IR Zielvisierung

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.179 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. August 2005 um 16:22) ist von HWJunkie.

  • Nabend Leude!
    Ich wollte mal aus reinem Interesse fragen, ob es nach dem deutsche WaffG erlaubt sich eine Infrarotvisierung an die Waffe zu schrauben. Ich hab sowas mal, ist schon länger her, auf Premiere Discovery Channel gesehen, bei so ner Sendung über neuste Waffentechnologien. Also die hatten da ne Glock 17 mit IR Visierung unterm Lauf, welche pulsierte, sprich, da, wo man hin zielt, sieht man einen blinkenden Punkt, jetzt der Clou: Das Ganze ist nur mit Nachtsichtgerät zu erkennen, ein grüner Punkt also... (wie ihr vielleicht wisst sind IR Dioden ja auch zum Erhellen der Gegend sprich als Verstärker in vielen NV eingebaut)!
    Ohne NV sieht man das Ganze natürlich nicht, und es ist zur besseren Anvisierung gedacht...
    Jetzt wollt ich fragen, ob sowas in D erlaubt ist.
    Noch dazu: Ich habe keine IR Visierung, habe nicht vor mir eine zu kaufen, habe kein NV, sondern willst nur mal wissen, weil ich das sehr interessant war, vielleicht hats ja noch jemand gesehen?!

    MfG
    andyp99 :winke:

  • Das hab ich mich auchschon gefagt, als es um die IR Trainingswaffen ging.

    Ich würde jetzt spontan sagen nein, da das Ziel ja ansgestrahlt wird.
    Allerdings kann ich es nicht sicher sagen.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Hi,

    das ist doch glaube ich schon dadurch verboten das man keine Nachtsichtvisiere haben darf.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Anderer seits,sieht das Ziel ja den Punkt nicht,weil ich denke,dass nicht jeder Mensch ein Nachtsichgerät hat.
    Allerdings interressiert mich das auch sehr,weil das ja so ähnlich ist wie ein Laser und auch so ähnlich wie ein Infrarotgerät oder so.
    Es ist keins von beiden also ich habe keine Ahnung ob sowas erlaubt ist.

    Gruß [Sn!p3r]

    Nur die Harten kommen in'n Garten.
    RAMMSTEIN 4 ever

  • Verboten ist was das Ziel anstrahlt. Egal ob sichtbar oder unsichtbar... Und Nachtsichtzielgeräte sind ja auch verboten... also keine Gesetzeslücke gefunden ;)

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Wie schon gesagt... alles was das Ziel anstrahlt ist nicht
    erlaubt, wenn es an der Waffe befestigt ist.
    Das Gerät zur Sichtbarmachung könnte auch eine erlaubte
    Nachtsichbrille sein. Der IR Punkt kann dann durchs ZF
    oder auch nur so in der Brille gesehen werden.

  • demnach muessten ja die ganzen trainingsgeraete, welche mit ir-emission arbeiten auch verboten sein. !? strahlen das ziel an und sind an der waffe befestigt bzw. dafuer vorgesehen.

    oder ?

    [SemteX]

  • Zitat

    Original von [SemteX]
    demnach muessten ja die ganzen trainingsgeraete, welche mit ir-emission arbeiten auch verboten sein. !? strahlen das ziel an und sind an der waffe befestigt bzw. dafuer vorgesehen.

    oder ?

    Hallo,

    diese Trainingsgeräte sind aber auch keine Waffen.. sondern Hilfsmittel, die einer "Waffe" / einem "Sportgerät" nachempfunden sind... Damit wird ja auch kein Geschoss abgegeben.. Eine Tschenlampe "schiesst" ja auch mit Licht.. ;)

    Steinschleuder

  • Die Frage hab ich in dem Trainingswaffen Threat auchschon gestellt.
    Allerdings Beantworten konnte sie keiner.

    Wüsste das BKA sowas nicht wissen?

    /Es gibt ja auch diese Trainingsdinger die man an die Waffe klemmt.
    So wie sie grad in der Visier getestet wurden.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (21. August 2005 um 16:18)

  • Ist doch ganz einfach:

    Eine Taschenlampe, die aussieht wie eine Pistole, ist deswegen immer noch keine Waffe.

    Ein Trainingsgerät, welches in der Mündung oder im Lauf einer Waffe montiert wird, nimmt dadurch der Waffe die Waffeneigenschaft, nämlich die Schießfähigkeit.
    Außerdem wird das Ziel erst beim "Schuss" angestrahlt (zwecks Treffersimulation), das Anstrahlen dient nicht der Zielerfassung oder -beeinflussung.

    Stefan