Nabend Leude!
Ich wollte mal aus reinem Interesse fragen, ob es nach dem deutsche WaffG erlaubt sich eine Infrarotvisierung an die Waffe zu schrauben. Ich hab sowas mal, ist schon länger her, auf Premiere Discovery Channel gesehen, bei so ner Sendung über neuste Waffentechnologien. Also die hatten da ne Glock 17 mit IR Visierung unterm Lauf, welche pulsierte, sprich, da, wo man hin zielt, sieht man einen blinkenden Punkt, jetzt der Clou: Das Ganze ist nur mit Nachtsichtgerät zu erkennen, ein grüner Punkt also... (wie ihr vielleicht wisst sind IR Dioden ja auch zum Erhellen der Gegend sprich als Verstärker in vielen NV eingebaut)!
Ohne NV sieht man das Ganze natürlich nicht, und es ist zur besseren Anvisierung gedacht...
Jetzt wollt ich fragen, ob sowas in D erlaubt ist.
Noch dazu: Ich habe keine IR Visierung, habe nicht vor mir eine zu kaufen, habe kein NV, sondern willst nur mal wissen, weil ich das sehr interessant war, vielleicht hats ja noch jemand gesehen?!
IR Zielvisierung
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andyp99 -
20. August 2005 um 17:31 -
Geschlossen
Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.215 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Das hab ich mich auchschon gefagt, als es um die IR Trainingswaffen ging.
Ich würde jetzt spontan sagen nein, da das Ziel ja ansgestrahlt wird.
Allerdings kann ich es nicht sicher sagen. -
das ziel wird angestrahlt, womit ist egal.
demnach verboten. -
Hi,
das ist doch glaube ich schon dadurch verboten das man keine Nachtsichtvisiere haben darf.
Gruß C.C.
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Anderer seits,sieht das Ziel ja den Punkt nicht,weil ich denke,dass nicht jeder Mensch ein Nachtsichgerät hat.
Allerdings interressiert mich das auch sehr,weil das ja so ähnlich ist wie ein Laser und auch so ähnlich wie ein Infrarotgerät oder so.
Es ist keins von beiden also ich habe keine Ahnung ob sowas erlaubt ist.Gruß [Sn!p3r]
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Verboten ist was das Ziel anstrahlt. Egal ob sichtbar oder unsichtbar... Und Nachtsichtzielgeräte sind ja auch verboten... also keine Gesetzeslücke gefunden
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Wie schon gesagt... alles was das Ziel anstrahlt ist nicht
erlaubt, wenn es an der Waffe befestigt ist.
Das Gerät zur Sichtbarmachung könnte auch eine erlaubte
Nachtsichbrille sein. Der IR Punkt kann dann durchs ZF
oder auch nur so in der Brille gesehen werden. -
der ir punkt wird ja auch ein laser sein, und damit wohl verboten.
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demnach muessten ja die ganzen trainingsgeraete, welche mit ir-emission arbeiten auch verboten sein. !? strahlen das ziel an und sind an der waffe befestigt bzw. dafuer vorgesehen.
oder ?
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Zitat
Original von [SemteX]
demnach muessten ja die ganzen trainingsgeraete, welche mit ir-emission arbeiten auch verboten sein. !? strahlen das ziel an und sind an der waffe befestigt bzw. dafuer vorgesehen.oder ?
Hallo,
diese Trainingsgeräte sind aber auch keine Waffen.. sondern Hilfsmittel, die einer "Waffe" / einem "Sportgerät" nachempfunden sind... Damit wird ja auch kein Geschoss abgegeben.. Eine Tschenlampe "schiesst" ja auch mit Licht..
Steinschleuder
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Die Frage hab ich in dem Trainingswaffen Threat auchschon gestellt.
Allerdings Beantworten konnte sie keiner.Wüsste das BKA sowas nicht wissen?
/Es gibt ja auch diese Trainingsdinger die man an die Waffe klemmt.
So wie sie grad in der Visier getestet wurden. -
Ist doch ganz einfach:
Eine Taschenlampe, die aussieht wie eine Pistole, ist deswegen immer noch keine Waffe.
Ein Trainingsgerät, welches in der Mündung oder im Lauf einer Waffe montiert wird, nimmt dadurch der Waffe die Waffeneigenschaft, nämlich die Schießfähigkeit.
Außerdem wird das Ziel erst beim "Schuss" angestrahlt (zwecks Treffersimulation), das Anstrahlen dient nicht der Zielerfassung oder -beeinflussung.Stefan