KWS ?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.832 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. November 2005 um 22:10) ist von Kid Silencer.

  • Hallo,

    ich hätt mal als "Neuer" eine rechtliche Frage zumKWS:

    Bei uns in Österreich kennt man keinen KWS, d.h. Gaspistolen dürfen von über 18 jährigen, sofern kein Waffenverbot verhängt wurde einfach so geführt werden (Ausnahme: Veranstaltungen, Kundgebungen e.t.c.)

    Ausser Silvester und anderer ähnlicher Anlässe (Feuerwerk) mache ich aber keinen Gebrauch davon

    Wie sieht es nun aus wenn ich eine Gaswaffe (mit PTB-Zeichen) nach Deutschland mitnehmen möchte ? Kann ich als Österreicher (ohne Wohnsitz in Deutschland) überhaupt einen KWS bekommen ?

    Danke für Infos und Hinweise

    NickK

  • Kommt drauf an was du machen willst.
    Mitnehmen heißt ja nicht gleich führen und nur fürs führen brauch man einen KWS fürs mitnehmen (Munition und waffe getrennt) nicht.

    mfg
    Logo

  • Bloodhound:
    Sagt wer?

    Ich habe gerade nochmal das WaffG gewälzt.
    Für freie Waffen habe ich keine Anzeigepflicht gefunden, lediglich für erlaubnispflichtige Waffen.

    In D freie Waffen (:F:, LG/PL<1970/1991DDR, :ptb:, einschüssige Perkussions-VL, Funkenzündungs-VL, Zündnaelwaffen) sind frei über die Grenze zu bringen:


    Stefan

  • danke für die antworten !

    aber ist es für jemand ohne ständigen wohnsitz in D überhaupt möglich einen KWS zu bekommen ?

    lg NickK

  • Eigentlich wüsste ich nicht, warum das nicht möglich sein sollte. Das wird nur so ein Fall sein, bei dem noch keiner praktische Erfahrung hat, warscheinlich nicht mal die Polizei, bei der du evtl mal anfragen wirst.. ;)

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • Hi Leute!

    Sorry, dass ich den alten Thread nochmal wiederbelebe aber ich dazu ne Frage:

    Wie sieht das ganze denn anders herum aus?
    (Ich wohne in Deutschland und will während meines Skiurlaubs in Österreich an Silvester mit meiner PAK schießen.)
    Brauche ich dafür den KWS, vorausgesetzt ich transportiere die Waffe und Munition und Magazin so, dass ich sie nicht zugriffsbereit habe?

    In der Suche habe ich nichts gefunden (außer diesem Thread)...

    Danke schonmal!

    [GLOW=darkblue]NIGHTHAWK[/GLOW] Gibt's auch andere?? *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von Nighthawk.Freak (23. November 2005 um 19:51)

  • Hallo,

    du solltest am besten beim Auswärtigenamt oder Konsulat nachfragen. Die können oft bei sowas helfen.
    Ich habe allerdings das gleiche mal mit Spanien verucht und ich habe keine wirklich brauchbare Antwort bekommen.
    Ich denke aber einen Versuch ist es wert.

    Gruß

    Alex

    :thumbsup:

  • Also einen KWS braucht du sicher nicht.
    Bis zur Grenze transprtierst du sie ganz normal nach deutscher Gesetzlage, also KWS.
    In Österreich müsst du dich dann an die Gesetzte da halten. Wie die sind, weiss ich nicht.

    Aber etweder in Österreich, oder der Schweiz sind soweit ich weiss SSWs mit Gewinde für Abschussbecher verboten.

    Frag am besten mal genau nach, wie es mit der Gesetzeslage aussieht.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL
    Aber etweder in Österreich, oder der Schweiz sind soweit ich weiss SSWs mit Gewinde für Abschussbecher verboten.

    Das Verbot für SSW mit Abschussbecher müsste eigentlich in der Schweiz gelten, denn in Waffenläden in Österreich gibt es alle Schreckschusswaffen wie in der BRD!

    Grüße
    Jochen

  • Hat jemand vielleicht doch noch genauere Infos für mich?
    Ich habe auch schon selbst nach dem Österreichischen Waffengesetz geguckt aber nix passendes gefunden...
    Bidde, ne kurze, bündige Antwort tuts auch!!
    MfG

    [GLOW=darkblue]NIGHTHAWK[/GLOW] Gibt's auch andere?? *lol*

  • Wie schon gesagt wurde: die definitive Aussage bekommst Du, wenn Du bei der Österreichischen Botschaft oder Konsulat anrufst. Die wissen genau was Sache ist.
    Als ich vor zwei Jahren nach Dänemark wollte, hab ich das auch so gemacht (natürlich bei der Dänischen Botschaft!). Da war dann ganz klar nix mit SSW, aber da sind die auch generell verboten (Ein Sylvester ohne meine Kleinen, das war hart :().

    2 Mal editiert, zuletzt von Kid Silencer (23. November 2005 um 22:13)