Daisy 717 stärkere Feder (trotzdem <7,5J)

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 15.721 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2005 um 20:31) ist von gunimo.

  • @ManEater schiessen darf er damit! Ab 12 unter Aufsicht ,wenn ich mich nicht irre.

    Er soll sich zum 18ten Geburtstag eine Weihrauch schenken lassen, dann vergisst er die Daisy sowieso ganz schnell.

    reini , nicht gleich so pampig, wir waren doch alle mal jung oder?
    Ich war frühers in dem Alter auch dermassen Luftgewehrgeil wie der Teufel auf die Seelen !

    Servus

  • Als ich in valetes Alter war, hab ich auch angefangen mit der Diana 25 von meinem Vater zu experimentieren, war richtig lustig, das Ding hat noch kein :F: da vor 1970 gebaut.


    Gruß Germi

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (14. Januar 2005 um 10:42)

  • Steht doch alles im WaffG drin:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P27


    Nochmal langsam zum mitlesen:

    § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    .....

    § 3

    Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    ...

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


    § 27

    Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    ....

    (3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.


    und deshalb reicht es nicht, wenn die Erziehungsberechtigten anwesend sind !!!

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (14. Januar 2005 um 10:53)

  • :evil:Mist! :evil:

    Und man kommt an keine Ausnahmegenehmigung, wenigstens zum Restaurieren von Luftdruckwaffen ran?

    Und das alles nur wegen Erfurt?

    Einmal editiert, zuletzt von valete (14. Januar 2005 um 11:07)

  • Leute, nicht schon wieder...

    Blosses Anfassen von Waffen unter elterlicher Aufsicht!!!!! ist kein Umgang und daher auch erlaubt. Nur Dad muss staendig dabei sein und die Kontrolle ausueben.

    Und das Schiessen...naja, §12(4) , der das schiessen mit :F: ausdruecklich ERLAUBT, ohne irgendwelche Altersgrenzen zu setzen, wird irgendwie immer uebersehen, aber wenn ihr meint, dann beschraenkt euch eben darauf, das Gesetz strenger auszulegen, als es gemacht wurde und den Nachwuchs andgueltig an die Playstation zu kriegen.

    in 20 Jahren hats keine Verbaende mit min. 10000 Mitgliedern mehr und wir koennen dann getrost englischen Verhaeltnissen entgegensehen.

    Armes Deutschland...

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Eben, es gibt durch dieses miserabel zusammengeschusterte Gesetz in diesem Punkt (aber nicht nur da) eine gewisse Unsicherheit. Fragt sich, ob diese Unsicherheit nun ohne wirklichen Grund zu unseren Ungunsten ausgelegt werden sollte, oder ob wir nicht einfach sagen, dass die Unsicherheit besteht und nun jeder selber das astronomisch kleine Restrisiko mit §12(4) eingehen kann oder nicht.

    Ich fuer meinen Teil wuerde es, wenn ich denn mal irgendwann Kinder haben sollte, eingehen und notfalls eben mein Recht vor Gericht einklagen. Soviel Zivilcourage sollte man als Erwachsener schon noch haben.
    Einige Juristen sehen es wie ich, dass §12(4) als Sonderfall das Schiessen unabhaengig vom Alter frei gibt und zwar dann, wenn die Eltern dabei sind und damit tatsaechlich umgang haben. Dito ist es kein Umgang, wenn die Kinder daheim Trockentraining machen (kein Schiessen) oder die Waffe reinigen, es muss nur gesichert sein, dass sie dies unter staendiger Aufsicht machen. Andere Juristen haben sich nurdie Augen gerieben und konnten dazu auch nur sagen, dass es eine Grauzone mit dem schiessen sein koennte, aber ohne ein abschliessendes Urteil konnte sich auch da keiner zu einer definitiven Wertung durchringen..

    Aber nicht so tun, als waere es klar, sonst haben wir diese boese und fuer uns vernichtende, weil den Nachwuchs austrocknende Klarheit im naechsten Gesetz drin.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Auch wenn´s Promillo wieder mal nicht hören will,

    § 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    und den kann man nicht mit §12(4) so mir nichts dir nichts aushebeln, auch wenn er das gern so interpretiert.

    Vor einer Klärung vor Gericht kann ich nur abraten, weil die es 1. genau so sehen werden und 2. kommt dann sicher eine weitere Verschärfung im WaffG, die das dann endgültig negativ (für die jugendlichen Schützen) so regeln wird.

  • Komisch eigentlich, mit 16 darf man heutzutage eine 125er fahren ( und die wenigsten 16jährigen begnügen sich mit den 80kmh und machen das Moped auf! Is glaub ich nur ein Draht zum durchzwicken ),aber ein Luftgewehr ist ihnen verweigert.

    Jetzt gibts sogar diese besche..... FS-Klasse "S" für Leute die nicht willens sind noch 2Jahre zu warten und bis dahin mit einem sicherheitstechnischen Schrottteil ( Mini-Auto ) rumdüsen möchten.
    Mit 45 kmh ! mei o mei! ! Wer macht sich schon freiwillig so lächerlich !

    Aha, und noch was wichtiges!!!!! 50ger Roller und Mopeds dürfen seit ca 3 jahren nicht mehr 50kmh schnell sein, nein!!!! 45 kmh!!!!
    ( lächerliche Gesetzesänderung )

    Das obige nur als Beispiel für die "Gesetzgebung" bei uns.....

  • Bei mir in der Grundi waren welche 17, und denen wurde ein G36, ne P8 oder ein MG3 in die Hand gedrückt, aber draußen dürften sie noch nicht mal LG schießen! Komisch diese Gesetze!


    Gruß Germi

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (14. Januar 2005 um 13:33)

  • Auch wieder richtig, aber wenn du draußen im gelände bist, bist du nicht die ganze zeit unter aufsicht des ausbilders! Auf Biwak waren wir nachts immer auf uns gestellt, ausbilder haben gepennt, und wir haben alarmposten, streife oder feuerwache gestellt. Und ich war bei den Fernmeldern, da wurde bei Fm-Übungen die über mehrere Tage gingen und außerhalb der Kaserne waren, zum Schutz der Verschlüsselungsgeräte scharfe Mun an die Streife ausgegeben. Auf meiner letzten Übung war unser Aufbauplatz der Antenne direkt auf dem Parkplatz des örtlichen Sportheims mit Publikumsverkehr und allem drum und dran.


    Gruß Germi

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (14. Januar 2005 um 13:49)

  • Hallo

    Das erinnert mich ein wenig an meine Kindheit ( ex DDR ). Mit 10 Jahren stand ich an der Schießbude und habe auf Tonröchen geschossen, mit 14 hatte ich mein erstes eigenes LG ( hatte natürlich Pappa gekauft ) Wir haben uns manchmal auf die Mopeds gesetzt LG unterm Arm, sind durch den Ort auf die Müllkippe gefahren und haben dort geschossen und niemand hatte das gestört. Passiert ist nie was. Sepp und die Simsons liefen über 60 km/h und das ab 14 Jahren erlaubt :lol:
    Tolle Zeiten :new11:
    Ich bin aber auch der Meinung, das man sich an die jetzt geltenen Gesetzt halten soll. Ich habe hier an Silvester einige Dinge gesehen, da standen meine Nackenhaare hoch. Ich glaube eine Menge Leute wissen z.B. gar nicht, das man zum führen einer SSW einen KWS braucht usw. usw. Sicherlich gibt es "besonene" junge Leute, aber es gibt halt auch einige die sich wohl an gar keine "Regeln" halten wollen. Dafür werden Gesetzte gemacht.


    Gruß Selle

  • Was dann jetzt, ich konnt aus der Disskusion "Dürfen Jugndliche oder Kinder ab 12 Jahren unter aufsicht iher Eltern mit :F:-Luftdruckwaffen auf Privatgrundstücken schießen oder nich" nichts richtiges schließen, Wer hat denn jetzt Recht promillo oder ManEater?
    mfg
    Noj

  • Also passt auch bei dieser " Gesetzeslücke" (ist eigentlich keine, aber mir fällt kein passenderer Begriff ein) wieder das altbekannte Sprichwort:

    "Was niemand weiß, macht ihn nicht heiß" (oder so ähnlich)

    und HWJunkie: :(Es sind noch EIN JAHR und vier Monate! :(

    2 Mal editiert, zuletzt von valete (14. Januar 2005 um 14:50)