Zuhause schiessen und die Bestimmungen

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 17.529 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. August 2006 um 11:08) ist von powerslave100.

  • Na ja, wenn schon zugelassen dann bitte auch bis 9mm Para und 25 Meter lang :nuts: - Luftgewehr kann ich bei uns auch ohne Größere Baumaßnahmen schießen. Allerdings reagieren hier die Nachbarn nicht so sensibel, hier im Osten ist doch früher fast jeder 12 - jährige mit ´nem Knicker herumgerannt ....

  • So so, Fotowettbewerb, WoM aha, mmmh bin neu hier, keine Ahnung aber ich guck mal im Früjahr was geht. Der Google Earth bringt nicht genug obwohl ich schon zu den "näher" erfassten Gebieten gehöre (und der Bus ist auch schon drauf), habe ich eben probiert. Da kommt mir ein Verdacht, vieleicht werde ich aus dem All observiert? :)). Ich schau mich mal vorsichtshalber nach Tarnnetzen um. Dann wäre der Vorschlag der übererdeten Röhre eigendlich die konsequente Methode. Oder droht dann vieleicht ein Präventivschlag der USA? :huldige: Vieleicht mutieren wir irgenwann zu Morloks. Da sieht man wohin der Gesetzeswahn führen kann

    Gruß Powerslave100

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

  • Zitat

    Original von powerslave100
    Geschlossen deswegen weil ich nicht noch mehr Ärger mit einem Moderator bekommen möchte und als Neuling auch nicht immer "aufgefressen" werden möchte wenn ich einfach nur erzähle wie es mir gegangen ist. Ich will mit meinen Beiträgen keine Verkaufsveranstalltungen abhalten, zum Gesetzesbruch auffordern, halbeidene Sachen inizieren oder beleidigende oder gar rechtlich bedenkliche Inhalte veröffentlichen.

    Erst einmal HERZLICH WILLKOMMEN im Forum und vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.

    Würden sich die (meisten) anderen Newbies und Altgedienten nur halb so viel Gedanken machen, hätten die Moderatoren fast nichts mehr zu tun.
    ;)

    Doch genug Lob gehudelt, back to topic:

    Ich finde es äußerst beachtlich, dass sich der zuständige Sachbearbeiter (freiwillig) auf den Weg macht, um eine Ortsbesichtigung abzuhalten.
    Nach dem, was POWERSLAVE100 so schreibt, schien es ja ein angenehm-informatives Treffen gewesen zu sein. Wenn allerdings auch nicht gerade zufreidenstellend für den Hobbyschützen.

    Das ist von dem Mann ja alles ganz nett gemeint, aber nicht unbedingt gesetzes-konform, bzw. ein wenig überzogen.
    Ich will ihm da gar nichts Böses unterstellen, aber vielleicht ist der gute Mann auch ein wenig betriebsblind und er überprüft sonst nur öffentliche/ Vereins- Schießanlagen.

    + + +

    Die Idee mit den Betonröhren ist nicht schlecht, nur könnte dann beim unbedarft fröhlichen Schießen der nächste Behördenvertreter auftauchen und nach der Baugenehmigung fragen.
    ;D


    Zitat

    Original von nikblues
    Eins noch zum Schießstand es gibt bei den Schießsportverbänden ein Buch das ist gar nicht so teuer es heiß Schießstandbau. Darin sind alle Richtlinien an die man sich halten muß . Baut man danach einen Schießstand kann keine Behörde was sagen. Ist man mit dem Bau fertig läst man Ihn abnehmen. [...]

    Kannst Du daraus mal ein paar grobe Details nennen?
    z. B. Mindestentfernung / max. Reichweite (=Sicherheitsabstand) bei F-Waffen, etc.

    Vielen Dank schon mal vorab!

    Fördermitglied des VDB.

  • Also bei uns in NRW ist nach dem mir letzten bekannten Stand eine Baugenehmigung nur bei festen Gebäuden mit einer Firsthöhe von mehr als 2m erforderlich => Stichwort Gartenlaube aus dem Baumarkt. Wenn Du die Röhren nicht gerade in deinen 30m langen Vorgarten stellst sondern, vorausgesetzt Du hast einen, in deinen Garten, ist eine Röhre nicht unbedingt (d=<2m vorrausgesetzt) auch ein Bauwerk im rechtlichen Sinne. Ich nehme an Du willst da drinne nicht wohnen? Insofern fallen die Baubestimmungen für Wohngebäude nicht ins Gewicht. Du mußt nur damit rechnen das Dich deine Nachbarn für nicht ganz knusper halten :)) Nähers am Bauamt erfragen aber das solte gehen, die kannst Du ja von einem Landschaftsgärtner als Koi-Zuchtbecken vertarnen lassen, aber pass auf den Präventivschlag auf...
    Gruß Powerslave100

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

  • Auf- und abgrabungen (Hügel oder Loch) unter 2 m und 300 m2 sind im Normalfall genehmigungsfrei ...

    ... ebenso Denkmäler und sonstige "Kunstwerke" mit einer Höhe bis zu 3 m ...

    ... die Gartenlaube zählt z.B. als Gebäude ohne Aufenthaltsräume (= Wohnräume, deshalb darf man in der Laube nicht wohnen bzw. gemeldet sein) ohne Aborte und Feuerstätten und ist bis zu einem umbauten Raum (OK Fundament - OK Dachhaut - Aussenwände) von max. 50 m³ genehmigungsfrei, von einer Höhe steht da gar nix ...

    einfach mal in die für euer Bundesland zuständige Bauordnung schauen ... (Beispiele aus Art. 66 BayBO ... woher denn ausch sonst ... *lol* :huldige: :laugh:)

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (16. Dezember 2005 um 08:54)

  • Zitat

    Also bei uns in NRW ist nach dem mir letzten bekannten Stand eine Baugenehmigung nur bei festen Gebäuden mit einer Firsthöhe von mehr als 2m erforderlich => Stichwort Gartenlaube aus dem Baumarkt.

    Vertue dich mal nicht Powerslave100 das ist so nicht richtig. Es geht nicht nur um die Firsthöhe sonder auch um die umbauten qm. Hatte letztens werst ein gespräch deshalb bei unserem Bauamt. Viele Gartenhäuser in den Baumärkten sind genemigungspflichtig. Sie sagen es dir nur nicht. Unwissenheit oder Profitgier nenne es wie du willst.
    Der Herr dort sagte mir das er leider schon einige abreisen lies weil sich nachbarn beschwerten. Sonst würde er drüber weg sehen nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter aber bei schriftlicher Anzeige muß er Handel. Wobei meins nicht zu groß sonder zu hoch ist. Also besser fragen.
    Mit der Röhre weiß ich das Kettner in Rhein Ruhr Zenter eine haben für alle Waffen und Kaliber. Sowie ein Händer in Xanten . Selbst Schrot kann man dort drin Schießen. Einfache Beton Kanalrohre ca 1m durchmesser
    glaube ich. Oberirdisch mit Erde bedeckt und bepflanst.

    Ach ja 5 atü Die Bücher gibt es beim RSB und BDMP . Weiß zur Zeit nicht wo unsr Vereinsexeplar ist. Aber schau mal auf die Internetseiten vieleicht findest du was.

  • Das war nicht verbindlich gemeint und ist nicht wörtlich zu nehmen. Eben zu Details das Bauamt fragen. Ich habe erst vor 5 Jahren renoviert und wegen des Schuppens (ist ein Neubau und ca 3,40m im Mittel hoch) das Thema zwischen gehabt. Da ist das mit den 2m hängen geblieben. Aber nix für ungut, ist alles wohl wie mit dem Waffengesetz. Ich glaube auch nicht das sich jemand ernsthaft ein Stück überirdische Kanalisation in den Garten legen will. Und wer sich eine Gartenlaube kaufen möchte muß natürlich schon vorher schauen was geht.

    mfg
    Powerslave

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

  • Hallo,

    ich habe hier mal die Diskussion (und ähnliche im Forum) verfolgt, um eine Antwort auf meine Frage zu finden:
    Es gibt hier ein verlassenen bzw. augegebenen TÜP, auf dem es auch (alte) Schießbahnen gibt, so richtig mit Kugelfang und "Umbauung".
    Wenn ich da mit meinem F-LG schieße, ist das dann verboten, oder geduldelt, oder völlig egal, weil ich ja eine Infrastruktur der diesbezüglichen Bestimmung nutze...?!
    Ich will es nicht einfach ausprobieren und dann kommt ein Jäger oder Polizei und mein LG bin ich los...

    Wie seht Ihr das?

    Gruss

    Waldschreck

  • bist du das auf dem Bild?!? dann darfst du das noch garnicht !! :laugh: :laugh: ..

    nein Quatsch..

    wem gehört denn der TÜP??
    und weis der Besitzer, daß du da schießen willst??
    man könnte ja sagen "wo kein Kläger, da kein Richter" aber jetzt steht es hier im Forum und wir können es dir nicht erlauben.........

    um das mal zu klären solltest du einfach herrausfinden, wer dort das sagen hat..

    Steinschleuder

  • Es gehört (noch) der Bundeswehr, die wollen aber mittelfristig ein "Naturschutzgebiet" (Igitt... dann dann darf man nicht mal mehr "offroaden") daraus machen, bzw. wird der Gemeinde übertragen.
    Aber ich höre schon raus, es scheint nicht "freeware" zu sein....

    Gruss Waldschreck

  • In einem Forum habe ich folgenden Vermerk über diesen TüP gefunden:
    "hallo,
    der TrÜbPl Güterfelde ist jetzt ein "öffentliches Gelände für Erholung" (was aber wohl keiner weiß! ausser der förster ) und wird wieder aufgeforstet. als letztes fegte die BW über den platz und räumte ihn von mun.teilen und panzerresten frei.
    viele die sich mal auf den platz verirren treffen auf softairteams die BWsoldaten zum verwechseln ähnlich sehen und meiden so das gelände weil sie immer noch denken das der TrÜbPl ein standort der BW ist."

    Was heisst das für einen Naturverbunden LG-Freund?

    Gruss

    Waldschreck

  • hi,

    ich glaube eher, in diesem Fall sollte man sich überlegen, ob man dort überhaupt spazieren gehen sollte, bei den Altlasten, die da im Gebüsch liegen können..

    sonst sind noch die komischen Tannenzapfen auf die du unerlaubter Weise schießen würdest garkeine und es gibt nen riesen BUMM !!

    Darf da einfach jeder drauf?
    wunder mich ja schon..

    aber wenn es der Gemeinde (bereinigt) übertragen wird, ein Teil abgezäunt wird und nicht ohne weiteres betreten werden kann, die zuständige Behörde des Landkreises einen Schießstand draus genehmigt und du ihn von der Gemeinde gemietet als Verantwortlicher betreiben würdest, könntest du dort schießen..

    also ich denke es lohnt den Aufwand nicht..

    Steinschleuder

    EDIT: du warst schneller..

    mal abgesehen davon:
    herzlich willkommen im Forum..

  • Mal ein HALLO an ALLE :)

    Also erstens mal ein interessantes Thema,
    auch supergeschrieben und echt leiwand zu lesen

    und der Thread hat echt Unterhaltungswert,
    da sind Wortmeldungen dabei ... :laugh:

    da hätt ich beinahe meinen Kaffee auf das Keyboard gespuckt :elkgrin:

    na nur weiter so ... ;)

    Grüsse aus dem verschneiten Wien

  • Was den Übungsplatz angeht. Egal ob dieser noch der Bundeswehr gehört oder schon der Örtlichen Gemeinde so ist das Schießen OHNE die Erlaubnis des Besitzers dort nicht gestattet und wohl auch gleichzeitig Strafbar. Selbst wenn dort ein teil noch eingezäunt sein sollte oder es sich um eine ehemalige Schießbahn der BW handeln sollte so ist dies kein zugelassener Schießstand auf den man einfach mal so hingehen könnte und dort schießen darf. Wenn das nun wirklich schon ein Naturschutzgebiet sein sollte und du darauf mit dem Luftgwehr erwischt werden solltest könnte es zu einer Strafanzeige kommen da du eine Waffe außerhalb deines befriedeten Besitztumes Führst.

    Von daher erst einmal abklären WEM das Gelände nun wirklich gehört und dann mit dem Besitzer abklären ob du darauf schießen darfst oder nicht.

    Gruß
    Para

  • nene leute, wenn man das so liest könnte man meinen ihr macht nichts anders als sich mit
    gesetzen zu befassen!
    macht deutschland einfach dicht, ändern wird sich eh nichts mehr hier!
    diese ganze überbürokratische mit millionen von gesetzen, richtlinien, vorschriften, normen, din
    usw. macht doch krank!
    " in D ist nur erlaubt was nicht verboten ist "
    das nicht jeder mit einem luftgewehr hier rumrennen soll und schießt ist schon klar, aber wenn ich das
    lese mit betonröhren, aus dem bus schiessen, keller verlängern, erdwälle aufschütten usw.
    kann man eigentlich nur noch heulen wenn esnicht so lustig zum lesen wäre! es bringt auch nichts darüber zu reden, wir werden nichts ändern!
    micht macht das alles krank! das nennt sich freiheit und demokratie....pah...hat man ja schon in der
    schule gelernt " indirekte" demokratie !

    wir habe vor 2 jahren ein haus gekauft mit einer 3er garage ( komplett gefliest, Wasser, Strom, verklinkert ), nach einer einiger zeit kam das
    bauamt ( keine ahnung warum auf einmal ) und meinte laut plänen stimmt die garage bis auf einen meter nicht!
    na und...was geht ab....ja shit...abrissverfügung kommt! klasse, seitdem klagen wir gegen den vorbesitzer und haben bis
    zum juni diesen jahres 20000 euro an kosten weg wenn wir verlieren sollten! das kotzt mich hier so an!!!!!!
    aber egal, dann sind wir pleite und ich werde die garage sprengen ( habe pionierausbildung )

    in D gilt:
    verhalte dich ruhig
    halte die fresse
    falle nicht auf
    die ämter haben die macht, nicht du
    leg dich nicht mit beamten an
    zeige dich als braven bürger
    zahle alles, frag nicht warum
    usw. usw. usw.

    sorry musste raus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    ich werde dieses posting auch nicht weiter verfolgen, rege mich sonst wieder nur auf!

    Pressluftrohrreiniger8barhomemadeblasrohrerfinder
    Schleuder-Konstrukteur und one person slingshot factory
    hört ihr auch immer diese stimme ???

  • Die Lösung ist ganz einfach.

    Entweder man ist Mitglied in einem Verein.

    Oder man hat einen abgelegenen Garten.

    mfg

    Thomas

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

  • @ TomX,
    sicher beschaeftigen wir uns nicht durchgehend mit den Gesetzen. Bei unserer Ueberregulierung sind Grundkenntnisse empfehlenswert.
    Dadurch lassen sich zumindest teilweise aus Unkenntnis resultierende Probleme vermeiden.
    Dein Aerger ueber die Menge der -teilweise unsinnigen- Vorschriften mag berechtigt sein. Ich gebe nur zu bedenken, dass es in anderen Laendern, die immer als beispielhaft dargestellt werden, viele Regelungen gibt, die auf uns unverstaendlich und ueberzogen wirken.
    Ohne die Einzelheiten des Garagenfalls zu kennen: Baulasten (darunter fallen auch Bebauungsplaene usw.) lasten als Reallast auf dem Grundstueck. Dafuer haftet der jeweilige Eigentuemer. Wenn im Kaufvertrag nicht ausdruecklich eine entsprechende Gewaehrleistungs-vereinbarung bzw. ein Rechts- und Sachmaengelvorbehalt getroffen wurde, sehe ich keine guten Aussichten.
    Trotzdem viel Glueck
    pak9

  • Nunja, ich kann sehr gut verstehen, dass Dich das ziemlich anwidert!!
    Aber ds mit der "indirekten Demokratie....", das ist denk ich mal nicht angebracht!!
    Hier in D hat jeder die Möglichkeit,sich für SEINE Interessen einzusetzen!
    Das heisst politisch und/oder in Interessensgemeinschaften, sowie es der Grösste Teil hier im Forum (FWR) auch tut!!!
    Klar, ein Mühsamer und langer Weg, aber nur so kann man was erreichen!!
    An sonsten gilt : "Wer viel fragt, kriegt viele Antworten!"
    Oder: "Wo kein Kläger da kein Richter!"


    Gruß
    H-W

  • Toller Threat und auch toll geschrieben. Ändert aber alles an der Sache nichts, dass man sich, wenn man draussen schiesst, immer auf dünnem Eis bewegt. Ich selber hab auch ein EFH mit Garten und DG und Kellern. Wir sind zwar alle so im gleichen Alter, um die 30-40 Jahre alt, Ärger gabs auch noch keinen, aber trotzdem, genau das ist der Grund warum ich nur und wirklich nur in meinem Keller schiesse. Ist natürlich nicht besonders anspruchsvoll, denn auf 10-20 m komme ich da in keinem Fall. Gar nicht auszudenken, wenn ein Querschläger eines der vielen Kinder oder Haustiere dort treffen würde.
    Ergo beiss ich in den sauren Apfel und beschränk meine Schiessaktivitäten einzig und allein auf meinen Keller.

    Gruss Rainer