geirrt. Wenn SSW Pyromuni wie Feuerwerk behandelt wird, warum darf man es dann das ganze Jahr über kaufen?

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Bei F600 würde ich sagen er hat sich geirrt.


    Bei pinkerfisch würde ich sagen, er hatte einfach mal Lust irgendwen zu verar***en.