Sachkunde wer wo wann ?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 7.713 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. August 2005 um 09:16) ist von pigeon hunter.

  • Zitat

    Original von ViperM
    Ich finde rund 100,-€ nicht viel für eine "rundum Prüfung".
    Und ich kann nur sagen, allen Waffeninterressierten machte es sogar Spaß. ;)

    So ist es. Ich würde sogar behaupten wollen, daß man diesen Lehrgang auch als Waffenfreund der freien Waffen getrost mitnehmen sollte.
    Es macht Spass, ist sehr lehrreich und ist wirklich nicht zu teuer.
    Und er hält fürs Leben wie der Rotkreuzlehrgang zur Führerscheinerlangung. :lol:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

    2 Mal editiert, zuletzt von edbru (31. Juli 2005 um 10:16)

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Grundsätzlich die des Verbandes, für den/in dem du schießen willst.

    Bedeutet das eigentlich, das ein Schütze der in mehr als einem Verband ist auch mehrere Sachkundeprüfungen braucht?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Nein,
    bei weiterführenden Kursen muss meinen einen haben der Gültig ist, das heißt wie beim Auto maximal 2 Jahre alt. Das haben sie uns jedenfalls gesagt.

    Gruß Gomez

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Bedeutet das eigentlich, das ein Schütze der in mehr als einem Verband ist auch mehrere Sachkundeprüfungen braucht?


    Hallo,

    ich hole diesen Beitrag einfach mal aus der Versenkung, weil eine für mich wichtige Frage (siehe oben) noch nicht beantwortet wurde.

    Als Mitglied im DSB wurde mir eine grüne WBK ausgestellt, nachdem ich die Sachkundeprüfung usw. nachgewiesen hatte. Diese Sachkundeprüfung bzw. konkret die WBK wurden vom DSB als Voraussetzung für meine Ausbildung/Prüfung zur Standaufsicht und zum Schießleiter anerkannt.

    Nun bin auch noch Mitglied im BDS und möchte mittelfristig ein WBK-pflichtiges LG zum FT-Schießen in der Klasse 1 erwerben (gelbe WBK).

    Wird dafür die (über das gesamte Spektrum) abgelegte Sachkundeprüfung beim DSB anerkannt?

    Gruß Kurt

    50% + 1

  • Für die Aufsicht z.B. bei FT wird die DSB-Sachkunde nicht anerkannt. Da ist wie beim DSB auch eine spezielle, aber eben BDS/FT-mäßige Schießleiterausbildung notwendig.

    Generell ist es aber Zeit, deutlich darauf hinzuweisen, daß alle Auskünfte hier, auch meine, keine Rechtsverbindlichkeit haben - ich hab mehrfach gesagt, daß für FT/BDS allein Volker Blüm sagen kann, wo es lang geht.

    Nicht, daß es nachher wieder heißt: "Die im Forum haben mir das aber erlaubt...!" :confused2:

    Technische Details für die Sachkundeprüfung werden normalerweise in der Verwaltungsvorschrift aufgeführt - und die gibbet eben noch nicht.

    WaffG
    § 7

    Sachkunde
    (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

    (2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschließlich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen. [siehe AWaffV §§ 1 - 3]

    (besonders die Abschnitte 2 und 3 gehen ein wenig auf die Prüfungen ein, aber nicht so detailliert)

    Aber es gibt eben eine verbandsübergreifende Sachkunde, unter 3 "anderweitiger Nachweis":

    § 3
    Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

    (1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller
    (...)
    c) die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat, sofern die Tätigkeit nach Nummer 2 Buchstabe b oder Ausbildung nach Nummer 2 Buchstabe c ihrer Art nach geeignet war, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Kurt
    [...]Als Mitglied im DSB wurde mir eine grüne WBK ausgestellt, nachdem ich die Sachkundeprüfung usw. nachgewiesen hatte. Diese Sachkundeprüfung bzw. konkret die WBK wurden vom DSB als Voraussetzung für meine Ausbildung/Prüfung zur Standaufsicht und zum Schießleiter anerkannt.

    Nun bin auch noch Mitglied im BDS und möchte mittelfristig ein WBK-pflichtiges LG zum FT-Schießen in der Klasse 1 erwerben (gelbe WBK).

    Wird dafür die (über das gesamte Spektrum) abgelegte Sachkundeprüfung beim DSB anerkannt?
    [...]


    Die Frage lässt sich denke ich (zur Zeit) weder mit Ja oder Nein beantworten. Wenn FT eine DSB Disziplin wäre, hättest du sicher kein Problem, da würde deine alte Sachkundeprüfung noch gelten (ich gehe mal einfach davon aus, dass du die vor dem 01.04.2003 abgelegt hast ;-)).
    Da FT aber eine reine BDS Disziplin ist, müsste der DSB dem BDS und der zuständigen Behörde quasi nahelegen :ngrins: das deine Sachkundeprüfung noch Gültigkeit besitzt.
    Ob das klappt...chronisches Achselzucken :crazy2:...mir zumindest ist bislang noch kein Fall bekannt :new16:
    Gruß
    Ralph
    P.S.: und wie Ulli schon zurecht betonte: Alles ohne Gewehr *lol*

  • Danke Ralph, ich frage einfach mal bei der (für mich) zuständigen Behörde nach. Das Ergebnis wird - wie wir ja wissen - nicht unbedingt auf andere Regionen übertragbar sein.

    Über Sinn und Unsinn wollen wir hier lieber nicht diskutieren.

    Gruß Kurt

    50% + 1

  • Kurt: Und am besten schon mal eine Packung Aspirin vorher kaufen und autogenes Training machen...das wird sicher für viel Verwirrung sorgen und Nerven kosten :))
    Gruß
    Ralph

  • Zitat

    Original von Kurt
    Danke Ralph, ich frage einfach mal bei der (für mich) zuständigen Behörde nach.

    ja, geh aber direkt hin (gehr nicht über Los - konnte ich mir gerade noch verkneifen :crazy2:
    Nimm Zeit mit, Geduld und nicht die Erwartung, gleich ein Ergebnis zu bekommen.
    Allein meine Frage, ob mein gebrauchter Waffenschrank zulässig sei und nicht verankert werden müsse hat für einigen Wirbel gesorgt.
    Da ich das gelassen sah war es eigendlich ganz lustig, die Bearbeiterin war auch nicht übermässig gestresst un so trennten wir uns nach ner halben Stunde mit den Worten "dann will ich ihnen mal glauben."
    Ist doch mal eine schöne Antwort.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Also
    1.
    Die Sachkundeprüfungen sind deutschlandweit hauptsächlich auf Feuerwaffen abgestimmt. Langwaffe, Kurzwaffe, Kleinkaliber, Großkaliber, Wiederlader bzw. auch Vorderlader.

    Eine FT bzw. Luftgewehrsachkundeprüfung nur für Luftgewehr gibt es nicht.

    Die Sachkundeprüfung ist einheitlich mit Theorie und Praxis geregelt.

    Die Verwirrungen bestehen darin, das die dafür zuständigen Stellen DSB, BDS mit den untergeordneten Landes- und Bezirksverbänden nicht so genau wußten wie der praktische Teil umgesetzt werden sollte. bzw. war es unklar wieviel Praxis denn nun erforderlich ist.

    Einige Verbände auf Landes oder Bezirksebene taten sich da schwerer als andere. Da der Teufel im Detail liegt und die Verwaltungsvorschriften auf sich warten ließen fuhren einige den "nur machen was muß Weg" und andere den "mehr machen als nötig Weg".


    2.
    Den meisten Ordnungsämtern ist der Sachkundeprüfung vom DSB bekannt und annerkannt. Die meisten Beamten haben damit keine Probleme die Sachkunde vom DSB z.B. auch für BDS Field Target anzuerkennen. Und solange es nicht anderslautend klingt sollte man daran auch nichts ändern wollen ODER. Selbstverständlich sollte man sich beim Ordnungsamt vorher erkundigen. Volker Blüm, der die Sachkundeprüfung für BDS-FT abnimmt ist dem örtlichen Ordnungsämtern in NRW sehr bekannt. Aber als Niedersachse ist man mehr damit beschäftigt die FT Disziplin den Beamten zu erklären als über die Gültigkeit der DSB Sachkundeprüfung für eine BDS Disziplin zu diskutieren.

    3. Die Aufsicht ist immer davon Abhängig in welcher Schießstätte du bist. Auf einer Schießstätte, die hauptsächlich DSB anhängig ist, ist die DSB Sachkundeprüfung erforderlich für die Aufsicht als Unterstützung der Schießsportleitung. Für Training in einem DSB Verein (auch wenn man wie wir Field Target schießt) wie im BSV Cloppenburg ist die DSB Sachkunde bzw. die DSB Schießsportleiterlizenz maßgebend. Der BSV Cloppenburg als hauptsächlich DSB anhängender Verein ist dem BDS als Verein beigetreten. Trotzdessen legt der BSV Cloppenburg wert auf die DSB Lizenz. Das hat weniger mit dem Ordnungsamt zu tun als mit der Verantwortungsorganisation des Vereins. Der Verein muß sicherstellen, das die Aufsicht von geeigneten Personen stattfindet und die Daten für das Ordnungsamt bereithalten und melden. Aber die Aufsichten müßen nicht für jeden Schießtag neu beim Ordungsamt gemeldet werden sondern nur das die betreffende Person die Lizenz hat oder nicht. Der Verantwortliche Schießleiter über den gesamten Schießbetrieb trägt hier zusammen mit dem Vorsitzenden des Vereins die Verantwortung.
    Das gilt für eine BDS anhängenden Schießstätte genauso.


    4. Die Schießsportleiterlizenz steht auch im Zusammenhang der Vereinszugehörigkeit im Dachverband. Also im DSB Verein die DSB Schießsportleiterlizenz und beim BDS Verein die entsprechende Prüfung. Beim DSB ist die Schießsportleiterlizenz schon auf Vereinsebene zwingend erforderlich für die Aufsicht der gesamten Schießstätte und bei den einzelnen Disziplinen die räumlich getrennt geschoßen werden, bei Training und Wettkampf. Beim BDS ist der Schießleiter "nur" (in Anführungsstriche), bei einer Aufsicht über den Schießbetrieb einer Deutschen Meisterschaft zwingend erforderlich. Auf Vereinsebene erkennt der BDS die BDS Sachkundeprüfung auch als geeignet an. Für den normalen Schießbetrieb im BDS Verein sogar auf Landesmeisterschaftsebene. Da die Sachkunde deutschlandweit eigentlich als einheitlich geregelt gilt, sind viele BDS Dachverbände bzw. Vereine auch mit DSB Sachkundeprüfungen zufrieden. Das liegt aber natürlich wieder in der Verantwortung der Vereine und Dachverbände auf Landes und Bezirksebene.


    gruß Jürgen