Ächtungskampagne von Anscheins-Kriegswaffen

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.167 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2005 um 11:48) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Da haben wir den Salat:


    Innenministerium startet Ächtungskampagne von Anscheins-Kriegswaffen
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    Um die Verbreitung von Anscheins-Kriegswaffen zurückzudrängen hat das Bundesministerium des Innern eine Ächtungskampagne angestoßen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, begrüßt, dass sich der Fachbeirat Schießsport heute dieser Ächtungskampagne angeschlossen hat und die Verwendung von bestimmten Waffen mit dem Aussehen von vollautomatischen Kriegswaffen als unerwünscht erklärt hat.

    Fritz Rudolf Körper erklärt dazu: "Ziel unserer Initiative ist es, in Ergänzung der rechtlichen Instrumente eine Beschränkung bei der Verbreitung und Verwendung derartiger Gegenstände auf freiwilliger Basis herbeizuführen."

    Der durch das neue Waffenrecht beim Bundesministerium des Innern zur Beratung des Bundesverwaltungsamts eingerichtete Fachbeirat für schießsportliche Fragen, der sich unter anderem aus Vertretern der anerkannten Schießsportverbände und den Waffenrechts- oder Sportreferenten der Länder zusammensetzt, hat sich auf folgende Erklärung verständigt:

    "Der Schießsport zählt in Deutschland zu den Sportarten, die ein breites Publikum ansprechen. Vor diesem Hintergrund sind sich die Mitglieder des Fachbeirates bewusst, dass die auf die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ausgerichteten Ziele des neuen Waffenrechtes nur dann erfolgreich umgesetzt werden können, wenn sich das schießsportliche Verbandswesen auf die Verhinderung einer möglichen missbräuchlichen Ausnutzung des Gesetzes verständigt. Es handelt sich konkret um den Missbrauch, der sich durch Nachbildungen und unbrauchbar gemachte Waffen mit dem Anschein vollautomatischer Kriegswaffen entwickelt hat.

    In letzter Zeit sind zunehmend neben den erlaubnisfreien Softair-Waffen auch dem Waffengesetz unterfallende Druckluft- und Kleinkaliberwaffen auf den Markt gekommen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken. Die Nutzung dieser Waffen im Rahmen der Ausübung des Schießsports bei den anerkannten Schießsportverbänden wird für unerwünscht erklärt.

    Die anerkannten Schießsportverbände erklären, dass sie ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden, indem sie alles dafür tun werden, dass solche Waffen vom Schießbetrieb ausgeschlossen werden. Die Verwendung derartiger Waffen soll geächtet werden. Die Schießsportverbände werden entsprechende Hinweise in ihr Regelwerk aufnehmen und insbesondere bei der Jugendarbeit umsetzen."

    Fritz Rudolf Körper: "Wir haben die Ächtungskampagne auch an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herangetragen. Beide Ressorts werden gebeten, für den Bereich des Spielzeugs und des Jugendschutzes vergleichbare Aktionen, möglicherweise verbunden mit entsprechenden Aufklärungskampagnen, einzuleiten. Dies ist notwendig, weil es auch zu verhindern gilt, dass Gegenstände mit dem Aussehen von Kriegswaffen in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen."

    BMI-Pressemitteilung vom 16.3.2005

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    Kam vorhin rein - natürlich nur "zufällig" zwei Tage vor der IWA.

    Wir wissen noch gar nichts genaueres, vor allem nicht über die Abgrenzung, was nun "Anscheins-Kriegswaffe" ist und wie man mit dem hier umgehen wird:

    "auch dem Waffengesetz unterfallende Druckluft- und Kleinkaliberwaffen auf den Markt gekommen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken."

    Wenn es an die KK-Anscheinswaffen geht, die ja eh nur auf dem Schießstand benutzt werden dürfen, dann ist der Schritt zum generellen Halbautomaten-Verbot aller GK-Modelle à la OA 15 & Co. absehbar. Die "moralische Keule" wirkt da eher als eine blo´ße WaffG-Änderung.

    Später evtl. mehr, ich habe Computerprobleme und bin nur zeitweise online.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Wieder geöffnet.

    So wie ich diesen Text verstehe, hat das auf den Bereich der freien Waffen keine Auswirkungen, weil es sich lediglich um den Bereich des Schießsports (und dabei um die Bedürfnisbestätigungen der Schießsportverbände für erlaubnispflichtige Waffen) dreht.

    Bitte spart Euch wilde Spekulationen und Fragen à la "Was bedeutet das für....?"! Wir wissen auch nicht mehr,. als in dieser Pressemitteilung steht, die Konsequenzen muß man abwarten.

    Gruß,
    Marcus

  • Meine Güte! Drehen die jetzt alle durch?

    Erst die schrift-gewordenen Flauseln bei den Verwaötungsvorschrfiten des WaffG, jetzt ein allgemeine "Ächtung" von 'Anscheinswaffen' (wie sie im alten §37 hießen)?
    Ja geht´s noch?

    Dass man der Softair-Bande auf den Pelz rücken will, da man Kriegsspiele in (öffentlichen) Parks und Wäldern nicht mehr tolerieren möchte - okay. Darüber haben wir uns im Forum wohl auch weitestgehend verständigt (No Skirming!).

    Aber alleine die Aussage

    Zitat

    [...]Vor diesem Hintergrund sind sich die Mitglieder des Fachbeirates bewusst, dass die auf die
    Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ausgerichteten Ziele des neuen Waffenrechtes nur dann erfolgreich umgesetzt werden können, wenn sich das schießsportliche Verbandswesen auf die Verhinderung einer möglichen missbräuchlichen Ausnutzung des Gesetzes verständigt. [...]


    ist eine Frechheit! Da heißt ja, nur die Verbände könnten die "wildesten Auswüchse" verhindern.
    Was ist da mit FT oder MD? Was ist mit den ganzen Freizeit_Schützen, die brav zuhause auf Ringscheiben und Coladosen schießen?
    Stellen die tatsächlich eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit dar, weil nicht durch DSB & CO. kontrolliert?


    Ferner:

    Zitat

    [...] Es handelt sich konkret um den Missbrauch, der sich durch Nachbildungen und unbrauchbar gemachte Waffen mit dem Anschein vollautomatischer Kriegswaffen entwickelt hat. [...]

    Sicherlich wird es den einen oder anderen Polizeieinsatz wegen Spielzeug- und F-Softairs gegeben haben; dazu gab es hier im Forum ja einige Berichte, Infos, Hinweise.
    Doch von Banküberfällen oder anderen Gewaltverbrechen, die durch den Einsatz oder die Androhung mit einer Softair (oder auch einer scharfen Look-alike) durchgeführt wurden, habe ich bislang nichts gelesen - nicht mal hier - im dafür hellhörigen - Forum.Welche sonstigen Missbrauchsfälle mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen meint Herr Körper denn?

    Das Ganze scheint einfach nur eine miese Schmutzkampagne zu sein, die alle Waffenliebhaber (mit Affinität zu Sturmgewehren und dergleichen) über einen Kamm schert. Zwischen Spielzeug-Softair und Matchbüchse (wie von z.B. Oberland Arms) wird da gar nicht unterschieden.

    Zitat

    [...]In letzter Zeit sind zunehmend neben den erlaubnisfreien Softair-Waffen auch dem Waffengesetz unterfallende Druckluft- und Kleinkaliberwaffen auf den Markt gekommen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken. Die Nutzung dieser Waffen im Rahmen der Ausübung des Schießsports bei den anerkannten Schießsportverbänden wird für unerwünscht erklärt. [...]


    Außer der Yunker fällt mir gerade keine weitere Druckluftwaffe im "Kriegswaffen-Design" ein. Von eine 'Zunahme' kann also keine Rede sein.
    Die großen Verbände hatten (und zum Teil haben) ja schon ihre Probleme mit den mehrschüssigen Luftpistolen à la CP99. Dass ein DSB-Funktionär mit einer Yunker und der Frage "Welche Disziplinen könnten wir dafür anbieten?" vollends überfordert wäre, will ich gar nicht in Frage stellen.

    Und auch ...

    Zitat

    [...]Die anerkannten Schießsportverbände erklären, dass sie ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden, indem sie alles dafür tun werden, dass solche Waffen vom Schießbetrieb ausgeschlossen werden.[...]


    ...fördert wieder alles, nur nicht die Neugewinnung von Mitgliedern und das Einbeziehen und Gewinnen von Freizeitschützen zu Vereinsschützen.


    Es macht auch keinen nennenswerten Unternschied, ob der Text nun vom BMI oder vom DSB* formuliert wurde - verungelimpft werden all jene Schützen, die sich für Militärmodelle interessieren, sie besitzen und womöglich noch zu Schießsportzwecken einsetzen wollen.

    Warum muss das BMI, so kurz vor Fertigstellung der Verwaltungsvorschriften oder der bevorstehenden Messe (IWA), noch einmal nachtreten?
    War das neue WaffG doch nicht effektiv genug? Haben die großen Juristen und Denker des neuen WaffG etwas vergessen?
    Ein entlarvendes Armutszeugnis, das sie sich damit selbst ausgestellt haben.

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    P.S.: Die Erklärung des BMIs ist auch auf deren Homepage nachzulesen:
    http://www.bmi.bund.de/ ... /Aechtungskampagne__Anscheins__Kriegswaffen.html
    und auch auf der Titelseite des DSB: http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/

    MOD: Links korrigiert, O_S

    Fördermitglied des VDB.

    4 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (16. März 2005 um 20:13)

  • Centwill

    Zitat

    So wie ich diesen Text verstehe, hat das auf den Bereich der freien Waffen keine Auswirkungen, weil es sich lediglich um den Bereich des Schießsports (und dabei um die Bedürfnisbestätigungen der Schießsportverbände für erlaubnispflichtige Waffen) dreht.
    Bitte spart Euch wilde Spekulationen und Fragen à la "Was bedeutet das für....?"! ...

  • Zitat

    Original von 5-atü


    Außer der Yunker fällt mir gerade keine weitere Druckluftwaffe im "Kriegswaffen-Design" ein. Von eine 'Zunahme' kann also keine Rede sein.

    Also mir fallen da schon noch ein paar mehr ein, als die Yunker! So z.B. die Drozd, die Crosman Z77, die neue Crosman "Nightstalker" (Beretta Storm), sowie nicht zu vergessen die gerade erst aufkeimenden RAMler... und die Softairschwemme. :))

  • Zitat

    Original von Centwill
    Was wäre eigentlich, wenn das durchgehen würde?
    Müssten die Besitzer einer Yunker diese dann abgeben?

    Es geht bei dieser Sache nicht um eine Gesetzesänderung oder Verbote von Waffen. Es geht "nur" darum, dass die Schießsportverbände solche Waffen als für den Schießsport unerwünscht ächten.

    Das heißt, so wie ich es verstehe, einerseits, dass man mit einer solchen "Anscheinswaffe" nicht bei schießsportlichen Wettkämpfen antreten kann und vielleicht sogar nicht mal auf Schießständen trainieren kann. (Aus der Traum vom Softair-AEG-Benchrest als DSB-Disziplin... ;) )

    Andererseits und vor allem hat es aber Konsequenzen für die WBK-pflichtigen Waffen, zum Beispiel die semiautomatischen Nachbauten von BWT: http://www.waffentechnik.de/depository/aktion/dwj_04_05.jpg
    Für solche Waffen ein Bedürfnis für den Schießsport bescheinigt zu bekommen, dürfte ziemlich unmöglich werden -- was für diese Waffen einem Verbot für Privatleute durch die Hintertür gleichkommt.

    Freie Waffen kann man ja bekanntlich ohne Bedürfnisnachweis erwerben, deshalb sind die davon nicht betroffen. Wer sich eine Yunker kaufen will, braucht das schließlich nicht bei einem Sportschützenverband abnicken zu lassen.

    Marcus

  • Meine Güte, wenn jemand ein WBK-G3 Nachbau (oder MG42, soll auch kommen ;-)) haben und schießen will... warum denn nicht?! Moralisch gesehen ist doch alles über .22 als Tötungsinstrument gebaut worden... ob das nun aussieht wie ein Sturmgewehr oder eine Pistole.

    Wird es nicht Vereine geben, die gerade daraus ne Besonderheit machen, diese Anscheinswaffen bei sich zu erlauben?

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von rec
    Wird es nicht Vereine geben, die gerade daraus ne Besonderheit machen, diese Anscheinswaffen bei sich zu erlauben?

    Oh diese Frage finde ich überaus interessant... sind die einzelnen Vereine eigenständig genug von den Dachverbänden sowas zu erlauben? Oder sägen sie sich damit am eigenen Bein?

    Beim Paintball gibt's ja Felder die "Camo", das ansonsten sehr verpönt ist, erlauben.. allerdings haben die auch keinen Dachverband sondern sind alles Eigenbrötler.

    Gruß
    Whiteshark

    du-ich-kann-dich-nicht-leiden-aber-blende-dich-mit-dem-winke-smiley :winke: siehste-hat-wieder-geklappt

  • Die Vereine sind darin seit dem neuen Waffengesetz nicht mehr selbständig, sondern das Bedürfnis für eine Waffe muß von einem staatlich anerkannten Schießsportverband bescheinigt werden.

    Marcus

  • Ich möchte nicht wissen, wieviele Reservisten sich gefreut haben, endlich mit einem richtigen G3* schießen zu dürfen und nicht mehr diese Alibi-Selbstlader à la SL7 benutzen zu müssen.

    :* wenn auch nur noch in einer halbautomatischen und in einigen Details veränderten Ausführung


    Insofern würde mich mal die Meinung des BDMP, als anerkannntem Schießsport-Verband, interessieren.

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (16. März 2005 um 20:39)

  • :direx:Na ja da haben die Herren wider mahl die Büchse der Pandora geöffnet!
    Und das vor der IWA !1
    Das ist wider alles was man braucht!
    :cry: :ngrins: ??? :evil: :F:

    gemeinsam sind wir stark! :thumbsup: :laola: :knicker: :dafuer: :johnwoo:

    Einmal editiert, zuletzt von Guns&More (16. März 2005 um 21:21)

  • -welcome to Germany!-

    ist wohl der richtige Kommentar........................

    So langsam habe ich echt die Schnauze voll, gibts eigentlich noch gute Meldungen!?

    Und wen ich mich hier im Forum durchlese weiss ich auch wie das zu solchen geistigen Ergüssen kommen kann.................

    Gab es eigentlich vorher schon so eine "Ächtungsabsprache"

    Ächtung von sogenannten "Freizeitwaffen" die günstig zu kaufen sind und sehr beliebt bei jüngeren Menschen...................

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Andererseits und vor allem hat es aber Konsequenzen für die WBK-pflichtigen Waffen, zum Beispiel die semiautomatischen Nachbauten von BWT
    Für solche Waffen ein Bedürfnis für den Schießsport bescheinigt zu bekommen, dürfte ziemlich unmöglich werden -- was für diese Waffen einem Verbot für Privatleute durch die Hintertür gleichkommt.

    Marcus

    Hmm, :new16:

    bedeutet das das ich mir wenn ich eine gelbe WBK habe ( bei mir dauert das noch ) ich für jede Waffe mir ein "Bedürfniss" ( the offer of the milking-maid was almost my need ) seitens meines Verbandes bescheinigen lassen muß? Eventuell mit einem Jahr aktivem Training und der Teilnahme an Wettkämpfen in der angestrebten Diziplin? :(

    Wenn Ja > AUA :schluchz: wenn Nein > ist das ganze ein dummer und teurer Knieschuß :n17:

    Acer

  • " Regie evil Na ja da haben die Herren wider mahl die Büchse der Pandora geöffnet!
    Und das vor der IWA !1
    Das ist wider alles was man braucht!
    evil traurig ngrins "


    na da hat aber jemand wohl seine hausaufgaben wieder nicht richtig gemacht und muss jetzt ganz schnell ins bett ....

    vita brevis, ars longa

    Einmal editiert, zuletzt von C_O_2 (16. März 2005 um 21:32)

  • .... und die ganze Jägerschaft, die sich ja schon immer kaufen
    konnten was sie wolten (offiziell mit 2-Schuss-Mags :lol:), ist
    mal wieder nicht betroffen.

    Ja, ja - wir Sportschützen sind wirklich die ganz bösen ....... :evil:

    "Not everyone sees the fun in the gun!"

  • Immer langsam mit den jungen Pferden: wer versucht, irgendeine Logik in den Worten des ehemaligen Pfarrers Körper zu entdecken, wird wie meist bitter enttäuscht.

    Da werden wieder munter alle Waffenarten durcheinandergeworfen, und von solchen Lappalien wie dem Waffengesetz lassen die sich bei dieser moralischen Welle gar nicht erst aufhalten.

    Fakten sind:

    1) trotz der freundlichen Aufforderung an das Familienministerium, sich auch um die Spielzeugwaffen zu kümmern, ist das Hauptproblem für die Polizei (und der Themen-Nachschub für die Medien) gar nicht von einer Ächtung erfaßbar: die Softairs unter 0,5 Joule bleiben ohne gesetzliche Neuregelung immer noch auf der Straße.

    2) Die Ächtung soll vor allem Druckluftwaffen und Kleinkaliberwaffen treffen. Die sind bereits vom Waffengesetz erfaßt und dürfen in der Öffentlichkeit eh nicht geführt werden. Das muß man nicht ächten, das ist bereits so.

    3) Wenn man schon Druckluft- und KK-Waffen ächten will, die eben nur daheim (nur Druckluft bis 7,5 Joule!) und ansonsten ausschließlich auf dem Schießstand benutzt werden dürfen, wen bedrohen die denn dann? Die anderen, sachkundigen Schützen??

    4) Und wenn sie dort auf dem Stand tatsächlich bedrohlich wirken (wodurch? Das bloße Aussehen? Da habe ich vor einem geladenen 45er Vorderlader aber mehr Respekt!): was ist dann mit den anderen Waffen? Denn sowohl Ordonnanzgewehre wie auch Selbstlader im Military-Look sind nicht nur sportlich zugelassen (durch BKA-Einstufung), sondern drohen genauso...

    5) Anscheins-Kriegswaffen ist entweder wieder der falsche Ausdruck oder am Thema vorbei: Die SEK's rücken auch aus, wenn Kiddies mit Softaur-Glocks herumschießen - und die würden durch die Kriegswaffen-Definition nicht erfaßt. Übrigens darf man bereits jetzt schon die im Artikel ebenfalls nebenbei erwähnten Deko-Waffen nicht in der Öffentlichkeit führen.

    6) mangels tatsächlicher Straftaten wird immer wieder auf die potentielle Gefahr hingewiesen, und notfalls, wenn es völlig unglaubwürdig klingt, noch darauf, daß sich die Kiddies selbst oder jemandem anderen ins Auge schießen könnten.
    "Diese Waffen könnten aus nächster Nähe trotzdem erhebliche Verletzungen verursachen. Darüber hinaus gehe von ihnen ein erhebliches Drohpotenzial etwa bei Raubüberfällen aus."
    Letzteres trifft auf jede Softairwaffe zu - denn schließlich sind die nun mal den Originalen nachempfunden.

    7) die Opposition weist auf das einzig Sinnvolle hin, nämlich das Führen von Softairs zu verbieten, und gut isses.
    Siehe http://de.news.yahoo.com/050316/12/4gj9f.html

    8) welcher Verband führt denn solche Waffen, die nun zu ächten sind? Druckluftwaffen im Military-Look werden allenfalls mal aus Jux zum Training mitgebracht, Softairs schon gar nicht - wer will nachher die Kugeln in der Schießbahn aufräumen oder sie in den Rasenmäher kriegen?

    Es trifft ansonsten nicht den DSB (es sei denn, die trennen sich aus moralischem Voraus-Gehorsam von den historischen Ordonnanzwaffen, dann laufen ihnen die Mitglieder weg). Betroffen sind vor allem der BDMP und der BDS, und ob die der Ächtung tatsächlich zugestimmt haben (oder sie nur dazu aufgefordert wurden), das kann ich erst am Wochenende in Nürnberg auf der IWA erfahren.

    Immerhin muß man wissen, daß im Fachbeirat Schießsport die tatsächlich fachkundigen deutlich in der Minderheit sind. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesinnenministeriums (Leitung) und des Bundesverwaltungsamts, je einem Waffenrechts-Vertreter der 16 Bundesländer, Leuten von BKA, DEVA, dem Nationalen Olympischen Kommittee, dem Deutschen Sportbund und, jetzt kommt die Kompetenz, je einem Vertreter der bereits anerkannten Verbände DSB, BDMP, BDS und Reservistenverband (letztere könnten bei einer Zustimmung künftig Halma spielen).

    Alles in allem "typisch Regierung":
    gut gemeint und miserabel umgesetzt...


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