Munition im Auto

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.168 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2005 um 14:26) ist von Erklärbär.

  • Hallo.
    Abgesehen davon, das man eine SSW nicht im Auto belassen darf, folgende Frage:

    Kann im Sommer durch hohe Außentemperaturen und parken in der Sonne mit geschlossenen Fenstern durch die übermäßige Erwärmung sich ein Schuss lösen?

    MFG Benjamin

    Der Vorteil von einem Auto mit FRONTANTRIEB ist, das es beim RÜCKWÄRTSFAHREN HECKANTRIEB hat.

  • Hmm kommt drauf an mir is sowas nicht bekannt aber sag niemals nie !
    Schau doch auf der Packung da steht meistens drauf wie viel C° die aushalten bzw wo es gefährlich wird , ich glaub aber net unbedingt das sich da en schuss löst also is mir bis jetzt bei 40 C° in der Sonne noch net passiert!


    Mfg Tass

  • zünden oder gar explodieren wird die Muni im Auto auf keinen Fall. Im Gegensatz zu Schwarzpulver gast das Nitropulver aber bei höheren Temperaturen aus. Es könnte also ein hoher Druck in der Hülse entstehen.

    So hat man es uns jedenfalls bei der Schulung für den Spregstoffschein beigebracht ;)

    WBK vorhanden, trotzdem leidenschaftlicher Sammler von SSW und LEP

  • Zitat

    Original von Benjamin18
    Kann im Sommer durch hohe Außentemperaturen und parken in der Sonne mit geschlossenen Fenstern durch die übermäßige Erwärmung sich ein Schuss lösen?


    Nö. Hatte meinen Wagen vor einigen Wochen den ganzen Tag in der prallen Sonne stehen, als wir in Phillipsburg auf dem STI-Cup waren. Die Muni lag im Kofferraum, da ich immer nur ca. 100 Schuss in der Tasche mitschleppen wollte. Da passiert überhaupt nichts. Schießt sich auch nicht anders. Nur die Schokoriegel haben es leider nicht überlebt... ;)

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    ... äh, nur mal blöd gefragt: wieso nicht? wenn ich einen kws habe und das fzg. (parken) ordnungsgemäß verschlossen ist? :confused2:
    oder liege ich da jetzt einem großen irrtum auf?

    Ja, der KWS erlaubt nur das Führen, nicht das unsichere Verwahren. Ist die Waffe geladen darf sie sogar nur im Tresor (Widerstandsgrad 0, Sicherheitsstuffe B reicht in diesem Fall nicht) gelagert werden, und auch ungeladen ist eine sichere Lagerung vorgeschrieben.

    Da die Gesetzgebung beim Auto davon ausgeht das Du, um dies sicher zu verwahren, noch MINDESTENS ein Lenkradschloss, ein Zündschloss und eine Elektronische Wegfahrsperre brauchst, ist es nur logische Konsequenz das Richter ein Verwahren im Auto als grundsätzlich unsicher ansehen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.