Waffe für 17-jährigen(verteidigung)!!!

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 16.038 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2006 um 14:31) ist von Ulrich Eichstädt.

  • hallo !

    habe diesen tread gelesen.

    find ihn recht klasse und wollt mal fragen ob was bei raus gekommen ist mit dem kettensägen urteil !

    um meine neugier zu befriedigen !

    wenn ihr rechtschreibfehler findet dann dürft ihr sie behalten

  • Also, ich würd fast zu Pfefferspray raten, da CS- Gas kaum besser wirkt wie Haarspray in solchen Situationen, einiziges Problem die Gesetzeslage! ( s. o.)

    Von ner Gaspistole , würd ich total abraten!

    Was ich empfehlen würde wäre ein Elektroschocker mit richtig Dampf dahinter ( 750.000 Volt ) , aber ich weiß nicht weiß hier mit der Gesetzeslage aussieht..

    Aber generell würd ich raten, diese Gegenden wo die Schläger rumhängen zu meiden, und wenn man da durch muss, dann möglichst nicht allein!

    Und die oben gennanten Abwehrmittel helfen nicht viel wenn da mehr wie 2 Leute angreifen, da würd ich dringend raten das Weite zu suchen!

    Aber die beste und effektivste Waffe ist in solchen Fällen , aus Papier, nämlich das BGB.

    Und zu der Frage wo man solche Abwehrmittel herbekommt, bei jedem gut sortierten waffenladen ist da was dabei, aber da ist es mir ehrlich gesagt zu teuer.

    Also das soll jetzt keine Schleichwerbung sein, aber als ich CS Gas gebraucht hab, hab ich es von dem Internetshop:

    http://www.klu.com


    gekauft.

    Ich mag keine Waffen, außer Sportwaffen, diese liebe ich!

  • DokHoliday:
    beim elektroschocker ist es das gleiche problem:auch erst ab 18.
    allerdings wäre ein elektroschocker,der in einem knüppel integriert ist (gibts bei frankonia) hier warscheinlich echt die beste lösung.
    mfg sea eagle

    Linux is like a wigwam-
    no windows,no gates
    and an apache inside.

  • Na hier muss ich auch mal meinen Senf loswerden, ohne jedoch den ganzen Threat gelesen zu haben:

    SSW -> komplett ungeeignet. Die Situation kann dadurch sehr schnell eskalieren. Außerdem ist die Wirkstoffmenge in den Patronen sehr gering. Und leichter Wind reicht aus, und man steht selber in der Wolke.

    Telestopschlagstock -> gutes Hilfsmittel. Aber man sollte den Umgang damit erlernen, um zu wissen wohin man wie schlägt. Ansonsten kann der Angreifer sehr schwer verletzten, und dann ist die Verhältnissmäßigkeit im Ar***. Nachteilig ist das doch sehr hohe Gewicht, und die Tatsache das die längerern auch im zusammengefahrenem Zustand nicht nicht grade Handlich sind. Aber genau die längeren Teleskopschlagstöcke sind die, die man am besten einsetzen kann (heblen u.Ä.)

    Pfefferspray -> Wurde hier schon sehr oft diskutiert, ich halt´s als Ergänzung für ganz brauchbar.

    Messer -> Man sollte damit umgehen können. Einfach einstecken und bei Bedarf benutzen ist nicht... Lernen kann man sowas schon... in Escrimaschulen zum Beispiel. Oder aber bei "so Leuten"... in Berlin gibts sowas... mehr will ich dazu jetzt nicht sagen...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Abend zusammen,

    ich habe diesen Thread mal durchgelesen. Mir ist aufgefallen, daß hier öfters Wörter wie Meiden, Verstecken, aus dem Weg gehen, oder so ähnlich gefallen sind. Leute, so wird das Problem nie gelöst !

    Ich stimme einigen Antworten zu: Komme ich mit Messer, kommt der andere mit Messer. Komme ich mit Spray, kommt der andere mit Spray. Komme ich mit Gaspistole, kommt der andere auch mit Gaspistole. Diese Gewaltspirale dreht sich immer schneller, und man selber dreht mit. Das ganze eskaliert irgendwann zu einer reinen Straßenschlacht. Aber durch ignorieren hört das ganze nie auf. Wenn ich Zigarettenautomaten aufbreche, und der Rest der Welt guckt weg, wieso soll ich damit aufhören? Jeder Mensch tut das, was er will, solange, bis ein anderer ihn daran hindert.


    Hier ist also Handlungsbedarf. Da unsere Gesetzeshüter oft mangels Personal, mangels Zeit, manchmals irgendetwas sich nicht um solche Probleme kümmern können, sollte man hier zur Selbsthilfe greifen. Ich würde in diesem Fall versuchen, Kontakt zu Eltern aufzubauen, deren Kinder etwas ähnliches widerfahren ist. Hat man eine kleine Interessengemeinschaft zusammen ( was in der Regel schwer ist zu bilden, ich weiß ), sollte man sich an die nächste Polizeidienststelle wenden mit der Bitte, dieses Problem abzustellen. Denn wenn einer danach fragt, passiert gar nichts. Wenn man aber mit 6 - 7 Leute vor dem Thresen steht, findet man garantiert einen Zuhörer.


    In einigen Städten sollen Bürgerwehren in Zusammenarbeit mit der Polizei recht erfolgreich sein, ich habe auch schon gehört, daß jetzt auch Zivile Sicherheitsdienste solche Aufgaben wahrnehmen. Es geht nicht darum, den Jugendlichen Treffpunkt aufzumischen, sobald einer von ihnen eine Kippe auf den Boden schmeißt. Aber wenn solche gewaltbereiten Jugendliche auf einmal sehen, daß da jemand ist, der ihnen zusieht und das sie nicht mehr machen können, was sie wollen, dann werden sie sich entweder andere Treffpunkte suchen oder ihr Verhalten ändern.


    Wichtig hier ist, daß sie das Gefühl bekommen, daß niemand ihr Verhalten mehr toleriert. Ob das hier Erfolg hat, kann ich nicht sagen. Aber jetzt diesen Artikel auseinander nehmen, bringt auch nichts. Man muß einige Ideen zusammenbringen, diejenigen, die den meisten Erfolg versprechen und herausfiltern. Und dann muß man sich überlegen, wie man diese Ideen in die Tat umsetzt. Nur so löst man Probleme.


    Schönen Abend noch

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • Zitat

    Original von DokHoliday
    Was ich empfehlen würde wäre ein Elektroschocker mit richtig Dampf dahinter ( 750.000 Volt )

    Kannst Du offenbar vergessen. Ich hab beim Thema Elektroschocker immer Jackass vor Augen, wo sich Johnny Knoxvill mit dem Taser (Elektroschocker mit verschießbaren Leitungen) hat beschießen lassen.

    Er war genau so lange behindert wie der Strom floss. Sobald das Gerät aus war dauerte es keine 1/10tel Sekunde bis er wieder versuchte seinen mit dem Gerät herumspielenden Kameraden ans Leder zu gehen.

    Wenn man das jetzt auf die hier erhältlichen Geräte ummünzt (der Taser ist zwar frei zu kaufen erfordert in Deutschland aber einen "großen" Waffenschein zum Führen) wo das gegenüber ja auch absolute Nahkampfdistanz herangelassen werden muß ist dieser Effekt wohl recht unerfreulich.

    Zitat

    Original von Ettringen
    daß hier öfters Wörter wie Meiden, Verstecken, aus dem Weg gehen, oder so ähnlich gefallen sind. Leute, so wird das Problem nie gelöst !

    Schon mal was von "Der klügere gibt nach" gehört? Eine Bürgerwehr die einen ganzen Stadtteil aufmischt... wer soll die Stellen, die Hells Angels? Das würde in jedem Fall dazu führen das man den Teufel mit dem Belzebub austreibt. In einem Stadtteil der von einer Bürgerwehr kontrolliert wird würde ich noch weniger wohnen wollen als in einem in dem Jugendliche Marodieren.

    Wenn Du dauernd auf eine heiße Herdplatte fasst würde ich Dir auch erst mal raten das vielleicht zu lassen, und nicht alle Nachbarn in die Wohnung einzuladen auf das sie Pusten während Du wieder drauffasst.

    Zitat

    Original von Thommy82
    Telestopschlagstock [..] kann der Angreifer sehr schwer verletzten, und dann ist die Verhältnissmäßigkeit im Ar***.
    [..]
    Messer [..] Lernen kann man sowas schon


    Also, mit einem Stock ist deiner Ansicht nach die Verhältnismäßigkeit (gibt es so eh nicht im Notwehrrecht, nur mal so am Rande) nicht gegeben und da rätst Du dann zum Messer.

    Wo Messer ja so viel ungefährlichere Verletzungen verursachen als Stöcke. :new16:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    4 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (24. September 2005 um 06:07)

  • Hallo zusammen,

    genau darauf habe ich gewartet. Zerreden wir ein Problem so lange, bis das es sich in nichts auflöst ( in der Politik funktioniert das offensichtlich auch ). Eine Bürgerwehr wird in der Regel von Anwohnern gestellt und nicht von Schlägertrupps. Wenn ich auf der Strasse eine Straftat beobachte und dann einfach wegsehe, BIN ICH DANN DER KLÜGERE ? Wenn man nicht wenigstens versucht, soetwas irgendwie zu Unterbinden, wird die Zahl solcher Treffpunkte und deren Gewaltbereitschaft zunehmen. Wieso auch nicht ? Es guckt ja jeder weg, weil ja jeder klug ist.


    Gruß an alle

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • Zum Thema Bürgerwehr fällt mir nur das ein:

    "Vorsicht vor dummen Menschen in grossen Massen"

    In der Menge wird der deutsche Michel zum Tier, gib ihm ein Amt und er dreht durch. Wenn ich mir die in Bayern eingeführte "Bürgerwacht" und einige der dort ehrenamtlich tätigen so ansehe.

    Ausgerüstet mit Armbinde (nein nicht die mit den 3 Punkten) Funkgerät, Handy, Notizblock wird nach Ladenschluss an Türen gerüttelt, Ladenschlusszeiten kontolliert (obwohl Sie dazu gar keinen Auftrag haben), Falschparker angeschwärzt, friedliche Bürger genervt und belehrt (s. vorher) ...

    ... der grösste Schuft in uns´rem Land, das ist und bleibt der Denunziant ... *lol* ;) :laugh:

  • Zitat

    Ausgerüstet mit Armbinde (nein nicht die mit den 3 Punkten) Funkgerät, Handy, Notizblock wird nach Ladenschluss an Türen gerüttelt, Ladenschlusszeiten kontolliert (obwohl Sie dazu gar keinen Auftrag haben), Falschparker angeschwärzt, friedliche Bürger genervt und belehrt (s. vorher) ...

    Wenn es dabei einmal bleiben würde. Da sich eine solche Bürgerbewegung einer jeden Kontrolle entzieht, werden Ihre Methoden sich in dem Maße an die kriminellen Machenschaften der Leute, die sie zu vertreiben gedenken, angleichen, so daß schließlich eine Unterscheidung nicht mehr möglich ist.

    Ich habe bereits Erfahrungen mit einer solchen Bürgerinitiative gemacht, die Sprayer zur Strecke bringen wollte. Als nichtsahnender Mensch, der lediglich Abends im Dunklen nach Hause geht wird man plötzlich von mehreren Bewaffneten eingekreist die meinen, sie dürften Taschen kontrollieren und einen auf bloßen Verdacht hin festhalten. All das nur um einige Sprayer zu stellen.....

    @MAn Eater:
    Ich muß einmal Deinen Spruch ein wenig korrigieren.

    ...das Zuverlässigste in unsererm Land ist und bleibt der Denunziant.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von Erklärbär


    Also, mit einem Stock ist deiner Ansicht nach die Verhältnismäßigkeit (gibt es so eh nicht im Notwehrrecht, nur mal so am Rande) nicht gegeben und da rätst Du dann zum Messer.

    Wo Messer ja so viel ungefährlichere Verletzungen verursachen als Stöcke. :new16:

    Im Notwehrrecht gibt es die Verhältnissmaäßigkeit der Mittel nicht...
    Seid wann denn das nicht? Also grade letzte Woche gab es die noch...
    Und die Verhältnissmäßigkeit gibt es auch in der Auswirkung. Schlagstock eingesetzt, um den Gegner auf den Arm zu schlagen, so das er vom Angriff ablässt is wahrscheinlich Ok. Mit dem Schlagstock auf den Kopf geschlagen, und der Gegner hat einen Schädelbruch, dann ist es nicht mehr Verhältnissmäßig.

    Und wo rate ich zum Messer... Ich sagte nur man kann beides erlernen.

    Ich persönlich haben meine Meinung zur Selbstverteidigung. Jeder sol seinen Weg in dieser Sache finden, und sich wohlfühlen. Ich habe jeden Tag beruflich mit sowas zu tun... Übergriffen,
    Bedrohungen, Schlägereien usw.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Im Notwehrrecht gibt es die Verhältnissmaäßigkeit der Mittel nicht...
    Seid wann denn das nicht? Also grade letzte Woche gab es die noch...

    Gab es noch nie. Du kannst das mildeste, erfolgsversprechende Mittel einsetzen. Hast Du z.B. nur deine Fäuste und eine scharfe 9mm dabei hast, darfst Du letztere einsetzen sobald Du auch nur den Verdacht hast das die Fäuste nicht ausreichen werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (24. September 2005 um 15:23)

  • Zitat

    Original von Erklärbär.....nur deine Fäuste und eine scharfe 9mm dabei hast, darfst Du letztere einsetzen sobald Du auch nur den Verdacht hast das die Fäuste nicht ausreichen werden.

    ... und das später in einer Gerichtsverhandlung begründen musst! Wobei wir wieder bei dem alten Juristen-Spruch anlangen: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir Alle in Gottes Hand"

    Auch Putativ-Notwehr und das überschreiten der Notwehr-Handlung bei angenommer Drohung mit hohem evtl. tödlichen Potential kann vom Gericht als verhältnissmässig gewertet werden. Kann - muss nicht, also Vorsicht mit der Inanspruchnahme der wirksamsten aller Verteidigungsstufen.

    Gruss
    Alfred

  • Was du da beschreibst, mit der 9mm und den Fäusten nennt man landläufig Verhältnissmäßigkeit.
    Die 9mm z.B. wäre nicht mehr verhältnissmäßig, wenn der Angreifer ne kleine, unbewaffnete 14jährige wäre, die einen durchtrainierten 30jährigen zusammnschlagen will. (Ich weiß, krasses Beispiel)
    Aber auf jeden Fall würde der Richter sofort argumentieren, das dein Mittel nicht verhältnissmäßig gewesen ist.

    Notwehr und Verhältnissmäßigkeit der Mittel werden bei jeder IHK Schulung u.Ä. in einem Atemzug genannt. Und berufsbedingt habe ich hab schon ne Menge Schulungen durch.

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Thommy82
    Die 9mm z.B. wäre nicht mehr verhältnissmäßig, wenn der Angreifer ne kleine, unbewaffnete 14jährige wäre, die einen durchtrainierten 30jährigen zusammnschlagen will. (Ich weiß, krasses Beispiel)
    Aber auf jeden Fall würde der Richter sofort argumentieren, das dein Mittel nicht verhältnissmäßig gewesen ist.

    Und wenn der 30-Jährige sagt er habe geglaubt zu sehen das der 14-Jährige ein Messer zieht sieht die Sitution schon wieder ganz anders aus. :new16:

    Zitat

    Original von Thommy82
    Notwehr und Verhältnissmäßigkeit der Mittel werden bei jeder IHK Schulung u.Ä. in einem Atemzug genannt.

    Also, in der Waffensachkunde nicht.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (24. September 2005 um 16:18)

  • Bei einem Messer siehts wirklich gleich anders aus. Bei einem Messer kann ich getrost von einer Tötungsabsicht ausgehen. Ein Messer ist im Nahkampf gefährlicher als ne scharfe Schusswaffe. Aber auch hier spielt die Verhältnissmäßigkeit wieder ne große Rolle... Kann der durchtrainierte Mann weglaufen... dann wäre es verhälnissmäßiger als eine gezielter Schuss auf eine 14jährige. Und wenn er schießen muss, wenn es wirklich di letzte Möglichkeit ist um zu überleben, dann nicht unbedingt auf Lebenswichtige Regionen. Der Angiff muss beendet werden. Wieder muss das Verhältniss stimmen. Aber das hast du ja selber schon gesagt, das mildeste, erfolgsversprechende mittel...

    Und bei der Waffensachkunde mag sein, scheint aber doch ehr unglaubwürdig. Bei mir ist das §32 StgB eines der Wichtigsten Arbeitsmittel... gleich nach dem §127-1 StPo ;)

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Einmal editiert, zuletzt von Thommy82 (24. September 2005 um 16:55)

  • Zitat

    Original von Scrat
    Sicherlich müsste man die Anzeigen, nur wer weis wer diese Leute sind? Die Leute die Waffen an minderjähirge Verkaufen werden sicherlich nicht von den minderjähigen angezeigt werden, und offiziell im Laden wird sowas auch nicht passieren. Es kann auch sein, das sie die Waffe durch z.B. Brüder bekommen haben, die schon 18 sind.

    Scrat

    Also, dass Minderjährige keine Waffen im Geschäft bekommen, ist so nicht ganz richtig. (LEIDER)
    Klar ist es VERBOTEN an Minderjährige eine SSW zu verkaufen, aber leider fragen nicht alle Händler nach einem Perso.
    Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein 17 Jähriger in ein Waffengeschäft ging und hat sich ganz normal ohne Perso eine SSW und die dazugehörige Munition gekauft.
    Um das zu verhindern, sollten die Waffenhändler vielleicht höhere Strafen erwarten wenn sie Waffen an Jugendliche verkaufen.

  • Zitat

    Original von Leon01
    Um das zu verhindern, sollten die Waffenhändler vielleicht höhere Strafen erwarten wenn sie Waffen an Jugendliche verkaufen.

    Wird nicht in so einem Fall die Waffenhandelslizenz eingezogen?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Wäre sinnvoll, aber eigentlich nur, wenn der Verkauf an den zu jungen Kunden direkt erfolgte. Ich hab's selbst schon beobachtet, daß die in der Nähe des Geschäfts einem "berechtigen" Älteren das Geld in die Hand drückten und ihn einkaufen schickten.

    Im übrigen habt ihr zu früh auf diesen Thread geantwortet :ngrins: - das letzte Posting vorher wäre erst am Sonntag ein Jahr alt gewesen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...